Common use of Gewährleistung, Wartung, Änderungen Clause in Contracts

Gewährleistung, Wartung, Änderungen. Ein Mangel liegt vor, wenn die jeweils vertragsgegenständ- liche Leistung ein zu der entsprechenden Leistungsbe- schreibung/Dokumentation in der anwendbaren Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses von itellico re- produzierbar ist. Zwecks genauer Untersuchung von behaup- teten Mängeln ist der Auftraggeber verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem (bei Systemen im Online-Ver- bund mit anderen Rechnern auch die entsprechende Verbin- dung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang für Testzwecke wäh- rend der Normalarbeitszeit itellico kostenlos zur Verfügung zu stellen und itellico zu unterstützen. Mängel, die von itellico zu vertreten sind, sind von ihr in angemessener Frist einer Lösung durch einen Software-Update zuzuführen oder durch angemessene Ausweichlösungen zu beheben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Monate ab Abnahme. Mängelrügen haben unverzüglich (max. binnen 3 Werktage) zu erfolgen und sind nur rechtzeitig, wenn sie reproduzier- bare Mängel betreffen und per eingeschriebenen Brief erfol- gen. Verbesserbare Mängel werden nach dem Ermessen von itellico entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Auf jeden Fall hat Verbesserung Vorrang vor Preis- minderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber itellico alle zur Untersuchung und Mängel- behebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen, d.h. dass kein Gewähr- leistungsfall vorliegt oder die Rücksendung fehlerhaft oder unvollständig ist, werden die hierdurch verursachten Kosten entsprechend den Verrechnungssätzen von itellico in Rech- nung gestellt. Ferner übernimmt itellico keine Gewähr für Fehler, Stö- rungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zu den Servern, Stromausfälle und Ausfälle von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich von itellico liegen, geänderte Betriebssys- temkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und La- gerbedingungen) sowie auf Transportschäden, Viren, Würmer etc. zurückzuführen sind. Für Leistungen die durch den Auftraggeber oder Dritte nach- träglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch itellico. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergän- zung bereits bestehender Leistungen ist, bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für die ursprüngliche Leistung lebt dadurch nicht wieder auf.

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Samples: www.itellico.com, www.itellico.com

Gewährleistung, Wartung, Änderungen. Ein Mangel liegt vorBei ASP-Dienstleistungen, wenn für die die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, gewährleistet XXXXXXXXXXX.XX GMBH die Übereinstimmung mit den bei Empfang bzw. Freischaltung der Zugriffsberechtigungsdaten gültigen Spezifikationen der ASP-Dienstleistungen, sofern die Software gemäß den jeweils vertragsgegenständ- liche Leistung ein zu der entsprechenden Leistungsbe- schreibung/Dokumentation in der anwendbaren Fassung abweichendes Verhalten aufweist geltenden Installationserfordernissen eingesetzt und dieses von itellico re- produzierbar istunter den jeweils geltenden Einsatzbedingungen benutzt wird. Zwecks genauer Untersuchung von behaup- teten Mängeln ist der Auftraggeber verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem (bei Systemen im Online-Ver- bund mit anderen Rechnern auch die entsprechende Verbin- dung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang für Testzwecke wäh- rend der Normalarbeitszeit itellico kostenlos zur Verfügung zu stellen und itellico zu unterstützen. MängelDie Gewährleistung umfasst Fehlleistungen, die von itellico nicht vom Kunden zu vertreten sind. Im Rahmen der Gewährleistungen wird eine Fehlerdiagnose und eine Fehler und Störungsbeseitigung vorgenommen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind gilt eine Gewährleistungsfrist von ihr in angemessener Frist einer Lösung drei Monaten ab Empfang bzw. Freischaltung der Zugriffsberechtigungsdaten durch einen Software-Update zuzuführen oder durch angemessene Ausweichlösungen zu behebenden Kunden. Die Beseitigung von Fehlern, das sind funktionsstörende Abweichungen von den gültigen Spezifikationen, erfolgt durch Unterstützung und Anweisung des Kunden zur Fehlerbeseitigung durch Personal der XXXXXXXXXXX.XX GMBH, vorzugsweise über eine Datenverbindung mit dem Kunden (Modem, Postdienste). Ist die nicht möglich, liegt die Fehlleistung der ASP-Dienstleistung in der Sphäre des Kunden und ist auf eine fehlerhafte Software- bzw. Hardwareumgebung des Kunden zurückzuführen. Die Behebung einer derartigen Fehlleistung bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen XXXXXXXXXXX.XX GMBH und dem Kunden. Voraussetzung jeder Fehlerbeseitigung ist, daß es sich um einen funktionsstörenden Fehler handelt, dieser reproduzierbar ist, der Kunde die allenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist beträgt 4 Monate ab Abnahmekostenlos angebotenen neuen Versionen installiert hat, der Kunde alle für die Fehlerbeseitigung notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellt und daß XXXXXXXXXXX.XX GMBH der Zugang zur fehlerhaften Umgebung während der Normalarbeitszeit ermöglicht wird. Mängelrügen haben unverzüglich (maxDer Kunde ist zur Mitwirkung bei der Fehlerbeseitigung insoweit verpflichtet, als er einen qualifizierten Fachmann beistellen muß, dessen Ausbildung der Komplexität des Systems entspricht und der bei der Fehlerbeseitigung mitwirkt. binnen 3 Werktage) zu erfolgen Für Anpassungen und sind nur rechtzeitigErgänzungen der ASP-Dienstleistungen, welche der Kunde oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der XXXXXXXXXXX.XX GMBH vorgenommen hat, besteht keine Gewährleistung, auch wenn sie reproduzier- bare Mängel betreffen und per eingeschriebenen Brief erfol- gender Fehler in einem nicht geänderten Teil auftritt. Verbesserbare Mängel werden nach dem Ermessen von itellico entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Auf jeden Fall hat Verbesserung Vorrang vor Preis- minderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behobenWird im Rahmen der Fehlerdiagnose festgestellt, wobei der Auftraggeber itellico alle zur Untersuchung und Mängel- behebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen, d.h. dass daß kein Gewähr- leistungsfall Gewährleistungsfall vorliegt oder die Rücksendung fehlerhaft oder unvollständig istUrsache des Fehlers nicht in der ASP-Dienstleistung liegt, werden die hierdurch verursachten hat der Kunde alle hiedurch aufgelaufenen Kosten entsprechend den Verrechnungssätzen von itellico in Rech- nung gestelltzu tragen. Ferner XXXXXXXXXXX.XX GMBH übernimmt itellico keine Gewähr für Fehlerdafür, Stö- rungen daß die ASP-Dienstleistungen allen Anforderungen des Kunden genügen, daß die ASP-Dienstleistungen mit anderen, vom Kunden ausgewählten Programmen zusammenarbeiten, daß diese ununterbrochen oder Schädenfehlerfrei laufen und daß alle Fehler der ASP-Dienstleistungen beseitigt werden können. Sollte die ASP-Dienstleistung bei noch aufrechter Gewährleistung den Spezifikationen in funktionsstörender Weise nicht entsprechen und XXXXXXXXXXX.XX GMBH trotz nachhaltiger Bemühungen innerhalb einer angemessenen Frist nicht in der Lage sein, die auf unsachgemäße BedienungÜbereinstimmung mit den Spezifikationen herzustellen, und der Kunde deshalb die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zu ASP-Dienstleistung nicht einsetzen können, hat jeder Vertragsteil das Recht, den Servern, Stromausfälle und Ausfälle von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich von itellico liegen, geänderte Betriebssys- temkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und La- gerbedingungen) sowie auf Transportschäden, Viren, Würmer etc. zurückzuführen sind. Für Leistungen die durch den Auftraggeber oder Dritte nach- träglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch itellico. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergän- zung bereits bestehender Leistungen ist, bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung Vertrag für die ursprüngliche Leistung lebt dadurch betreffende ASP-Dienstleistung gegen Rückerstattung der erhaltenen Leistungen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Mängel in einzelnen Teilen der ASP-Dienstleistung geben dem Kunden nicht wieder aufdas Recht, den Vertrag auch hinsichtlich der übrigen ASP-Dienstleistungen aufzulösen. Weitere Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung sowie die Haftung für Folgeschäden sind ausgeschlossen.

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Gewährleistung, Wartung, Änderungen. Ein Mangel liegt vorBei Dienstleistungen gewährleistet der AN, dass  die Erbringung der Dienstleistungen gemäß dem Stand der Technik erfolgt;  bei der Vertragserfüllung ein hoher Sorgfalts- und Qualitätsmaßstab angewendet wird;  bei der Leistungserbringung nur kompetentes Personal eingesetzt wird. Falls im Vertrag ausdrücklich eine Erfolgsverantwortlichkeit vereinbart ist, gewährleistet der AN, dass die erbrachten Dienstleistungen den vertraglich vereinbarten Vorgaben in den für den AG wesentlichen Belangen entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihre Tauglichkeit demgegenüber erheblich aufheben oder mindern; diese Gewährleistung gilt auch für Lieferungen. Der AN macht darüber hinaus keine Performance- Zusagen bzw. –Garantien. Der AN kann nicht zusichern, dass die in den Dienstleistungsergebnissen bzw. Lieferungen enthaltenen Funktionen in einer vom AG ausgewählten Kombination (sofern nicht von vornherein durch vom AG gelieferte Testfälle vorgegeben) ununterbrochen und fehlerfrei ablaufen. Diese Zusicherung kann ebenfalls nicht gewährleistet werden, sofern es zu Änderungen der Systemumgebung kommt. Die Gewährleistung für Mängel aufgrund von Hardware- bzw. Betriebssystemfehlern ist ausgeschlossen. Mangelhafte Lieferungen bzw. Dienstleistungen sind durch den AG binnen 14 Tagen nach Kenntnis bzw. binnen 14 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem dieser bei ordentlicher Sorgfalt hätte Kenntnis erlangen müssen bzw. binnen 14 Tagen nach Programmabnahme (im Falle deren Festlegung im Angebot)schriftlich zu rügen. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen Der AN ist berechtigt, behauptete Mängel jederzeit und wiederholt zu begutachten, widrigenfalls etwaige Gewährleistungsansprüche des AG erlöschen. Die Begutachtungskosten trägt der AG, wenn die jeweils vertragsgegenständ- liche Leistung ein Mängelrüge zu der entsprechenden Leistungsbe- schreibung/Dokumentation in der anwendbaren Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses von itellico re- produzierbar Unrecht erfolgt ist. Zwecks genauer Untersuchung Im Falle von behaup- teten Mängeln ist berechtigten Gewährleistungsansprüchen verpflichtet sich der Auftraggeber verpflichtetAN, das von ihm verwendete Computersystem (bei Systemen im Online-Ver- bund mit anderen Rechnern auch die entsprechende Verbin- dung)nach seiner Xxxx, Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang für Testzwecke wäh- rend der Normalarbeitszeit itellico kostenlos zur Verfügung zu stellen und itellico zu unterstützenMängel an den Dienstleistungen bzw. Mängel, die von itellico zu vertreten sind, sind von ihr in Lieferungen entweder durch Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist einer Lösung durch einen Software-Update zuzuführen oder durch angemessene Ausweichlösungen zu beheben. Schlagen zwei Verbesserungsversuche bzw. Austausche fehl, kann der AG vom Vertrag zurücktreten, ausgenommen bei unwesentlichen Mängeln. Unbeschadet der oben angeführten Fristen verjähren die Ansprüche aus Gewährleistung jedenfalls nach einem Jahr ab Erbringung der Dienstleistung bzw. Lieferung bzw. ab Abnahme (im Falle deren Festlegung im Angebot). Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Monate ab Abnahmegesetzliche Mängelvermutung des § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Mängelrügen haben unverzüglich (maxDer Nachweis des Bestehens eines Mangels zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. binnen 3 Werktage) Erbringung der Dienstleistung bzw. Abnahme obliegt daher jedenfalls dem AG. Eine Haftung des AN für Mangelfolgeschäden aus dem Titel des Schadenersatzes ist ausgeschlossen. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom AG zu erfolgen vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und sind nur rechtzeitig, wenn sie reproduzier- bare Mängel betreffen und per eingeschriebenen Brief erfol- genErgänzungen werden vom AN gegen Berechnung durchgeführt. Verbesserbare Mängel werden nach dem Ermessen von itellico entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Auf jeden Fall hat Verbesserung Vorrang vor Preis- minderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber itellico alle zur Untersuchung und Mängel- behebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen, d.h. dass kein Gewähr- leistungsfall vorliegt oder die Rücksendung fehlerhaft oder unvollständig ist, werden die hierdurch verursachten Kosten entsprechend den Verrechnungssätzen von itellico in Rech- nung gestellt. Ferner Der AN übernimmt itellico keine Gewähr für Fehler, Stö- rungen Störungen oder Schäden, die auf Änderungen an der Lieferung bzw. den Dienstleistungen durch den AG selbst oder durch Dritte, unsachgemäße Bedienung, die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zu den Servern, Stromausfälle und Ausfälle von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich von itellico liegen, geänderte Betriebssys- temkomponentengeänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und La- gerbedingungenLagerbedingungen) sowie auf Transportschäden, Viren, Würmer etc. Transportschäden und dergleichen zurückzuführen sind. Für Leistungen die durch den Auftraggeber oder Dritte nach- träglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch itellico. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergän- zung Ergänzung bereits bestehender Leistungen Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für die das ursprüngliche Leistung Programm lebt dadurch nicht wieder auf. Die hier festgelegten Gewährleistungsansprüche sind abschließend. Mängelrügen, Gewährleistungsprüfungen und die Gewährleistungsdurchführung unterbrechen nicht die Gewährleistungs- und Verjährungsfristen. Der AG ist nicht berechtigt, wegen allfälliger Gewährleistungsansprüche fällige Zahlungen an den AN zurückzuhalten.

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Samples: www.etron.de