Gewässerschaden-Anlagenrisiko für Kleingebinde. Versichert ist abweichend von § 8.1 die gesetzliche Haftpflicht ◼ als Inhaber (z. B. Eigentümer oder Mieter) von Anlagen zur Lage- rung von gewässerschädlichen Stoffen (z. B. haushaltsübliche Stoffe wie Farben, Lacke, Ölfarben, Verdünner etc.) in Klein- gebinden, soweit das Gewicht von 50 kg je Behältnis nicht überschritten wird und die Gesamtlagermenge je mitversichertem Grundstück unter 300 kg liegt, und aus der Verwendung dieser Stoffe; ◼ für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). Mitversichert sind die Personen, die der Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hat für den Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtungen in Anspruch genommen werden. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gem. Sozialgesetzbuch VII handelt.
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Gewässerschaden-Anlagenrisiko für Kleingebinde. Versichert ist abweichend von § 8.1 Ziffer 13.8.1 die gesetzliche Haftpflicht ◼ als Inhaber (z. z.B. Eigentümer oder Mieter) von Anlagen zur Lage- rung Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z. z.B. haushaltsübliche Stoffe wie Farben, Lacke, Ölfarben, Verdünner etc.) in Klein- gebindenKleingebinden, soweit das Gewicht von 50 150 Liter / kg je Behältnis nicht überschritten wird und die Gesamtlagermenge Gesamt- lagermenge je mitversichertem Grundstück unter 300 5.000 Liter / kg liegt, und aus der Verwendung dieser Stoffe; ◼ Stoffe für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). Mitversichert sind die Personen, die der Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hat für den Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtungen in Anspruch genommen werden. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gem. gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Gewässerschaden-Anlagenrisiko für Kleingebinde. Versichert ist abweichend von § 8.1 Ziffer 23.1 die gesetzliche Haftpflicht ◼ Haftpflicht
a) als Inhaber (z. z.B. Eigentümer oder Mieter) von Anlagen zur Lage- rung Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z. z.B. haushaltsübliche Stoffe wie Farben, Lacke, Ölfarben, Verdünner etc.) in Klein- gebindenKleingebinden, soweit das Gewicht von 50 100 l/kg je Behältnis nicht überschritten wird und die Gesamtlagermenge je mitversichertem Grundstück unter 300 1000 l/kg liegt, und aus der Verwendung dieser Stoffe; ◼ ;
b) für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). Mitversichert sind die Personen, die der Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hat für den Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtungen in Anspruch genommen werden. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gem. gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Gewässerschaden-Anlagenrisiko für Kleingebinde. Versichert ist abweichend von § 8.1 Ziffer 22.1 die gesetzliche Haftpflicht ◼ Haftpflicht
a) als Inhaber (z. z.B. Eigentümer oder Mieter) von Anlagen zur Lage- rung Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z. z.B. haushaltsübliche Stoffe wie Farben, Lacke, Ölfarben, Verdünner etc.) in Klein- gebindenKleingebinden, soweit das Gewicht von 50 100 l/kg je Behältnis nicht überschritten wird und die Gesamtlagermenge je mitversichertem Grundstück unter 300 1000 l/kg liegt, und aus der Verwendung dieser Stoffe; ◼ ;
b) für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). Mitversichert sind die Personen, die der Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hat für den Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtungen in Anspruch genommen werden. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gem. gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Gewässerschaden-Anlagenrisiko für Kleingebinde. Versichert ist abweichend von § 8.1 Ziffer 14.8.1 die gesetzliche Haftpflicht ◼ als Inhaber (z. z.B. Eigentümer oder Mieter) von Anlagen zur Lage- rung Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z. z.B. haushaltsübliche Stoffe wie Farben, Lacke, Ölfarben, Verdünner etc.) in Klein- gebindenKleingebinden, soweit das Gewicht von 50 150 Liter / kg je Behältnis nicht überschritten wird und die Gesamtlagermenge Gesamt- lagermenge je mitversichertem Grundstück unter 300 5.000 Liter / kg liegt, und aus der Verwendung dieser Stoffe; ◼ Stoffe für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). Mitversichert sind die Personen, die der Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hat für den Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtungen in Anspruch genommen werden. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gem. gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt.
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Samples: Wohngebäudeversicherung