GLASFASERHAUSANSCHLUSS Musterklauseln

GLASFASERHAUSANSCHLUSS. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung eines Hausanschlusses. Der Glasfaserhausanschluss ist technische Voraussetzungen und ein elementarer Bestandteil des Glasfasernetzes der AVACOMM. Grundlage der Installation stellt ein Gebäude- und Grundstücksnutzungsvertrag (Zustimmung zum Bau eines Glasfaserhausanschlusses) gemäß den §§ 76, 77k TKG dar. Der Glasfaserhausanschluss besteht aus:
GLASFASERHAUSANSCHLUSS. 2.1 Die Herstellung des Glasfaserhausanschlusses umfasst – mit den nachfolgend näher beschriebenen Abweichungen der verschiedenen Vorarbeiten-Varianten - grundsätzlich die Herstellung einer unterirdischen Anschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze, Einblasen des Glasfaser-Hausanschlusskabels bis zum Hausanschlusskasten, Spleißen der Fasern des Glasfaser-Hausanschlusskabels und des Inhouse-Glasfaserkabels im Hausanschlusskabels, Aufstellung und Montage der SDD, Inbetriebnahme der SDD, Kontrollmessung von SDD bis zur nächsten lokalen Technikzentrale und die Aktivierung des Kundenanschlusses im Betriebssystem des Netzbetreibers. Die Verlegung des Glasfaser-Installationsröhrchens von der Grundstücksgrenze über die Hauseinführung bis zum Montagepunkt für den Hausanschlusskasten, die Herstellung der Hauseinführung und die Verlegung des Glasfaser-Inhousekabels im Gebäude vom Montageort des Hausanschlusskastens bis zum Montageort der SDD sind durch den Kunden durchzuführen. Das hierfür benötigte Material (Glasfaser-Mikroröhrchen, Glasfaser-Inhousekabel, Hausanschlusskasten) werden von LilaConnect zur Verfügung gestellt.
GLASFASERHAUSANSCHLUSS. Die nachfolgenden Bestimmungen der Deutschen GigaNetz GmbH (nachfolgend DGN) regeln die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung eines Hausanschlusses (Technische Voraussetzungen für die Nutzung der Dienste) und gelten zusätzlich, vorrangig und ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DGN. Der Glasfaserhausanschluss ist ein elementarer Bestandteil des Glasfasernetzes der DGN. Grundlage der Installation stellt ein Gebäude- und Grundstücksnutzungsvertrag (Zustimmung zum Bau eines Glasfaserhausanschlusses) gemäß den §§ 76, 77k TKG dar. Der Glasfaserhausanschluss besteht aus 1) der Verlegung der Netzanschlussleitung auf dem Grundstück des Kunden sowie 2) der Installation des Hausübergabepunkts (HÜP), sowie 3) den zugehörigen Glasfaserverkabelungen innerhalb des Hauses des Kunden. Den Abschluss des Glasfasernetzes der DGN bildet das Netzabschlussgerät (ONT) als Endpunkt des FTTH (Fiber To The Home) Anschlusses der DGN. Zwischen HÜP und dem Netzabschluss der DGN wird im Haus ein geeignetes, flexibles Glasfaserkabel verlegt. Der Netzanschluss erfolgt immer in sogenannter Point-to-Point Bauweise, dies ermöglicht eine hohe Serviceverfügbarkeit und exklusiv zugewiesene Bandbreite.