Gleichwertigkeit Musterklauseln

Gleichwertigkeit. Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Kommen andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie auch immer gearteten Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür unsere Provision fällig.
Gleichwertigkeit. 1. Die Vertragsparteien erkennen an, dass die Anwendung des Prinzips der Gleichwertigkeit nach Artikel 4 des SPS-Übereinkommens wichtig für die Erleichterung des Handels ist und sowohl den Ausfuhr- als auch den Einfuhrländern zugutekommt.
Gleichwertigkeit. (1) Die Einfuhrvertragspartei erkennt die SPS-Maßnahme der Ausfuhrvertragspartei als gleichwertig an, wenn die Ausfuhrvertragspartei objektiv nachweist, dass mit ihrer Maßnahme das angemessene SPS-Schutzniveau der Einfuhrvertragspartei erreicht wird.
Gleichwertigkeit. Die Xxxxxx gewährleisten, dass das Studium und die Abschlüsse auf Grund der Studien- und Prüfungsordnungen und des tatsächlichen Lehrangebots mit dem Studium und den Abschlüssen an staatlichen wissenschaftlichen Hochschulen gleichwertig sind.
Gleichwertigkeit. Die Vertragsparteien wenden die Grundsätze der Gleichwertigkeit nach dem SPS-Übereinkommen der WTO an. Zu diesem Zweck gewährt jede Vertragspartei der anderen Vertragspartei auf deren Ersuchen im Rahmen des Zumutbaren den Zugang zu Inspektions-, Prüf- und sonstigen einschlägigen Verfahren. Die Vertragsparteien erkennen auf der Basis einer Einzelfallprüfung ausgewiesene schädlings- oder krankheitsfreie Gebiete oder Gebiete mit geringem Auftreten von Schädlingen oder Krankheiten als potenzielle Quellen für pflanzliche und tierische Erzeugnisse an und berücksichtigen dabei Artikel 6 des SPS-Übereinkommens der WTO.
Gleichwertigkeit. Die Vertragsparteien wenden die Grundsätze der Gleichwertigkeit nach dem SPS-Übereinkommen der WTO an. Zu diesem Zweck gewährt jede Vertragspartei der anderen Vertragspartei auf deren Ersuchen im Rahmen des Zumutbaren den Zugang zu Inspektions-, Prüf- und sonstigen einschlägigen Verfahren.
Gleichwertigkeit. (1) Die Kirchen gewährleisten, dass das Studium und die Abschlüsse aufgrund der Stu- dien- und Prüfungsordnungen und des tatsächlichen Lehrangebotes mit dem Studium und den Abschlüssen an staatlichen Fachhochschulen mit vergleichbaren Studiengängen gleichwertig sind.
Gleichwertigkeit. Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb der Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen, sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.
Gleichwertigkeit. Die zuständige Instanz prüft die Gleichwertigkeit ausländischer Diplome und Ausweise, wenn die Tätigkeit, welche die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller ausüben möchte, in der Schweiz reglementiert ist. Bitte geben Sie nachstehend an, bei welcher Schule Sie den schulmedizinischen Lehrgang abgeschlossen haben. Diese Angaben und der zu erbringende Nachweis der schulmedizinischen Ausbildung beziehen sich auf die unter Punkt 3.4 beantragte Kategorie. Name der Schule : Strasse, Nr. : PLZ, Ort : Land : Diplom/Zertifikat ⮚ Diplom/Zertifikat für die Schulmedizin (die Kopie des Diploms/Zertifikat der Schule muss folgende Angaben enthalten): • Bezeichnung des Lehrgangs (Name der Methode) • Name und Vorname des Therapeuten • Dauer des Lehrgangs • Abschlussdatum des Lehrgangs • Ausstellungsdatum des Diploms/Zertifikats • Name und Standort der Schule • Name, Funktion und Unterschrift der Schulleitung ⮚ Lehrgangsbestätigung für die Schulmedizin, in der folgende Informationen ersichtlich sein müssen: • Bezeichnung des Lehrgangs • Name und Vorname des Therapeuten • Dauer des Lehrgangs (von/bis) • Prüfungsdatum • Ausstellungsdatum der Lehrgangsbestätigung • Fächer mit deren Lehrinhalten und den dazugehörigen Lernstunden à 60 Minuten • Adresse der Schule • Name, Funktion und Unterschrift der Schulleitung
Gleichwertigkeit. Dem Abschluss eines notariellen Kauf- oder Mietvertrages gleichwertig ist auch ein anderer als der angebotene Ver- trag, sofern dieser inhaltlich identisch ist mit dem ursprünglich angebotenen Vertrag. Unerhebliche Abweichungen sachli- cher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisions- anspruch. Dasselbe gilt, wenn der tatsächlich geschlossene notarielle Kauf- oder Mietvertrag inhaltlich vom Angebot abweicht aber wirtschaftlich der gleiche Erfolg erzielt wird. Wenn der Makler im Rahmen des Auftrages, den Vertrags- partner benannt hat und mit diesem ein notarieller Kaufver- trag oder Mietvertrag über ein anderes, ebenfalls dem Ver- käufer bzw. Vermieter gehörendes, Objekt zustande kommt, ist dies gleichwertig.