Griechenland Musterklauseln

Griechenland. 1. Zur Bewertung von Streitfällen, die aus diesen Anmietbedingungen oder einem Avis Preferred Mietvertrag in Griechenland entstehen, erklären Sie ausdrücklich, dass Sie Athen, Griechenland, als Gerichtsort anerkennen.
Griechenland. Die Gesellschaft hat vom griechischen Kapitalmarktausschuss die Genehmigung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 4099/2012 erhalten, ihre Anteile in Griechenland zu registrieren und zu vertreiben. Dieser Prospekt ist in griechischer Übersetzung erhältlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die maßgeblichen Regelungen den Hinweis enthalten, dass „Fonds einer SICAV keine garantierten Erträge aufweisen und dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keine Garantie für die künftige Wertentwicklung ist“.
Griechenland. 11. Ungarn
Griechenland. 1. Das Amt, wo sich die Behörde befindet, welche in Fällen von Verwal- tungsurkunden die Urkunde ausstellt.
Griechenland. Nach Artikel 24 des Abkommens vom 11. Mai 1938 über die ge- genseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten des bürgerlichen und Handels-Rechts (RGBI. 1939 II S. 848, BGBl. 1952 II S. 634) bedürfen Urkunden, die von einem Landgericht, einem Gericht höherer Ordnung, einer obersten Verwaltungsbehörde oder von einem obersten Verwaltungsgericht aufgenommen, ausgestellt oder beglaubigt und mit dem Dienstsiegel oder -stempel versehen sind, zum Gebrauch in Griechenland keiner Beglaubigung oder Legalisation.
Griechenland. (Anm.: Vorbehalte zu Art 31 bis 42 und zu den Regeln 53 bis 78 zurückgezogen mit BGBl. III Nr. 83/1997)
Griechenland. Die Verschärfung der Unsicherheiten in Griechenland machen Prognosen für die künftige Entwicklung derzeit un- möglich. Rigorose staatlich Sparmaßnahmen sowie die angespannte allgemeine Situation üben sowohl auf den Inf- rastruktur- wie auch den Hochbau Druck aus. Wachstum im Bausektor ist auch in den kommenden Jahren nicht in Sicht. Chancen bieten am ehesten noch Privatisierungen von Staatseigentum.
Griechenland. Die griechische Wirtschaft war auch 2010 von einem massiven Rückgang des Bruttoinlandsproduktes gekennzeich- net. Rigorose Sparmaßnahmen und der Abbau öffentlicher Investitionen hatten signifikante Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen des Landes. Auch die Bauwirtschaft konnte sich dieser negativen Entwicklung nicht entziehen und war 2009 signifikant rückläu- fig. Dieser Trend führte sich angesichts fehlender wirtschaftlicher Erholung und dem rigorosen griechischen Konso- lidierungskurs jedoch etwas abgeschwächter auch 2010 fort. So verzeichnete die Bauwirtschaft 2010 erneut einen deutlichen Rückgang. Erste Erholungstendenzen werden sich laut Xxxxxxxxx erst wieder im Verlauf der nächsten Jahre einstellen. Ungarn, das von der globalen Wirtschaftskrise schwer getroffen war, musste 2009 einen Rückgang der Wirtschafts- leistung verzeichnen und konnte sich erst 2010 wieder stabilisieren. Getrieben durch den Export und die Zunahme der Investitionstätigkeit, sowie durch die langsam wiedererstarkende Binnennachfrage wird in den kommenden Jahren eine weitere Erholung der Wirtschaft erwartet. Unter zunehmenden Druck der hohen Staatsverschuldung ist die neu gewählte Regierung bestrebt die Staatsfinanzen durch eine Reihe von Konsolidierungsmaßnahmen zu sanie- ren. Die Bauwirtschaft des Landes setzte auch 2010, unter anderem durch das langsame Vorankommen in mehreren Großprojekten, ihren negativen Trend fort. Die Kehrtwende der Entwicklung wird ab 2011 erwartet, wo man EU- Mittel für öffentliche Hochbauprojekte und Vorhaben im Bereich der Transportinfrastruktur besser nutzen will. Auch in den kommenden Jahren wird der Motor der Bauwirtschaft weitgehend im Tiefbausektor, sowohl in den Bereichen Straßen- und Bahnbau als auch in der Energie- und Wasserversorgung gesehen.

Related to Griechenland

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.