Norwegen Musterklauseln

Norwegen. Die Gesellschaft hat der Finanzaufsichtsbehörde von Norwegen (Finanstilsynet) gemäß dem norwegischen Wertpapierfondsgesetz den Vertrieb der Anteile angezeigt. Kraft eines Bestätigungsschreibens der CSSF an die Finanzaufsichtsbehörde von Norwegen vom 30. Mai 2012 ist die Gesellschaft befugt, ihre Fondsanteile in Norwegen zu vertreiben.
Norwegen vi. San Xxxxxx
Norwegen. 1. Königliches Norwegisches Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten.
Norwegen. 15.1 Kias vertragliche und gesetzliche Haftung für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist unabhängig von ihrem Rechtsgrund folgendermaßen begrenzt: a) Kia haftet bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; b) Kia haftet nicht für eine leicht fahrlässige Verletzung einer anderen anwendbaren Sorgfaltspflicht. c) Kias Haftung ist auf NOK 5.000 pro Vorfall begrenzt. 15.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene Haftung, einschließlich der Haftung nach dem Norwegischen Produkthaftungsgesetz. Darüber hinaus gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht, wenn und soweit Kia eine bestimmte Garantie übernommen hat. Kia haftet nur für (1) grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz und (2) für schuldhaft verursachte Körperverletzung oder Tod.
Norwegen. In Übereinstimmung mit Protokoll E des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und dem Königreich Marokko schliesst das Königreich Norwegen die Anwendung dieses Abkommens auf dem Gebiet von Svalbard aus. Davon ausge- nommen ist der Warenverkehr.
Norwegen. Nach Artikel 14 Abs. 3 des deutsch-norwegischen Vertrages vom 17. Juni 1977 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen (BGBl. 1981 II S. 341) bedürfen die dem Antrag auf Zulassung zur Zwangsvollstre- ckung beizufügenden Urkunden keiner Legalisation oder sons- tigen Beglaubigung Nach Artikel 16 Abs. 2 des deutsch-spanischen Vertrages über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entschei- dungen und Vergleichen sowie vollstreckbaren öffentlichen Ur- kunden in Zivil- und Handelssachen vom 14. November 1983 (BGBl. 1987 II S. 34) bedürfen die dem Antrag auf Zulassung zur Zwangsvollstreckung beizufügenden Urkunden keiner Legalisation oder sonstigen Förmlichkeit.
Norwegen. Norwegen hat am 1. Oktober 1988 gemäß Art. 64 Abs. 2 lit. a Z ii des Vertrages erklärt, daß die in Art. 40 vorgesehene Verpflichtung zur Aussetzung des nationalen Verfahrens einer Veröffentlichung der internationalen Anmeldung oder einer Übersetzung hiervon durch das norwegische nationale Amt oder durch Vermittlung dieses Amtes nicht entgegensteht, wodurch Norwegen aber nicht von den in Artikeln 30 und 38 vorgesehenen Verpflichtungen freigestellt wird.
Norwegen a) Für Xxxxxx, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Norwegen haben, gilt Folgendes:
Norwegen. In Norwegen konnte sich die Erholung der Wirtschaft mit einem Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 1,7% im Vorjahr festigen. Dabei waren vor allem die Investitionen der Öl- und Gasindustrie sowie das Wiedererstarken des privaten Konsums für die positiven Entwicklungen ausschlaggebend. Im laufenden Jahr erwartet man neben einer weiterhin sehr dynamischen privaten Investitionstätigkeit auch aus dem öffentlichen Sektor steigende Ausga- ben für den Infrastrukturbau, der durch die Einnahmen aus den Ölgeschäften finanziell auch künftig gut aufgestellt ist. Die norwegische Bauwirtschaft, die sich seit dem zweiten Halbjahr 2010 wieder positiv entwickelt, konnte im Vor- jahr ein Wachstum von 6,3% verzeichnen. Ein wesentlicher Teil des Anstiegs der Bauproduktion ist auf den Wohn- bau zurückzuführen, der von der hohen Nachfrage aufgrund des stetigen Bevölkerungswachstums getrieben wird. Im Folgejahr wird neben der weiterhin regen Entwicklung im Wohnungshochbau auch im Tiefbau ein weiterer Auf- schwung erwartet, da vor allem die Investitionen in neue Straßen- und Energieprojekte anstehen. Die Wirtschaft der Vereinigten Arabischen Emirate zeigte seit 2010 wieder einen soliden Wachstumspfad. Auch für das Jahr 2011 werden die Wachstumsraten mit +3,3% fortgeschrieben und werden auch für 2012 auf ähnlichem Niveau zu liegen kommen. Die Bauwirtschaft pendelt sich nach hohen Wachstumsraten im Jahr 2010 auf einem soliden Niveau ein und wird in den kommenden Jahren nur leicht ansteigen. Die geringeren Wachstumsraten resultieren insbesondere aus der an die rückläufige Nachfrage angepassten Redimensionierung geplanter Projekte. Kontinuierlich positiv entwickelt sich die Volkswirtschaft im Oman in den vergangenen Jahren. Nach krisenbeding- tem Einbruch 2009 wuchs die Wirtschaft 2010 wieder auf deutlich stabilerem Niveau. Auch für das vergangene Jahr 2011 konnten mit +4,3% ähnliche Wachstumsraten erzielt werden. Nach leichtem Rückgang im Jahr 2010 konnte sich die Bauwirtschaft im vergangen Jahr mit +5,1% deutlich erho- len. Gestützt wird das Wachstum insbesondere von Investitionen im Infrastruktur- und Energiesektor. Diese Ent- wicklung wird auch für 2012 weiter für eine entsprechend positive Entwicklung sorgen. Die Emittentin hat keine Angaben zu ihrer Wettbewerbsposition aufgenommen.
Norwegen. Bei allen Bestellungen in und nach Norwegen enthalten die Preise die norwegisch Mehrwertsteuer von 25%. Die Bestellungen werden auf der Grundlage von DDP (Delivery Duty Paid) versandt, was bedeutet, dass alle Steuern und Zollgebühren im Gesamtpreis an der Kasse enthalten sind. Ihre Bestellung wird auf der Grundlage von DDU (Delivery Duty Unpaid) versendet, d. h. der an der Kasse angezeigte Gesamtpreis versteht sich ausschließlich Steuern und Gebühren und der schwedischen Mehrwertsteuer. Bei Auslandsbestellungen können Steuern und Gebühren von der Zollbehörde des Bestimmungslandes erhoben werden. Dies ist zwar nicht immer der Fall, die Festsetzung der Zölle und Steuern basiert jedoch auf dem Bestellwert und einem etwaigen Schwellenwert für den steuerfreien Einkauf von Waren, die in das Bestimmungsland eingeführt werden. Die Zahlung von Zöllen und Steuern liegt daher in der Verantwortung des Empfängers. In manchen Fällen kann dies als zusätzliche Portogebühr ausgewiesen werden. XXXXX AB hat leider keinen Einfluss auf diese Art von Abgaben und es obliegt allen Kunden außerhalb der EU, sich mit den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen ihres Landes vertraut zu machen. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollstellen.