Grundstücke Musterklauseln

Grundstücke als Eigentümer, Mieter, Pächter und Nutznießer von Grundstücken, Gebäu- den oder Räumlichkeiten einschließlich Garagen, auch wenn diese Dritten überlassen werden. Versichert sind hierbei Ansprüche aus Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht - des Versicherungsnehmers als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 Bürgerli- ches Gesetzbuch (BGB), wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand; - der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers aus der Wahrnehmung von dessen Pflichten als Haus- und/oder Grundbesitzer; Es gilt Abschnitt Deckungseinschränkungen - Arbeitsunfälle - gemäß Teil A Ziff. 5.2 dieses Vertrages. - der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen für Ansprü- che, die gegen sie aus Anlass der Ausführung dieser Verrichtungen erhoben werden; Es gilt Abschnitt Deckungseinschränkungen - Arbeitsunfälle - gemäß Teil A Ziff. 5.2 dieses Vertrages. - der Zwangs- oder Konkursverwalter in dieser Eigenschaft.
Grundstücke. (§§ 873, 925 BGB), bewegliche Sachen (§§ 929 ff. BGB), Forderungen (§§ 398 ff. BGB), ge- werbliche Schutzrechte (§ 15 PatG, § 22 GebrauchsmusterG, § 3 GeschmacksmusterG, § 27 MarkenG).
Grundstücke. Die Grundstücke, welche im Eigentum der bishe- rigen Einwohnergemeinden Biberist, Derendingen, Luterbach und Zuchwil sind, gehen per 1. Januar 2018 ins Eigentum der vereinigten Einwohnerge- meinde Solothurn über.
Grundstücke. 4 Begriffsbestimmungen
Grundstücke. 1 Die Grundstücke im Eigentum der beiden Kirchgemeinden gehen per 1.1.2022 in das Eigentum der Kirchgemeinde Romoos – Bramboden über. 2 Die Grundstücke der bisherigen Kirchgemeinden sind im Anhang aufgelistet.
Grundstücke. Die Gemeinde Lohfelden verpflichtet sich, die in ihrem Eigentum stehenden, in der Anlage 2 aufgeführten Grundstücke zur Umsetzung des Projektes unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Im übrigen erfolgt der Erwerb durch die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG), Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx 000 - 159, 34121 Kassel, aufgrund des mit der Gemeinde Lohfelden am 24.03.2003 abgeschlossenen Bodenbevorratungsvertrages. Nach Fertigstellung und Abnahme der Erschließungsmaßnahmen gehen diese einschließlich der zugehörigen Flächen unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde Lohfelden über. Sollten im nachfolgenden Aufwendungen und Einnahmen zwischen den Vereinbarungsbeteiligten aufgeteilt werden, wird von folgendem Verteilerschlüssel ausgegangen: Stadt Kassel 50 % Gemeinde Lohfelden 50 %
Grundstücke. Die Grundstücke, welche im Eigentum der bisherigen Gemeinde Gemeinde A sind, gehen per 01. Januar 201.. ins Eigentum der vereinigten Gemeinde Gemeinde B über.
Grundstücke. Grundstück – Eckdaten Kaufpreis 0.000.000 € Kaufpreis pro m² 0.000 € Grundstücksgröße 5.000 m² XIV.3.3. Investition des Immobilienanbieters Investition in und Wandlung von Convertibles + Erwerb Optionen Darlehen Option Startpreis inkl. Agio First Equity Convertible 00.000 € 2.500 € 00.000 € First Orange Convertible 00.000 € 5.000 € 00.000 € First Blue Convertible 000.000 € 2.000 € 000.000 € 40.000 Upgradeoptionen 000.000 € 000.000 € Summe 000.000 € XIV.3.4. Eigentumswohnung – Tokenisierung Security Token - Crowdlending
Grundstücke. Alle im Folgenden aufgeführten Grundstücke sollen vom Bund an den Kanton übergehen: Am Standort Wädenswil ist der Bund derzeit Eigentümer von insge- samt acht Grundstücken. Es sind dies das ehemalige Schlossareal auf Kat.- Nr. WE13548 mit vier Hauptbauten und zwei Nebenbauten, die alle im Inventar der überkommunalen Schutzobjekte erfasst sind. Der Schutz- zweck umfasst den integralen Erhalt des ehemaligen Schlosses, der Zehn- tenscheune, der ehemaligen Orangerie und des Gefängnisses, der Werk- statt, des Gartenpavillons und des Eckhauses. Zu erhalten sind zudem die ehemalige Ringmauer, die Parkanlage (Arboretum) und der Baum- bestand im Norden und Osten als Grünzone. Dieses Grundstück mit ins- gesamt rund 3,5 ha befindet sich teils in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen und teils in der Freihalte- und Reservezone. Zudem befin- det es sich teilweise in einer archäologischen Zone. Des Weiteren sollen das unbebaute Grundstück Kat.-Nr. WE4138 und das mit einer Scheune bebaute Grundstück Kat.-Nr. WE12966 vom Kanton übernommen wer- den. Beide Grundstücke befinden sich in der Bauzone (W3/55%). Weiter sind die grösstenteils in der Reservezone befindlichen Grundstücke Kat.- Nrn. WE4989, WE5201, WE12798 und WE12799 sowie die in der Erho- lungszone befindliche Parzelle Kat.-Nr. WE215 zu übernehmen. Auf der rund 1 ha grossen Parzelle Kat.-Nr. WE12798 befinden sich das 1930 er- stellte Keltereigebäude (Schlossgasse 8/8a) und ein Rebhaus aus dem Jahr 1850. Xxx xxx Xxxxxxxxxx Xxx.-Xx. XX00000 befindet sich ein ehema- liges Xxxxxxxxxx (Xxxxxxxxxxxxxxx 0), das zum Schloss gehört und ein Schutzobjekt von regionaler Bedeutung darstellt.
Grundstücke. Die Immobilienprojekte sollten angemessene Grundstücks- bzw. Grünflächen aufweisen. Das Verhältnis zwischen Wohn- qualität versus Kosten für die Unterhaltung zu großer Grünflächen muss gewahrt bleiben.