Grundstücke Musterklauseln

Grundstücke als Eigentümer, Mieter, Pächter und Nutznießer von Grundstücken, Gebäu- den oder Räumlichkeiten einschließlich Garagen, auch wenn diese Dritten überlassen werden. Versichert sind hierbei Ansprüche aus Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht - des Versicherungsnehmers als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 Bürgerli- ches Gesetzbuch (BGB), wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand; - der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers aus der Wahrnehmung von dessen Pflichten als Haus- und/oder Grundbesitzer; Es gilt Abschnitt Deckungseinschränkungen - Arbeitsunfälle - gemäß Teil A Ziff. 5.2 dieses Vertrages. - der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen für Ansprü- che, die gegen sie aus Anlass der Ausführung dieser Verrichtungen erhoben werden; Es gilt Abschnitt Deckungseinschränkungen - Arbeitsunfälle - gemäß Teil A Ziff. 5.2 dieses Vertrages. - der Zwangs- oder Konkursverwalter in dieser Eigenschaft.
Grundstücke. Die Immobilienprojekte sollten angemessene Grundstücks- bzw. Grünflächen aufweisen. Das Verhältnis zwischen Wohn- qualität versus Kosten für die Unterhaltung zu großer Grünflächen muss gewahrt bleiben.
Grundstücke. (§§ 873, 925 BGB), bewegliche Sachen (§§ 929 ff. BGB), Forderungen (§§ 398 ff. BGB), ge- werbliche Schutzrechte (§ 15 PatG, § 22 GebrauchsmusterG, § 3 GeschmacksmusterG, § 27 MarkenG).
Grundstücke. 1 Die Grundstücke im Eigentum der beiden Kirchgemeinden gehen per 1.1.2022 in das Eigentum der Kirchgemeinde Romoos – Bramboden über.
Grundstücke. XIV.3.2. Grundstück – Eckdaten Kaufpreis 0.000.000 € Kaufpreis pro m² 0.000 € Grundstücksgröße 5.000 m² XIV.3.3. Investition des Immobilienanbieters Investition in und Wandlung von Convertibles + Erwerb Optionen Darlehen Option Startpreis inkl. Agio First Equity Convertible 00.000 € 2.500 € 00.000 € First Orange Convertible 00.000 € 5.000 € 00.000 € First Blue Convertible 000.000 € 2.000 € 000.000 € 40.000 Upgradeoptionen 000.000 € 000.000 € Summe 000.000 € XIV.3.4. Eigentumswohnung – Tokenisierung Security Token - Crowdlending
Grundstücke. Die Grundstücke, welche im Eigentum der bishe- rigen Einwohnergemeinden Biberist, Derendingen, Luterbach und Zuchwil sind, gehen per 1. Januar 2018 ins Eigentum der vereinigten Einwohnerge- meinde Solothurn über.
Grundstücke. 4 Begriffsbestimmungen
Grundstücke. Grundstücke im Sinne der Regelungen über die Abwasserbeseitigung in dieser Satzung sind Grundstücke gemäß Grundbuchrecht. Darüber hinaus gelten als ein Grundstück alle Grundstücke des gleichen Grundstückseigentümers oder der gleichen Grundstückeigentümerin, die auf Grund ihrer gemeinsamen Nutzung eine wirtschaftliche Einheit bilden.
Grundstücke. Die Grundstücke, welche im Eigentum der bisherigen Gemeinde Gemeinde A sind, gehen per 01. Januar 201.. ins Eigentum der vereinigten Gemeinde Gemeinde B über.
Grundstücke. Die Gemeinde Lohfelden verpflichtet sich, die in ihrem Eigentum stehenden, in der Anlage 2 aufgeführten Grundstücke zur Umsetzung des Projektes unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Im übrigen erfolgt der Erwerb durch die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG), Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx 000 - 159, 34121 Kassel, aufgrund des mit der Gemeinde Lohfelden am 24.03.2003 abgeschlossenen Bodenbevorratungsvertrages. Nach Fertigstellung und Abnahme der Erschließungsmaßnahmen gehen diese einschließlich der zugehörigen Flächen unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde Lohfelden über. Sollten im nachfolgenden Aufwendungen und Einnahmen zwischen den Vereinbarungsbeteiligten aufgeteilt werden, wird von folgendem Verteilerschlüssel ausgegangen: Stadt Kassel 50 % Gemeinde Lohfelden 50 %