Common use of Grundversorgung Clause in Contracts

Grundversorgung. Der Stromlieferant wird jene Haushaltskunden und Kleinunternehmen, die sich gegenüber ihm schriftlich oder formfrei elektronisch auf eine Grundversorgung im Sinne von § 77 Abs 1 ElWOG 2010 berufen, zu dem für die Grundversorgung vorgesehenen Preis und auf Basis dieser ALB mit elektrischer Energie beliefern. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nur soweit, als dies nach dem jeweiligen Landesgesetz vorgesehen ist, jedoch jedenfalls nicht, a. sofern dem Kunden der Netzzugang vom Verteilernetzbetreiber verweigert wird oder b. soweit und solange der Stromlieferant an der vertragsgemäßen Lieferung von Elektrizität durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm nicht möglich oder zumutbar ist, gehindert ist.

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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen, Allgemeine Stromlieferbedingungen (Alb), Allgemeine Stromlieferbedingungen

Grundversorgung. Der Stromlieferant wird jene Haushaltskunden und KleinunternehmenKleinunterneh- men, die sich gegenüber ihm schriftlich schrihlich oder formfrei elektronisch auf eine Grundversorgung im Sinne von § 77 Abs 1 ElWOG 2010 berufen, zu dem für die Grundversorgung vorgesehenen Preis und auf Basis dieser ALB mit elektrischer Energie beliefern. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nur soweit, als dies nach dem jeweiligen Landesgesetz vorgesehen ist, jedoch jedenfalls nicht, a. sofern dem Kunden der Netzzugang vom Verteilernetzbetreiber verweigert wird oder b. soweit und solange der Stromlieferant an der vertragsgemäßen Lieferung von Elektrizität durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm nicht möglich oder zumutbar ist, gehindert ist.

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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen

Grundversorgung. Der Stromlieferant Energielieferant wird jene Haushaltskunden und KleinunternehmenKleinunterneh- men, die sich gegenüber ihm schriftlich oder formfrei elektronisch auf eine Grundversorgung im Sinne von § 77 Abs 1 ElWOG 2010 berufen, zu dem für die Grundversorgung vorgesehenen Preis und auf Basis dieser ALB mit elektrischer Energie beliefern. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nur soweit, als dies nach dem jeweiligen Landesgesetz vorgesehen ist, jedoch jedenfalls nicht, a. sofern dem Kunden der Netzzugang vom Verteilernetzbetreiber Verteilernetzbetrei- ber verweigert wird oder b. soweit und solange der Stromlieferant Energielieferant an der vertragsgemäßen vertragsge- mäßen Lieferung von Elektrizität durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm nicht möglich oder zumutbar ist, gehindert ist.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen Energie