Common use of Grundversorgung Clause in Contracts

Grundversorgung. 16.1. go green energy wird jene Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, Kleinunternehmen gem. § 7 Z 33 ElWOG 2010 und Kleinunternehmen gem. § 7 Z 28 GWG 2011 zum Tarif für die Grundversorgung mit Energie beliefern, die sich ihr gegenüber schriftlich oder formfrei elektronisch darauf berufen. Netzbetreiber sind, unbeschadet bis zu diesem Zeitpunkt vorhandener Zah- lungsrückstände, zur Netzdienstleistung verpflichtet. Verpflichtet sich der Kunde in der Grundversorgung nach erneutem Zahlungsverzug unter den Voraussetzungen des § 77 ElWOG 2010 bzw. § 124 GWG 2011 zu einer Vorauszahlung mit Pre-Paymentzahlung, so sind die notwendigen Informationen dem Netzbetreiber zu übermitteln. Diese AGB gelten auch für Kunden, die die Grundversorgung in Anspruch nehmen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.gogreenenergy.at, durchblicker.at

Grundversorgung. 16.1. go green energy Lidl Energie wird jene Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, Kleinunternehmen gem. § 7 Z 33 ElWOG 2010 und Kleinunternehmen gem. § 7 Z 28 GWG 2011 zum Tarif für die Grundversorgung mit Energie beliefern, die sich ihr gegenüber schriftlich oder formfrei elektronisch darauf berufen. Netzbetreiber sind, unbeschadet bis zu diesem Zeitpunkt vorhandener Zah- lungsrückständeZahlungsrückstände, zur Netzdienstleistung verpflichtet. Verpflichtet sich der Kunde in der Grundversorgung nach erneutem Zahlungsverzug unter den Voraussetzungen des § 77 ElWOG 2010 bzw. § 124 GWG 2011 zu einer Vorauszahlung mit Pre-PaymentzahlungPayment- zahlung, so sind die notwendigen Informationen dem Netzbetreiber zu übermitteln. Diese AGB gelten auch für Kunden, die die Grundversorgung in Anspruch nehmen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.lidl-energie.at, durchblicker.at

Grundversorgung. 16.1. go green energy Energie Steiermark wird jene Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, Kleinunternehmen gem. § 7 Z 33 ElWOG 2010 und Kleinunternehmen gem. § 7 Z 28 GWG 2011 zum Tarif für die Grundversorgung mit Energie beliefern, die sich ihr gegenüber schriftlich oder formfrei elektronisch darauf da- rauf berufen. Netzbetreiber sind, unbeschadet bis zu diesem Zeitpunkt Zeit- punkt vorhandener Zah- lungsrückständeZahlungsrückstände, zur Netzdienstleistung verpflichtet. Verpflichtet sich der Kunde in der Grundversorgung nach erneutem Zahlungsverzug unter den Voraussetzungen des § 77 ElWOG 2010 bzw. § 124 GWG 2011 zu einer Vorauszahlung mit PrePrepayment-PaymentzahlungZahlung, so sind die notwendigen Informationen dem Netzbetreiber zu übermitteln. Diese AGB gelten auch für Kundin- nen und Kunden, die die Grundversorgung in Anspruch nehmen.

Appears in 1 contract

Samples: durchblicker.at

Grundversorgung. 16.1. go green energy Drei Energie wird jene Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, Kleinunternehmen gem. § 7 Z 33 ElWOG 2010 und Kleinunternehmen gem. § 7 Z 28 GWG 2011 zum Tarif für die Grundversorgung mit Energie beliefern, die sich ihr gegenüber schriftlich oder formfrei elektronisch darauf berufen. Netzbetreiber sind, unbeschadet bis zu diesem Zeitpunkt vorhandener Zah- lungsrückständeZahlungsrückstände, zur Netzdienstleistung verpflichtet. Verpflichtet sich der Kunde in der Grundversorgung nach erneutem Zahlungsverzug unter den Voraussetzungen des § 77 ElWOG 2010 bzw. § 124 GWG 2011 zu einer Vorauszahlung mit Pre-Pre- Paymentzahlung, so sind die notwendigen Informationen dem Netzbetreiber zu übermitteln. Diese AGB gelten auch für Kunden, die die Grundversorgung in Anspruch nehmen.

Appears in 1 contract

Samples: www.drei-energie.at