Haftung der Bank. (1) Im Falle einer nicht autorisierten Online-Banking-Verfügung hat die Bank keinen Anspruch auf Erstat- tung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, den Betrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag dem Konto belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung mit der nicht autorisierten Online-Banking-Verfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung wird die Bank spätestens bis zum Ende des Geschäftstags erfüllen, an welchem der Kontoinhaber einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang angezeigt hat oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Ver- halten des Zahlers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank die Verpflichtung zur Erstattung unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. (2) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Online-Banking-Ver- fügung kann der Kontoinhaber von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Betrages insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft aus- geführten Zahlungsvorgang befunden hätte. Soweit von dem Betrag von der Bank oder zwischengeschal- teten Stellen Entgelte abgezogen worden sein sollten, übermittelt die Bank zu Gunsten des Kontoinhabers unverzüglich den abgezogenen Betrag. Der Kontoinhaber kann darüber hinaus von der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als dem Kontoinhaber diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Überweisung in Rechnung gestellt oder dem Konto belastet wurden. (3) Geht die Online-Banking-Verfügung beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der Ausführungsfrist ein (Verspätung), kann der Kontoinhaber von der Bank verlangen, dass diese den Zahlungsdienstleister des Empfängers darauf in Anspruch nimmt, dass dieser die Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Empfängers so vornimmt, als sei die Online-Banking-Verfügung ordnungsgemäß aus- geführt worden. (4) Der Kontoinhaber kann im Falle einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten Online-Banking-Verfügung verlangen, dass die Bank den Zahlungsvorgang nachvollzieht und den Kontoinhaber über das Ergebnis un- terrichtet. (5) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften oder verspäteten Ausführung einer autorisierten On- line-Banking-Verfügung ist die Haftung der Bank – unabhängig von dem möglicherweise bestehenden gesetzlichen Erstattungsanspruch – für den über den Erstattungsanspruch hinausgehenden Schaden auf 12.500 € begrenzt, sofern die Bank überhaupt ein Verschulden trifft. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für den Zinsschaden und für Gefahren, die die Bank besonders über- nommen hat. BIB V8.02.2021 (6) Die Haftung der Bank ist ausgeschlossen, wenn im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausfüh- rung der Online-Banking-Verfügung durch die Bank nachgewiesen wird, dass der Betrag ungekürzt einge- gangen ist, oder im Falle einer Verspätung durch die Bank nachgewiesen wird, dass der Betrag rechtzeitig eingegangen ist. Für den Fall, dass eine Online-Banking-Verfügung mit einer vom Kontoinhaber angege- benen fehlerhaften Kundenkennung ausgeführt wurde, ist die Haftung der Bank ebenfalls ausgeschlossen. Der Kontoinhaber kann in diesem Fall jedoch verlangen, dass sich die Bank im Rahmen der eigenen Mög- lichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wieder zu erlangen. Ist dies nicht möglich, teilt die Bank auf Antrag des Kontoinhabers alle verfügbaren Informationen mit, damit der Kontoinhaber einen Anspruch auf Erstattung geltend machen kann. (7) Der Kontoinhaber hat die Bank unverzüglich zu unterrichten, falls er feststellt, dass eine Online-Ban- king-Verfügung nicht autorisiert war oder fehlerhaft ausgeführt worden ist. Ein Erstattungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalb von 13 Monaten ab dem Tag der Belastung des betreffenden Zah- lungsvorgangs gegenüber der Bank angezeigt wird. Für andere Ansprüche als die aus §§ 675u und 675y BGB wegen eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs kann der Kontoinhaber den Anspruch auch nach Ablauf der Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber entsprechend den vereinbarten Bedingungen über die resultierende Belastungsbuchung mit dem monatlichen Abschluss (Kontoauszug) auf dem vereinbarten Weg unterrichtet hat, anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich.
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Samples: Genialcard Consent Agreement, Einwilligungen Zur Genialcard
Haftung der Bank. (1) Im Falle einer nicht autorisierten OnlineDie Bank beachtet bei der Erbringung der E-Banking-Verfügung hat Dienstleis- tungen und beim Betrieb ihres Rechenzentrums die Bank keinen Anspruch auf Erstat- tung ihrer Aufwendungenüblichen Sorgfaltspflichten. Voraussehbare Betriebsunterbrüche werden, wenn immer möglich, mittels News-Seite im Rahmen des E-Ban- king im Voraus angekündigt; Betriebsunterbrüche zu Wartungs- zwecken und zur Erweiterung oder Anpassung des Systems so- wie Betriebsunterbrüche bei vermuteten oder festgestellten Gefährdungen der Betriebssicherheit bleiben ausdrücklich vor- behalten und lösen keinerlei Rechtsansprüche des Vertragspart- ners aus. Verarbeitungsunterbrüche werden in der kürzest mög- lichen Frist behoben. Durch Verarbeitungsunterbrüche entstehen keine Schadenersatzansprüche des Vertragspartners. Die Bank ist verpflichtet, den Betrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag dem Konto belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne übernimmt keinerlei Gewähr für die Belastung mit der nicht autorisierten Onlineverwendete Ver- schlüsselungssoftware; allfällige Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen. Die Bank übernimmt keinerlei Gewähr für Richtigkeit und Voll- ständigkeit von E-Banking-Verfügung befunden hätteDaten/Informationen. Diese Verpflichtung wird die Bank spätestens bis zum Ende des Geschäftstags erfüllenInsbesondere Informationen über Konti und Depots (Saldo, an welchem der Kontoinhaber einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang angezeigt hat oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hatAuszüge, Trans- aktionen usw.) sind vorläufig und unverbindlich. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Ver- halten des Zahlers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank die Verpflichtung zur Erstattung unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
(2) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten OnlineEbenso stellen sämtliche E-Banking-Ver- fügung kann Mitteilungen keine verbindlichen Offerten dar, es sei denn, das Angebot werde ausdrücklich als verbindli- che Offerte gekennzeichnet. Ferner sind Angaben über Devisen oder Notenkurse stets unverbindliche Informationen. Der Vertragspartner anerkennt, dass der Kontoinhaber Transport von elektro- nischen Daten vom Vertragspartner bis zum Rechenzentrum der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Betrages insoweit verlangen, als die Zahlung vom Rechenzentrum der Bank bis zum Vertrags- partner nicht erfolgte in den Verantwortungsbereich der Bank fällt; dies ist vielmehr vom Vertragspartner selbst oder fehlerhaft warden von ihm beige- zogenen Dritten zu besorgen. Wurde der Betrag dem Konto belastet, bringt Für die Bank dieses wieder auf den Stand, verbindlich sind stets die auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft aus- geführten Zahlungsvorgang befunden hätte. Soweit von dem Betrag von Computersystem der Bank oder zwischengeschal- teten Stellen Entgelte abgezogen worden sein solltengetätigten Transaktio- nen, übermittelt die Bank zu Gunsten des Kontoinhabers unverzüglich den abgezogenen Betrag. Der Kontoinhaber kann darüber hinaus von wie sie in elektronischen Aufzeichnungen und allfälligen Computerausdrucken der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als dem Kontoinhaber diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Überweisung in Rechnung gestellt oder dem Konto belastet wurden.
(3) Geht die Online-Banking-Verfügung beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der Ausführungsfrist ein (Verspätung), kann der Kontoinhaber von wiedergegeben sind. Jede Haf- tung der Bank verlangen, dass diese den Zahlungsdienstleister des Empfängers darauf in Anspruch nimmt, dass dieser die Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Empfängers so vornimmt, als sei die Online-Banking-Verfügung ordnungsgemäß aus- geführt worden.
(4) Der Kontoinhaber kann im Falle einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten Online-Banking-Verfügung verlangen, dass die Bank den Zahlungsvorgang nachvollzieht und den Kontoinhaber über das Ergebnis un- terrichtet.
(5) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften oder verspäteten Ausführung einer autorisierten On- line-Banking-Verfügung ist die Haftung der Bank – unabhängig von dem möglicherweise bestehenden gesetzlichen Erstattungsanspruch – für den über den Erstattungsanspruch hinausgehenden Schaden auf 12.500 € begrenzt, sofern die Bank überhaupt ein Verschulden trifft. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für den Zinsschaden und für GefahrenSchäden, die dem Vertragspartner infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen Dritter in die Bank besonders über- nommen hatDatenübertragungseinrichtungen entste- hen, ist ausgeschlossen. BIB V8.02.2021
(6) Die Haftung der Bank ist ausgeschlossenfür Schäden, wenn im Falle einer nicht erfolgten die dem Vertragspartner aus der Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen entstehen sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder fehlerhaften Ausfüh- rung der Online-Banking-Verfügung durch die Bank nachgewiesen wird, dass der Betrag ungekürzt einge- gangen ist, oder im Falle einer Verspätung durch die Bank nachgewiesen wird, dass der Betrag rechtzeitig eingegangen ist. Für den Fall, dass eine Online-Banking-Verfügung mit einer vom Kontoinhaber angege- benen fehlerhaften Kundenkennung ausgeführt wurdeAnsprüche Dritter, ist die Haftung der Bank ebenfalls ausgeschlossen. Der Kontoinhaber kann in diesem Fall jedoch verlangen, dass sich die Bank im Rahmen der eigenen Mög- lichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wieder zu erlangen. Ist dies nicht möglich, teilt die Bank auf Antrag des Kontoinhabers alle verfügbaren Informationen mit, damit der Kontoinhaber einen Anspruch auf Erstattung geltend machen kannausgeschlos- sen.
(7) Der Kontoinhaber hat die Bank unverzüglich zu unterrichten, falls er feststellt, dass eine Online-Ban- king-Verfügung nicht autorisiert war oder fehlerhaft ausgeführt worden ist. Ein Erstattungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalb von 13 Monaten ab dem Tag der Belastung des betreffenden Zah- lungsvorgangs gegenüber der Bank angezeigt wird. Für andere Ansprüche als die aus §§ 675u und 675y BGB wegen eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs kann der Kontoinhaber den Anspruch auch nach Ablauf der Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber entsprechend den vereinbarten Bedingungen über die resultierende Belastungsbuchung mit dem monatlichen Abschluss (Kontoauszug) auf dem vereinbarten Weg unterrichtet hat, anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich.
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Samples: E Banking Agb
Haftung der Bank. (1) Im Falle einer nicht autorisierten Die Bank übernimmt keinerlei Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen und Mitteilungen, die auf ir- gendeine Weise über das Online-Banking-Verfügung hat Tool abgefragt werden können. Insbesondere die Bank keinen Anspruch auf Erstat- tung ihrer AufwendungenMitteilungen über Konti und Depots (Saldo, Auszüge, Transaktionen usw.) gelten als vorläufig und unverbindlich, es sei denn, sie würden ausdrücklich als ver- bindlich bezeichnet. Ebenso stellen Informationen weder eine Empfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb oder Verkauf von Anlageinstrumenten, zur Tätigung von Transaktionen oder zum Abschluss irgendeines Rechtsge- schäftes dar, es sei denn, die Angabe werde ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Die Bank ist verpflichtet, kann weder den Betrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag dem Konto belastet worden ist, dieses Konto wieder auf jederzeitigen störungsfreien noch den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung mit der nicht autorisierten ununterbrochenen Zugang zum Online-Banking-Verfügung befunden hätteTool gewährleisten. Diese Verpflichtung wird Werden Sicherheitsrisiken erkannt, behält sich die Bank spätestens das Recht vor, das Online-Tool bis zum Ende des Geschäftstags erfüllen, an welchem der Kontoinhaber einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang angezeigt hat oder zur Behebung dieser Risiken zu unterbrechen. Für den aus diesem Unterbruch allfällig entstandenen Schaden übernimmt die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hatkeine Haftung. Hat Im Wei- teren kann die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Ver- halten des Zahlers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank die Verpflichtung zur Erstattung unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
(2) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Zugang zum Online-Banking-Ver- fügung kann der Kontoinhaber von der Tool für Wartungsarbeiten unterbrechen. Die Bank vermittelt nicht den technischen Zugang zu ihren Dienstleistungen. Dies ist die unverzügliche und ungekürzte Erstattung alleinige Sache des Betrages insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgte oder fehlerhaft warNutzers. Wurde der Betrag dem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft aus- geführten Zahlungsvorgang befunden hätte. Soweit von dem Betrag von der Bank oder zwischengeschal- teten Stellen Entgelte abgezogen worden sein sollten, übermittelt die Bank zu Gunsten des Kontoinhabers unverzüglich den abgezogenen Betrag. Der Kontoinhaber kann darüber hinaus von der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als dem Kontoinhaber diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Überweisung in Rechnung gestellt oder dem Konto belastet wurden.
(3) Geht die Online-Banking-Verfügung beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der Ausführungsfrist ein (Verspätung), kann der Kontoinhaber von der Bank verlangen, dass diese den Zahlungsdienstleister des Empfängers darauf in Anspruch nimmt, dass dieser die Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Empfängers so vornimmt, als sei die Online-Banking-Verfügung ordnungsgemäß aus- geführt worden.
(4) Der Kontoinhaber kann im Falle einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten Online-Banking-Verfügung verlangenEr nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die Bank die für den Zahlungsvorgang nachvollzieht Internetzugang und den Kontoinhaber über für die Nutzung des Online-Tools erforder- liche spezielle Software nicht vertreibt. Die Bank übernimmt deshalb keine Gewähr für Netzbetreiber (Provider) oder für die hierzu erforderliche Software. Trotz allen Sicherheitsmassnahmen kann die Bank keine Verantwortung für das Ergebnis un- terrichtet.
(5) Im Falle einer Endgerät des Kunden übernehmen, da dies aus technischer Sicht nicht erfolgten möglich ist. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch Übermittlungsfehler, technische Störungen, Betriebsausfälle und rechtswidrige Eingriffe, technische Mängel und Störungen, Betriebsausfälle oder fehlerhaften rechtswidrige Eingriffe an Terminals, Bildschirmen oder verspäteten Ausführung einer autorisierten On- lineIT-Banking-Verfügung ist die Systemen des Nutzers oder eines Dritten sowie rechtswidrige Eingriffe an jedermann zugänglichen Systemen und Über- mittlungsnetzen entstehen. Ebenso entfällt jede Haftung der Bank – unabhängig von dem möglicherweise bestehenden gesetzlichen Erstattungsanspruch – für den über den Erstattungsanspruch hinausgehenden Schaden auf 12.500 € begrenztSchäden infolge Störungen, sofern Unterbrüchen (inkl. sys- tembedingter Wartungsarbeiten) oder Überlastungen in IT-Systemen der Bank. Der Haftungsausschluss gilt nicht, falls die Bank überhaupt ein grobes Verschulden trifft. Diese Haftungsbegrenzung gilt Die Bank haftet nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für den Zinsschaden und für GefahrenSchäden, die die Bank besonders über- nommen hat. BIB V8.02.2021
(6) Die Haftung dem Kunden aus der Bank ist ausgeschlossenNichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen entstehen, wenn im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausfüh- rung der Online-Banking-Verfügung durch die Bank nachgewiesen wird, dass der Betrag ungekürzt einge- gangen ist, oder im Falle einer Verspätung durch die Bank nachgewiesen wird, dass der Betrag rechtzeitig eingegangen ist. Für den Fall, dass eine Online-Banking-Verfügung mit einer vom Kontoinhaber angege- benen fehlerhaften Kundenkennung ausgeführt wurde, ist die Haftung der Bank ebenfalls ausgeschlossen. Der Kontoinhaber kann in diesem Fall jedoch verlangen, dass sich die Bank im Rahmen der eigenen Mög- lichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wieder zu erlangen. Ist dies nicht möglich, teilt die Bank auf Antrag des Kontoinhabers alle verfügbaren Informationen mit, damit der Kontoinhaber einen Anspruch auf Erstattung geltend machen kannsowie für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter.
(7) Der Kontoinhaber hat die Bank unverzüglich zu unterrichten, falls er feststellt, dass eine Online-Ban- king-Verfügung nicht autorisiert war oder fehlerhaft ausgeführt worden ist. Ein Erstattungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalb von 13 Monaten ab dem Tag der Belastung des betreffenden Zah- lungsvorgangs gegenüber der Bank angezeigt wird. Für andere Ansprüche als die aus §§ 675u und 675y BGB wegen eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs kann der Kontoinhaber den Anspruch auch nach Ablauf der Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber entsprechend den vereinbarten Bedingungen über die resultierende Belastungsbuchung mit dem monatlichen Abschluss (Kontoauszug) auf dem vereinbarten Weg unterrichtet hat, anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung der Bank. (1) Im Falle Unbeschadet der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der Komplexität der von ihr ausgeführten Geschäfte, haftet die Bank nur, wenn sie sich bei der Ausführung ihrer Aufgaben grobes Verschulden und Vorsatz hat zuschulden kommen lassen. Sie haftet für keinen Schaden, der dem Kunden durch höhere Gewalt, durch eine von einer luxemburgischen oder ausländischen Behörde ergriffene Maßnahme oder ein natürliches oder von Menschen verursachtes Ereignis zugefügt wurde, die die Tätigkeit der Bank oder die von ihr erbrachten Dienstleistungen teilweise oder gänzlich beeinträchtigen, stören oder unterbrechen. Eine eventuell von der Bank zu zahlende Entschädigung wird sich auf die direkten Auswirkungen des Schadens beschränken und erstreckt sich nicht autorisierten Online-Banking-Verfügung auf irgendwelche indirekten Auswirkungen gleich welcher Art. Insbesondere hat die Bank keinen Anspruch auf Erstat- tung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, den Betrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag dem Konto belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung mit der nicht autorisierten Online-Banking-Verfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung wird die Bank spätestens bis zum Ende des Geschäftstags erfüllen, an welchem der Kontoinhaber einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang angezeigt hat oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe Schadensersatz für den VerdachtVerlust von Gewinnchancen oder von Verlustvermeidungschancen zu leisten. Falls sie für einen Sachverhalt haftbar gemacht werden könnte, dass ein betrügerisches Ver- halten des Zahlers vorliegtder als Straftat gewertet werden könnte, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank die Verpflichtung zur Erstattung unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich deren Opfer der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
(2) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Online-Banking-Ver- fügung kann der Kontoinhaber von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Betrages insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgte oder fehlerhaft Kunde war. Wurde der Betrag dem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft aus- geführten Zahlungsvorgang befunden hätte. Soweit von dem Betrag von der Bank oder zwischengeschal- teten Stellen Entgelte abgezogen worden sein sollten, übermittelt die Bank zu Gunsten des Kontoinhabers unverzüglich den abgezogenen Betrag. Der Kontoinhaber kann darüber hinaus von der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als dem Kontoinhaber diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Überweisung in Rechnung gestellt oder dem Konto belastet wurden.
(3) Geht die Online-Banking-Verfügung beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der Ausführungsfrist ein (Verspätung), kann der Kontoinhaber von der Kunde eine Schadensersatzleistung einfordern, sofern er zuvor bei den zuständigen Behörden eine Anzeige erstattet hat. Wählt die Bank verlangen, dass diese den Zahlungsdienstleister des Empfängers darauf in Anspruch nimmt, dass dieser die Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Empfängers so vornimmt, ihrer Eigenschaft als sei die Online-Banking-Verfügung ordnungsgemäß aus- geführt worden.
(4) Der Kontoinhaber kann Verwahrer oder Zwischenhändler eine Korrespondenzbank im Falle einer nicht Großherzogtum Luxemburg oder fehlerhaft ausgeführten Online-Banking-Verfügung verlangenim Ausland, dass beschränkt sich ihre Haftung auf die Auswahl dieser Korrespondenzbank und die genaue Übermittlung von Anweisungen oder Weiterleitung von Wertpapieren. Außer bei Vorsatz oder grobem Verschulden ihrerseits bei der Auswahl der Korrespondenzbank oder bei der Übermittlung von Anweisungen haftet die Bank den Zahlungsvorgang nachvollzieht und den Kontoinhaber über das Ergebnis un- terrichtet.
(5) Im Falle einer dem Kunden gegenüber nicht erfolgten oder fehlerhaften oder verspäteten Ausführung einer autorisierten On- line-Banking-Verfügung ist für ein fehlerhaftes Verhalten der Korrespondenzbank, insbesondere wenn es diese versäumt, die Haftung der Bank – unabhängig von dem möglicherweise bestehenden gesetzlichen Erstattungsanspruch – für den über den Erstattungsanspruch hinausgehenden Schaden auf 12.500 € begrenzt, sofern die Bank überhaupt ein Verschulden trifft. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für den Zinsschaden und für GefahrenWertpapiere zu liefern, die die Bank besonders über- nommen für Rechnung des Kunden verlangt hat. BIB V8.02.2021
(6) Die Haftung der Bank ist ausgeschlossenweist den Kunden auf die Risiken hin, wenn im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausfüh- rung der Online-Banking-Verfügung durch die Bank nachgewiesen wird, dass der Betrag ungekürzt einge- gangen ist, oder im Falle einer Verspätung durch die Bank nachgewiesen wird, dass der Betrag rechtzeitig eingegangen ist. Für den Fall, dass eine Online-Banking-Verfügung mit einer vom Kontoinhaber angege- benen fehlerhaften Kundenkennung ausgeführt wurde, ist die Haftung der Bank ebenfalls ausgeschlossen. Der Kontoinhaber kann in diesem Fall jedoch verlangen, dass sich die Bank im Rahmen der eigenen Mög- lichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wieder zu erlangen. Ist dies nicht möglich, teilt die Bank auf Antrag des Kontoinhabers alle verfügbaren Informationen mit, damit der Kontoinhaber einen Anspruch auf Erstattung geltend machen kann.
(7) Der Kontoinhaber hat die Bank unverzüglich zu unterrichten, falls er feststellt, dass eine Online-Ban- king-Verfügung nicht autorisiert war oder fehlerhaft ausgeführt worden ist. Ein Erstattungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalb von 13 Monaten ab dem Tag der Belastung des betreffenden Zah- lungsvorgangs gegenüber der Bank angezeigt wird. Für andere Ansprüche als die aus §§ 675u und 675y BGB wegen eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs kann der Kontoinhaber den Anspruch auch nach Ablauf der Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Der Lauf der Frist beginnt nurwerden, wenn die Zeichnung eines Wertpapiers an eine Vorauszahlung geknüpft ist und wenn es vor der Lieferung der Wertpapiere zu einer Insolvenz oder einem anderen vergleichbaren Ereignis kommt. In diesem Fall kann die Bank den Kontoinhaber entsprechend den vereinbarten Bedingungen über die resultierende Belastungsbuchung mit dem monatlichen Abschluss (Kontoauszug) auf dem vereinbarten Weg unterrichtet hat, anderenfalls ist nicht für den Fristbeginn Ausfall des Zwischenhändlers haftbar gemacht werden, so dass der Tag Verlust, der Unterrichtung maßgeblichdurch den nicht zurückerlangten Teil des als Vorauszahlung geleisteten Betrages entsteht, zulasten des Kunden geht. Wenn der Kunde sich für die Anlage in einem Finanzinstrument entscheidet, das der Bank auferlegt, Beziehungen mit einer Gegenpartei einzugehen, ohne eine andere als diese bestimmte Beziehung wählen zu können (beispielsweise in einem Land, in dem nur eine einzige Unterdepotbank existiert, in einem Private-Equity-Vehikel oder bei einem Prime Broker), trägt der Kunde die mit der Beteiligung dieser Gegenpartei verbundenen Risiken, und dies auch dann, wenn die Anlage in den Büchern der Gegenpartei auf den Namen der Bank eingetragen wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen