Haftung der Vermieterin. 1. Die Vermieterin haftet vorbehaltlich dieser Regelung für alle Schäden, die von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie haftet nicht für Schäden, die durch Naturereignisse wie beispielsweise Hochwasser, Überflutungen oder Erdbeben sowie durch das eigene Verhalten der/des Mieters/in oder das Verhalten Dritter verursacht werden.
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