Haftung des Reiseveranstalters. 13.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Verschaffung einer Pauschalreise frei von Reisemängeln. Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln, • wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten • wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann, und • wenn wir die Reiseleistungen nicht oder nicht mit unangemessener Verspätung verschaffen. 13.2. Unsere vertragliche Haftung für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft von uns herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 13.3. Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungserbringer herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. 13.4. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. ausschließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten. 13.5. Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Minderungsansprüche uns gegenüber dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe • internationaler Übereinkünfte oder • auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annulierung oder großer Verspätung) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 (Unfallhaftung der Beförderer von Reisenden auf See) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr). 13.6. Wir haften nicht für Reiseleistungen, welche nicht Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages sind, wie z.B. von Ihnen vor Ort mit Drittanbietern geschlossene Verträge über touristische Leistungen (z.B. Ausflüge).
Appears in 2 contracts
Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Haftung des Reiseveranstalters. 13.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Verschaffung einer Pauschalreise frei von Reisemängeln. Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln, • wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten • wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann, und • wenn wir die Reiseleistungen nicht oder nicht mit unangemessener Verspätung verschaffen.
13.2. Unsere vertragliche Haftung für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft von uns herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende zwingende Ansprüche, aufgrund von internatinalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.3. Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungserbringer herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Möglicherweise darüberhinausgehende zwingende Ansprüche, aufgrund von internatinalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.4. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. ausschließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten.
13.5. Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Minderungsansprüche uns gegenüber dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe • internationaler Übereinkünfte oder • auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annulierung oder großer Verspätung) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 (Unfallhaftung der Beförderer von Reisenden auf See) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr).
13.6. Wir haften nicht für Reiseleistungen, welche nicht Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages sind, wie z.B. von Ihnen vor Ort mit Drittanbietern geschlossene Verträge über touristische Leistungen (z.B. Ausflüge).
Appears in 1 contract
Haftung des Reiseveranstalters. 13.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Verschaffung einer Pauschalreise frei von Reisemängeln. Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln, • wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten • wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann, und • wenn wir die Reiseleistungen nicht oder nicht mit unangemessener Verspätung verschaffen.
13.2. Unsere vertragliche Haftung für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft von uns herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende zwingende Ansprüche aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.3. Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungserbringer herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Möglicherweise darüberhinausgehende zwingende Ansprüche aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.4. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. ausschließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten.
13.5. Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Minderungsansprüche uns gegenüber dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe • internationaler Übereinkünfte oder • auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annulierung Annullierung oder großer Verspätung) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 (Unfallhaftung der Beförderer von Reisenden auf See) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr).
13.6. Wir haften nicht für ReiseleistungenLeistungen, welche nicht Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages sind, wie z.B. von Ihnen vor Ort mit Drittanbietern geschlossene Verträge über touristische Leistungen (z.B. Ausflüge).
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung des Reiseveranstalters. 13.112.1. Allgemeines: Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter aber nicht erbrachter oder schlecht er- brachter Leistungen oder eines erlittenen Schadens, soweit es dem Chauffeur / Reiseleiter nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Voraus- gesetzt, dass uns oder unseren vertraglichen Leistungsträ- ger ein Verschulden trifft. Vorbehalten bleiben nachfolgende Ziffern.
12.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
12.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze: Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädi- gung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so haften wir nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen, natio- nale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungs- ausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen, wie im Luftverkehr, in der Sorgfaltspflicht Schifffahrt und im Eisenbahnver- kehr.
12.2.2. Haftungsausschlüsse: Wir haften Ihnen ge- genüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehöri- ge Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzu- führen sind:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnis- se eines ordentlichen Kaufmannes für Dritten, der an der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.
12.2.3. Personenschäden, Unfälle usw.: Für Perso- nenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die Verschaffung einer Pauschalreise frei von ReisemängelnFolge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen und Haf- tungsausschlüsse in internationalen Abkommen und natio- nalen Gesetzen (Ziffer 12.2.1). Die Pauschalreise ist frei von ReisemängelnBenützung der Parkplätze und Parkgaragen erfolgt auf eigene Gefahr.
12.2.4. Sach- und Vermögensschäden usw.: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entste- hen, haften wir nur, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hatwir oder ein Leistungsträger den Schaden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, Diese Haftung ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln, • wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten • wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann, und • wenn wir die Reiseleistungen nicht oder nicht mit unangemessener Verspätung verschaffen.
13.2. Unsere vertragliche Haftung für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft von uns herbeigeführt wurden, ist maximal auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
13.3. Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist auf den dreifachen zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und na- tionalen Gesetzen (Ziffer 12.2.1). Die Benützung der Park- plätze und Parkgaragen erfolgt auf eigene Gefahr.
12.2.5. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kre- ditkarten usw.: Wir machen Sie ausdrücklich darauf auf- merksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wert- gegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. Sie dür- fen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Bus oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch haften wir nicht.
12.2.6. Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.: Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation kön- nen wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Un- fällen, Schleusensperren, Überlastung des Flugraumes, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
12.3. Veranstaltungen während der Reise
12.3.1. Haftung für Fremdleistungen: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veran- staltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden nicht von uns oder einen Leistungserbringer herbeigeführt wurde ange- boten und es sich nicht um eine Verletzung des Lebensliegt in Ihrer eigenen Verantwortung, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
13.4. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. ausschließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten.
13.5. ob Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Minderungsansprüche uns gegenüber dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe • internationaler Übereinkünfte oder • auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annulierung oder großer Verspätung) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 (Unfallhaftung der Beförderer von Reisenden auf See) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr).
13.6daran teilnehmen wollen. Wir haften nicht für Reiseleistungendie korrekte Vertragserfüllung. Wir weisen darauf hin, welche dass die Sicher- heitsstandards von EUROBUS allenfalls von Drittanbietern nicht Bestandteil des zwischen Ihnen wahrgenommen werden. EUROBUS gibt keine Garan- tie für die Leistungen Dritter ab und uns geschlossenen Reisevertrages sindder Kunde ist alleine dafür verantwortlich, wie z.B. von Ihnen vor Ort mit Drittanbietern geschlossene Verträge über touristische Leistungen (z.B. Ausflüge)den Anbieter, seine Mitarbeiter und das Material zu prüfen.
Appears in 1 contract
Haftung des Reiseveranstalters. 13.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Verschaffung einer Pauschalreise frei von Reisemängeln. Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln, • - wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten • - wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann, und • - wenn wir die Reiseleistungen nicht oder nicht mit unangemessener Verspätung verschaffen.
13.2. Unsere vertragliche Haftung für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft von uns herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende zwingende Ansprüche aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.3. Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungserbringer herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Möglicherweise darüberhinausgehende zwingende Ansprüche aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.4. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. ausschließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten.
13.5. Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Minderungsansprüche uns gegenüber dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe • - internationaler Übereinkünfte oder • - auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften oder • - nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annulierung Annullierung oder großer Verspätung) oder • - nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr) oder • - nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 (Unfallhaftung der Beförderer von Reisenden auf See) oder • - nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder • - nach der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr).
13.6. Wir haften nicht für ReiseleistungenLeistungen, welche nicht Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages sind, wie z.B. von Ihnen vor Ort mit Drittanbietern geschlossene Verträge über touristische Leistungen (z.B. Ausflüge).
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung des Reiseveranstalters. 13.114.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Verschaffung Verschaf- fung einer Pauschalreise frei von Reisemängeln. Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise Pauschal- reise frei von Reisemängeln, • wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten vorausge- setzten Nutzen eignet, ansonsten • wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet eig- net und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen Pau- schalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann, und • wenn wir die Reiseleistungen nicht oder nicht mit unangemessener Verspätung verschaffen.
13.214.2. Unsere vertragliche Haftung für solche SchädenSchä- den, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft schuld- haft von uns herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherwei- se darüberhinausgehende zwingende Ansprüche aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.314.3. Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprü- che aus unerlaubter Handlung ist auf den dreifachen dreifa- chen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungserbringer herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Möglicherweise darüberhinausgehende zwin- gende Ansprüche aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Be- schränkung unberührt.
13.414.4. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche ge- setzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch Schadener- satzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen Be- schränkungen entstehen lassen bzw. ausschließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs Schadenersatzan- spruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten.
13.514.5. Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche Schadenersatz- ansprüche oder Minderungsansprüche uns gegenüber gegen- über dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung Min- derungserstattung erhalten haben nach Maßgabe • internationaler Übereinkünfte oder • auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften Vorschrif- ten oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte Fluggast- rechte bei Nichtbeförderung, Annulierung oder großer gro- ßer Verspätung) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechte Fahr- gastrechte im Eisenbahnverkehr) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 (Unfallhaftung Unfallhaf- tung der Beförderer von Reisenden auf See) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte Fahr- gastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte Fahrgast- rechte im Kraftomnibusverkehr).
13.614.6. Wir haften nicht für ReiseleistungenLeistungen, welche nicht Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen geschlos- senen Reisevertrages sind, wie z.B. von Ihnen vor Ort mit Drittanbietern geschlossene Verträge über touristische Leistungen (z.B. Ausflüge).
Appears in 1 contract