Haftung für Nebenpflichten Musterklauseln

Haftung für Nebenpflichten. Für Ansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Nebenpflichten haftet der Lieferant nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
Haftung für Nebenpflichten. Xxxx aufgrund Verschuldens von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen der gelieferte Gegenstand vom Vertragspartner infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenpflichten (insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes) nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Vertragspartners die Regelungen vorstehend Ziff. 8.7. bis 8.10. entsprechend.
Haftung für Nebenpflichten. Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand vom Käufer infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenpflichten nicht vertragsgemäß verwendet werden kann oder Schäden entstehen, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Käufers die Regelungen der Ziff. VIII und X entsprechend.
Haftung für Nebenpflichten. Wenn durch Verschulden des Auftragnehmers der gelieferte Gegenstand vom Auf- traggeber infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Ver- tragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Ne- benverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefer- gegenstandes – nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Aus- schluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die Regelungen der Ziffern 7. und 8. dieser Vertragsbedingungen entsprechend.
Haftung für Nebenpflichten. 8.1. Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand vom Besteller in Folge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung, von vor oder nach Vertragsschluss gelegenen Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstands nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, gilt unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelung in Abschnitt 7. entsprechend.
Haftung für Nebenpflichten. Wenn durch Verschulden des Lieferers der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VII und IX entsprechend.
Haftung für Nebenpflichten. Für Ansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Nebenpflichten haftet Gilgen nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
Haftung für Nebenpflichten. Im Falle unterlassener oder fehlerhafter Informationen, Vorschläge oder Beratungen sowohl vor als auch nach Vertragsabschluss sowie bei Verletzung sonstiger vertraglicher Nebenpflichten und bei fehlerhafter Anleitung für Bedienung und Wartung gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte IX. und XI..
Haftung für Nebenpflichten. Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt un- entgeltlich und nach besten Wissen und Gewissen un- serer Mitarbeiter. Alle Angaben und Auskünfte sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von der Obliegenheit, eigene Prüfungen und Versu- che vorzunehmen. Die Haftung unserer Beratung richtet sich nach den vorstehenden Bestimmungen der Ziffer VIII. Nr. 2. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Anwendung unserer Produkte ist der Käufer verantwortlich.
Haftung für Nebenpflichten. Wenn durch Verschulden des Auftragnehmers der Kaufgegenstand vom Auftraggeber infolge unterlasse- ner oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluß liegenden Vorschlägen und Beratun- gen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Kaufgegenstandes - nicht vertragsgemäß verwen- det werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die Regelungen der Ab- schnitte VIII. und X. entsprechend