Haftung für Nebenpflichten Musterklauseln

Haftung für Nebenpflichten. Für Ansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Nebenpflichten haftet der Lieferant nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
Haftung für Nebenpflichten. Xxxx aufgrund Verschuldens von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen der gelieferte Gegenstand vom Vertragspartner infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenpflichten (insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes) nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Vertragspartners die Regelungen vorstehend Ziff. 8.7. bis 8.10. entsprechend.
Haftung für Nebenpflichten. Wenn durch Verschulden des Auftragnehmers der gelieferte Gegenstand vom Auf- traggeber infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Ver- tragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Ne- benverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefer- gegenstandes – nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Aus- schluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die Regelungen der Ziffern 7. und 8. dieser Vertragsbedingungen entsprechend.
Haftung für Nebenpflichten. Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand vom Käufer infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenpflichten nicht vertragsgemäß verwendet werden kann oder Schäden entstehen, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Käufers die Regelungen der Ziff. VIII und X entsprechend.
Haftung für Nebenpflichten. Wenn durch Verschulden des Verkäufers der gelieferte Gegenstand vom Käufer infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Käufers die Regelungen der Abschnitte VIII und X entsprechend.
Haftung für Nebenpflichten. Für Ansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Nebenpflichten haftet Gilgen nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
Haftung für Nebenpflichten. Im Falle unterlassener oder fehlerhafter Informationen, Vorschläge oder Beratungen sowohl vor als auch nach Vertragsabschluss sowie bei Verletzung sonstiger vertraglicher Nebenpflichten und bei fehlerhafter Anleitung für Bedienung und Wartung gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte IX. und XI..
Haftung für Nebenpflichten. Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt unentgeltlich und nach bestem Wissen und Gewissen unserer Mitarbeiter. Alle Angaben und Auskünfte sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von der Obliegenheit, eigene Prüfungen und Versuche vorzunehmen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Produkte ist der Käufer verantwortlich.
Haftung für Nebenpflichten. Wenn durch Verschulden des Auftragnehmers der Kaufgegenstand vom Auftraggeber infolge unterlasse- ner oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluß liegenden Vorschlägen und Beratun- gen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Kaufgegenstandes - nicht vertragsgemäß verwen- det werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die Regelungen der Ab- schnitte VIII. und X. entsprechend
Haftung für Nebenpflichten. Wenn durch Verschulden des Lieferers der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluß liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Klausel 7 entsprechend.