Common use of Haftung für Sachmängel Clause in Contracts

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen, Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen, Sales Contract

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr Jahr, jeweils ab Ablieferung dem Zeitpunkt der Übergabe des Kauf- gegenstandes an den KundenKaufgegenstandes. Ist Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein UnternehmerUnternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher SachmängelansprücheÜbergabe des Kaufgegenstandes; bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Samples: KFZ Reparaturbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Neuer Und Gebrauchter Fahrzeugteile, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Abweichend davon verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln an den nachfolgend besonders aufgeführten Kaufgegenständen wie folgt: Die jeweilige Ersatzteilnummer („ET“) ist für den Käufer auf der Rechnung ersichtlich. • Für Teile, die mit ET „ZD…“ beginnen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den Kunden. Ist • Für Teile, die mit ET „ZY…“ beginnen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung • Für Material das mit ET „ZQ…“ beginnt, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung • Für Teile die mit ET „XX.XX…“ und ET „ZD.UP…“ beginnen, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche, sofern der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein UnternehmerUnternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ansonsten beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer. • Für Motoren, erfolgt Getriebe und angetriebene Achsen beträgt die Verjährungsfrist 24 Monate ab Einbau bzw. Ablieferung (in den ersten 12 Monaten ab Einbau/ Ablieferung ohne Kilometerbegrenzung, danach bis zu einer Laufleistung von maximal 200.000 km). Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkauf unter Ausschluss jeglicher SachmängelansprücheVerkäufer aufgrund Gesetzes zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 1, Satz 2 gelten gilt nicht für SchädenXxxxxxx, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur oder Verkäufer für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu machenunterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann hat sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung an den dem Ort des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur oder Verkäufer für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. c) Für die im Rahmen einer zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer Sachmängelansprüche bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages Verjährungsfrist, der der Kaufgegenstand unterliegt, geltend machen. . d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln Sachmän- geln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in einem Jahr zwei Jahren ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den KundenKaufgegenstandes. Ist Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische juristi- sche Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichöf- fentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein UnternehmerUnternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages Ver- trages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 1, Satz 2 gelten gilt nicht für SchädenXxxxxxx, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen beru- hen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommenaufzukom- men, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Durch- führung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer Käu- fer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss Vertragsab- schluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte verur- sachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käu- fer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu machenunterrichten, wenn die erste Mängelbeseiti- gung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche schriftli- che Bestätigung über den Eingang der Anzeige Anzei- ge auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann hat sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung an den dem Ort des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Her- steller/Importeur für die Betreuung des Kauf- gegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. c) Für die im Rahmen einer zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist Ver- jährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund Sach- mängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. . d) Ersetzte Teile werden Eigentum des VerkäufersVer- käufers. 6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegen- stand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen, Neuwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Samples: Gebrauchtfahrzeug Verkaufsbedingungen, Kaufvertrag

Haftung für Sachmängel. (1) Ist Gegenstand des Kaufs eine gebrauchte Baumaschine bzw. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln Baugerät, so verjähren Ansprüche, sofern der Käufer Verbraucher ist, in einem Jahr ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes Kaufgegenstandes an den KundenKäufer. Ist der Käufer dagegen eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. (2. ) Handelt es sich um neue Baumaschine oder um ein neues Baugerät, so verjähren Ansprüche, sofern der Käufer Verbraucher ist, in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer. (3) Ist der Käufer dagegen eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so verjähren Ansprüche in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer. (4) Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 (1) gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufersder Firma AK, seines ihres gesetzlichen Vertreters oder seines ihres Erfüllungsgehilfen beruhen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. (5) Hat der Verkäufer die Firma AK aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer die Firma AK beschränkt: Die Haftung besteht nur . Nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer der Firma AK nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, besteht eine Haftung der Firma AK. Diese Haftung ist jedoch auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers der Firma AK für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 (2) dieses Abschnitts entsprechend. 4. (6) Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers der Firma AK bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers der Firma AK bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine (7) Im Falle einer Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendessodann Folgendes: (a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer bei der Firma AK geltend zu machen. Insbesondere setzt dies eine ordnungsgemäße und unverzügliche Mangelanzeige voraus. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. (b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers der Firma AK an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb eine andere Werkstatt wenden. (c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufersder Firma AK.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung Auslieferung des Kauf- gegenstandes Kaufgegenstandes an den Kunden. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht, soweit der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass – der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt hat oder – der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 3 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: : a) Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. . b) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen ihm durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. c) Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. d) Bei Auslieferung über einen Abholer, Spediteur, Flugzeugtransport, Schiff o.ä. findet der Gefahrenübergang bei Übergabe statt. 4. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Verkäufers gegenüber Dritten, tritt der Verkäufer mit Abschluss des Kaufvertrages an den Käufer zur außergerichtlichen wie gerichtlichen Geltendmachung ab. 5. Soll eine Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wendenVerkäufers. c) Für die im Rahmen einer zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum . d) Ist die Mängelbeseitigung für den Verkäufer unverhältnismäßig, hat er das Recht auf Rückgängigmachung. e) Die damaligen Werbeaussagen des VerkäufersHerstellers zu konkreten Eigenschaften und Leistungsangaben haben keine fortgeltende Wirkung aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen. f) Das Übergabeprotokoll bei Auslieferung des Fahrzeugs wird Bestandteil dieses Vertrages und beinhaltet alle zusätzlichen Absprachen und Zusicherungen.

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Samples: Kaufvertrag

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in einem Jahr zwei Jahren ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den KundenKaufgegenstandes. Ist Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein UnternehmerUnternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 1, Satz 2 gelten gilt nicht für SchädenXxxxxxx, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu machenunterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann hat sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung an dem Ort des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. c) Für die im Rahmen einer zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. . d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

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Samples: KFZ Reparaturbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren ent- sprechend den gesetzlichen Bestimmungen in einem Jahr zwei Jahren ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den KundenKaufgegenstandes. Ist Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein UnternehmerUnternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 1, Satz 2 gelten gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht verur- sacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte verursach- te Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen Verschwe i- gen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: fol- gendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu machenunterrichten, wenn die erste Mängel- beseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen An- sprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. . b) Wird der Kaufgegenstand Kaufgegen- stand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann hat sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung an den dem Ort des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb betriebsunfähigen Kaufgegensta n- des nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreu- ung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. . c) Für die im Rahmen einer zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Kauf- gegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund aufgrund des Kaufvertrages Kaufvertra- ges geltend machen. d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mä n- gelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche 1.Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr Jahr, jeweils ab Ablieferung dem Zeitpunkt der Übergabe des Kauf- gegenstandes an den KundenKaufgegenstandes. Ist Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein UnternehmerUnternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2Übergabe des Kaufgegenstandes; bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie 2.Die Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat 3.Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig 4.Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll 5.Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Samples: Sales Contracts

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat auf Mängelbeseitigung kann der Käufer nur beim Verkäufer geltend zu machen. Die Mängelbeseitigung bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben bedarf der vorherigen ausdrücklichen (d.h. schriftlichen) Zustimmung des Verkäufers. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb Kfz -Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. . d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. e) Erfüllungsort für Nachbesserungen aus der Haftung des Verkäufers für Sachmängel ist der Sitz des Verkäufers, sofern nichts anderes zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird. Abweichungen von dieser Regelung bedürfen der Schriftform.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in einem Jahr zwei Jahren ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den KundenKaufgegenstandes. Ist Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein UnternehmerUnternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 1, Satz 2 gelten gilt nicht für SchädenXxxxxxx, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos Beschaffungsri- sikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu machenunterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann hat sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung an den dem Ort des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb betriebsunfähigen Kaufgegen- standes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. c) Für die im Rahmen einer zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund Sachmängelan- sprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. . d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseiti- gungsansprüche nicht berührt.

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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei Fahrzeugteilen in einem Jahr ab Ablieferung Übergabe des Kauf- gegenstandes an Kaufgegenstandes. Im Fall des Einbaus des Kaufgegenstandes in ein Kraftfahrzeug durch den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person beginnt die in Absatz 1 genannte Verjährungsfrist mit dem Ein- bau des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher SachmängelansprücheKaufgegenstandes. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten dieses Abschnitts gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung Verlet- zung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen gesetz- lichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertrags- wesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag Kauf- vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages Kaufver- trages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss Ver- tragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden Scha- den begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers Ver- käufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers Verkäu- fers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz Produkthaf- tungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werdenwer- den, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer Käu- fer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen münd- lichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die Der Verkäufer hat im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Mängelbe- seitigung dem Käufer bis zum Ablauf die erforderlichen Aufwen- dungen, insbesondere Transport-, Wege-, Mate- rial- und Arbeitskosten einschließlich der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des VerkäufersAus- und Einbaukosten zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes Kaufgegenstandes an den KundenKäufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen. 2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2Sach- und Rechtsmängelansprüche. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Dieser Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der d e r Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für Dies gilt nicht für Xxxxxxx, die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechendauf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von P fl i c h t e n des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos B e s c h a ff u n g s r i s i k o s und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Teilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr Jahr, jeweils ab Ablieferung dem Zeitpunkt der Übergabe des Kauf- gegenstandes an den KundenKaufgegenstandes. Ist Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein UnternehmerUnternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln bei neuen Teilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher SachmängelansprücheÜbergabe des Kaufgegenstandes; bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die Sachmängelhaf- tung ausgeschlossen. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen Erfüllungsge- hilfen beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper Kör- per oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen Bestim- mungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränktbe- schränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesent- licher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen auferle- gen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht ermög- licht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen gesetz- lichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen Betriebsangehö- rigen des Verkäufers für von ihnen Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem arglisti- gem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme Übernah- me einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass: – der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt hat oder – der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z. B. bei motorsportli- chen Wettbewerben, oder – der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar vom Hersteller für die Betreu- ung nicht anerkannt war, unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste oder – in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat, oder der Kaufgegenstand oder Teile davon (z. B. Software) in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden sind oder – der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. 6. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendesFolgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige An- zeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Samples: KFZ Reparaturbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung Abnahme des Kauf- gegenstandes an Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen RechtsAuftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmerstehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, der wenn er sich diese bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher SachmängelansprücheAbnahme vorbehält. 2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. 3. Die Verjährungsverkürzung Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1 1, Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in und Ziffer 2, Satz 1 Satz 2 gelten nicht für SchädenXxxxxxx, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des VerkäufersAuftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 34. Hat der Verkäufer aufgrund der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag Auftrag dem Verkäufer Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 3 dieses Abschnitts entsprechend. 45. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen eines des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 56. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer Auftraggeber beim Verkäufer Auftragnehmer geltend zu machen. Bei ; bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist händigt der Auftragnehmer dem Käufer Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigenaus. b) Wird der Kaufgegenstand Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Kfz- Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet. c) Für Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die im Rahmen einer zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund aufgrund des Kaufvertrages Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung für Sachmängel. 15.1. Weichen Angebotsangaben von allgemeinen Produktbeschreibungen, Mustern oder Präsentationen ab, so sind allein die Angaben und Beschreibungen in dem zugrundeliegenden Angebot verbindlich. 5.2. Bei den verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Eine Haftung für bestimmte Qualitäten und Beschaffenheiten der Lieferungen und Leistungen wird von BURGER BIENE nur übernommen, wenn diese Qualitäten und/oder Beschaffenheitsangaben zuvor von BURGER BIENE ausdrücklich schriftlich als rechtsverbindliche Beschaffenheitsangaben bezeichnet und als solche anerkannt worden sind. 5.3. Änderungen der Produkte und Dienstleistungen, die durch von BURGER BIENE nicht zu beeinflussende äußere Faktoren (insbesondere Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort) hervorgerufen werden, dürfen wir ohne Einschränkung an unsere Kunden weitergeben, ohne dass unsere Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche gegen BURGER BIENE herleiten können. 5.4. BURGER BIENE leistet für eine vertragsgemäße Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr. 5.5. Ansprüche wegen der nicht rechtzeitigen Erbringung der Dienstleistungen der BURGER BIENE oder wegen der verspäteten Lieferung im Sinne der Ziffer 2. sind auf 5 % des Käufers wegen Sachmängeln Netto-Bestellwertes beschränkt, es sei denn, die Unpünktlichkeit beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder macht unsere Leistung für unseren Kunden wertlos. In diesen Fällen ist unsere Verpflichtung auf Schadensersatz auf die beim Vertragsschluss erkennbaren Schäden begrenzt, es sei denn, BURGER BIENE ist rechtzeitig schriftlich auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Verzugsschadens hingewiesen worden. In diesem Fall ist die Schadensersatzverpflichtung auf den Auftragswert beschränkt. 5.6. Es bestehen keine Mängelansprüche, soweit es sich lediglich um eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Sache handelt. Es bestehen keine Mängelansprüche bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, Überspannung oder anderer äußerer Einflüsse entstanden sind, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden von dem Kunden oder einem Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen, so bestehen für diese und daraus resultierende Folgen keine Mängelansprüche. 5.7. Der gewerbliche Kunde hat die erhaltene Ware unverzüglich auf Fehler zu prüfen und der BURGER BIENE schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Die Rügefrist des § 377 HGB beträgt in diesem Falle 2 Werktage. Diese Frist gilt nicht für versteckte Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung geltend gemacht werden. Die Rügen sind so rechtzeitig vor einer Be- und Verarbeitung mitzuteilen, dass die BURGER BIENE noch Abhilfe schaffen kann. Versäumt der Kunde die Rüge, verliert er etwaige Gewährleistungsrechte. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab vom Tag der Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den Kundengerechnet. Ist der Käufer Soweit eine juristische Person des öffentlichen RechtsNachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigenmindern. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Samples: General Terms and Conditions

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche Teile des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den KundenLiefergegenstandes, die sich infolge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangel- haft herausstellen, sind nach unserer Xxxx entweder nachzubessern oder auszutauschen. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher SachmängelansprücheDie Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu mel- den. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. 2. Die Verjährungsverkürzung Der Auftraggeber hat uns zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Er- satzlieferungen nach Vereinbarung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Ein Recht des Auftraggebers, Mängel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, besteht nur in Ziffer 1 Satz 1 sowie dringenden Fällen der Ausschluss Gefährdung der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheitwobei wir sofort zu verständigen sind. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, Von den durch die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt Nachbesserung bzw. Ersatzliefe- rung entstehenden Kosten tragen wir – sofern sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechendEinbaus. 4. Unabhängig von einem Verschulden Der Auftraggeber hat, nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen, im Rahmen der gesetz- lichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Ein Recht zur Minderung des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers Vertragspreises steht dem Auftraggeber lediglich bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührtunerheblichen Mängeln zu. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werdenKeine Gewähr wird insbesondere bei folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, gilt folgendes:fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, Mängel Beeinträchtigung des Liefergegenstandes durch Mängel anderer Gewerke oder sonstige Einflüsse, die nicht von uns zu vertreten sind. a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen6. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über unsachgemäßer Nachbesserung durch den Eingang der Anzeige auszuhändigenAuftraggeber oder Dritte haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung 7. Gleiches gilt auch für unautorisierte Änderungen des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wendenLiefergegenstandes. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes Im Falle eines Weiterverkaufs an den KundenEndkunden (Vertragspartner des Käufers) verjähren die Ansprüche in 12 Monaten ab Lieferung des Kaufgegenstandes an den Endkunden. Ist Handelt es sich bei dem Käufer um einen Privatkunden, verjähren die Ansprüche 24 Monate ab Lieferung des Kaufgegenstandes. In jedem Fall verjähren die An- sprüche jedoch spätestens nach Ablauf von 36 Monaten nach Ver- sand an den Käufer bzw. Meldung der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher SachmängelansprücheVersandbereitschaft an den Käufer. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten gilt nicht für SchädenSach- mängelhaftungsansprüche bezüglich Sachmängel, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des VerkäufersVerkäu- fers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen ei- nen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher Pflichten, etwa solchervertragswesentlicher Pflich- ten, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen ty- pischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käu- fer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Ver- käufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenre- gulierung durch die Versicherung. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen VertreterVertre- ter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige et- waige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos Beschaf- fungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) a. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer un- verzüglich geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen Xxxxxx- xxxx ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähigb. Wenn eine Mängelbehebung durch MAN nicht zumutbar ist, kann sich mit Zustimmung der MAN eine fachgerechte Mängelbeseitigung durch den Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an oder einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wendenDritten erfolgen. In diesem Fall ersetzt MAN die Kosten, die MAN bei eigener Mängelbehebung gehabt hätte. c) c. Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Kaufgegen- standes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. . d. Ersetzte Teile werden Eigentum von MAN. e. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehen- den Kosten trägt MAN – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des VerkäufersErsatzstückes einschließlich des Ver- sandes sowie die angemessenen Kosten (Angemessenheit der Kos- ten ist insbesondere dann gegeben, wenn der Motor frei zugänglich ist oder der Zugang mit einer ausreichend dimensionierten Wartungs- klappe ermöglicht ist) dessen Aus- und Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, kom- men die Kosten einer etwa erforderlichen Gestellung von Monteur- und/ oder Hilfskräften hinzu. f. Zur Vornahme notwendiger Nachbesserungsarbeiten hat der Käu- fer i) die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. ii) auf eigene Kosten, Geräte und Betriebseinrichtungen zu stellen so- wie Nebenarbeiten auszuführen. iii) auf eigene Kosten die über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehenden Arbeiten durchzuführen. Mehrkosten für Arbeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit ge- hen zu Lasten des Käufers, wenn Käufer diese veranlasst hat. 6. Die Verpflichtung zur Sachmängelbeseitigung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und Teile, die infolge ihrer stofflichen Be- schaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Ver- brauch unterliegen; ferner nicht auf Schäden infolge unsachgemäßer Lagerung, Behandlung oder Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten oder Fundamente, ungeeigne- ten Baugrundes, chemischer, elektro-chemischer oder elektrischer Einflüsse. Das gleiche gilt für sonstige nach dem Gefahrübergang lie- gende Umstände, die ohne Verschulden der MAN entstanden sind. 7. Die Verpflichtungen zur Beseitigung eines Sachmangels bestehen nicht, wenn Ursache des aufgetretenen Mangels ist, dass - der Käufer einen Fehler nicht unverzüglich schriftlich der MAN an- gezeigt hat. - der Kaufgegenstand zuvor nicht gemäß den Vorgaben des Käufers instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste oder - in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, die weder MAN Originalteile noch qualitativ gleichwertige Teile sind oder - der Kaufgegenstand in einer von MAN nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder - der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht be- folgt hat. - der Käufer die jeweils gültigen Einbaurichtlinien nicht eingehalten hat.

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Samples: Lieferbedingungen

Haftung für Sachmängel. 16.1 Wir leisten Gewähr dafür, dass das Produkt und die Leistung bei Gefahrübergang keine Mängel aufweisen. Die vereinbarte Beschaffenheit richtet sich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde, nach unseren zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung jeweils gültigen und veröffentlichten Spezifikationen. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten sind zu beachten. 6.2 Hat das Produkt oder die Leistung bei Gefahr-übergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit, leisten wir, soweit im Folgenden nichts anderes geregelt ist, nach Maßgabe von § 439 BGB Gewähr durch Nacherfüllung. 6.3 Die Nacherfüllung wird nach unserer Xxxx durch Nachbesserung oder Nachlieferung erbracht. Wir können wegen eines Mangels mehrfach nachbessern und nach unserem Ermessen von der Nachbesserung zur Nachlieferung übergehen. Transportkosten, die da-durch entstehen, dass das Produkt nach einem ande-ren Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, gehen zu Lasten des Käufers. 6.4 Der Käufer kann uns zur Bewirkung der Nacher-füllung eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen setzen und, im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung während der Frist, nach Ablauf, Minderung verlangen oder, wenn nicht der Mangel unerheblich ist, vom Vertrag zurücktreten. Schadens- ersatz wegen Sachmängel kann nur nach Maßgabe der Ziff. 8 verlangt werden. 6.5 Ansprüche des Käufers und Rechte wegen Sachmängeln verjähren, außer bei Vorsatz, in zwölf Monaten seit Ablieferung. Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln verjähren jedoch auch dann in der gesetzlichen Frist, wenn sie auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf grober Fahrlässigkeit beruhen. 6.6 Wir haften nicht für gewöhnliche Abnutzung, vom Besteller gestelltes Material oder Verarbeitung seitens des Bestellers, Schäden aufgrund unsachgemäßer Lagerung oder unsachgemäßem Einbau oder Betrieb oder aufgrund mangelnder ordnungsgemäßer Wartung sowie für Schäden aufgrund einer von uns nicht vorher schriftlich genehmigten Änderung oder Reparatur. 6.7 Für Produkte oder Leistungen, die wir von einem Jahr ab Ablieferung Dritten zum Zwecke des Kauf- gegenstandes Weiterverkaufs an den KundenBesteller beziehen, treten wir alle Gewährleistungs-rechte gegen diesen Dritten an den Besteller ab. Ist der Käufer eine juristische Person Unsere Inanspruchnahme setzt die vorherige erfolglose Inanspruchnahme des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher SachmängelansprücheDritten voraus. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden7.1 Wir leisten Gewähr dafür, dass bei Gefahrübergang keine Patente oder sonstigen Schutzrechte Dritter bestehen, die in Bezug auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3das Produkt bzw. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die Leistungen im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs geltend gemacht werden können. Die vorgenannten Ziff. 6.2 bis 6.5 und 6.7 gelten sinn- gemäß. 7.2 Unsere Haftung ist ausgeschlossen, wenn ein Patent oder Schutzrecht eines Dritten deshalb verletzt wird, weil wir ein vom Besteller zur Verfügung gestelltes Design oder eine vom Besteller erteilte Anweisung befolgt haben, oder weil das Produkt in einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann Weise, zu einem Zweck, in einem Land, in Verbindung mit ande-ren Produkten oder anderer Software verwendet wird, soweit uns dies bei Vertragsabschluß nicht bekannt gegeben wurde. 7.3 Der Besteller ist verpflichtet, uns während der Käufer bis Dauer unserer Haftung, zum Ablauf frühestmöglichen Zeitpunkt schriftlich zu informieren, wenn ein Dritter im Hinblick auf das Produkt oder die Leistung ein Patent oder ein sonstiges Schutzrecht behauptet oder Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich geltend macht. Der Besteller wird uns vor gerichtlicher oder außer-gerichtlicher Anerkennung eines von einem Dritten geltend gemachten Anspruchs Gelegenheit zur Stel-lungnahme geben. Uns ist auf Verlangen die Befugnis zu erteilen, die Verhandlungen oder den Rechtsstreit mit einem Dritten auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung zu führen. Der Besteller haftet uns für jeden Schaden, der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufersuns aus der schuldhaften Verletzung vorgenannter Pflichten entsteht.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Geschäftsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen xxxxxxxx- xxxx Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen berufli- chen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 1, Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 1, Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen Erfüllungsgehil- fen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen Bestim- mun-gen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränktbe- schränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentli- cher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer Ver- käufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren vor- hersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen gesetzli- chen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten vorge- nannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung Bestäti- gung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung Zu- stimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Kfz- Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in einem Jahr zwei Jahren ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher SachmängelansprücheKaufgegenstandes. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht verur- sacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages Kauf- vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers Ver- käufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die Die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten der vorgenannte Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechendgelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 43. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen Verschwei- gen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz Produkthaftungsge- setz unberührt. 54. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Verkäufer/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu machenunterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen An- sprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. ba) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann hat sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung an den dem Ort des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb betriebs- unfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes an- erkannten, dienstbereiten Betrieb zu wenden. c) 5. Für die im Rahmen einer zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

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Samples: Sales Contracts

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in einem Jahr zwei Jahren ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den KundenKaufgegenstandes. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprücheverjähren Sachmängelansprüche in einem Jahr, jeweils ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 1, Satz 2 gelten gilt nicht für SchädenXxxxxxx, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem s einem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss Vertragsabschlus s vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers Verkäuf ers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu machenunterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann hat sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung an den dem Ort des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. c) Für die im Rahmen einer zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. . d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

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Samples: Neufahrzeug Verkaufsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kauf- Kauf-gegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 I Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung Haltung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Erfüllungsgehilfen, Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos Beschattungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem 3 Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in einem Jahr zwei Jahren ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den KundenKaufgegenstandes. Ist Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein UnternehmerUnternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 1, Satz 2 gelten gilt nicht für SchädenXxxxxxx, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu machenunterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann hat sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung an den dem Ort des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. c) Für die im Rahmen einer zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. . d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt. 7. Der Verkäufer hat unter der Rubrik „Informationen“ Produktinformationen und Benutzerhinweise für das verkaufte Fahrzeug bzw. das verkaufte Sonderzubehör eingestellt. Diese Informationen können auch heruntergeladen werden. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eingestellten Produktinformationen und Benutzerhinwiese sind fester Bestandteil des Vertrages.

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Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in einem Jahr zwei Jahren ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den KundenKaufgegenstandes. Ist Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein UnternehmerUnternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 1, Satz 2 gelten gilt nicht für SchädenXxxxxxx, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu machenunterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann hat sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung an den dem Ort des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. c) Für die im Rahmen einer zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. . d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren ver- jähren bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr Jahr, jeweils ab Ablieferung dem Zeitpunkt der Übergabe des Kauf- gegenstandes an den KundenKaufgegenstandes. Ist Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen öffent- lichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Sonderver- mögen oder ein UnternehmerUnternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeit- punkt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher SachmängelansprücheÜbergabe des Kaufgegenstandes; bei ge- brauchten Fahrzeugteilen ist die Xxxxxxxxxxxxx- tung ausgeschlossen. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie und der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 dieses Abschnittes gelten nicht für SchädenMängel, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheitabsichtlichen Täuschung durch den Verkäufer beruhen. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem arg- listigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos Beschaf- fungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz Produkthaftpflichtgesetz unberührt. 54. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendesFolgendes: a) Bei einem Mangel an der Kaufsache hat der Käu- fer einzig Anspruch auf Nachbesserung, nicht aber auf Wandlung, Minderung oder Ersatzliefe- rung. Der Verkäufer hat jedoch das Recht, an- statt die Kaufsache nachzubessern, den Min- derwert zu ersetzen oder Ersatz zu liefern. b) Der Käufer muss die Beschaffenheit der Kauf- sache unmittelbar nach Lieferung prüfen und, falls sich Mängel ergeben, für die der Verkäufer Gewähr zu leisten hat, diese sofort, das heisst innert sieben Tagen, anzeigen. c) Ansprüche wegen Sachmängeln auf Nachbesserung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei ; bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. bd) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Samples: Sales Contracts

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den ge- setzlichen Bestimmungen in einem Jahr zwei Jahren ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den KundenKaufgegenstan- des. Ist Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer Käu- fer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein UnternehmerUnternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 1, Satz 2 gelten gilt nicht für SchädenXxxxxxx, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des VerkäufersVer- käufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen beru- hen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden Scha- den aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer Ver- käufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade ge- rade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen Erfül- lungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss Haftungs- ausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung Haf- tung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz Pro- dukthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegen- standes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu machenunterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen An- sprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann hat sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung an den dem Ort des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kauf- gegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. c) Für die im Rahmen einer zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund Sachmängelansprü- che aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. . d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungs- ansprüche nicht berührt.

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Samples: Leasing Agreement

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in einem Jahr zwei Jahren ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den KundenKaufgegenstandes. Ist Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein UnternehmerUnternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 1, Satz 2 gelten gilt nicht für SchädenXxxxxxx, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu machenunterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann hat sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung an den dem Ort des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. c) Für die im Rahmen einer zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. . d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 110.1 Grundlage der Mängelhaftung des Lieferanten ist die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Ansprüche Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Herstellerangaben, die Gegenstand des Käufers wegen Sachmängeln verjähren einzelnen Vertrages sind oder von dem Lieferanten (insbesondere in einem Jahr ab Ablieferung Katalogen oder auf der Internet- Homepage) zum Zeitpunkt des Kauf- gegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher SachmängelansprücheVertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht 10.2 Eine Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und/oder für sonstige Folgeschäden jedweder Art ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferant nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen einer zwingenden Haftung auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten Grund der Bestimmungen des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Produkthaftungsgesetzes bei Verletzung von Leben, Körper oder GesundheitGesundheit und bei Abgabe von Garantiezusagen, die nach ihrem Inhalt gerade bezwecken, den Besteller gegen solche Schäden abzusichern. Dem Besteller stehen Gewährleistungsrechte nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachkommt. Der Besteller ist verpflichtet seinen Betrieb so zu organisieren, dass etwaige Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und/oder bei sonstigen Folgeschäden, welche durch ein Produkt und/oder die Leistung des Lieferanten hervorgerufen wurden, auf das Mindestmaß reduziert werden; hierzu gehört insbesondere eine konstante Überwachung und Wartung der maßgeblichen Maschinen des Bestellers. In Bezug auf die Produkte und Leistungen des Lieferanten hat der Besteller diese Verpflichtung auch seinen weiteren Vertragspartnern aufzuerlegen. 3. Hat 10.3 Haben die Produkte oder die Leistungen bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit, leistet der Verkäufer aufgrund Lieferant durch Nacherfüllung in der gesetzlichen Bestimmungen Weise Gewähr, dass er nach seiner Xxxx entweder die betreffenden Teile instand setzt oder ersetzt (Nachbesserung) oder die Produkte oder Leistungen durch mangelfreie Produkte oder Leistung ersetzt (Nachlieferung). 10.4 Sachmängelansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen für einen Schaden aufzukommenEntwicklungsmuster, Prototypen und Vorserienlieferungen; bei nur unerheblicher Abweichung von der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer vereinbarten 10.5 Der Lieferant kann wegen eines Mangels mehrfach nachbessern und nach seinem Inhalt Ermessen von der Nachbesserung zur Nachlieferung übergehen. Er trägt alle durch die Nacherfüllung anfallenden Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung Materialkosten, soweit diese nicht dadurch entstehen, dass die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf Produkte an einen anderen Ort als den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechendErfüllungsort verbracht wurden. 410.6 Der Besteller kann dem Lieferanten zur Bewirkung der Nacherfüllung eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen setzen und, im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung während der Frist, nach Ablauf der Frist Minderung verlangen oder, wenn der Mangel nicht unerheblich ist, vom Vertrag zurücktreten. Unabhängig von einem Verschulden Schadenersatz kann nur nach Maßgabe der Ziffer 12 verlangt werden. 10.7 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 478, 479 (Lieferantenregress) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 GBG (Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung Lebens, des Verkäufers Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Lieferanten und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 510.8 Der Lieferant haftet nicht für: gewöhnliche Abnutzungen, vom Besteller gestelltes Material oder die Verarbeitung der Produkte seitens des Bestellers, Schäden aufgrund unsachgemäßer Lagerung oder unsachgemäßem Einbau oder Betrieb oder aufgrund mangelnder ordnungsgemäßer Wartung sowie Schäden aufgrund einer vom Lieferanten nicht vorher schriftlich genehmigten Änderung oder Reparatur. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werdenDer Lieferant haftet des Weiteren nicht wegen des Einsatzes der Produkte durch den Besteller unter falschen Einsatzbedingungen wie Temperatur, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machenMetallart, chemischen Angriffen, mechanischen Beschädigungen und ähnlichen Belastungen. Bei mündlichen Anzeigen Die dem Lieferanten für die Untersuchung und Behebung solcher Mängel entstehenden Kosten werden auf Verlangen vom Besteller bezahlt. Der Besteller ist stets allein verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigenihm erteilten Informationen. b) Wird 10.9 Die Hemmung der Kaufgegenstand Verjährung während Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern über das Bestehen von Rechten des Bestellers wegen eines Sachmangels betriebsunfähigbehaupteten Mangels ist auf den behaupteten Mangel beschränkt. Verhandlungen mit hemmender Wirkung beginnen in dem Zeitpunkt, kann sich in dem der Käufer Lieferant die schriftliche Beschreibung des behaupteten Mangels zugegangen ist. Verhandlungen mit vorheriger Zustimmung hemmender Wirkung enden in dem Zeitpunkt, in dem der Lieferant Nacherfüllung geleistet hat oder eine solche fehlgeschlagen ist, ein Vertragspartner den Abbruch der Verhandlungen schriftlich mitteilt, ansonsten 3 Monate nach Zugang der letzten Stellungnahme eines Vertragspartners bezüglich des Verkäufers an einen behaupteten Mangels beim anderen Kfz-Meisterbetrieb wendenVertragspartner. c10.10 Für Produkte oder Leistungen, die der Lieferant von einem Dritten (jedoch nicht von verbundenen Unternehmen des Lieferanten) Für für Zwecke des Weiterverkaufs an den Besteller bezieht, tritt der Lieferant alle Gewährleistungsrechte gegen diesen Dritten an den Besteller ab. Der Lieferant bleibt des Weiteren verpflichtet, die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann in den vorgenannten Xxxxxxx aufgeführte Gewährleistung für den Besteller zu übernehmen, vorausgesetzt jedoch, dass der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des VerkäufersBesteller vorher vergeblich versucht hat, die abgetretenen Gewährleistungsrechte gegen den Dritten durchzusetzen.

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Samples: Sales Contracts

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit Tätigkeiten handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher SachmängelansprücheSachmangelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Die Nacherfüllung erfolgt beim Verkäufer oder an dem Verkäufer bestimmten Ort, soweit Verkäufer und Käufer nichts anderes vereinbaren. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Samples: Sales Contracts

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes Kaufgegenstandes an den KundenKun- den. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher SachmängelansprücheSach- mängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss Aus- schluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht verur- sacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte verursach- te Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen Verschwei- gen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: fol- gendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. . b) Wird der Kaufgegenstand Kaufge- genstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.einen

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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. 6.1 Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung Auslieferung des Kauf- gegenstandes Kaufgegenstandes an den Kunden. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht, soweit der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass – der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt hat oder – der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbean- sprucht worden ist, z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf Ver- kauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. 6.2 Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 6.1 Satz 1 sowie der Ausschluss Aus- schluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 6.1 Satz 2 3 gelten nicht für SchädenXxxxxxx, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung Ver- letzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. 6.3 Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung Er- füllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers Ver- käufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. 6.4 Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührtun- berührt. 5. 6.5 Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer Verkäu- fer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen An- sprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähigbe- triebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung Zustim- mung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile Tei- le kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in einem Jahr zwei Jahren ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den KundenKaufgegenstandes. Ist Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein UnternehmerUnternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 1, Satz 2 gelten gilt nicht für SchädenXxxxxxx, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Durch-führung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu machenunterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann hat sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung an den dem Ort des Verkäufers an einen anderen Kfzbetriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Her-Meisterbetrieb steller/Importeur für die Betreuung des Kauf- gegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. c) Für die im Rahmen einer zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. . d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegen-stand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

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Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in einem Jahr zwei Jahren ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den KundenKaufgegenstandes. Ist Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein UnternehmerUnternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 1, Satz 2 gelten gilt nicht für SchädenXxxxxxx, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu machenunterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann hat sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung an den dem Ort des Verkäufers an einen anderen Kfzbetriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Her-Meisterbetrieb steller/Importeur für die Betreuung des Kauf-gegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. c) Für die im Rahmen einer zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. . d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegen-stand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung Abnahme des Kauf- gegenstandes an Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen RechtsAuftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmerstehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, der wenn er sich diese bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher SachmängelansprücheAbnahme vorbehält. 2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. 3. Die Verjährungsverkürzung Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1 1, Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des VerkäufersAuftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 34. Hat der Verkäufer aufgrund der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag Auftrag dem Verkäufer Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 3 dieses Abschnitts entsprechend. 45. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen eines des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 56. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer Auftraggeber beim Verkäufer Auftragnehmer geltend zu machen. Bei ; bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist händigt der Auftragnehmer dem Käufer Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigenaus. b) Wird der Kaufgegenstand Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet. c) Für Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die im Rahmen einer zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund aufgrund des Kaufvertrages Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des VerkäufersAuftragnehmers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in einem Jahr zwei Jahren ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher SachmängelansprücheKaufgegenstandes. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die Die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten der vorgenannte Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechendgelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 43. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 54. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Verkäufer/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu machenunterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann hat sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung an den dem Ort des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten, dienstbereiten Betrieb zu wenden. c) 5. Für die im Rahmen einer zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 1., Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 1., Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 2. dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 1, Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Samples: KFZ Reparaturbedingungen

Haftung für Sachmängel. (1. ) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren Mängeln setzen voraus, dass diese sein nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (2) Maßgebend für Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind die Ausfallmuster, welche dem Käufer auf Wunsch der Verkäuferin zur Prüfung vorgelegt werden. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie und/oder Zusicherung auszulegen. (3) Wenn die Verkäuferin den Käufer außerhalb ihrer Vertragsleistung beraten hat, haftet sie für die Funktionsfähigkeit und die Eignung des Produktes bzw. Liefergegenstandes nur bei ausdrücklicher vorheriger Zusicherung oder Vereinbarung. (4) Branchenübliche Abweichungen sind nur dann als Mangel anzusehen, wenn dies von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen oder Richtwerte stellen die Angaben der Verkäuferin zu dem Produkt in einem Jahr ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes ihren Katalogen, Prospekten und Preislisten dar, soweit sich aus der Auftragsbestätigung oder aus dem von den Parteien vereinbarten vertraglich vorgesehenen Zweck sich nicht etwas anderes ergibt. Geringfügige, unerhebliche Abweichung gegenüber den Katalogen oder früher gelieferten Produkten gelten nicht als Mangel. (5) Wurde das Produkt noch nicht an den Kundeneinen Endverbraucher geliefert, verpflichten begründete und ordnungsgemäß gerügte Mängel die Verkäuferin nach ihrer Xxxx, die Mängel durch Nachbesserung zu beseitigen oder die Produkte oder Teile davon neu zu liefern. Ist Schlagen Nachlieferungen bzw. Nachbesserungen fehl, so kann der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechtsnur Herabsetzung der Vergütung verlangen oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht und ein Anspruch auf Schadensersatz statt einer ganzen Leistung bestehen nur, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, soweit der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher SachmängelansprücheMangel nicht unerheblich ist. 2(6) Wurde das Produkt bereits an einen Endkunden geliefert, ist der Käufer grundsätzlich nur berechtigt, Mängelansprüche gegenüber der Verkäuferin in dem Umfang geltend zu machen, in welchem sein Endkunde die sie ihm gegenüber geltend gemacht hat. (7) Der Käufer hat die Verkäuferin vorher unverzüglich schriftlich von dem Nacherfüllungsverlangen seines Endkunden in Kenntnis zu setzen und jede beabsichtigte Art der Nacherfüllung sowie die ungefähren damit verbundenen Kosten mitzuteilen. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie Der Käufer ist gehalten und verpflichtet, im Interesse der Ausschluss Verkäuferin die Summe der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz Aufwendungen im Sinne des § 439 Abs. 2 gelten nicht für SchädenBGB so gering wie möglich zu halten und entsprechenden Vorschlägen der Verkäuferin, die auf eine günstigere Variante der Nacherfüllung vorsehen, nachzukommen. (8) Im Falle eines berechtigten Mangels ist die Verkäuferin im Falle der Mängelbeseitigung verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung am ursprünglichen Leistungsort erforderlichen Aufwendung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Zur Klarstellung wird vereinbart, dass diese Kosten ausgeschlossen werden, sofern und soweit die darauf beruhen, dass die Produkte an einem anderen Ort, als dem ursprünglichen Lieferort oder Erfüllungsort, verbracht werden. (9) Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem Datum der Lieferung des Produktes. (10) Die Abnutzung durch Verschleiß im Rahmen einer grob fahrlässigen verkehrsüblichen Benutzung stellt keinen Mangel dar. (11) Farbabweichungen des Produktes von Angeboten, Mustern, Probe und Vorlieferungen sind bei Verwendung von Recyclingkunststoffen möglich. Kleine Einschlüsse von nicht geschmolzenen Hartkunststoffteilen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten sonstigen nicht schmelzenden Rückständen sowie durch das Produktionsverfahren entstanden Walzgerätes sind keine Mängel im Sinne der Gewährleistung. Ebenso nicht geringe Dimensionsabweichungen durch Drehung bzw. Schrumpfung des VerkäufersKunststoffes. X (1) Die Verkäuferin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder und Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher Pflichten, etwa solcherMängeln, die die Verkäuferin arglistig verschwiegen hat oder bei der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt Abgabe einer Beschaffenheits- und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darfHaltbarkeitsgarantie. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die Die Verkäuferin haftet ebenfalls unbeschränkt im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Produkthaftung sowie im Rahmen anderer zwingender Haftungsvorschriften. (2) Eine Haftung bei einfacher bzw. leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. (3) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Verkäuferin auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet wird, weil dem Käufer bis zum Ablauf dadurch Rechte genommen oder solche Rechte beschränkt werden, die ihm von der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des VerkäufersVerkäuferin nach dem Vertragsinhalt oder Vertragszweck gerade zu gewähren sind. (4) Darüberhinausgehende Schadensersatzsprüche, insbesondere wegen Vermögensschäden, sind ausgeschlossen. (5) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Verkäuferin.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr Jahr, jeweils ab Ablieferung dem Zeitpunkt der Übergabe des Kauf- gegenstandes an den KundenKaufgegenstandes. Ist Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein UnternehmerUnternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher SachmängelansprücheÜbergabe des Kaufgegenstandes; bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) : ▪ Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Neuer Und Gebrauchter Fahrzeugteile

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Wir übernehmen keine Haftung und/oder Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Käufer trägt vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung das Eignungs- und Verwendungsrisiko. Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens sieben Tage seit Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den Kundenschriftlich anzuzeigen. Ist Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechtsvereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprücheschriftlich anzuzeigen. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Ausschluss Nacherfüllung kann der Käufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ist der Mangel nicht erheblich oder ist die Tauglichkeit der Ware nicht erheblich reduziert, scheidet unsere Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schädenaus. Ist die Ware bereits veräußert, die auf einer grob fahrlässigen verarbeitet oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufersumgestaltet, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheitsteht dem Käufer nur das Minderungsrecht zu. 3. Hat Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verkäufer aufgrund Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommenWare, angemessen sind, keinesfalls aber über 150% des Kaufpreises. Weitere Aufwendungen wie z. B. im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht mangelhaften Sache übernehmen wir nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Maßgabe des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darfAbschnitts XII. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechenddieser Bedingungen. 4. Unabhängig Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von einem Verschulden des Verkäufers bleibt Mängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen. Ist dem Käufer ein Mangel infolge Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann er Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus Garantie für die Beschaffenheit der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührtSache übernommen haben. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werdenGibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, gilt folgendes:uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zu Prüfzwecken zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels. a6. Bei Waren, die als deklassiertes ( z.B. sog. II-A-Material ) Ansprüche und/oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer keine Rechte aus Sachmängeln zu. Beim Verkauf von deklassiertem und/oder gebrauchtem Material ist unsere Haftung wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigenausgeschlossen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig7. Weitergehende Ansprüche des Käufers richten sich nach Abschnitt XII. dieser Bedingungen. Rückgriffsrechte des Käufers nach §§ 478, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden479 BGB bleiben unberührt. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen8. Ersetzte Teile Reklamations- oder Schadenspauschalen werden Eigentum des Verkäufersvon uns nicht anerkannt.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches rechtli- ches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt er- folgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetzes zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 1, Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten gilt nicht für SchädenXxxxxxx, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen vorsätzli- chen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommenauf- zukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränktbe- schränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig re- gelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss Vertragsab- schluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für et- waige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Ausge- schlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten vorge- nannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz Produkthaftungsge- setz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werdenSofern der Käufer Anspruch auf Beseitigung von Mängeln hat, gilt für die Abwick- lung folgendes: a) Der Käufer hat die Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigenuns gegenüber unverzüglich schriftlich anzu- zeigen. b) Wird Der Käufer hat uns den Vertragsgegenstand zur Überprüfung der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähigerhobenen Mängelrüge am Ort der Nacherfüllung, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung mangels abweichender Vereinba- rung, am Ort, an welchem wir bei Entstehung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wendenSchuldverhältnisses unse- ren Werkssitz hatten, zur Verfügung zu stellen. c) Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Xxxx durch Nacharbeit am Vertrags- gegenstand (Nachbesserung) oder Ersatz reklamierter Teile (Nachlieferung). d) Die Nachbesserung erfolgt durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Aufwendungen, insbeson- dere Lohn, Material und Frachtkosten. Ersetzte Teile gehen in unser Eigen- tum über. e) Bei Abwicklung von Gewährleistungsvorgängen mit ausländischen Kunden übernehmen wir grundsätzliche keine Zollkosten und sonstige besondere Kosten, die mit dem Einsatzort bzw. Ausfuhrland der Liefergegenstände zu- sammenhängen. Soweit Vergütungen vom Arbeitsaufwand erfolgen, werden die bei uns übliche Arbeitszeit zu den für das jeweilige Land festgesetzten Lohn- und Spesenkosten verrechnet. f) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann Durchführung der Käufer erforderlichen Nacharbeit ist uns nach Terminab- sprache entsprechende Zeit und Gelegenheit einzuräumen, andernfalls ent- fällt der Nacherfüllungsanspruch. g) Wir behalten uns vor, die Nacharbeit in der uns geeignet erscheinenden Werkstatt vornehmen zu lassen. h) Für Nachbesserung, Ergänzung oder Austausch von gelieferten Teilen wird bis zum Ablauf der Verjährungsfrist Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund Liefergegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geltend machengeleistet. i) Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleibt das Recht des Käufers unberührt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Ersetzte Teile werden Eigentum des VerkäufersEin Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt vor, wenn zwei Nacherfüllungsversuche fehlschlagen.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren verjäh- ren in einem Jahr ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den KundenKaufgegenstan- des. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages Vertra- ges in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen selbst- ständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss Aus- schluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 1, Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 dieses Abschnitts gelten nicht für SchädenMängel, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheitabsichtlichen Täuschung durch den Verkäu- fer beruhen. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem arglis- tigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme Über- nahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz Produkthaftpflichtgesetz unberührt. 54. Soll bei einem Anspruch auf Behebung eines Man- gels eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendesFolgendes: a) Bei einem Mangel an der Kaufsache hat der Käu- fer einzig Anspruch auf Nachbesserung, nicht aber auf Wandlung, Minderung oder Ersatzliefe- rung. Der Verkäufer hat jedoch das Recht, anstatt die Kaufsache nachzubessern, den Minderwert zu ersetzen oder Ersatz zu liefern. b) Der Käufer muss die Beschaffenheit der Kauf- sache unmittelbar nach Lieferung prüfen und, falls sich Mängel ergeben, für die der Verkäufer Ge- währ zu leisten hat, diese sofort, das heisst innert sieben Tagen, anzeigen. c) Die Ansprüche wegen Sachmängeln auf Nachbesserung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen mündli- chen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. bd) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels zu behe- benden Xxxxxxxxxxx betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers Ver- käufers auch an einen anderen Kfzautorisierten IVECO-Meisterbetrieb wendenPartner xxxxxx. ce) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten ein- gebauten Teile kann der Käufer nur bis zum Ablauf Ab- lauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund selbst Nachbesserungsansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Samples: Sales Contracts

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Be­ stimmungen in einem Jahr zwei Jahren ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes an den KundenKaufgegenstandes. Ist Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein UnternehmerUnternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 1, Satz 2 gelten gilt nicht für SchädenXxxxxxx, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: :Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu machenunterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann hat sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung an den dem Ort des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. c) Für die im Rahmen einer zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. . d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kauf- gegenstandes Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen öffent- lichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Sonder- vermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss Ab- schluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen ge- werblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit Tätig- keit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung Ver- letzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen ge- setzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen Erfüllungsgehil- fen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommenaufzukom- men, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher vertrags- wesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut ver- traut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen typi- schen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen ih- nen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers Ver- käufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers Verkäu- fers bei arglistigem Verschweigen eines MangelsMan- gels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz Pro- dukthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer Käu- fer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels Sach- mangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf Ab- lauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages Kaufver- trages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen