Common use of Haftung für Sachmängel Clause in Contracts

Haftung für Sachmängel. 1.Sachmängel sind unverzüglich, spätestens sieben Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. 2.Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet unsere Sachmängelhaftung aus. Ist Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht dem Käufer nur das Minderungsrecht zu. 3.Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertes. Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. 4.Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen. Ist dem Käufer ein Mangel infolge Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann er Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. 5.Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Sachmangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zu Prüfzwecken zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels. 6.Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer bezüglich der angegebenen Deklassierungsgründe und solcher Mängel, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Rechte wegen des Sachmangels zu. Beim Verkauf von IIa-Ware ist unsere Haftung wegen Sachmängeln ausgeschlossen. 7.Rückgriffs Rechte des Käufers nach §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt. 8.Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware geben wir nicht, es sei denn, abweichendes wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Appears in 1 contract

Samples: www.bielefelder-stahlkontor.de

Haftung für Sachmängel. 1.Sachmängel sind unverzüglich1.Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, spätestens sieben Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigenbei gebrauchten Teilen in einem Jahr, jeweils ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes. SachmängelWenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes; bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. 2.Die Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auch auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden könnender Verletzung von Leben, sind - unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- Körper oder Gesundheit. 3.Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Verarbeitung unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten Zweck gerade auferlegen will oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. 2.Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den Kaufpreis mindern. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet unsere Sachmängelhaftung aus. Ist Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht dem Käufer nur das Minderungsrecht zu. 3.Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertesbei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten Betriebsangehörigen des Käufers Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die Selbstbeseitigung vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend. 4.Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. 4.Nach Durchführung aus der Übernahme einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen. Ist Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Käufer ein Mangel infolge Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann er Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. 5.Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Sachmangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zu Prüfzwecken zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels. 6.Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer bezüglich der angegebenen Deklassierungsgründe und solcher Mängel, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Rechte wegen des Sachmangels zu. Beim Verkauf von IIa-Ware ist unsere Haftung wegen Sachmängeln ausgeschlossen. 7.Rückgriffs Rechte des Käufers nach §§ 478, 479 BGB bleiben Produkthaftungsgesetz unberührt. 8.Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder 5.Soll eine bestimmte Eignung der Ware geben wir nichtMängelbeseitigung durchgeführt werden, es sei denn, abweichendes wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.gilt folgendes:

Appears in 1 contract

Samples: www.sueverkruep.de

Haftung für Sachmängel. 1.Sachmängel Sachmängel sind unverzüglich, spätestens sieben Tage aber fünf Wer- tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser einer Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen. 2.Bei Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung)liefern, mtihin gesetzlich nacherfüllen. Bei Fehlschlagen Fehlschalgen oder Verweigerung der Nacherfüllung Nacherfüllung, kann der Käufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen angemes- senen Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes Ist der Mangel nicht erheblich oder der Tauglichkeit der Ware scheidet unsere Sachmängelhaftung aus. Ist ist die Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht dem Käufer ihm nur das Minderungsrecht zu. 3.Aufwendungen Aufwendungen im Zusammenhang Zusam- menhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit so- weit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Aufwendungen, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertesdie dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als dem vereinbarten Erfüllungsort verbracht wurde, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies ent- spräche dem vertragsgemäßen Gebrauch. Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. 4.Nach Durchführung Nach Durch- führung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten verein- barten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossenausgeschlos- sen. Ist dem Käufer ein Mangel infolge Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann er Rechte wegen dieses Mangels Man- gels nur geltend machen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. 5.Gibt Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Sachmangel Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere erst auf Verlangen die beanstandete beanstandende Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zu Prüfzwecken zur Verfügung, entfallen entfal- len alle Rechte wegen des Sachmangels. 6.Bei Bei Waren, die als deklassiertes Material (2a oder IIa) verkauft worden sindwurden, stehen dem Käufer bezüglich bzgl. der angegebenen Deklassierungsgründe Deklassier- ungsgründe und solcher Mängel, mit denen er üblicherweise üblicher- weise zu rechnen hat, keine Rechte wegen des Sachmangels Sach- mangels zu. Beim Verkauf von IIa-Ware ist unsere Haftung wegen Sachmängeln ausgeschlossen. 7.Rückgriffs Rechte Rückgriffsrechte des Käufers nach §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt. 8.Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware geben wir nicht, es sei denn, abweichendes wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Appears in 1 contract

Samples: www.artinger-stahlrohr.de

Haftung für Sachmängel. 1.Sachmängel Der Besteller ist zur unverzüglichen Untersuchung der Ware nach Lieferung verpflichtet. Erkennbare Mängel sind unverzüglichSTÜKEN sofort schriftlich, spätestens sieben 10 Tage seit Ablieferung nach Lieferung, bekanntzugeben. Nicht sichtbare Mängel sind spätestens 10 Tage nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. SachmängelBei verspäteter Mängelanzeige entfällt jegliche Gewährleistung. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Eine gewünschte Wärmebehandlung wird mit der erforderlichen Sorgfalt und geeigneten Mitteln durchgeführt. Gewähr für den Erfolg der Wärmebehandlung, z.B. für Verzugs- und Rissfreiheit, Oberflächenhärte, Einhärtung, Durchhärtung, Galvanisierbarkeit u.ä., wird insbesondere wegen möglicher unterschiedlicher Härtbarkeit des verwendeten Materials, versteckter Fehler, ungünstiger Formgebung oder wegen evtl. auf Kundenwunsch erfolgter Änderungen im vorangegangenen Arbeitsablauf nicht gegeben. Führt die Wärmebehandlung nicht zum Erfolg, ohne dass STÜKEN dies zu vertreten hat, weil z.B. STÜKEN versteckte Fehler im Ausgangsmaterial vor Durchführung der Wärmebehandlung nicht kannte und nicht kennen konnte oder weil Eigenschaften des verwendeten Materials, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist Formgebung oder der Zustand der Werkstücke eine erfolgreiche Wärmebehandlung unmöglich gemacht haben, STÜKEN dies jedoch nicht entdeckt wusste und nicht wissen konnte, so ist dennoch der Teilepreis zu zahlen. Erforderliche Nachbehandlungen werden könnenunter den genannten Voraussetzungen gesondert in Rechnung gestellt. Die Ware wird vor dem Verlassen des Werkes von STÜKEN im branchenüblichen Umfang und ggf. nach Vorgaben des Bestellers geprüft. Weitergehende Prüfungen und Analysen erfolgen nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Die Ausgangsprüfung seitens STÜKEN entbindet den Besteller nicht von seiner Pflicht zur Eingangsprüfung. Mängelansprüche bestehen ferner nicht in folgenden Fällen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, sind - unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung unverzüglich fehlerhafte Montage durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von STÜKEN zurückzuführen sind. Bei begründeter Mängelrüge ist STÜKEN nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten seiner Xxxx zur Nachbesserung oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. 2.Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern Ersatzlieferung (Nacherfüllung)) berechtigt. Bei Fehlschlagen Zur Vornahme aller von STÜKEN nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen hat der Besteller nach Verständigung mit STÜKEN die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist STÜKEN von der Mängelhaftung befreit. Ist STÜKEN zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage bzw. gem. § 439 Abs. 3 BGB zur Verweigerung der Nacherfüllung kann berechtigt, oder tritt eine Verzögerung der Käufer Nacherfüllung über eine angemessene Frist hinaus ein, die STÜKEN zu vertreten hat, oder schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist der Besteller nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurücktreten zurückzutreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einer unerheblichen eine entsprechende Minderung des Wertes Kaufpreises zu verlangen. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung von STÜKEN vorgenommene Änderungen oder Nacharbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Der Besteller hat für den Fall, daß er von seinem Abnehmer oder dessen Abnehmern auf Nacherfüllung in Anspruch genommen wird, STÜKEN in angemessener Frist die Möglichkeit zu geben, die Nacherfüllung selbst vorzunehmen. Der Besteller hat diese Verpflichtung entsprechend seinem Abnehmer aufzuerlegen. Verletzt der Tauglichkeit Besteller diese Verpflichtung, kann STÜKEN den Aufwendungsersatz auf den Betrag kürzen, der Ware scheidet unsere Sachmängelhaftung ausbei eigener Nacherfüllung entstanden wäre. Ist Ware bereits veräußertWeitere Ansprüche des Bestellers, verarbeitet insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder umgestaltetGesundheit oder bei Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, steht dem Käufer nur das Minderungsrecht zu. 3.Aufwendungen im Zusammenhang mit vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden der Nacherfüllung übernehmen wir nurdabei höchstens auf den Warenwert der betreffenden Lieferung begrenzt wird, beschränkt, soweit sie im Einzelfalldie Begrenzung nicht wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handels oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgeschlossen ist. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der für Mängel bei einem Bauwerk und bei einer Ware, angemessen sinddie entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Auch für Schäden aus der Verletzung von Leben, keinesfalls aber über 150 % Körper oder Gesundheit und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einem sonstigen Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (das sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des WarenwertesVertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf) der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von STÜKEN gilt Satz 1 nicht. Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- Die gesetzlichen Folgen einer Verletzung der kaufmännischen Untersuchungs- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegenRügepflicht (gem. 4.Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen. Ist dem Käufer ein Mangel infolge Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann er Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. 5.Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Sachmangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zu Prüfzwecken zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels. 6.Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer bezüglich der angegebenen Deklassierungsgründe § 377 und solcher Mängel, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Rechte wegen des Sachmangels zu. Beim Verkauf von IIa-Ware ist unsere Haftung wegen Sachmängeln ausgeschlossen. 7.Rückgriffs Rechte des Käufers nach §§ 478, 479 BGB 378 HGB) bleiben hiervon unberührt. 8.Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware geben wir nicht, es sei denn, abweichendes wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Appears in 1 contract

Samples: stueken.com