Haftung für Sachmängel. Für Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt: 15.1 Mängel an der gelieferten Ware sind nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtet, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKA. 15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach diesen Bedingungen – vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. 15.3 Für Ware, die nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die Verarbeitung. 15.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 15.5 Für gelieferte Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet, a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem Herstelldatum. 15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Haftung für Sachmängel. Für Sachmängel haftet Der Besteller ist zur unverzüglichen Untersuchung der Ware nach Lieferung verpflichtet. Erkenn- bare Mängel sind Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 sofort schriftlich, spätestens 10 Tage nach Lieferung, bekanntzugeben. Nicht sichtbare Mängel an sind spätestens 10 Tage nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Bei ver- späteter Mängelanzeige entfällt jegliche Gewährleistung. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware sind richtet sich ausschließlich nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessernden vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, neu Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“)haben, sofern übernimmt dieser das Risiko der Sachmangel bereits im Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlagGefahrübergangs. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtet, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKA.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach diesen Bedingungen – vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
15.3 Für Ware, die nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die Verarbeitung.
15.4 Sachmängelansprüche Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, Be- schaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Sie bestehen ferner nicht in folgenden Fällen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung , übermäßige Bean- spruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von Xxxxx zurückzuführen sind. Bei begründeter Mängelrüge ist der Kunde in Absprache mit Xxxxx nach seiner Xxxx zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt. Zur Vornahme aller von Xxxxx nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen hat der Besteller nach Verständigung mit Xxxxx die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Ist Xxxxx zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage bzw. gem. § 439 Abs. 3 BGB zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt, oder tritt eine Verzögerung der Nacherfüllung über eine angemessene Frist hinaus ein, die Xxxxx zu vertreten hat, oder schlägt die Nacherfül- lung zweimal fehl, so ist der Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung von Xxxxx vorgenommene Änderung oder Nacharbeiten wird die Haftung für die daraus entstehen- den Folgen aufgehoben. Der Besteller hat für den Fall, dass er von seinem Abnehmer oder dessen Abnehmern auf Nach- erfüllung in Anspruch genommen wird, Xxxxx in angemessener Frist die Möglichkeit zu geben, die Nacherfüllung selbst vorzunehmen. Der Besteller hat diese Verpflichtung entsprechend seinem Abnehmer aufzuerlegen. Verletzt der Besteller diese Verpflichtung, kann Xxxxx den Aufwen- dungsersatz auf den Betrag kürzen, der bei natürlicher Abnutzung oder eigener Nacherfüllung entstanden wäre. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wegen der Verletzung des Lebens, des Köpers oder Gesundheit oder bei Haf- tung nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter Produkthaftungspflichtgesetz. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorher- sehbaren Schaden der dabei höchstens auf den Warenwert der betreffenden Lieferung begrenzt wird beschränkt, soweit die Begrenzung nicht wegen vorsätzlichen oder nachlässiger Behandlunggrob fahrlässigen Han- dels oder wegen Verletzung des Lebens, übermäßiger Beanspruchungdes Köpers und der Gesundheit ausgeschlossen ist. Soweit die gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) insbeson- dere hinsichtlich der Rückgriffs Haftung (§§ 478 ff. BGB) mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung keine Anwendung finden, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehengilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Abweichend gilt für Mängel an Sachen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen üblicherweise für diese Bauwerke verwendet werden und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
15.5 Für gelieferte Waredessen Man- gelhaftigkeit verursacht haben, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise gesetzliche fünfjährige Gewährleistungsfrist gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die gesetzlichen Folgen einer Verletzung der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht (gem. § 377 und § 378 HGB) bleiben hiervon unberührt. Xxxxx übernimmt keinerlei Gewähr für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Wareunerwünschte Veränderungen am Bauteil, die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt durch Wärmebehandlungen oder andere Oberflächenbehandlungen ausgelöst wurden, sofern sie auf Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen nicht bekannten Eigenschaften des Vormaterials, versteckten Fehlern, Einhärtungen und ähnlichen nicht vorhersehbaren Eigenschaften des Vorprodukts herrühren. In diesen Fällen ist der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und HaftungsansprücheKunde dennoch verpflichtet, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem Herstelldatumden Teilepreis zu zahlen.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Haftung für Sachmängel. Für 1. Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 Mängel an der gelieferten Ware sind nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessernunverzüglich, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlagspätestens sieben Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtetMängel, die zum Zweck auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
2. Bei berechtigter, fristgemäßer M.ngelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKA.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche Käufer nach diesen Bedingungen – erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Preis Kaufpreis mindern. Ist der Mangel nicht erheblich oder ist die Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
15.3 Für 3. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbe sondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, die angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Kaufprei- ses. Weitere Aufwendungen wie z.B. im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache übernehmen wir nur nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen Maßgabe des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die VerarbeitungAbschnitts XI dieser Bedingungen.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht 4. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Mängeln, die bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten BeschaffenheitArt der Abnahme feststellbar waren, bei ausgeschlossen. Ist dem Käufer ein Mangel infolge Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann er Rechte wegen dieses Mangels nur unerheblicher Beeinträchtigung geltend machen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der BrauchbarkeitSache übernommen haben.
5. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, bei natürlicher Abnutzung uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder SchädenProben davon nicht unverzüglich zu Prüfzwecken zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.
6. Bei Waren, die nach als deklassiertes Material verkauft worden sind, stehen dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger BehandlungKäufer bezüglich der ange- gebenen Deklassierungsgründe und solcher Mängel, übermäßiger Beanspruchungmit denen er üblicherweise zu rechnen hat, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlernkeine Rechte aus Sachmängeln zu. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MängelansprücheBeim Verkauf von 2a-Ware ist unsere Haftung wegen Sachmängeln ausgeschlossen.
15.5 Für gelieferte Ware7. Unsere weitergehende Haftung richtet sich nach Abschnitt XI dieser Bedingungen. Rückgriffsrechte des Käufers nach §§ 478, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem Herstelldatum479 BGB bleiben unberührt.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Haftung für Sachmängel. Für 1. Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 Mängel an der gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens sieben Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. Ist Ware bereits weiterveräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht dem Käufer nur das Minderungsrecht zu.
2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.
3. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
4. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubesserndem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, neu stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.
5. Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind – z. B. sog. IIa-Material – stehen dem Käufer bezüglich der angegebenen Deklassierungsgründe und solcher, mit denen er üblicherweise zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“)rechnen hat, sofern der Sachmangel bereits keine Rechte aus Sachmängeln zu. Beim Verkauf von lla- Material ist unsere Haftung wegen Sachmängeln ausgeschlossen.
6. Aufwendungen im Zeitpunkt Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Gefahrenübergangs vorlagWarenwertes. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtetAusgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Aufwendungen, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenentstehen, dass die gelieferte verkaufte Ware nach einem an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKAworden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche 7. Rückgriffsrechte des Käufers nach diesen Bedingungen – vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern§ 478 BGB bleiben unberührt.
15.3 Für Ware8. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware geben wir nicht, die nach Angabenes sei denn, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die Verarbeitung.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
15.5 Für gelieferte Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet Abweichendes wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die ausdrücklich schriftlich vereinbart; im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- Übrigen liegt das Einsatz- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem HerstelldatumVerwendungsrisiko ausschließlich beim Käufer.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Haftung für Sachmängel. Für 1. Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 Mängel an der gelieferten Ware sind nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessernunverzüglich, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“)spätestens 7 Tage seit Ablieferung, sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlagschriftlich anzuzeigen. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtetSachmängel, die zum Zweck auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
2. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKA.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche Käufer nach diesen Bedingungen – erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Preis Kaufpreis mindern. Ist der Mangel nicht erheblich oder ist die Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
15.3 Für 3. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertes. Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache ebenso wie Kosten des Käufers für die nach AngabenSelbstbeseitigung eines Mangels, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wirdohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Aufwendungen, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf dadurch entstehen, dass die Materialbeschaffenheit und die Verarbeitungverkaufte Ware an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht 4. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten BeschaffenheitArt der Abnahme feststellbar waren, bei ausgeschlossen. Ist dem Käufer ein Mangel infolge Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann er Rechte wegen dieses Mangels nur unerheblicher Beeinträchtigung geltend machen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der BrauchbarkeitSache übernommen haben.
5. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, bei natürlicher Abnutzung uns von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder SchädenProben davon nicht unverzüglich zu Prüfzwecken zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.
6. Bei Waren, die nach als deklassiertes Material verkauft worden sind, stehen dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger BehandlungKäufer bezüglich der angegebenen Deklassierungsgründe und solcher Mängel, übermäßiger Beanspruchungmit denen er üblicherweise zu rechnen hat, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlernkeine Rechte wegen des Sachmangels zu. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MängelansprücheBeim Verkauf von IIa-Ware ist unsere Haftung wegen Sachmängeln ausgeschlossen.
15.5 Für gelieferte Ware7. Unsere weitergehende Haftung richtet sich nach Abschnitt XI. dieser Bedingungen. Rückgriffsrechte des Käufers nach §§ 478, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem Herstelldatum479 BGB bleiben unberührt.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung für Sachmängel. Für 1. Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 Mängel an der gelieferten Ware sind nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessernunverzüglich, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlagspätestens sieben Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtetSachmängel, die zum Zweck auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
2. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKA.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche Käufer nach diesen Bedingungen – erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Preis Kaufpreis mindern. Ist der Mangel nicht erheblich oder ist die Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
15.3 Für 3. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Aufwendungen, die nach Angabendadurch entstehen, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wirddass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort verbracht worden ist, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die Verarbeitungübernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht 4. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten BeschaffenheitArt der Abnahme feststellbar waren, bei ausgeschlossen. Ist dem Käufer ein Mangel infolge Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann er Rechte wegen dieses Mangels nur unerheblicher Beeinträchtigung geltend machen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der BrauchbarkeitSache übernommen haben.
5. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, bei natürlicher Abnutzung uns von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder SchädenProben davon nicht unverzüglich zu Prüfzwecken zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.
6. Bei Waren, die nach als deklassiertes Material verkauft worden sind, stehen dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger BehandlungKäufer bezüglich der angegebenen Deklassierungsgründe und solcher Mängel, übermäßiger Beanspruchungmit denen er üblicherweise zu rechnen hat, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlernkeine Rechte wegen des Sachmangels zu. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MängelansprücheBeim Verkauf von IIa-Ware ist unsere Haftung wegen Sachmängeln ausgeschlossen.
15.5 Für gelieferte Ware7. Unsere weitergehende Haftung richtet sich nach Abschnitt XI dieser Bedingungen. Rückgriffsrechte des Käufers nach §§ 478, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem Herstelldatum479 BGB bleiben unberührt.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
Appears in 1 contract
Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr, jeweils ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes. Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes; bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Für Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 Mängel an „M“ Teile, die mit „ZD…“ beginnen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung Für „M“ Teile, die mit „ZY…“ beginnen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung Für Material das mit „ZQ…“ beginnt, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung Für „M“ Teile die mit „XX.XX…“ und „ZD.UP…“ beginnen, erfolgt der gelieferten Ware sind nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“)Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche, sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt Käufer eine juristische Person des Gefahrenübergangs vorlagöffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtetAnsonsten beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer. Für „M“ Motoren, „M“ Getriebe und „M“ angetriebene Achsen beträgt die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen AufwendungenVerjährungsfrist 24 Monate ab Einbau bzw. Ablieferung (in den ersten 12 Monaten ab Einbau/ Ablieferung ohne Kilometerbegrenzung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten danach bis zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum einer Laufleistung von Xxxxx Xxxxxxx DEKAmaximal 200.000 km).
15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, kann 2. Die Verjährungsverkürzungen und der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach diesen Bedingungen – vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
15.3 Für Ware, die nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die Verarbeitung.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 dieses Abschnitts gelten nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MängelansprücheProdukthaftungsgesetz unberührt.
15.5 Für gelieferte Ware5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,gilt folgendes:
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) undKäufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem HerstelldatumErsetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Samples: Teileverkaufsbedingungen
Haftung für Sachmängel. Für Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:12.1 Der Lieferant leistet Gewähr dafür, dass das Produkt und die Leistung bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Die vereinbarte Beschaffenheit richtet sich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde, nach den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung jeweils gültigen und veröffentlichten Spezifikationen des Lieferanten.
15.1 Mängel an 12.2 Hat das Produkt oder die Leistung bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit, leistet der gelieferten Ware sind Lieferant durch Nacherfüllung in der Weise Gewähr, dass er nach seiner Xxxx entweder die betreffenden Teile instandsetzt oder ersetzt (Nachbesserung) oder das Produkt durch ein mangelfreies ersetzt bzw. eine mangelfreie Leistung erbringt (Nachlieferung).
12.3 Der Lieferant kann wegen eines Mangels mehrfach nachbessern und nach seinem Ermessen von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlagNachbesserung zur Nachlieferung übergehen. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtet, Er trägt alle durch die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungenanfallenden Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragenMaterialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenentstehen, dass die gelieferte Ware das Produkt nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKA.
15.2 Schlägt 12.4 Der Besteller kann dem Lieferanten zur Bewirkung der Nacherfüllung eine angemessene Nachfrist von mindestens vier (4) Wochen setzen und, im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung während der Frist, nach Ablauf Minderung verlangen, oder, wenn der Mangel nicht unerheblich ist, vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz kann nur nach Maßgabe der Ziffer 14 verlangt werden.
12.5 Ansprüche und Rechte wegen Mängeln an Buehler-Produkten verjähren, außer im Fall von Vorsatz, in achtzehn (18) Monaten seit dem Tag der Lieferung wenn das Produkt im Einschichtbetrieb genutzt wird. Bei Mehrschichtbetrieb oder produktionsbegleitendem Einsatz beträgt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehlGewährleistung zwölf (12) Monate. Davon ausgenommen sind Verschleißteile. Schadenersatzansprüche wegen Mängeln verjähren, kann wenn sie auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf grober Fahrlässigkeit des Lieferanten beruhen, in der gesetzlichen Frist.
12.6 Der Lieferant haftet nicht für gewöhnliche Abnutzung, vom Besteller gestelltes Material oder Verarbeitung des Liefergegenstandes seitens des Bestellers, Schäden aufgrund unsachgemäßer Lagerung oder unsachgemäßem Einbau oder Betrieb oder aufgrund mangelnder ordnungsgemäßer Wartung sowie für Schäden aufgrund einer vom Lieferanten nicht vorher schriftlich genehmigten Änderung oder Reparatur; der Lieferant haftet des weiteren nicht für die Verwendung nicht autorisierter Software oder nicht autorisierter Ersatz- oder Austauschteile. Die dem Lieferanten für die Untersuchung und Behebung solcher Mängel entstehenden Kosten werden auf Verlangen vom Besteller bezahlt. Der Besteller ist stets allein verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller von ihm erteilten Informationen.
12.7 Für Produkte oder Leistungen, die der Lieferant von einem Dritten (jedoch nicht von verbundenen Unternehmen des Lieferanten) für Zwecke des Weiterverkaufs an den Besteller bezieht, tritt der Lieferant alle Gewährleistungsrechte gegen diesen Dritten an den Besteller ab. Der Lieferant bleibt des weiteren verpflichtet, die in den vorgenannten Xxxxxxx aufgeführte Gewährleistung für den Besteller zu übernehmen, vorausgesetzt jedoch, dass der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach diesen Bedingungen – vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
15.3 Für Warevorher vergeblich versucht hat, die nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die Verarbeitungabgetretenen Gewährleistungsrechte gegen den Dritten durchzusetzen.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
15.5 Für gelieferte Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem Herstelldatum.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Haftung für Sachmängel. Für Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 Mängel an a) Wir haften für einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Ware sind Teile nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern Maßgabe der Sachmangel bereits vereinbarten technischen Liefervorschriften. Der Besteller trägt insbesondere im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für sachgemäße Konstruktion unter Beachtung etwaiger Sicherheitsvorschriften, Auswahl des Werkstoffes und der erforderlichen Prüfverfahren, Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Liefervorschriften und der uns übergebenen technischen Unterlagen und Zeichnungen sowie für die Ausführung der beigestellten Fertigungseinrichtungen, und zwar auch dann, wenn Änderungen von uns vorgeschlagen werden, die seine Billigung finden. Ferner steht der Besteller dafür ein, dass aufgrund seiner Angaben Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtet, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKAGefahrübergangs.
15.2 Schlägt b) Wir haften nicht für die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach diesen Bedingungen – vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
15.3 Für Ware, die nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die Verarbeitung.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder SchädenBrauchbarkeit sowie für Mängel, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter durch ungeeignete oder nachlässiger Behandlungunsachgemäße Verwendung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung und übliche Abnutzung entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom von dem Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen stehen wir für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüchenicht ein.
15.5 Für gelieferte Warec) Sachmängel hat der Besteller unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers, schriftlich zu rügen.
d) Bei vereinbarter Abnahme oder Erstmusterprüfung gemäß Ziffer 6 ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise hierbei hätten festgestellt werden können.
e) Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden des Bestellers haben wir den gerügten Mangel sofort festzustellen. Beanstandete Xxxx ist auf Verlangen sofort an uns zurückzusenden. Wenn der Besteller diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Rechte wegen Sachmangels.
f) Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Xxxx die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz (Nacherfüllung).
g) Kommen wir unseren Gewährleistungsverpflichtungen nicht oder nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nach oder bleibt die Nachbesserung zunächst erfolglos, so kann der Besteller schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn sie für ein Bauwerk verwendet wird den Besteller unzumutbar wäre. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Besteller nach seiner Xxxx Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung von einem Dritten auf unsere Kosten und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat Gefahr vornehmen lassen. Wurde die Nachbesserung erfolgreich von dem Besteller oder für gelieferte Wareeinem Dritten durchgeführt, so sind alle Ansprüche des Bestellers mit Erstattung der ihm entstandenen erforderlichen Kosten abgegolten.
h) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen sich daraus ergeben, dass die Ware nach der Ziffer 16 Lieferung an einen anderen Ort verbracht wird, sind ausgeschlossen, soweit sie die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für Aufwendungen erhöhen, es sei denn die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach Verbringung entspricht dem Herstelldatumbestimmungsgemäßen Gebrauch.
15.6 i) Gesetzliche Rückgriffansprüche Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
j) Weitere Ansprüche des Bestellers sind nach Maßgabe der Ziffer 13 ausgeschlossen.
k) Der Nachweis eines Mangels obliegt dem Besteller.
l) Bei unseren Lieferungen halten wir die jeweils gesetzlichen Regelungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland, z.B. die REACH- Verordnung (Verordnung EG Nr. 1907/2006), ein. Wir werden den Besteller über relevante, insbesondere durch die REACH-Verordnung verursachte Veränderungen der Ware, ihrer Lieferfähigkeit, Verwendungsmöglichkeit oder Qualität unverzüglich informieren und im Einzelfall geeignete Maßnahmen mit ihm abstimmen.
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Haftung für Sachmängel. Für Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 Mängel an der gelieferten Ware sind nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern der Sachmangel bereits 7.1 Soweit im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtetjeweiligen Kaufvertrag nichts Abwei- chendes bestimmt ist, bestätigt SML CarGroup dem Kunden gegenüber, dass das verkaufte Fahrzeug nach Kenntnis von SML CarGroup unfallfrei ist, keinen Austauschmotor hat, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen auf dem Tachometer ablesbare Fahrleistung zutreffend angegeben ist und verhältnismäßigen Aufwendungendas Fahrzeug vorher nicht gewerblich genutzt, insbesondere Transport-gewerblich vermietet, Wege-wurde.
7.2 Ist der Kunde Verbraucher, Arbeits- und Materialkosten zu tragenso übernimmt SML CarGroup für die seitens SML CarGroup ver- kauften Fahrzeuge die Sachmängelhaftung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde ein Unternehmen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenso gilt für die Sachmängelhaftung von SML CarGroup in Be- zug auf verkaufte Fahrzeuge folgendes: SML CarGroup übernimmt die Sachmängelhaftung dafür, dass das verkaufte Fahrzeug nach Kenntnis von SML CarGroup die gelieferte Ware nach einem anderen Ort unter Ziffer 7.1 angegebenen Beschaffenheiten aufweist und SML CarGroup keine versteckten Mängel des verkauften Fahrzeug bekannt sind, die die Tauglichkeit des verkauften Fahrzeugs zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch als dem Erfüllungsort verbracht wurdeGe- brauchtwagen aufheben oder mindern. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum Im Übri- gen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jegli- cher Gewährleistung für Sachmängel. Die Haf- tung von Xxxxx Xxxxxxx DEKASML CarGroup wegen arglistigen Ver- schweigens eines Mangels bleibt unberührt.
15.2 Schlägt 7.3 Ist der Kunde Verbraucher, so gilt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehlgesetzli- che Gewährleistungsfrist für Sachmängel. Ist der Kunde ein Unternehmen, kann so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab dem gesetzli- chen Beginn der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach diesen Bedingungen – vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindernGewährleistungsfrist für Sachmängel.
15.3 Für Ware7.4 Nur gegenüber Unternehmen gilt für die Haf- tung für Sachmängel von seitens SML CarGroup verkauften Fahrzeugen ergänzend Folgendes: Der Kunde hat den Kaufgegenstand nach der Übergabe unverzüglich sorgfältig zu untersuchen. Der Kaufgegenstand gilt als vom Kunden genehmigt, die nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die Verarbeitung.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen wenn ein Mangel SML CarGroup nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
15.5 Für gelieferte Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die (i) im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
aFalle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von (fünf) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung Werktagen nach Übergabe oder (ii) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem HerstelldatumMangels an- gezeigt wird.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung für Sachmängel. Für Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 Mängel an 1. Die Inneren und äußeren Eigenschaften der gelieferten Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße bestimmen sich nach den vereinbarten, mangels abweichender Vereinbarung nach den bei Vertragsschluss geltenden DIN und EN-Normen, mangels solcher nach Übung und Handelsbrauch. Bezugnahme auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güte, Sorten, Maßen, Gewichten und Versandbarkeit der Ware sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS.
2. Für die Untersuchung der Ware und Anzeige von Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass sich die Pflicht zur Untersuchung der Ware nach Ablieferung auch auf etwaige Prüfbescheinigungen nach oder entsprechend EN 10204 erstreckt und uns Mängel der Ware und Prüfbescheinigungen schriftlich oder in Textform anzuzeigen sind.
3. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessernden Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist unser Sitz. Bei Fehlschlagen und/oder Verweigerung der Nacherfüllung stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu. Ist der Mangel nicht erheblich und/oder ist die Ware bereits veräußert, neu zu liefern verarbeitet oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“)umgestaltet, sofern der Sachmangel bereits steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
4. Aufwendungen im Zeitpunkt Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150% des Gefahrenübergangs vorlagKaufpreises. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtetWeitere Aufwendungen wie z.B. im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache übernehmen wir nur nach Maßgabe des Abschnitts XI dieser Bedingungen.
5. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zu Prüfzwecken zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.
6. Bei Waren, die zum Zweck als deklassiertes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer bezüglich der Nacherfüllung erforderlichen angegebenen Deklassierungsgründe und verhältnismäßigen Aufwendungensolcher Mängel, insbesondere Transport-mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte keine Rechte wegen des Sachmangels zu. Beim Verkauf von IIa-Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKAist unsere Haftung wegen Sachmängeln ausgeschlossen.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl7. Weitergehende Ansprüche des Käufers richten sich nach Abschnitt XI dieser Bedingungen. Rückgriffsrechte des Käufers nach §§ 478, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach diesen Bedingungen – vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern479 BGB bleiben unberührt.
15.3 Für Ware, die nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die Verarbeitung.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
15.5 Für gelieferte Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem Herstelldatum.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Haftung für Sachmängel. Für 1. Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 Mängel an der gelieferten Ware sind nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessernunverzüglich, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlagspätestens sieben Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtetSachmängel, die zum Zweck auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
2. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKA.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche Käufer nach diesen Bedingungen – erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Preis Kaufpreis mindern. Ist der Mangel nicht erheblich oder ist die Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
15.3 Für 3. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Aufwendungen, die nach Angabendadurch entstehen, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wirddass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort verbracht worden ist, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die Verarbeitungübernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht 4. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten BeschaffenheitArt der Abnahme feststellbar waren, bei ausgeschlossen. Ist dem Käufer ein Mangel infolge Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann er Rechte wegen dieses Mangels nur unerheblicher Beeinträchtigung geltend machen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der BrauchbarkeitSache übernommen haben.
5. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, bei natürlicher Abnutzung uns von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder SchädenProben davon nicht unverzüglich zu Prüfzwecken zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.
6. Bei Waren, die nach als deklassiertes Material verkauft worden sind, stehen dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger BehandlungKäufer bezüglich der angegebenen Deklassierungsgründe und solcher Mängel, übermäßiger Beanspruchungmit denen er üblicherweise zu rechnen hat, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlernkeine Rechte wegen des Sachmangels zu. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MängelansprücheBeim Verkauf von IIa-Ware ist unsere Haftung wegen Sachmängeln ausgeschlossen.
15.5 Für gelieferte Ware7. Unsere weitergehende Haftung richtet sich nach Abschnitt X dieser Bedingungen. Rückgriffsrechte des Käufers nach §§ 478, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem Herstelldatum479 BGB bleiben unberührt.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Haftung für Sachmängel. Für Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 8.1 Erweisen sich Lieferungen oder Leistungen des Lieferanten als mangelhaft, hat der Lieferant die Mängel an der gelieferten Ware sind nach seiner Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessern, neu durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlagbeheben. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtet, die zum Zweck der Die zur Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragenMaterialkosten, trägt der Lieferant; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKAOrt des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
15.2 8.2 Handelt es sich bei den Leistungen des Lieferanten um biochemische, zelluläre oder tierexperimentelle Studien und ist eine Fristsetzung zur Nacherfüllung bei Mängeln nicht ausnahmsweise entbehrlich, hat der Besteller dem Lieferanten zur Nacherfüllung eine Frist von mindestens einem Monat bei biochemischen Studien, mindestens zwei Monaten bei zellulären Studien und mindestens drei Monaten bei In-Vivo-Studien zu setzen.
8.3 Gibt der Besteller dem Lieferant nicht unverzüglich Gelegenheit, sich von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung, kommt der Lieferant mit der Nacherfüllung nicht in Verzug.
8.4 Der Lieferant ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller die fällige Vergütung bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
8.5 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach diesen Bedingungen – die Vergütung herabsetzen (mindern) oder vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
15.3 Für Ware, die nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die Verarbeitung.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei nur unerheblicher Abweichung von einem unerheblichen Mangel. Daneben kann der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die Besteller Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
15.5 Für gelieferte Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend Maßgabe von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem Herstelldatum9 verlangen. Weitergehende Mängelansprüche sind ausgeschlossen.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers 8.6 Beruht der Mangel auf einem fehlerhaften Fremderzeugnis, ist der Lieferant berechtigt, seine Mängelansprüche gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweitseinen Vorlieferanten an den Besteller abzutreten. In diesem Fall kann der Lieferant erst dann wegen Mängeln in Anspruch genommen werden, als wenn der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen abgetretenen Ansprüche gegen den Vorlieferanten gerichtlich geltend gemacht hat.
8.7 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt – außer bei Arglist und vorbehaltlich von Ziff. 9.5 – 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung für Sachmängel. Für Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:10.1 Der Lieferant leistet Gewähr dafür, dass die Produkte und die Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben. Sofern nichts anderes vereinbart ist, entspricht die vereinbarte Beschaffenheit den bei Auftragsbestätigung geltenden und bekannt gegebenen Spezifikationen des Lieferanten.
15.1 Mängel an der gelieferten Ware sind nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtet10.2 Eine Haftung für Schäden, die zum Zweck nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und/oder für sonstige Folgeschäden jedweder Art ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen einer zwingenden Haftung auf Grund der Bestimmungen des Produ kthaftungsgesetzes bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Abgabe von Garantiezusagen, die nach ihrem Inhalt gerade bezwecken, den Besteller gegen solche Schäden abzusichern.
10.3 Haben die Produkte oder die Leistungen bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit, leistet der Lieferant durch Nacherfüllung erforderlichen in der Weise Gewähr, dass er nach seiner Xxxx entweder die betreffenden Teile instand setzt oder ersetzt (Nachbesserung) oder die Produkte oder Leistungen durch mangelfreie Produkte oder Leistung ersetzt (Nachlieferung).
10.4 Sachmängelansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen für Entwicklungsmuster, Prototypen und verhältnismäßigen AufwendungenVorserienlieferungen; bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder dem Produktdatenblatt sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit insoweit, als der Besteller erkennbare Mängel nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Lieferung, und nicht erkennbare Mängel nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung gegenüber dem Lieferanten rügt.
10.5 Der Lieferant kann wegen eines Mangels mehrfach nachbessern und nach seinem Ermessen von der Nachbesserung zur Nachlieferung übergehen. Er trägt alle durch die Nacherfüllung anfallenden Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragenMaterialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenentstehen, dass die gelieferte Ware nach einem Produkte an einen anderen Ort als dem den Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKAwurden.
15.2 Schlägt die 10.6 Der Besteller kann dem Lieferanten zur Bewirkung der Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehleine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen setzen und, kann im Falle des Fehlschlagens der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche Nacherfüllung während der Frist, nach diesen Bedingungen – Ablauf der Frist Minderung verlangen oder, wenn der Mangel nicht unerheblich ist, vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindernzurücktreten. Schadenersatz kann nur nach Maßgabe der Ziffer 12 verlangt werden.
15.3 Für Ware10.7 Ansprüche und Rechte wegen Mängeln verjähren, die nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die Verarbeitung.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
15.5 Für gelieferte Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die außer im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen Fall von Vorsatz, zwölf Monate nach Inbetriebnahme der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach EinbaudatumProdukte, spätestens jedoch 7 Jahre achtzehn Monate nach dem HerstelldatumAblieferung. Schadenersatzansprüche wegen Mängeln verjähren, wenn sie auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf grober Fahrlässigkeit des Lieferanten beruhen, nach Ablauf der gesetzlichen Frist.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche 10.8 Der Lieferant haftet nicht für gewöhnliche Abnutzung, vom Besteller gestelltes Material oder Verarbeitung der Produkte seitens des Bestellers, Schäden aufgrund unsachgemäßer Lagerung oder unsachgemäßem Einbau oder Betrieb oder aufgrund mangelnder ordnungsgemäßer Wartung sowie Schäden aufgrund einer vom Lieferanten nicht vorher schriftlich genehmigten Änderung oder Reparatur. Der Lieferant haftet des Weiteren nicht wegen Einsatz der Produkte durch den Besteller unter falschen Einsatzbedingungen wie Temperatur, Metallart, chemische Angriffe, mechanische Beschädigung und ähnliche Belastungen. Die dem Lieferanten für die Untersuchung und Behebung solcher Mängel entstehenden Kosten werden auf Verlangen vom Besteller bezahlt. Der Besteller ist stets allein verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller von ihm erteilten Informationen.
10.9 Die Hemmung der Verjährung während Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern über das Bestehen von Rechten des Bestellers wegen eines behaupteten Mangels ist auf den behaupteten Mangel beschränkt. Verhandlungen mit hemmender Wirkung beginnen in dem Zeitpunkt, in dem der Lieferant die schriftliche Beschreibung des behaupteten Mangels zugegangen ist. Verhandlungen mit hemmender Wirkung enden in dem Zeitpunkt, in dem der Lieferant Nacherfüllung geleistet hat oder eine solche fehlgeschlagen ist, ein Vertragspartner den Abbruch der Verhandlungen schriftlich mitteilt, ansonsten 3 Monate nach Zugang der letzten Stellungnahme eines Vertragspartners bezüglich des behaupteten Mangels beim anderen Vertragspartner.
10.10 Für Produkte oder Leistungen, die der Lieferant von einem Dritten (jedoch nicht von verbundenen Unternehmen des Lieferanten) für Zwecke des Weiterverkaufs an den Besteller bezieht, tritt der Lieferant alle Gewährleistungsrechte gegen Xxxxx diesen Dritten an den Besteller ab. Der Lieferant bleibt des weiteren verpflichtet, die in den vorgenannten Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweitaufgeführte Gewährleistung für den Besteller zu übernehmen, als vorausgesetzt jedoch, dass der Besteller mit seinem Abnehmer keine über vorher vergeblich versucht hat, die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hatabgetretenen Gewährleistungsrechte gegen den Dritten durchzusetzen.
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Samples: Lieferbedingungen
Haftung für Sachmängel. 8.1 Der Besteller prüft die Produkte unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Arbeitstagen dem Lieferanten in Schriftform anzuzeigen, verdeckte Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entdeckung. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als angenommen und genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Für Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 Mängel an der gelieferten Ware sind nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtetverdeckte Mängel, die zum Zweck außerhalb der Nacherfüllung erforderlichen angegebenen Frist angezeigt werden gilt die Ware auch in Ansehung des Mangels als genehmigt.
8.2 Mängel, die dem Lieferanten an den von ihm gelieferten Produkten innerhalb von 24 Monaten nach Gefahrenübergang (entsprechend Punkt 5) angezeigt werden, bessert der Lieferant nach eigener Xxxx nach oder liefert Ersatz, wozu er auch nach wiederholter erfolgloser Nachbesserung berechtigt ist. Dem Lieferanten sind hierzu angemessene Zeit und verhältnismäßigen AufwendungenGelegenheit zu gewähren. 04 / 2024
8.3 Kann der Mangel in angemessener Frist nicht behoben werden, so hat der Besteller das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn es sich um einen unerheblichen Mangel gem. § 325 Abs. 5 Satz 2 BGB ggf. in Verbindung mit § 326 Abs. 5 BGB handelt.
8.4 Für Mängel, die vor dem Einbau oder der Verarbeitung vom Besteller mit zumutbarem Aufwand hätten festgestellt werden können, entfallen sämtliche Ansprüche aus Sachmängelhaftung, sobald das Produkt verarbeitet oder eingebaut ist. Dies gilt nicht, soweit dem Lieferanten seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt, eine Haftung wegen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht besteht oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend vorgeschrieben ist.
8.5 Eine Gewähr für eine bestimmte Lebensdauer der Produkte, insbesondere Transport-unter erschwerten und vorher nicht bekannten Betriebsbedingungen, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese wird vom Lieferanten nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeübernommen. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKAAnsprüche bei vorzeitiger Zerstörung sind ausgeschlossen.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach diesen Bedingungen – vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
15.3 8.6 Für WareProdukte, die nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen Spezifikationen des Bestellers hergestellt wirdangefertigt worden sind, beschränkt sich die übernimmt der Lieferant nur eine Sachmängelhaftung auf spezifikationsgerechte Ausführung. Die zwingende Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Vorsatz und die Verarbeitunggrobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen 8.7 Die Sachmängelhaftung bezieht sich nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheitauf natürliche Abnutzung, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchungoder durch nicht spezifikations- oder vertragsgerechten Einsatz entstanden sind.
8.8 Die Haftung für Sachmängel, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes die den Wert oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehenGebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ist ebenfalls keine Mängelansprücheausgeschlossen.
15.5 Für gelieferte Ware8.9 Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die nur im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit dem Lieferer abgestimmte Kulanzregelungen und setzen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und HaftungsansprücheRügeobliegenheiten, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem Herstelldatumvoraus.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Haftung für Sachmängel. Für 1. Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 Mängel an der gelieferten Ware sind nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessernunverzüglich, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlagspätestens sieben Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtetMängel, die zum Zweck auch bei sorgfältigs- ter Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung - unverzüg- lich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der Nacherfüllung erforderlichen vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. Bei unberechtig- ten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Käufers mit Fracht- und verhältnismäßigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als Umschlagskosten sowie dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKAÜberprüfungsaufwand vor.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl2. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfül- lung kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche Käufer nach diesen Bedingungen – erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Preis Kaufpreis mindern. Ist der Mangel nicht erheblich oder ist die Ware bereits veräußert, verarbei- tet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
15.3 Für 3. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung überneh- men wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, die angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Kaufpreises. Weitere Aufwendungen wie z.B. im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache übernehmen wir nur nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen Maßgabe des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die VerarbeitungAbschnitts XI dieser Bedingungen.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von 4. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen Ware durch Diese Frist gilt auch für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
15.5 Für gelieferte Waresolche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Warehaben, es sei denn, diese Verwendungs- weise wurde schriftlich vereinbart. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die §§ 478, 479 BGB. den Käufer ist die Rüge von Mängeln, die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen bei der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen. Ist dem Käufer ein Mangel infolge Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann er Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem HerstelldatumBeschaffenheit der Sache übernommen haben.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche 5. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die be- anstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zu Prüfzwe- cken zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweitSachmangels.
6. Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind, z. B. sogenanntes II-a Material, stehen dem Käufer bezüglich der Besteller angege- benen Fehler und solcher, mit seinem Abnehmer denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hatzu.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung für Sachmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln von Personenkraftwagen verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Für Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 Mängel an Transporter einschließlich Citan, Viano, V-Klasse, Vito und X-Klasse gilt unabhängig von der gelieferten Ware sind Zulassungsart ebenfalls eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Abliefe- rung des Kaufgegenstandes. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Ab- schluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche auf die Beseitigung des Mangels nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtet, die zum Zweck der Nacherfüllung dazu erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten in zwei Jahren, im Übri- gen verjähren Sachmängelansprüche in einem Jahr, jeweils ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Ist der Käufer eines Lastkraftwagens eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt Folgendes: Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln von Lastkraft- wagen verjähren in einem Jahr, Ansprüche auf die Beseitigung des Mangels nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der dazu erforderlichen Arbeits- und Materialkosten für die in einem Lastkraftwagen eingebauten Aggregate Motor, Getriebe, Gelenkwelle(n) und Antriebsachse(n) in drei Jahren jeweils ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, nach Ablauf des ersten Jahres jedoch längstens bis zu trageneiner Fahrleistung von 250 000 km, soweit beim Actros mit einer angetriebenen Achse außer Kipperfahrgestelle längstens bis zu einer Fahrleistung von 450 000 km; handelt es sich diese nicht dadurch erhöhenum einen Mitsubishi Fuso Lastkraftwagen, dass verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in einem Jahr. Bei anderen Käufern (Verbraucher) verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln von Lastkraftwagen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Die im vorhergehenden Satz enthaltene Regelung für Aggregate gilt nach Ablauf dieser zwei Jahre entsprechend. Für Unimog gilt: Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt Folgendes: Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr, Ansprüche auf die gelieferte Ware Beseitigung des Mangels nach einem den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der dazu erfor- derlichen Arbeits- und Materialkosten für die eingebauten Aggregate Motor, Getriebe und Achsen, Antriebswellen und Zapfwellengetriebe in zwei Jahren jeweils ab Abliefe- rung des Kaufgegenstandes. Bei anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKAKäufern (Verbrauchern) verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach diesen Bedingungen – vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
15.3 Für WareAbsatz 2, die nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit 3 und die Verarbeitung.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen 4 dieses Abschnitts gilt nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und ver- trauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MängelansprücheProdukthaftungsgesetz unberührt.
15.5 Für gelieferte Ware5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,gilt Folgendes:
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im Rahmen letzteren Fall hat der Ziffer 16 Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) underste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) verjähren Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller für die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem HerstelldatumBetreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hatKäufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kauf- vertrages geltend machen.
6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
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Samples: Neufahrzeug Verkaufsbedingungen
Haftung für Sachmängel. Für 1. Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 Mängel an der gelieferten Ware sind nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessernunverzüglich, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlagspätestens sieben Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtetSachmängel, die zum Zweck auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
2. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKA.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche Käufer nach diesen Bedingungen – erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Preis Kaufpreis mindern. Ist der Mangel nicht erheblich oder ist die Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
15.3 Für 3. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Aufwendungen, die nach Angabendadurch entstehen, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wirddass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort verbracht worden ist, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die Verarbeitungübernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht 4. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten BeschaffenheitArt der Abnahme feststellbar waren, bei ausgeschlossen. Ist dem Käufer ein Mangel infolge Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann er Rechte wegen dieses Mangels nur unerheblicher Beeinträchtigung geltend machen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der BrauchbarkeitSache übernommen haben.
5. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, bei natürlicher Abnutzung uns von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder SchädenProben davon nicht unverzüglich zu Prüfzwecken zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.
6. Bei Waren, die nach als deklassiertes Material verkauft worden sind, stehen dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger BehandlungKäufer bezüglich der angegebenen Deklassierungsgründe und solcher Mängel, übermäßiger Beanspruchungmit denen er üblicherweise zu rechnen hat, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlernkeine Rechte wegen des Sachmangels zu. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MängelansprücheBeim Verkauf von IIa-Ware ist unsere Haftung wegen Sachmängeln ausgeschlossen.
15.5 Für gelieferte Ware7. Unsere weitergehende Haftung richtet sich nach Abschnitt XI dieser Bedingungen. Rückgriffsrechte des Käufers nach §§ 478, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem Herstelldatum479 BGB bleiben unberührt.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Haftung für Sachmängel. Für Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 Mängel an Die Haftung von STÜKEN bezieht sich ausschließlich auf die vereinbarten Eigenschaften (Kundenspezifikation). Etwaige mitgeltende gesetzliche oder normative Anforderungen, die sich aus dem speziellen Anwendungsfall ergeben, müssen vom Besteller klar bezeichnet und von STÜKEN bestätigt werden. Die Verantwortung für Eignung und Funktion liegt ausschließlich beim Besteller. Der Besteller hat STÜKEN, insbesondere bei gesetzlichen Vorgaben, über die genaue Funktion sowie spezielle Anforderungen, die sich aus der Verwendung der gelieferten Ware sind nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern der Sachmangel bereits STÜKEN-Produkte im Zeitpunkt Produkt des Gefahrenübergangs vorlagKunden ergeben, vor Auftragsvergabe in Schriftform vollumfänglich zu informieren. Xxxxx Xxxxxxx DEKA Die Bestätigung der Sachverhalte erfolgt ausschließlich schriftlich durch STÜKEN. Der Besteller ist verpflichtet, die zum Zweck zur unverzüglichen Untersuchung der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeLieferung verpflichtet. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKA.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehlErkennbare Mängel sind STÜKEN sofort schriftlich, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche spätestens 10 Tage nach diesen Bedingungen – vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
15.3 Für WareLieferung, die bekanntzugeben. Nicht sichtbare Mängel sind spätestens 10 Tage nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die Verarbeitung.
15.4 Sachmängelansprüche Feststellung schriftlich anzuzeigen. Bei verspäteter Mängelanzeige entfällt jegliche Gewährleistung. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Eine gewünschte Wärmebehandlung wird mit der erforderlichen Sorgfalt und geeigneten Mitteln durchgeführt. Gewähr für den Erfolg der Wärmebehandlung, bei natürlicher Abnutzung z.B. für Verzugs- und Rissfreiheit, Oberflächenhärte, Einhärtung, Durchhärtung, Galvanisierbarkeit u.ä., wird insbesondere wegen möglicher unterschiedlicher Härtbarkeit des verwendeten Materials, versteckter Fehler, ungünstiger Formgebung oder wegen evtl. auf Kundenwunsch erfolgter Änderungen im vorangegangenen Arbeitsablauf nicht gegeben. Führt die Wärmebehandlung nicht zum Erfolg, ohne dass STÜKEN dies zu vertreten hat, weil z.B. STÜKEN versteckte Fehler im Ausgangsmaterial vor Durchführung der Wärmebehandlung nicht kannte und nicht kennen konnte oder weil Eigenschaften des verwendeten Materials, die Formgebung oder der Zustand der Werkstücke eine erfolgreiche Wärmebehandlung unmöglich gemacht haben, STÜKEN dies jedoch nicht wusste und nicht wissen konnte, so ist dennoch der Teilepreis zu zahlen. Erforderliche Nachbehandlunge n werden unter den genannten Voraussetzungen gesondert in Rechnung gestellt. Die Weitergabe der stofflichen Zusammensetzung von Ausgangs- werkstoffen durch STÜKEN ist möglich. Eine vollumfängliche Gewährleistung der Anforderungen nach Anhang I (2017/745/EU, MDR) sowie Haftung für Schäden, die aus einer überhöhten Konzentration an Elementen/Stoffen laut dieser Verordnung resultieren, erfolgt nicht. Die Ware wird vor dem Verlassen des Werkes von STÜKEN im branchenüblichen Umfang und ggf. nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter Vorgaben des Bestellers geprüft. Weitergehende Prüfungen und Analysen erfolgen nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Die Ausgangsprüfung seitens STÜKEN entbindet den Besteller nicht von seiner Pflicht zur Eingangsprüfung. Mängelansprüche bestehen ferner nicht in folgenden Fällen: Ungeeignete oder nachlässiger unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßiger übermäßige Beanspruchung, ungeeigneter ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafter BauarbeitenAustauschwerkstoffe, ungeeigneten Baugrundes chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von STÜKEN zurückzuführen sind. Bei begründeter Mängelrüge ist STÜKEN nach seiner Xxxx zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt. Zur Vornahme aller von STÜKEN nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen hat der Besteller nach Verständigung mit STÜKEN die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehenerforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist STÜKEN von der Mängelhaftung befreit. Ist STÜKEN zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage bzw. gem. § 439 Abs. 3 BGB zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt, oder tritt eine Verzögerung der Nacherfüllung über eine angemessene Frist hinaus ein, die STÜKEN zu vertreten hat, oder schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist der Besteller nach dem seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlernzurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Werden vom Besteller Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritten Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung von STÜKEN vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen Nacharbeiten wird die Haftung für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
15.5 Für gelieferte aufgehoben. Der Besteller hat für den Fall, dass er von seinem Abnehmer oder dessen Abnehmern auf Nacherfüllung in Anspruch genommen wird, STÜKEN in angemessener Frist die Möglichkeit zu geben, die Nacherfüllung selbst vorzunehmen. Der Besteller hat diese Verpflichtung entsprechend seinem Abnehmer aufzuerlegen. Verletzt der Besteller diese Verpflichtung, kann STÜKEN den Aufwendungsersatz auf den Betrag kürzen, der bei eigener Nacherfüllung entstanden wäre. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit oder bei Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden der dabei höchstens auf den Warenwert der betreffenden Lieferung begrenzt wird, beschränkt, soweit die Begrenzung nicht wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handels oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgeschlossen ist. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere für Mängel bei einem Bauwerk und bei einer Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat hat. Auch für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder für gelieferte WareGesundheit und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einem sonstigen Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (das sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem Herstelldatum.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als auf deren Einhaltung der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die regelmäßig vertraut und vertrauen darf) der gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hatVertreter oder leitenden Angestellten von STÜKEN gilt Satz 1 nicht. Die gesetzlichen Folgen einer Verletzung der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht (gem. § 377 und § 378 HGB) bleiben hiervon unberührt.
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Samples: Sales Contracts
Haftung für Sachmängel. Für 1. Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 Mängel an der gelieferten Ware sind nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessernunverzüglich, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlagspätestens sieben Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtetMängel, die zum Zweck auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist anzuzeigen.
2. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKA.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche Käufer nach diesen Bedingungen – erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Preis Kaufpreis mindern. Ist der Mangel nicht erheblich oder ist die Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
15.3 Für 3. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, die angemessen sind, keinesfalls aber über 150% des Kaufpreises. Weitere Aufwendungen wie z.B. im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache übernehmen wir nur nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen Maßgabe des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die VerarbeitungAbschnitts XI dieser Bedingungen.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht 4. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Mängeln, die bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten BeschaffenheitArt der Abnahme feststellbar waren, bei ausgeschlossen. Ist dem Käufer ein Mangel infolge Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann er Rechte wegen dieses Mangels nur unerheblicher Beeinträchtigung geltend machen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der BrauchbarkeitSache übernommen haben.
5. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, bei natürlicher Abnutzung uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder SchädenProben davon nicht unverzüglich zu Prüfzwecken zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.
6. Bei Waren, die nach als deklassiertes Material verkauft worden sind, stehen dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger BehandlungKäufer bezüglich der angegeben Deklassierungsgründe und solcher Mängel, übermäßiger Beanspruchungmit denen er üblicherweise zu rechnen hat, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlernkeine Rechte aus Sachmängeln zu. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MängelansprücheBeim Verkauf von IIa-Ware ist unsere Haftung wegen Sachmängeln ausgeschlossen.
15.5 Für gelieferte Ware7. Weitergehende Ansprüche des Käufers richten sich nach Abschnitt XI dieser Bedingungen. Rückgriffsrechte des Käufers nach §§ 478, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem Herstelldatum479 BGB bleiben unberührt.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Haftung für Sachmängel. Für Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 8.1 Der Besteller hat die erhaltenen Waren zu untersuchen und etwaige Mängel an der gelieferten Ware unverzüglich nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessern, neu deren Feststellung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtet, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKArügen.
15.2 8.2 Für Beanstandungen von DIN-genormten Waren gelten die jeweils aktuellen DIN- Toleranzen.
8.3 Bei einem nachweislich infolge eines vor Gefahrübergang entstandenen Sachmangels, der die Verwendbarkeit des von uns gelieferten Teiles ausschließt oder beeinträchtigt, können wir nach unserer Xxxx entweder den Mangel beseitigen oder eine neue mangelfreie Sache liefern. Schlägt die Nacherfüllung eine Nachbesserung auch beim nach dem zweiten erfolglosen Versuch fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach diesen Bedingungen – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung entsprechend mindern. Zur Vornahme der Nachbesserung und Lieferung einer mangelfreien Sache hat der Besteller uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Män- gelhaftung befreit. Maßnahmen, die der Besteller ohne unsere Zustimmung zur Mängelbe- seitigung einleitet, werden durch uns nicht vergütet. Wird der Liefergegenstand trotz des Mangels weiter benutzt, so haften wir nur für den Preis mindernursprünglichen Mangel, nicht aber für sol- che Schäden, die durch die weitere Benutzung entstanden sind oder entstehen. Für die mangelfreie Sache und die Nachbesserung wird in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den ursprünglichen Liefergegenstand.
15.3 Für Ware, 8.4 Bei Verwendung unserer Erzeugnisse allein bzw. als Teil eines Gerätes oder bei Verbindung mit anderen Produkten kann die nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich Tauglichkeit für den vorgesehenen Zweck trotz einer even- tuellen Empfehlung nur durch die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die VerarbeitungErprobung in der Praxis letztlich bewiesen werden. Das entsprechende Risiko trägt allein der Besteller. Zugesicherte Eigenschaften müssen aus- drücklich schriftlich im Einzelnen als solche bezeichnet werden.
15.4 8.5 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher ver- einbarten Beschaffenheit bzw. Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Abnut- zung und Schäden, auf die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter wir keinen Einfluss haben, wie Fehler in der vom Besteller vor- geschriebenen Konstruktion oder nachlässiger Xxxx des Werkstoffes, ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung, übermäßiger BeanspruchungBearbeitung, ungeeigneter BetriebsmittelÜberbeanspruchung, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind Lagerung und Verwendung sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden sonstige vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand, durch die die physikalischen, chemischen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüchetechnologischen Eigenschaften verändert werden.
15.5 Für gelieferte 8.6 Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei. Von uns zur Män- gelprüfung Beauftragte sind nur zur technischen Feststellung, nicht aber zur rechtlich ver- bindlichen Anerkennung von Mängeln mit Wirkung gegen uns berechtigt.
8.7 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferungen anderer als vertragsgemäßer Ware.
8.8 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Vorstehende Bestim- mungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438, Abs. 1, Nr. 2 (Sachen für Bauwer- ke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt.
8.9 Weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ins- besondere Ansprüche auf Ersatz für Schäden, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird nicht am Liefergegenstand selbst ent- standen sind, sind ausgeschlossen, soweit nicht nachstehend und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Warein Ziffer 9 etwas anderes bestimmt ist. In jedem Fall sind solche Ansprüche der Höhe nach auf den Lieferwert der Wa- re begrenzt, es sei denn, die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen Schadenursache beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Vertragsverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfül- lungsgehilfen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem HerstelldatumGesundheit bleibt unberührt.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Haftung für Sachmängel. Für Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 Mängel an der gelieferten Ware sind nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtet, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen13.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferte Ware nach Vertragsleistungen mangelfrei im Sinne des jeweiligen Individualvertrags sind. Soweit es keine Bestimung des Mangelbe- griffs in einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKAIndividualvertrag gibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
15.2 Schlägt 13.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Nacherfüllung Vertragsleistungen, soweit sie die Lieferung von Software (dies umfasst auch beim zweiten Versuch fehlauf Hardware vorhandener Software wie zum Beispiel Firmware) vor der Lieferung an Zalando mit einem zum Zeitpunkt der Lieferung dem Aktuellen Stand der Technik entsprechenden Virensuchpro- gramm auf Viren, kann Würmer, Spyware, Trojaner oder sonstigen schadhaften Code zu überprüfen. Er wird die Software nur ausliefern, wenn die Überprüfung keinen Hin- weis auf schadhaften Code in der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach diesen Bedingungen – vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindernSoftware ergeben hat. Unbeschadet weiterer Rechte von Zalando überlässt der Auftragnehmer Zalando im Fall, dass schadhaf- ter Code in der Software enthalten ist, unverzüglich eine neue Kopie der Software, welche frei von schadhaftem Code ist.
15.3 Für Ware13.3 Die folgenden Ziffern 13.4 bis 13.6 gelten nur für Kauf- und Werkverträge.
13.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 (vierundzwanzig) Monate, sofern im Gesetz oder in dem Individualvertrag keine längere Frist vorgesehen ist, und beginnt am Tag der Übergabe. Bei Teillieferungen beginnt die nach AngabenVerjährungsfrist am Tag der Übergabe der Abschlusslieferung. Bei Ersatzlieferungen beginnt die Verjährungsfrist am Tag der Übergabe dieser Lieferungen. Soweit die Vertragsleis- tungen aufgrund eines Gesetzes oder einer vertraglichen Vereinbarung einer Abnahme unterliegen, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wirdtritt diese an die Stelle der Übergabe im Sinne dieser Zif- fer 13.3. Beseitigt der Auftragnehmer im Rahmen seiner Gewährleistungsverpflichtung Män- gel, beschränkt so verlängert sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit Verjährungsfrist jeweils um diejenige Zeitspanne, welche zwischen der Mitteilung des Mangels an den Auftragnehmer und die Verarbeitungder mangelfreien Übergabebzw. Abnahme der nachgebesserten Vertragsleistungen verstrichen ist.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen 13.5 Werden an Vertragsleistungen Mängel festgestellt und werden diese nicht bei nur unerheblicher Abweichung innerhalb einer von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung Zalando gesetzten angemessenen Frist durch Reparatur oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommenErsatz behoben, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
15.5 Für gelieferte Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findetist Zalando unbeschadet weitergehender gesetzlicher An- sprüche nach ihrem Ermessen berechtigt,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen der Ziffer 16 vom Auftragnehmer nochmal die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für Beseitigung des Mangels oder die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden Neuher- stellung bzw. Neulieferung zu verlangen (Sach- und Personenschäden) undNacherfüllung), oder
b) verjähren die Gewährleistungs- mangelhaften Vertragsleistungen zu behalten und Haftungsansprüchein dem Verhältnis eine Herabsetzung des Vertragspreises zu verlangen, abweichend von Ziff. 17in dem zur Zeit des Ver- tragsschlusses der Wert in mangelhaftem Zustand zu dem Wert in mangelfreiem Zustand gestanden haben würde, 5 Jahre nach Einbaudatumoder
c) vom Vertrag ohne nochmalige Fristsetzung zurückzutreten und dem Auftrag- xxxxxx die mangelhaften Vertragsleistungen, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem Herstelldatumsoweit möglich, auf dessen Kosten zurückzugeben.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über 13.6 Für die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hatVorschriften (§§ 377, 381 HGB), mit folgender Maßgabe: Zalando`s Untersu- chungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei Zalando`s Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Liefer- papiere sowie bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z. B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung). Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Um- stände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Zalandos Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. In allen Fällen gilt Zalando`x Xxxx (Mängelanzeige) als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie in- nerhalb von 5 Arbeitstagen ab Entdeckung des Mangels beim Auftragnehmer eingeht.
13.7 Weitergehende gesetzliche Rechte von Zalando bleiben unberührt.
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Haftung für Sachmängel. Für Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:9.1. Der Vertragspartner ist zur Annahme der Lieferung auch dann verpflichtet, wenn die Xxxx nur unwesentliche Mängel aufweist.
15.1 Mängel an der gelieferten Ware 9.2. Im Falle eines Mangels sind wir zunächst nach unserer Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessernzur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Wir dürfen die Nacherfüllung verweigern, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“)wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.
9.3. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlagdie Ware nur mit unwesentlichen Mängeln behaftet ist. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtet, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungen, Unwesentliche Mängel liegen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKA.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach diesen Bedingungen – vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
15.3 Für Ware, die nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die Verarbeitung.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht vor bei nur unerheblicher Abweichung unerheblichen Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung unerheblichen Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlernvorausgesetzten Brauchbarkeit der Ware. Werden vom Besteller Die Gewährleistung ist darüber hinaus ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner oder Dritten unsachgemäß Änderungen Dritte Mangelbeseitigungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommenausgeführt haben, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprücheohne dass dies zwingend erforderlich war.
15.5 Für gelieferte Ware9.4. Schadenersatz wegen etwaiger Begleitschäden, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird unabhängig von der Nacherfüllung eintreten (Produktionsausfall, Ansprüche wegen verspäteter Lieferung an Abnehmer des Vertragspartners etc., § 280 BGB), können nur geltend gemacht werden, wenn eine uns schriftlich gesetzte, angemessene Frist zur Nacherfüllung fruchtlos abgelaufen ist.
9.5. Die Ansprüche des Vertragspartners wegen Mängeln der Kaufsache verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Kaufsache. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist.
9.6. Soweit das von uns gelieferte Produkt über eine Lieferkette an einen Endverbraucher ausgeliefert worden ist, gelten die ent- sprechenden zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Wir haften dann nicht nach §§ 478, 479 BGB, wenn unser Kunde ins Ausland geliefert hat und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, dabei die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,Geltung des UN Kaufrechtsausgeschlossen hat.
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen 9.7. Über die vorstehende Regelung der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten Gewährleistung hinaus übernehmen wir keine Garantie für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- Beschaffenheit der von uns gelieferten Kaufsache. Garantien werden von uns nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung übernommen und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- müssen als solche ausdrücklich bezeichnet werden. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen oder sonstige technische Vorschriften dient nur der Beschreibung der Kaufsache und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem Herstelldatumstellt keine Garantieübernahme dar.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Haftung für Sachmängel. Für Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:1. Der Auftraggeber prüft die Produkte unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel. Of- fensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Arbeitstagen dem Lieferanten schriftlich anzu- zeigen, verdeckte Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entdeckung.
15.1 Mängel 2. Mängel, die Grünwald an den von ihm gelieferten Produkten innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme, jedoch spätestens 15 Monate nach Gefahrenübergang angezeigt werden, bessert der gelieferten Ware sind Lieferant nach eigener Xxxx nach oder liefert Ersatz, wozu er auch nach wiederholter erfolgloser Nachbesserung berechtigt ist. Grünwald ist hierzu ange- messene Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
3. Kann der Mangel in angemessener Frist nicht behoben werden, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minde- rung) zu verlangen.
4. Sofern ein Mangel von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessernGrünwald durch Nachlieferung ersetzt wird, neu so übernimmt Grün- wald die Kosten für das Ersatzteil inkl. Versand, wenn sich herausstellt, dass das Nach- besserungsgesuch berechtigt war. Außerdem trägt Grünwald die Kosten des Aus- und Einbaus inkl. notwendiges Personal. Grünwald ist berechtigt, ersetzte Teile herauszuver- langen. Diese gehen dann ins Eigentum von Grünwald über. Sofern der Auftraggeber nach vorstehenden Bedingungen zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“)einer Ersatzvornahme be- rechtigt war, sofern der Sachmangel bereits so übernimmt Grünwald lediglich die Kosten, die im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlagRahmen der Ersatz- maßnahme objektiv erforderlich waren. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtetDie Beweislast für die Erforderlichkeit der Kosten trägt im Zweifel der Auftraggeber durch Vorlage entsprechender Vergleichsangebote, wobei mindestens 3 Stück vorgelegt werden müssen.
5. Für Mängel, die zum Zweck vor dem Einbau oder der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen AufwendungenVerarbeitung vom Auftraggeber mit zumutba- rem Aufwand hätten festgestellt werden können, entfallen sämtliche Ansprüche aus Sachmängelhaftung, sobald das Produkt verarbeitet oder eingebaut ist. Dies gilt nicht, soweit dem Lieferanten seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt, eine Haftung wegen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht besteht oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend vorgeschrieben ist.
6. Eine Gewähr für eine bestimmte Lebensdauer der Produkte, insbesondere Transport-unter er- schwerten und vorher nicht bekannten Betriebsbedingungen, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese wird vom Lieferanten nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeübernommen. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKAAnsprüche bei vorzeitiger Zerstörung sind ausgeschlossen.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach diesen Bedingungen – vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
15.3 7. Für WareProdukte, die nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen Spezifikationen des Bestellers hergestellt wirdAuftraggebers angefertigt worden sind, beschränkt sich die übernimmt Grünwald nur eine Sachmängelhaftung auf spezifikationsge- rechte Ausführung. Die zwingende Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Vorsatz und die Verarbeitunggrobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen 8. Die Sachmängelhaftung bezieht sich nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheitauf natürliche Abnutzung, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchungoder durch nicht spezifikations− oder vertragsgerechten Einsatz entstanden sind.
9. Die Haftung für Sachmängel, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes die den Wert oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehenGebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ist ebenfalls keine Mängelansprücheausgeschlossen.
15.5 Für gelieferte Ware10. Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird Inanspruchnahme durch einen Verbraucher berechtigt war und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die nur im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit Grünwald abgestimmte Kulanzregelungen und setzen die Beachtung eige- ner Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und HaftungsansprücheRügeoblie- genheiten, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem Herstelldatumvoraus.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung für Sachmängel. Für 1. Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:sind sofort, spätestens 5 Tage nach Warenempfang, schriftlich (auch per E- Mail) anzuzeigen. Fehler, die auch bei kaufmännisch ordentlicher Prüfung in dieser Zeit nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung – ebenfalls schriftlich – mitzuteilen. Auf jeden Fall muss die Be- oder Weiterverarbeitung umgehend eingestellt werden, andernfalls gilt die Ware trotz etwaiger Mängel als vertragsgemäß.
15.1 Mängel an 2. Unabhängig davon ist der gelieferten Käufer verpflichtet, etwaig fehlende Begleitunterlagen, insbe- sondere Werkszeugnisse, direkt bei der Warenannahme zu rügen.
3. Bei berechtigter und fristgemäßer Reklamation bleibt es uns überlassen, den Mangel ent- weder zu beseitigen oder eine mangelfreie Ware sind nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtet, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKA.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehlfehl oder verweigern wir sie, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche Käufer nach diesen Bedingungen – fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Preis Kaufpreis mindern. Ist der Fehler nicht gravierend, besteht lediglich das Minderungsrecht.
15.3 Für Ware4. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, wenn sie im angemessenen Verhältnis zum Kaufpreis der Ware stehen – keinesfalls jedoch über 150% des Warenwertes. Ausgeschlossen sind Kosten für den Ein- und Ausbau der man- gelhaften Sache. Aufwendungen, die nach Angabendadurch entstehen, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wirddass die von uns gelieferte Wa- re an einen anderen als den vereinbarten Ort transportiert wurden, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die Verarbeitungübernehmen wir nur dann, wenn dies ihrem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen 5. Soweit eine Abnahme der Ware vereinbart wurde (VI.), ist der Käufer mit der Mängelrüge ausgeschlossen, wenn sie bei der Abnahme feststellbar waren. Ist ihm ein Fehler durch Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann er (Leistungsstörungs-)Rechte nur geltend ma- chen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder aber eine Garantie für die Be- schaffenheit der Sache übernommen haben.
6. Gibt uns der Käufer nicht bei nur unerheblicher Abweichung unverzüglich Gelegenheit, uns von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes Fehler zu überzeugen und stellt dazu trotz Anforderung keine Fotos oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehenreklamierte Ware oder wenigstens Proben davon zu (eigenen) Testzwecken zur Verfügung, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprücheverliert er alle Rechte wegen des Sachmangels.
15.5 Für gelieferte Ware7. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Abschnitt X., die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Warewobei Rückgriffsrechte nach §§ 478, die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem Herstelldatum479 BGB unberührt bleiben.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Haftung für Sachmängel. 9.1 Für Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress §§ 478,479 BGB).
15.1 Mängel an 9.2 Grundlage für unsere Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der gelieferten Ware sind nach Xxxx von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtetWare gelten alle Produktbeschreibungen, die zum Zweck Gegenstand des einzelnen Vertrages sind.
9.3 Der Kunde hat empfangene Ware unverzüglich zu untersuchen. Mängelansprüche bestehen nur, wenn Mängel unverzüglich schriftlich gerügt werden. Versteckte Mängel müssen unverzüglich schriftlich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Als unverzüglich gilt eine Mängelanzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen AufwendungenWare erfolgt, insbesondere Transport-wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung der Ware und/oder die rechtzeitige Mängelanzeige, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese ist unsere Haftung für den nicht dadurch erhöhen, dass angezeigten Mangel ausgeschlossen.
9.4 Ist die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKA.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehlmangelhaft, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach diesen Bedingungen – vom Vertrag zurücktreten Kunde als Nacherfüllung zunächst wählen, ob er Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder den Preis minderndurch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangt. Erklärt sich der Kunde nicht darüber, welches der beiden Rechte er wählt, so können wir ihm hierzu eine angemessene Frist setzen. Nimmt der Kunde die Xxxx nicht innerhalb der Frist vor, so geht mit Ablauf der Frist das Wahlrecht auf uns über.
15.3 Für Ware9.5 Wir sind berechtigt, die nach Angabengeschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, Zeichnungen oder Modellen dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die VerarbeitungKaufpreises zurückzubehalten.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht 9.6 Der Kunde hat uns bei nur unerheblicher Abweichung von Beanstandungen unverzüglich die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Überprüfung der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist uns die beanstandete Ware oder eine Probe derselben auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Fracht- und Umschlagkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor. Im Falle der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, Ersatzlieferung hat uns der Kunde die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüchemangelhafte Sache gemäß den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
15.5 Für gelieferte Ware9.7 Soweit wir aus Kulanzgründen einer Rücksendung von Waren zustimmen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die sind diese im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes Originalzustand in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem HerstelldatumKaufbeleg.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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Haftung für Sachmängel. Für 8.1 Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:
15.1 Mängel an der gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens sieben Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich nach Xxxx Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Technisch nicht vermeidbare Schwankungen in der Stärke der Polyethylen- und Polypropylen-Folien, in der Breite der Schläuche oder Beutel sowie bei Kordelzug-/micro-snap – Beuteln auch in der Länge sind handelsüblich und kein Mangel. Bei Beuteln/Säcken behalten wir uns Längentoleranzen von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessern± 15 mm vor. Für die Breitentolleranzen und für die Flächengewichte gilt die GKV Prüf- und Bewertungsklausel für Polyethylen-Folien (LDPE) und Erzeugnisse daraus, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern der Sachmangel bereits aufgestellt vom Fachverband Verpackung und Verpackungsfolien im Zeitpunkt GKV und hinterlegt bei der Bundesanstalt für Materialprüfung, Berlin, in ihrer jeweils neuesten Fassung. In Folge gewisser Eigenschaften des Gefahrenübergangs vorlagPolyethylens/Polypropylens möglicherweise, insbesondere bei zu langer oder zu feuchter Lagerung der Ware auftretendes geringfügiges Haften der Schläu- che, Folien oder Beutel ist ebenfalls handelsüblich und kein Mangel. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtetBeim Bedrucken und Einfärben konfek- tionierter Ware bemühen wir uns, die zum Zweck vom Besteller vorgegebenen Farbtöne so genau wie möglich zu treffen. Dennoch auftretende geringfügige technisch nicht vermeidbare Farb- oder Passerschwankungen sind ebenfalls handelsüblich und kein Mangel. An die Haftfestigkeit der Druckfarben können nur die bei Polyethylen und Polypropylen üblichen Anforderungen gestellt werden. Ein Ausschuss von 5 % des vereinbarten Lieferum- fangs bei konfektionierter, bedruckter, eingefärbter Ware ist handelsüblich und kein Mangel.
8.2 Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKA.
15.2 Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach diesen Bedingungen – erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Preis Kaufpreis mindern. Ist der Mangel nicht erheblich oder die Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungsrecht zu. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, Ziffer 9. bleibt unberührt.
15.3 Für 8.3 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, die nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die Verarbeitung.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schädenangemessen sind. Aufwendungen, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlungdadurch entste- hen, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder dass die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
15.5 Für gelieferte Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach Einbaudatum, spätestens jedoch 7 Jahre nach dem Herstelldatum.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Xxxxx Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweitverkaufte Xxxx an einen anderen Ort, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hatden vereinbarten Erfüllungsort verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung für Sachmängel. Für Sachmängel haftet Xxxxx Xxxxxxx DEKA wie folgt:10.1 Der Lieferant leistet Gewähr dafür, dass die Produkte und die Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben. Sofern nichts anderes vereinbart
15.1 Mängel an 10.2 Haben die Produkte oder die Leistungen bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit, leistet der gelieferten Ware sind Lieferant durch Nacherfüllung in der Weise Gewähr, dass er nach seiner Xxxx entweder die betreffenden Teile instand setzt oder ersetzt (Nachbesserung) oder die Produkte oder Leistungen durch mangelfreie Produkte oder Leistung ersetzt (Nachlieferung).
10.3 Der Lieferant kann wegen eines Mangels mehrfach nachbessern und nach seinem Ermessen von Xxxxx Xxxxxxx DEKA unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen („Nacherfüllung“), sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlagNachbesserung zur Nachlieferung übergehen. Xxxxx Xxxxxxx DEKA ist verpflichtet, Er trägt alle durch die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen und verhältnismäßigen Aufwendungenanfallenden Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragenMaterialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenentstehen, dass die gelieferte Ware nach einem Produkte an einen anderen Ort als dem den Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte gelieferte Xxxx wird Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKAwurden.
15.2 Schlägt die 10.4 Der Besteller kann dem Lieferanten zur Bewirkung der Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehleine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen setzen und, kann im Falle des Fehlschlagens der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche Nacherfüllung während der Frist, nach diesen Bedingungen – Ablauf der Frist Minderung verlangen oder, wenn der Mangel nicht unerheblich ist, vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindernzurücktreten. Schadenersatz kann nur nach Maßgabe der Ziffer 12 verlangt werden.
15.3 Für Ware10.5 Ansprüche und Rechte wegen Mängeln verjähren, die nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergestellt wird, beschränkt sich die Haftung von Xxxxx Xxxxxxx DEKA auf die Materialbeschaffenheit und die Verarbeitung.
15.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
15.5 Für gelieferte Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder für gelieferte Ware, die außer im erdverlegten Rohrleitungsbau Anwendung findet,
a) übernimmt Xxxxx Xxxxxxx DEKA im Rahmen Fall von Vorsatz, zwölf Monate nach Inbetriebnahme der Ziffer 16 die verhältnismäßigen Aus- und Einbaukosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des betreffenden Objektes sowie die sonstigen unmittelbaren Folgeschäden (Sach- und Personenschäden) und
b) verjähren die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, abweichend von Ziff. 17, 5 Jahre nach EinbaudatumProdukte, spätestens jedoch 7 Jahre achtzehn Monate nach dem HerstelldatumAblieferung. Schadenersatzansprüche wegen Mängeln verjähren, wenn sie auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf grober Fahrlässigkeit des Lieferanten beruhen, nach Ablauf der gesetzlichen Frist.
15.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche 10.6 Der Lieferant haftet nicht für gewöhnliche Abnutzung, vom Besteller gestelltes Material oder Verarbeitung der Produkte seitens des Bestellers Bestellers, Schäden aufgrund unsachgemäßer Lagerung oder unsachgemäßem Einbau oder Betrieb oder aufgrund mangelnder ordnungsgemäßer Wartung sowie Schäden aufgrund einer vom Lieferanten nicht vorher schriftlich genehmigten Änderung oder Reparatur. Der Lieferant haftet des weiteren nicht für die Verwendung nicht autorisierter Software oder nicht autorisierter Ersatz- oder Austauschteile. Die dem Lieferanten für die Untersuchung und Behebung solcher Mängel entstehenden Kosten werden auf Verlangen vom Besteller bezahlt. Der Besteller ist stets allein verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller von ihm erteilten Informationen.
10.7 Für Produkte oder Leistungen, die der Lieferant von einem Dritten (jedoch nicht von verbundenen Unternehmen des Lieferanten) für Zwecke des Weiterverkaufs an den Besteller bezieht, tritt der Lieferant alle Gewährleistungsrechte gegen Xxxxx diesen Dritten an den Besteller ab. Der Lieferant bleibt des weiteren verpflichtet, die in den vorgenannten Xxxxxxx DEKA bestehen nur insoweitaufgeführte Gewährleistung für den Besteller zu übernehmen, als vorausgesetzt jedoch, dass der Besteller mit seinem Abnehmer keine über vorher vergeblich versucht hat, die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hatabgetretenen Gewährleistungsrechte gegen den Dritten durchzusetzen.
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