Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
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Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 7 sieben Tage seit Anlieferung Ablieferung schriftlich anzuzeigen. SachmängelMängel, die auch bei Sorgfältigster sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger sofortiger Einstellung einer etwaigen etwaiger Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
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Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 7 sieben Tage seit Anlieferung Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei Sorgfältigster sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - – unter sorgfältiger sofortiger Einstellung einer etwaigen etwaiger Be- und Verarbeitung - – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
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Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 7 sieben Tage seit Anlieferung Ablieferung schriftlich anzuzeigen. SachmängelMängel, die auch bei Sorgfältigster sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - – unter sorgfältiger sofortiger Einstellung einer etwaigen etwaiger Be- und Verarbeitung - – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
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Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 7 Tage sieben Arbeitstage seit Anlieferung Ablieferung schriftlich anzuzeigen. SachmängelMängel, die auch bei Sorgfältigster sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger sofortiger Einstellung einer etwaigen etwaiger Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
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Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 7 Tage seit Anlieferung Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei Sorgfältigster sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - – unter sorgfältiger sofortiger Einstellung einer etwaigen etwaiger Be- und Verarbeitung - – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
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Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 7 sieben Tage seit Anlieferung Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei Sorgfältigster sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - – unter sorgfältiger sofortiger Einstellung einer etwaigen etwaiger Be- und Verarbeitung - – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
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Samples: krombach-stahlservice.de
Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 7 sieben Tage seit Anlieferung Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei Sorgfältigster sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - – unter sorgfältiger sofortiger Einstellung einer etwaigen etwaiger Be- und Verarbeitung - – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. Ist Ware bereits weiterveräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht dem Käufer nur das Minderungsrecht zu.
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Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 7 sieben Tage seit Anlieferung Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei Sorgfältigster sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger sofortiger Einstellung einer etwaigen etwaiger Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
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