Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. 2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen. 3. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zu. 4. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des Sachmangels. 5. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers gebracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch. 6. Rückgriffe des Käufer nach § 478 BGB bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung für Sachmängel. 18.1 Der Besteller prüft die Produkte unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel. Sachmängel der Ware Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens 7 Tage seit Anlieferung innerhalb von 5 Arbeitstagen dem Lieferanten schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entdeckung.
8.2 Mängel, die dem Lieferanten an den von ihm gelieferten Produkten innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme, jedoch spätestens 15 Monate nach Gefahrenübergang angezeigt werden, bessert der Lieferant nach eigener Xxxx nach oder liefert Ersatz, wozu er auch nach wiederholter erfolgloser Nachbesserung berechtigt ist. Dem Liefe- ranten ist hierzu angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
8.3 Kann der Mangel in angemessener Frist nicht behoben werden, so hat der Besteller das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Herabsetzung der Vergütung (Min- derung) zu verlangen.
8.4 Für Mängel, die vor dem Einbau oder der Verarbeitung vom Besteller mit zumutbarem Aufwand hätten festgestellt werden können, entfallen sämtliche Ansprüche aus Sach- mängelhaftung, sobald das Produkt verarbeitet oder eingebaut ist. Dies gilt nicht, soweit dem Lieferanten, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt, eine Haftung wegen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Definition vgl. 9.2) besteht oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend vorgeschrieben ist.
8.5 Eine Gewähr für eine bestimmte Lebensdauer der Produkte, insbesondere unter er- schwerten und vorher nicht bekannten Betriebsbedingungen, wird vom Lieferanten nicht übernommen. Ansprüche bei vorzeitiger Zerstörung sind ausgeschlossen.
8.6 Für Produkte, die nach Zeichnungen oder Spezifikationen des Bestellers angefertigt worden sind, übernimmt der Lieferant nur eine Sachmängelhaftung auf spezifika- tionsgerechte Ausführung. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
8.7 Die Sachmängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, oder durch nicht spezifikations- oder vertragsgerechten Einsatz entstanden sind.
8.8 Die Haftung für Sachmängel, die auch bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht entdeckt werden könnenoder nur unwesentlich beeinträchtigen, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ebenfalls ausgeschlossen.
38.9 Rückgriffsansprüche gem. Bei berechtigter§§ 478, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnah- me durch den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung Verbraucher berechtigt war und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
4. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des Sachmangels.
5. Aufwendungen im Zusammenhang gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfalldem Lieferanten abgestimmte Kulanzregelungen und setzen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis die Beachtung der Ware angemessen sind. AufwendungenRügeobliegenheiten, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers gebracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauchvoraus.
6. Rückgriffe des Käufer nach § 478 BGB bleiben unberührt.
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Samples: Verkaufs Und Lieferbedingungen
Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel Für die Untersuchung der Ware sind unverzüglichund Anzeige von Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, spätestens 7 Tage seit Anlieferung dass sich die Obliegenheit zur Untersuchung auch auf etwaige Prüfbescheinigungen erstreckt und dass Mängelanzeigen schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigenin Textform zu erfolgen haben.
2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme Sofern der Käufer einen Mangel entdeckt, muss der Käufer die weitere Be- und Verarbeitung unverzüglich nach der Entdeckung einstellen und die Ware durch den für eine Besichtigung bereithalten. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer ist auf unsere Kosten eine Probe des bemängelten Materials zuzusenden. Kommt der Käufer seinen vorstehenden Mitwirkungspflichten nicht unverzüglich ordnungsgemäß nach, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossenBelastung des Käufers mit Fracht- und Umschlagskosten sowie dem Überprüfungsaufwand zu verkehrsüblichen Preisen vor.
3. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder die mangelhafte Ware zurücknehmen und eine mangelfreie Sache Ware liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung Erfüllungsort der Nacherfüllung kann ist - soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart - unser Sitz; bei Streckengeschäften ist der Nacherfüllungsort abweichend hiervon der Sitz des Lieferanten. Soweit der Nacherfüllungsort nicht unser Sitz bzw. der Sitz des Lieferanten ist, hat der Käufer den Kaufpreis mindern auf unser Verlangen und unsere Kosten die Ware dennoch nach unserer Xxxx zu unserem Sitz oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zuzu dem des Lieferanten zu übersenden.
4. Gibt Aufwendungen für den Transport der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder mangelhaften Sache zum Nacherfüllungsort übernehmen wir nur soweit eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen diesbezügliche Schadensersatzpflicht besteht und Maßgabe des SachmangelsAbschnitts X. dieser Bedingungen.
5. Aufwendungen im Zusammenhang mit Die in §§ 478, 479 BGB geregelten Rückgriffsrechte, inklusive der Nacherfüllung übernehmen wir nurin § 478 Abs. IV BGB genannten Rechte eines Käufers, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware angemessen sindbleiben von den in Abschnitt IX. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers gebracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen GebrauchZiff. 1 bis 4 enthaltenen Regelungen unberührt.
6. Rückgriffe des Käufer Unsere Haftung richtet sich im Übrigen nach § 478 BGB bleiben unberührtAbschnitt X. dieser Bedingungen.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Auslieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht, soweit der Ware sind unverzüglichMangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist dass – der Käufer einen Mangel nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach EntdeckungEntdeckung angezeigt hat oder – das Fahrzeug unter Bedingungen betrieben worden ist, spätestens vor Ablauf für die es nicht homologiert war (z.B. in einem vom Erstaus- lieferungsort abweichenden Land mit abweichenden Homologations-Bedingungen) oder – der vereinbarten Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigenüberbeansprucht worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder - ohne Zustimmung des Verkäufers in den Kaufgegenstand Teile eingebaut oder der Kaufgegenstand bzw. Teile davon (z.B. Software) verändert worden sind, oder – der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbststän- digen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ware durch den Käufer ist die Rüge von SachmängelnAusschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 3 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar warenVerletzung von Leben, ausgeschlossenKörper oder Gesundheit.
3. Bei berechtigterHat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, fristgemäßer Mängelrüge können wir der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den Kaufpreis mindern oder nach Setzung bei Vertragsabschluss vorherseh- baren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- gehilfen und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktretenBetriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zuFür die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entspre- chend.
4. Gibt Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des SachmangelsProdukthaftungsgesetz unberührt.
5. Aufwendungen Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Verkäufer für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im Zusammenhang mit letzteren Fall hat der Nacherfüllung übernehmen wir nurKäufer den Verkäufer hiervon zu unterrichten, soweit sie wenn die erste Mängel- beseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Verkäufer für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
c) Für die im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Kaufpreis Ablauf der Ware angemessen sindVerjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung Ersetzte Teile werden Eigentum des Käufers gebracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen GebrauchVerkäufers.
6. Rückgriffe des Käufer nach § 478 BGB bleiben unberührt.
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Samples: Sales Contracts
Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel Der Verkäufer hat dem Käufer die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Er hat ihm insbesondere dafür einzustehen, dass seine Lieferungen und Leistungen den aner- kannten Regeln der Ware sind unverzüglichTechnik und den vertraglich vereinbarten Eigenschaften sowie den in Deutschland oder (falls dem Ver- käufer mitgeteilt) in dem Bestimmungsland des Endproduktes geltenden Normen (Sicherheits-, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigenArbeitsschutz-, Unfallverhü- tungsvorschriften etc.) entsprechen. Sachmängel, die auch bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf Die genaue Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigenSpezifikationen, der anwendbaren Normen und Gesetze und der anerkannten Regeln der Technik gehören zu den wesentlichen Pflichten des Verkäufers unter diesem Vertrag.
2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme Die Untersuchungspflicht des Käufers bei der Warenein- gangskontrolle beschränkt sich auf Mängel, die bei äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlie- ferung). Hat der Verkäufer seinen Sitz in Deutschland, sind Mängelanzeigen jedenfalls dann rechtzeitig, wenn sie inner- halb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Ware oder, sofern sich ein solcher Mangel später zeigt, innerhalb von 5 Arbeits- tagen nach Kenntnis des Mangels durch den Käufer ist die Rüge bei dem Verkäufer eingehen. Hat der Verkäufer seinen Sitz außerhalb Deutschlands, sind etwaige Mängel jedenfalls dann rechtzeitig gerügt, wenn der Käufer diese innerhalb von Sachmängeln4 Wochen nach dem Zeitpunkt, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar warenin dem er sie festgestellt hat oder hätte feststel- len müssen, ausgeschlossendem Verkäufer mitteilt.
3. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir Im Falle von Mängeln hat der Verkäufer Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung)des Käufers zu leisten. Bei Fehlschlagen oder Verweigerung Ist die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung kann unmöglich, ist der Verkäufer zur Nacherfüllung auf andere Weise berechtigt, soweit dies für den Käufer den Kaufpreis mindern oder nach zumutbar ist. Ist die Nacherfüllung insgesamt un- möglich, verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung, erfolgt trotz Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist kein Nacherfüllungs- versuch oder ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Käufer jederzeit innerhalb der Verjährungsfrist gem. Ziff. IX.6 unbeschadet seiner sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag zurücktretenVer- trag berechtigt. Ist Die Frist gemäß Art 49 Abs. 2 CISG (soweit anwendbar) endet nicht vor Ablauf der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zuin Ziff. IX.6 geregelten Verjährungsfrist.
4. Gibt Der Käufer stellt Erzeugnisse her, die ihrerseits in Produkte von Kunden des Käufers einfließen. Werden mangelhafte Wa- ren des Verkäufers bei der Herstellung der Erzeugnisse des Käufers verwendet und führen diese zur Mangelhaftigkeit die- ser Erzeugnisse, kann der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheitgegenüber seinen Endkun- den einer Haftung aufgrund Folgeschäden beispielsweise durch Produktionsausfall, uns Produktion von Ausschuss, Produkt- rückrufe, Sach- und Personenschäden ausgesetzt sein. Der Verkäufer ist verpflichtet, sein Haftungsrisiko durch eine Ver- sicherung abzudecken und dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere Käufer auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des SachmangelsDe- ckung nachzuweisen.
5. Aufwendungen Der Verkäufer tritt dem Käufer bereits jetzt - erfüllungshalber - alle Ansprüche ab, die ihm gegen seine Vorlieferanten aus Anlass und im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nurLieferung mangelhaf- ter Waren oder solcher Waren zustehen, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware angemessen sinddenen die vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Aufwendungen, Er wird dem Käufer zur Geltendma- chung solcher Ansprüche sämtliche hierfür erforderlichen Un- terlagen aushändigen. Der Käufer nimmt die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers gebracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen GebrauchAbtretung an.
6. Rückgriffe des Käufer nach Abweichend von § 478 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für An- sprüche aus Sach- und Rechtsmängeln drei (3) Jahre ab Ablie- ferung oder, sofern eine Abnahme vereinbart ist, ab Abnahme. Längere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.. Die Ausschlussfrist gemäß Art 39 Abs. 2 CISG (soweit anwend- bar) endet nicht vor Ablauf der in dieser IX.6. geregelten Ver- jährungsfrist
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Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Ware sind unverzüglichKäufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängelein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unter- nehmer, die auch der bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden könnenAbschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- delt, sind - erfolgt der Verkauf unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigenAusschluss jeglicher Sachmän- gelansprüche.
2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ware durch den Käufer ist die Rüge von SachmängelnAusschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Xxxxxxx, die auf einer grob fahrlässigen oder vor- sätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beru- hen sowie bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar warenVerletzung von Leben, ausgeschlossenKörper oder Gesund- heit.
3. Bei berechtigterHat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmun- gen für einen Schaden aufzukommen, fristgemäßer Mängelrüge können wir der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Ein- haltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den Kaufpreis mindern oder nach Setzung bei Vertragsabschluss vorhersehba- ren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktretenBetriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verur- sachte Schäden. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zuFür die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorge- nannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Gibt Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Ver- schweigen eines Mangels, aus der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von Übernahme einer Garan- tie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des SachmangelsProdukthaf- tungsgesetz unberührt.
5. Aufwendungen Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt fol- gendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Ver- käufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels be- triebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustim- mung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
c) Für die im Zusammenhang mit Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis Käufer bis zum Kaufpreis Ablauf der Ware angemessen sindVerjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung Ersetzte Teile werden Eigentum des Käufers gebracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen GebrauchVerkäufers.
6. Rückgriffe des Käufer nach § 478 BGB bleiben unberührt.
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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen
Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln von Personenkraftwagen verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Für Transporter einschließlich Citan, Viano, V-Klasse, Vito und X-Klasse gilt unabhängig von der Ware sind unverzüglichZulassungsart ebenfalls eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Abliefe- rung des Kaufgegenstandes. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigenein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Ab- schluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche auf die Beseitigung des Mangels nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der dazu erforderlichen Arbeits- und Materialkosten in zwei Jahren, im Übri- gen verjähren Sachmängelansprüche in einem Jahr, jeweils ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. SachmängelIst der Käufer eines Lastkraftwagens eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt Folgendes: Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln von Lastkraft- wagen verjähren in einem Jahr. Ansprüche auf die auch Beseitigung des Mangels nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der dazu erforderlichen Arbeits- und Materialkosten für die in einem Lastkraftwagen eingebauten Aggregate Motor, Getriebe, Gelenkwelle(n) und Antriebsachse(n) sowie für die bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb Lastkraftwagen mit elektrischem Antrieb eingebaute(n) elektrische(n) Antriebsachse(n) mit Antriebsinverter(n) und Hochvolt-Batterie(n) verjähren in drei Jahren jeweils ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, nach Ablauf des ersten Jahres jedoch - längstens bis zu einer Fahrleistung von 250 000 km und - bei Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb für die Hochvolt-Batterie(n) zusätzlich längstens bis 1.200 Ladezyklen und sofern der State of Health einen Wert von 80% unter- schreitet. Vorgenanntes gilt nicht, wenn in der jeweiligen Einzelbestellung über einen entsprechenden Vertriebscode etwas Anderes definiert wurde. Handelt es sich um einen Mitsub- ishi Fuso Lastkraftwagen, verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in einem Jahr. Bei anderen Käufern (Verbraucher) verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln von Lastkraftwagen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Die in dieser Frist nicht entdeckt werden könnenZiffer enthaltene Regelung für Aggregate und Bauteile gilt nach Ablauf dieser zwei Jahre entsprechend. Für Unimog gilt: Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt Folgendes: Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr, Ansprüche auf die Beseitigung des Mangels nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der dazu erfor- derlichen Arbeits- und Verarbeitung - unverzüglich nach EntdeckungMaterialkosten für die eingebauten Aggregate Motor, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigenGetriebe und Achsen, Antriebswellen und Zapfwellengetriebe in zwei Jahren jeweils ab Abliefe- rung des Kaufgegenstandes. Bei anderen Käufern (Verbrauchern) verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von SachmängelnDie Verjährungsverkürzung in Ziffer 1, Absatz 2, 3 und 4 dieses Abschnitts gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar warenVerletzung von Leben, ausgeschlossenKörper oder Gesundheit.
3. Bei berechtigterHat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, fristgemäßer Mängelrüge können wir der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und ver- trauen darf. Diese Haftung ist auf den Kaufpreis mindern oder nach Setzung bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktretenBetriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zuFür die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Gibt Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des SachmangelsProdukthaftungsgesetz unberührt.
5. Aufwendungen Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt Folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im Zusammenhang mit letzteren Fall hat der Nacherfüllung übernehmen wir nurKäufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, soweit sie im Einzelfallwenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, insbesondere im Verhältnis hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Kaufpreis Ablauf der Ware angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung Verjährungsfrist des Käufers gebracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen GebrauchKaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kauf- vertrages geltend machen.
6. Rückgriffe des Käufer nach § 478 BGB bleiben unberührtDurch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
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Samples: Neufahrzeug Verkaufsbedingungen
Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Ist der Ware sind unverzüglichKäufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängelein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, die auch der bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden könnenAbschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind - erfolgt der Verkauf unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigenAusschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
2. Nach Durchführung Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1, Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 dieses Abschnitts gelten nicht für Mängel, die auf einer vereinbarten Abnahme der Ware absichtlichen Täuschung durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossenVerkäufer beruhen.
3. Bei berechtigterUnabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, fristgemäßer Mängelrüge können wir aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zudem Produkthaftpflichtgesetz unberührt.
4. Gibt Soll bei einem Anspruch auf Behebung eines Mangels eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt Folgendes:
a) Bei einem Mangel an der Kaufsache hat der Käufer uns einzig Anspruch auf Nachbesserung, nicht unverzüglich Gelegenheitaber auf Wandlung, uns von dem Xxxxxxxxxx Minderung oder Ersatzlieferung. Der Verkäufer hat jedoch das Recht, anstatt die Kaufsache nachzubessern, den Minderwert zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware ersetzen oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des SachmangelsErsatz zu liefern.
5b) Der Käufer muss die Beschaffenheit der Kaufsache unmittelbar nach Lieferung prüfen und, falls sich Mängel ergeben, für die der Verkäufer Gewähr zu leisten hat, diese sofort, das heisst innert sieben Tagen, anzeigen.
c) Die Ansprüche auf Nachbesserung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Aufwendungen Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
d) Wird der Kaufgegenstand wegen eines zu behebenden Xxxxxxxxxxx betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers auch an einen anderen autorisierten Iveco-Partner xxxxxx.
e) Für die im Zusammenhang mit Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis Käufer nur bis zum Kaufpreis Ablauf der Ware angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung Verjährungsfrist des Käufers gebracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen GebrauchKaufgegenstandes selbst Nachbesserungsansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
6. Rückgriffe des Käufer nach § 478 BGB bleiben unberührt.
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Samples: Sales Contracts
Haftung für Sachmängel. 16.1. Sachmängel der Ware Für die Rechte des Käufers bei Sachmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung des Produkts an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind unverzüglichausgeschlossen, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, wenn die auch bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
6.2. Grundlage der Mängelhaftung von PAROC ist die Rüge vereinbarte Beschaffenheit des von Sachmängelnuns zu liefernden Produkts (zur „vereinbarten Beschaffenheit“ siehe oben unter Ziffer 2.2). So-weit eine Beschaffenheit im Einzelfall nicht vereinbart wurde, richtet sich die Beurteilung der Frage, ob ein Mangel vorliegt, nach der gesetzlichen Regelung in § 434 Absatz 1 Satz 2 BGB. Für öffentliche Äußerungen im Sinne von § 434 Absatz 1 Satz 3 BGB, die die Beschaffenheit der Produkte von PAROC betreffen, übernehmen wir – abgesehen von den Produktbeschreibungen auf unserer Internetseite (xxx.XXXXX.xx) – jedoch keine Haftung.
6.3. Geringfügige Oberflächenveränderungen sowie sonstige Erscheinungsmängel am Material, die die Funktion des Produkts nicht beeinträchtigen, stellen keinen die Mängelhaftung aus-lösenden Sachmangel dar. Entsprechendes gilt für geringfügige Farbtonabweichungen, die aus beschichtungstechnischen Gründen bei unterschiedlichen Lieferungen auftreten können. Falls PAROC nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Käufers zu liefern hat, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.
6.4. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Die gelieferten Produkte sind unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig auf Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) zu untersuchen. Eine Untersuchung hat in jedem Fall auch unmittelbar vor dem Einbau oder sonstiger Weiterverarbeitung zu erfolgen. Die Produkte gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Produkte als vom Käufer genehmigt, wenn uns die Mängelrüge nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der vereinbarten Art Mangel zeigte; war der Abnahme feststellbar warenMangel für den Käufer bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ausgeschlossenist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
36.5. Bei berechtigterIst das gelieferte Produkt mangelhaft, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung eines mangelfreien Produkts (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung)gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
6.6. Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung kann davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktretenbezahlt. Ist der Mangel nicht erheblichDer Käufer ist jedoch berechtigt, so steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
4. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des Sachmangels.
5. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere einen im Verhältnis zum Kaufpreis Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
6.7. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere das beanstandete Produkt zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ware angemessen sindErsatzlieferung hat uns der Käufer das mangelhafte Produkt nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau des mangelhaften Produkts noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
6.8. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers gebracht worden ist, übernehmen wir nichtaus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauchdie fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
66.9. Rückgriffe Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
6.10. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 8 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.
6.11. Die Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf solche Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die vom Käufer oder einem von ihm beauftragten Dritten zu vertreten sind, wie z. B. Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die darauf zurückzuführen sind, dass • die Produkte vom Käufer oder einem Dritten unsachgemäß behandelt oder gelagert wurden, insbesondere unsere Wartungs- oder Lageranweisungen nicht beachtet wurden; • die Produkte vom Käufer oder einem Dritten fehlerhaft eingebaut oder verarbeitet wurden, z. B. weil die hierfür geltenden Fachregeln, Richtlinien, Normen, behördlichen Anordnungen oder die Einbau-/ Verarbeitungshinweise des Herstellers nicht beachtet wurden; • an den Produkten Änderungen vorgenommen wurden; • die Produkte nach § 478 BGB bleiben unberührtAnlieferung außergewöhnlichen Umwelteinflüssen oder sonstigen Ein-flüssen, d. h. besonderen chemischen/klimatischen Einwirkungen ausgesetzt sind, die uns vom Käufer bei der Bestellung der Ware nicht angezeigt wurden; • die Unterkonstruktion mangelhaft ausgeführt wurde oder nicht haltbar ist oder dass auf die gelieferten Produkte weitere Konstruktionen oder Schichten montiert wurden.
6.12. Die Mängelhaftung entfällt schließlich, wenn der Käufer ohne Zustimmung von PAROC das gelieferte Produkt ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Haftung für Sachmängel. (1) Der Vertragspartner ist zur Annahme der Lieferung auch dann verpflichtet, wenn die Xxxx nur unwesentliche Mängel aufweist.
(2) Im Falle eines Mangels ist Fels Recycling GmbH nach seiner Xxxx zunächst zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Sachmängel Fels Recycling GmbH darf die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.
(3) Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern die Ware nur mit unwesentlichen Mängeln behaftet ist. Unwesentliche Mängel liegen insbesondere vor bei nur unerheblichen Abweichungen von der Ware sind unverzüglichvertraglich vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen der nach dem Vertrag vorausgesetzten Brauchbarkeit der Ware. Die Gewährleistung ist darüber hinaus ausgeschlossen, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängelwenn der Vertragspartner oder Dritte Mangelbeseitigungs- oder Instandsetzungsarbeiten ausgeführt haben, ohne dass dies zwingend erforderlich war.
(4) Schadenersatz wegen etwaiger Begleitschäden, die auch unabhängig von der Nacherfüllung eintreten (Produktionsausfall, Ansprüche wegen verspäteter Lieferung an Abnehmer des Vertragspartners etc.,
(5) Die Ansprüche des Vertragspartners wegen Mängeln der Kaufsache verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Kaufsache. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt nicht bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten Vorsatz oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigenArglist.
2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge (6) Soweit das von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.
3. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder Fels Recycling GmbH gelieferte Produkt über eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
4. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des Sachmangels.
5. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware Lieferkette an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers gebracht einen Endverbraucher ausgeliefert worden ist, übernehmen wir nichtgelten die entsprechenden zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Fels Recycling GmbH haftet dann nicht nach §§ 478, es sei denn479 BGB, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauchwenn sein Kunde ins Ausland geliefert und dabei die Geltung des UN Kaufrechts ausgeschlossen hat.
6(7) Über die vorstehende Regelung der Gewährleistung hinaus übernimmt Fels Recycling GmbH keine Garantie für die Beschaffenheit der von ihm gelieferten Kaufsache. Rückgriffe des Käufer nach § 478 BGB bleiben unberührtGarantien werden von Fels Recycling GmbH nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung übernommen und müssen als solche ausdrücklich bezeichnet werden. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen oder sonstige technische Vorschriften dient nur der Beschreibung der Kaufsache und stellt keine Garantieübernahme dar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Ware sind unverzüglichVerkauf von Nutzfahrzeugen einschließlich Citan, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigenXxxxx Xxxxx und Xxxx unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Sachmängel, die Dies gilt auch bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden könnenPersonenkraftwagen, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- wenn der Käufer Unternehmer ist und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten Kaufgegenstand zum Zweck des gewerblichen Weiterverkaufs oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigenVerwertung erwirbt.
2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme Die Verkürzung der Ware durch den Käufer ist die Rüge von SachmängelnVerjährung gemäß Ziffer 1 Satz 1 bzw. der Ausschluss der Verjährung gemäß Ziffer1 Satz 2 und 3 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen und vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar warenVerletzung von Leben, ausgeschlossenKörper oder Gesundheit.
3. Bei berechtigterHat der Verkäufer auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, fristgemäßer Mängelrüge können wir der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den Kaufpreis mindern oder nach Setzung bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktretenBetriebsangehörigen des Verkäufers für von ihm durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zuFür die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnittes entsprechend.
4. Gibt Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des SachmangelsProdukthaftungsgesetz unberührt.
5. Aufwendungen im Zusammenhang Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden gilt folgendes:
a) Ansprüche wegen Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, dienstbereiten und vom Jeweiligen Hersteller für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieb wenden, wenn sich der Nacherfüllung übernehmen wir nurOrt des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet. Die Entscheidung des Verkäufers steht immer unter dem Vorbehalt der nachträglichen Prüfung nach Durchführung der Reparatur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis bei Durchführung der Ware angemessen sindReparatur durch eine dritte Fachwerkstatt der Übergabe des Befundes der Werkstatt und Zurücksendung der jeweiligen Teile an den Verkäufer. Aufwendungen, die dadurch entstehenDer Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die verkaufte Ware Fachwerkstatt das vom Kunden vorgestellte Fahrzeug befundet und einen Bericht über die Ursache der Betriebsunfähigkeit des Fahrzeuges erstellt sowie die defekten Teile an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung Verkäufer sendet bzw. dem Kunden zur Übergabe an den Verkäufer aushändigt.
c) Ansprüche des Käufers gebracht worden istwegen Sachmangel sind ausgeschlossen bei Schäden, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.welche entstehen aufgrund von:
6. Rückgriffe des Käufer nach § 478 BGB bleiben unberührt.a. Missbrauch
b. nicht Verwendung von Originalteilen
c. Leistungs- und/ oder Typenänderungen
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Samples: Sales Contracts
Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Ware sind unverzüglichKäufer eine juristi- sche Person des öffentlichen Rechts, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigenein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. SachmängelFür Motor, Getriebe und Achsgetriebe, ausge- schlossen Anbauteile wie z.B. Lichtmaschine, Kompressor, Anlasser, Lenkungspumpe, Schaltventile, Dichtungen zu Anbauteilen, verlängert sich diese Verjährungsfrist auf zwei Jahre ab Ablieferung des Kaufgegenstandes; nach Ablauf des ersten Jahres jedoch be- grenzt bis zu einer maximalen Gesamtfahrleistung von 200.000 km für Nutzfahrzeuge und von 120.000 km für Busse (Iveco Bus). Nach Ablauf des ersten Jahres beschränken sich Sachmängelansprüche für die auch bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich genannten Aggregate ausschließlich auf die Beseitigung des Mangels nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigenInstandsetzung fehlerhaf- ter Teile.
2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von SachmängelnDie Verjährungsverkürzung in Ziffer 1, Satz 2 gilt nicht für Xxxxxxx, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzli- chen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar warenVerletzung von Leben, ausgeschlossenKörper oder Gesundheit.
3. Bei berechtigterHat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukom- men, fristgemäßer Mängelrüge können wir der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann de- ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermög- licht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den Kaufpreis mindern oder nach Setzung bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktretenBetriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verur- sachte Schäden. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zuFür die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Gibt Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Ver- käufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des SachmangelsProdukthaftungsgesetz unberührt.
5. Aufwendungen Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben gel- tend machen; im Zusammenhang mit letzteren Fall hat der Nacherfüllung übernehmen wir nurKäufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unter- richten, soweit sie im Einzelfallwenn die erste Nachbesserung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von An- sprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus- zuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, insbesondere im Verhältnis hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Kaufpreis Ablauf der Ware angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung Verjährungsfrist des Käufers gebracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen GebrauchKaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertra- ges geltend machen.
d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
6. Rückgriffe des Käufer nach § 478 BGB bleiben unberührtDurch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen
Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel der Ware sind unverzüglichAnsprüche des Käufers wegen Sachmängeln am Kaufgegenstand verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Im Falle eines Weiterverkaufs an den Endkunden (Vertragspartner des Käufers) verjähren die Ansprüche in 12 Mo- naten ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Endkunden, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängelvorausgesetzt, die auch bei Sorgfältigster Prüfung Ablieferung an den Endkunden erfolgt innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich von 12 Monaten nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware Fertig- stellung des Kaufgegenstandes durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.
3. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
4. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des Sachmangels.
5. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers gebracht worden ist, übernehmen wir nichtVerkäufer, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauches trifft eine der nachfolgenden Regelungen zu. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln an den nachfolgend besonders auf- geführten Kaufgegenständen verjähren wie folgt:
a. wegen Sachmängeln an den in neuen Nutzfahrzeugen eingebauten An- triebsaggregaten (sog. Antriebsstrang) Motor, Getriebe, Verteilergetriebe und Antriebsachse(n) (ausgenommen Anbauteile dieser Aggregate) in 24 Monaten ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Endkunden oder nach 36 Monaten ab Fertigstellung des Kaufgegenstandes durch den Ver- käufer, was immer zuerst erreicht wird; diese Fristen gelten bei voll- elektrisch angetriebenen Stadtbussen ausschließlich für folgende Bauteile: Hochvoltbatterie, Batteriemodule, BMS Battery Management System, CMC Cell Management Controller und Batterie Gehäuse.
b. wegen Sachmängeln an Neu- und Austauschaggregaten betreffend den Motor , Getriebe und angetriebene Achsen binnen 24 Monaten ab Einbau (in den ersten 12 Monaten ab Einbau ohne Kilometerbegrenzung, danach bis zu einer Laufleistung von maximal 200.000 km) bzw. 30 Monaten nach Fertigstellung dieser Aggregate durch den Verkäufer , was immer zuerst erreicht wird;
c. wegen Sachmängeln an MAN Originalteilen, MAN Originalteilen ecoline und MAN Originalzubehör binnen 24 Monaten ab Ablieferung
d. Für Transporter / Kleinbusse mit der Modellbezeichnung MAN TGE gilt un- abhängig von der Zulassungsart eine Verjährungsfrist von 24 Monaten ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Im Falle eines Weiterverkaufs an den Endkunden (Vertragspartner des Käufers) verjähren die Ansprüche in 24 Monaten ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Endkunden, vo- rausgesetzt, die Ablieferung an den Endkunden erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung des Kaufgegenstandes durch den Verkäufer.
e. Für in Transporter mit der Modellbezeichnung MAN eTGE verbaute Hochvolt- batterien gewährt der Verkäufer – ergänzend zu den sonstigen Regelungen dieses Abschnitts – eine Garantie von 8 Jahren ab Ablieferung des Kaufge- genstandes oder bis zu einer Laufleistung von 160‘000 km, was immer zuerst erreicht wird.
2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 und Satz 2 gilt nicht für Xxxxxxx, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Ver- käufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer be- schränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa sol- cher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer re- gelmässig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsab- schluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprä- mien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- gehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsaus- schluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produktehaftpflicht- gesetz unberührt.
5. Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um xKD-Sets, gelten hinsichtlich der Sachmangelhaftung die unter Abschnitt VII Ziffer 1 Satz 1 und Ziffer 1a getroffenen Regelungen mit folgenden Modifikationen:
a. Als Zeitpunkt der Fertigstellung des Kaufgegenstands durch den Verkäufer ge- mäss Abschnitt VII Ziffer 1 Satz 1 und Ziffer 1a gilt die Ablieferung vom Ver- käufer an den Käufer.
b. In Abschnitt VII Ziffer 1a wird „in neuen Nutzfahrzeugen“ ersetzt durch „in neuen Nutzfahrzeugen bzw. xKD-Sets“.
6. Rückgriffe Darüber hinaus gewährt der Verkäufer eine Garantie gegen Durchrostung von Lkw-Fahrerhäusern für die Dauer von 60 Monaten ab dem Tag der Erstzulassung bzw. 66 Monaten ab Fertigstellung durch den Verkäufer / Ablieferung der xKD- Sets vom Verkäufer an den Käufer, was immer zuerst erreicht wird. Voraussetzungen hierfür sind:
a. Eventuelle Nachkonservierungen gemäss den Wartungsvorschriften müssen durch eine autorisierte Werkstatt durchgeführt werden (Nachweis ist gegen- über dem Verkäufer vom Käufer zu erbringen, anderenfalls erlischt die Garan- tie)
b. Entstandene mechanische Schäden sind durch eine Fachwerkstatt zu beheben. Hierbei sind Hohlraumkonservierungen nach der Vorschrift des Verkäufers durchzuführen.
7. Die Lack- und Karrosseriegarantie für Transporter mit der Modellbezeichnung MAN TGE ist in der Anlage 1 zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ge- regelt.
8. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer nach § 478 BGB bleiben unberührtbeim Verkäufer geltend zu ma- chen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftli- che Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an eine andere Fachwerkstatt wenden.
c. Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelan- sprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen.
d. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
9. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsan- sprüche nicht berührt.
10. Keine Sachmängel / Garantiefälle liegen z. B. vor bei Schäden aufgrund • der Einwirkung mechanischer Gewalt von aussen • der Nichtbeachtung der Betriebsanleitung • der Unterlassung vorgeschriebener Wartungsarbeiten oder der nicht sachge- rechten Durchführung von Wartungsarbeiten • von unsachgemäss veränderten Teilen • des Einbaues fremder Teile • des normalen Verschleisses insbesondere von Batterien, Kupplungsbelägen, Bremsbelägen, Bremstrommeln, Keilriemen, Lagern, Anhängerkupplungen, Sattelkupplungen, Scheibenwischergummis, Glas (Gewaltschäden), Glühbir- nen, Wendelflexschläuchen und Spiralkabeln • fehlerhaften Fahrverhaltens • der Folgen von Unfällen • verstopfter oder verschmutzter Kraftstoffleitungen oder Filter oder • bei einer bauteilbedingten Verringerung der Batteriekapazität bei Hochvoltbatterien über die Zeit, sofern dieser Wert vor Ablauf der Sachmängelhaftungs- oder Garantiefrist nicht 70 % der installier- ten Kapazität unterschreitet oder • sofern ein Mangel an einer Hochvoltbatterie dadurch entstanden ist, dass diese nicht ordnungsgemäß geladen wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verkauf Und Lieferung Von Nutzfahrzeugen
Haftung für Sachmängel. 1Unsere Haftung für Sachmängel folgt den nachstehenden Regelungen vorbehaltlich der Sonderregelungen in Ziffer 10 dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
9.1. Sachmängel der Ware sind Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede einzelne Lieferung unverzüglich auf erkenn- bare und typische Abweichungen qualitativer, quantitativer und sonstiger Art hin zu untersuchen und festgestellte Abweichungen unverzüglich, spätestens 7 innerhalb ei- ner Woche gerechnet ab dem Tage seit Anlieferung der Ablieferung, schriftlich anzuzeigenzu rügen. SachmängelDer Ver- tragspartner ist verpflichtet, uns eine detaillierte schriftliche Beschreibung der von ihm gerügten Mängel zur Verfügung zu stellen. Unterbleibt die Rüge oder ist die Rüge ver- spätet, verliert der Vertragspartner seine Ansprüche wegen etwa vorhandener Män- gel der Kaufsache. Jegliche Bearbeitung einer evtl. Mängelanzeige durch uns, insbe- sondere die Untersuchung der Ware nach Rücksendung durch den Vertragspartner, bedeutet in keinem Falle einen Verzicht auf die Einhaltung der Rügeobliegenheit durch den Vertragspartner.
9.2. Der Vertragspartner ist zur Annahme der Lieferung auch dann verpflichtet, wenn die Xxxx nur unwesentliche Mängel aufweist.
9.3. Beruft sich der Vertragspartner zur Begründung eines von ihm gerügten Mangels auf eine öffentliche Äußerung, insbesondere in der Werbung, so obliegt ihm der Beweis dafür, daß die öffentliche Äußerung ursächlich für die Kaufentscheidung war.
9.4. Der Vertragspartner hat die von uns zur Korrektur übermittelten Vor- oder Zwischen- erzeugnisse jeweils auf etwaige Abweichungen in jeder Hinsicht sorgfältig zu über- prüfen und uns etwaige Fehler bzw. Mängel mitzuteilen. Nach der endgültigen Freiga- be durch den Vertragspartner beschränkt sich unsere Haftung auf solche Mängel, die in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsprozeß entstanden sind oder die vom Vertragspartner auch bei Sorgfältigster sorgfältiger Prüfung nicht erkannt werden konnten.
9.5. Im Falle eines Mangels sind wir zunächst nach unserer Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung, § 439 Abs. 1 BGB). Wir sind im Falle der Nacherfüllung verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Ware nach Erhebung der Mängelrüge an einen anderen Ort verbracht oder verän- dert wurde. Wir dürfen die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnis- mäßig hohen Kosten möglich ist.
9.6. Soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorsieht, ist der Vertragspartner verpflichtet, uns zunächst schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen, bevor er andere Gewährleistungsrechte geltend machen kann. Uns ist in der Regel eine Frist von mindestens vier Wochen zur Nacherfüllung einzuräumen; das gilt nicht, wenn im Einzelfall vertraglich eine kürzere Frist vereinbart wird.
9.7. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern die Ware nur mit unwesentli- chen Mängeln behaftet ist. Unwesentliche Mängel liegen insbesondere vor bei nur unerheblichen Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen der nach dem Vertrag vorausgesetzten Brauchbarkeit der Ware. Die Gewährleistung ist darüber hinaus ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner oder Dritte Mangelbeseitigungs- oder Instandsetzungsar- beiten ausgeführt haben, ohne daß dies zwingend erforderlich war. Jegliche Ge- währleistung ist darüber hinaus ausgeschlossen, wenn der Mangel auf fehlende o- der fehlerhafte Unterlagen oder Informationen des Vertragspartners zurückzuführen ist.
9.8. Keine Mängel liegen vor bei natürlicher Abnutzung der Kaufsache, bei Fehlern oder Schäden an der Kaufsache, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder infolge Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel entstehen oder bei Fehlern oder Schäden an der Kaufsa- che, die nach Gefahrübergang aufgrund von besonderen äußeren Einflüssen entste- hen, die nicht vertraglich vorausgesetzt sind.
9.9. Schadenersatz wegen etwaiger Begleitschäden, die unabhängig von der Nacherfül- lung eintreten (Produktionsausfall, Ansprüche wegen verspäteter Lieferung an Ab- nehmer des Vertragspartners etc., § 280 BGB), können nur geltend gemacht werden, wenn eine uns schriftlich gesetzte, angemessene Frist zur Nacherfüllung fruchtlos abgelaufen ist. Im übrigen gilt für Schadenersatzansprüche Ziffer 12.
9.10. Die Ansprüche des Vertragspartners wegen Mängeln der Kaufsache verjähren in- nerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Kaufsache. Will der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder die Minderung des Kaufpreises erklären, so sind diese Rechte ebenfalls nach Ablauf eines Jahres gerechnet von der Ablieferung der Kauf- sache ausgeschlossen. Diese Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist.
9.11. Ist die Nacherfüllungsfrist erfolglos abgelaufen, haben wir das Recht, den Kunden mit einer Fristsetzung von einem Monat aufzufordern, seine weiteren Gewährleistungs- rechte uns gegenüber geltend zu machen. Gibt er eine solche Erklärung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden könnenab, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach EntdeckungGewährleistungsrechte ausgeschlossen; das gilt nur, spätestens vor Ablauf wenn wir in der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigenAufforderung mit Fristsetzung auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hinge- wiesen haben.
29.12. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme Über die vorstehende Regelung der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.
3. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
4. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des Sachmangels.
5. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung Gewährleistung hinaus übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis keine Garantie für die Beschaffenheit der Ware angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers gebracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauchvon uns gelieferten Kaufsache.
6. Rückgriffe des Käufer nach § 478 BGB bleiben unberührt.
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Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel der Ware sind unverzüglichAnsprüche des Käufers wegen Sachmängeln am Kaufgegenstand verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Im Falle eines Weiterverkaufs an den Endkunden (Vertragspartner des Käufers) verjähren die Ansprüche in 12 Monaten ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Endkunden, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, vorausgesetzt die auch bei Sorgfältigster Prüfung Ablieferung an den Endkunden erfolgt innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich von 12 Monaten nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware Fertigstellung des Kaufgegenstandes durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.
3. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
4. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des Sachmangels.
5. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers gebracht worden ist, übernehmen wir nichtVerkäufer, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauches trifft eine der nachfolgenden Regelungen zu. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln an den nachfolgend besonders aufgeführten Kaufgegenständen verjähren wie folgt:
a. wegen Sachmängeln an in neuen Nutzfahrzeugen eingebauten Antriebsaggregaten (sog. Antriebsstrang) Motor, Getriebe, Verteilergetriebe und Antriebsachse(n) (ausgenommen Anbauteile dieser Aggregate) in 24 Monaten ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Endkunden oder nach 36 Monaten ab Fertigstellung des Kaufgegenstandes durch den Verkäufer, was immer zuerst erreicht wird; diese Fristen gelten bei vollelektrisch angetriebenen Stadtbussen ausschließlich für folgende Bauteile: Hochvoltbatterie, Batteriemodule, BMS Battery Management System, CMC Cell Management Controller und Batterie Gehäuse.
b. wegen Sachmängeln an Neuaggregaten und Austauschaggregaten betreffend den Motor, Getriebe und angetriebene Achsen binnen 24 Monaten ab Einbau (in den ersten 12 Monaten ab Einbau ohne Kilometerbegrenzung, danach bis zu einer Laufleistung von maximal 200.000 km) bzw. 30 Monaten nach Fertigstellung dieser Aggregate durch den Verkäufer, was immer zuerst erreicht wird;
c. wegen Sachmängeln an MAN Original Teilen, MAN Original Teilen ecoline und MAN Original Zubehör binnen 24 Monaten ab Ablieferung.
d. Für Transporter / Kleinbusse mit der Modellbezeichnung MAN TGE gilt unabhängig von der Zulassungsart eine Verjährungsfrist von 24 Monaten ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Im Falle eines Weiterverkaufs an den Endkunden verjähren die Ansprüche in 24 Monaten ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Endkunden, vorausgesetzt, die Ablieferung an den Endkunden erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung des Kaufgegenstandes durch den Verkäufer.
e. Für in Transporter mit der der Modellbezeichnung MAN TGE verbaute Hochvoltbatterien gewährt der Verkäufer – ergänzend zu den sonstigen Regelungen dieses Abschnitts – eine Garantie von 8 Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes oder bis zu einer Laufleistung von 160.000 km, was immer zuerst erreicht wird.
2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 und Satz 2 dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um xKD-Sets, gelten hinsichtlich der Sachmangelhaftung die unter Ziffer 1 Satz 1 und Ziffer 1 a. dieses Abschnitts getroffenen Regelungen mit folgenden Modifikationen:
a. Als Zeitpunkt der Fertigstellung des Kaufgegenstands durch den Verkäufer gemäß Ziffer 1 Satz 1 und Ziffer 1 a. dieses Abschnitts gilt die Ablieferung vom Verkäufer an den Käufer.
b. In Ziffer 1 a. dieses Abschnitts wird „in neuen Nutzfahrzeugen“ ersetzt durch „in neuen Nutzfahrzeugen bzw. xKD-Sets“.
6. Rückgriffe Darüber hinaus gewährt der Verkäufer eine Garantie gegen Durchrostung von Lkw-Fahrerhäusern für die Dauer von 60 Monaten ab dem Tag der Erstzulassung bzw. 66 Monaten ab Fertigstellung durch den Verkäufer / Ablieferung der xKD-Sets vom Verkäufer an den Käufer, was immer zuerst erreicht wird. Voraussetzungen hierfür sind:
a. Eventuelle Nachkonservierungen gemäß den Wartungsvorschriften müssen durch eine autorisierte Werkstatt durchgeführt werden (Nachweis ist gegenüber dem Verkäufer vom Käufer zu erbringen, anderenfalls erlischt die Garantie).
b. Entstandene mechanische Schäden sind durch eine Fachwerkstatt zu beheben. Hierbei sind Hohlraumkonservierungen nach der Vorschrift des Verkäufers durchzuführen.
7. Die Lack- und Karosseriegarantie für Transporter mit der Modellbezeichnung MAN TGE ist in der Anlage 1 zu diesen Geschäftsbedingungen geregelt.
8. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer nach § 478 BGB bleiben unberührtbeim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an eine andere Fachwerkstatt wenden.
c. Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen.
d. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
9. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
10. Keine Sachmängel / Garantiefälle liegen z. B. vor bei Schäden aufgrund • der Einwirkung mechanischer Gewalt von außen • der Nichtbeachtung der Betriebsanleitung • der Unterlassung vorgeschriebener Wartungsarbeiten oder der nicht sachgerechten Durchführung von Wartungsarbeiten • von unsachgemäß veränderten Teilen • des Einbaues fremder Teile • des normalen Verschleißes insbesondere von Batterien, Kupplungsbelägen, Bremsbelägen, Bremstrommeln, Keilriemen, Lagern, Anhängerkupplungen, Sattelkupplungen, Scheibenwischergummis, Glas (Gewaltschäden), Glühbirnen, Wendelflexschläuchen und Spiralkabeln • fehlerhaften Fahrverhaltens • der Folgen von Unfällen • verstopfter oder verschmutzter Kraftstoffleitungen oder Filter oder • bei einer bauteilbedingten Verringerung der Batteriekapazität bei Hochvoltbatterien über die Zeit, sofern dieser Wert vor Ablauf der Sachmängelhaftungs- oder Garantiefrist nicht 70 % der installierten Kapazität unterschreitet oder • sofern ein Mangel an einer Hochvoltbatterie dadurch entstanden ist, dass diese nicht ordnungsgemäß geladen wurde.
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Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend erfolgt der Ware sind unverzüglichVerkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigenwenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. SachmängelIst der Käufer Unternehmer und erwirbt dieser den Kaufgegenstand zum Zweck des gewerblichen Weiterverkaufs oder Verwertung, die auch bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - erfolgt der Verkauf unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigenAusschluss jeglicher Gewährleistung.
2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ware durch den Käufer ist die Rüge von SachmängelnAusschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar warenVerletzung von Leben, ausgeschlossenKörper oder Gesundheit.
3. Bei berechtigterHat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, fristgemäßer Mängelrüge können wir der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen s einem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den Kaufpreis mindern oder nach Setzung bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktretenBetriebsangehörigen des Verkäuf ers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zuFür die vorgenannten Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Gibt Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des SachmangelsProdukthaftungsgesetz unberührt.
5. Aufwendungen Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
c) Für die im Zusammenhang mit Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis Käufer bis zum Kaufpreis Ablauf der Ware angemessen sindVerjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung Ersetzte Teile werden Eigentum des Käufers gebracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen GebrauchVerkäufers.
6. Rückgriffe des Käufer nach § 478 BGB bleiben unberührtDurch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
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Haftung für Sachmängel. 19.1 Dem Kunden ist bekannt, daß Datenbestand, Vertragssoftware und Dokumentation Fehler aufweisen können.
9.2 FUJIFILM übernimmt für die vertragsgegenständliche Software keinerlei Garantie, insbesondere nicht hinsichtlich der Beschaffenheit oder der Haltbarkeit der Software. Sachmängel Darüber hinaus übernimmt FUJIFILM kein Beschaffungsrisiko. Dies gilt nicht, wenn und soweit FUJIFILM im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich eine als solche bezeichnete Garantie oder ein als solches bezeichnetes Beschaffungsrisiko übernommen hat.
9.3 Voraussetzung für die Sachmängelhaftung von FUJIFILM ist die vertragsgemäße Nutzung der Ware sind unverzüglich, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigenüberlassenen Software. SachmängelDie Haftung der FUJIFILM erstreckt sich daher nicht auf Fehler, die auch bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- durch das Abweichen von den für die Software vorgesehenen und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf in der vereinbarten Bedienungsanleitung / Dokumentation angegebenen Einsatzbedingungen und / oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigendurch eine unsachgemäße Handhabung und / oder jedwede Änderung der Software durch den Kunden bzw. durch einen vom Kunden beauftragten Dritten verursacht werden.
29.4 Die Rechte des Kunden bei Sachmängeln verjähren in zwölf Monaten. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Übernahme einer Garantie bzw. eines Beschaffungsrisikos gelten stattdessen die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche. Die Regelung in § 479 BGB bleibt unberührt.
9.5 Bei Mängeln der vertragsgegenständlichen Software wird FUJIFILM zunächst Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung mängelfreier Software nach Xxxx von FUJIFILM) leisten. Für jeden einzelnen Mangel der Software stehen FUJIFILM grundsätzlich jeweils zwei Nachbesserungsversuche zur Verfügung. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme dem Fehlschlagen zweier Nacherfüllungsversuche oder, wenn dem Kunden ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zugemutet werden kann, bereits nach einmaligem Fehlschlagen der Ware durch den Käufer ist die Rüge von SachmängelnNacherfüllung, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossenbleibt dem Kunden das Recht zum Rücktritt vorbehalten. Ziffer 9.8 bleibt unberührt.
39.6 Soweit FUJIFILM wegen eines Mangels der Software Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. Bei berechtigter1 BGB zu leisten hat, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx bleibt es FUJIFILM vorbehalten, statt einer Beseitigung des Mangels oder der Lieferung der mangelfreien Software gemäß Spezifikation in dem Kaufvertrag / Auftragsbestätigung einen neuen Programmstand der Software zu liefern, wenn dies für den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zuKunden keine unangemessenen Nachteile mit sich bringt.
4. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit9.7 FUJIFILM kann die Nacherfüllung verweigern, uns von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des Sachmangelswenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
5. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware angemessen sind. Aufwendungen, 9.8 Für den Anspruch auf Schadensersatz gelten die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers gebracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauchallgemeinen Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 11.
6. Rückgriffe des Käufer nach § 478 BGB bleiben unberührt9.9 Für die Datensicherung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
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Samples: Software License Agreement
Haftung für Sachmängel. 110.1 Der Lieferant leistet Gewähr dafür, dass die Produkte und die Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben. Sachmängel der Ware sind unverzüglichSofern nichts anderes vereinbart ist, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, entspricht die auch vereinbarte Beschaffenheit den bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- Auftragsbestätigung geltenden und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigenbekannt gegebenen Spezifikationen des Lieferanten.
2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme 10.2 Haben die Produkte oder die Leistungen bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit, leistet der Ware Lieferant durch den Käufer ist Nacherfüllung in der Weise Gewähr, dass er nach seiner Xxxx entweder die Rüge von Sachmängeln, betreffenden Teile instand setzt oder ersetzt (Nachbesserung) oder die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossenProdukte oder Leistungen durch mangelfreie Produkte oder Leistung ersetzt (Nachlieferung).
310.3 Der Lieferant kann wegen eines Mangels mehrfach nachbessern und nach seinem Ermessen von der Nachbesserung zur Nachlieferung übergehen. Bei berechtigterEr trägt alle durch die Nacherfüllung anfallenden Kosten, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
4. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des Sachmangels.
5. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nurMaterialkosten, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware angemessen sind. Aufwendungen, die diese nicht dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware Produkte an einem einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung Erfüllungsort verbracht wurden.
10.4 Der Besteller kann dem Lieferanten zur Bewirkung der Nacherfüllung eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen setzen und, im Falle des Käufers gebracht worden Fehlschlagens der Nacherfüllung während der Frist, nach Ablauf der Frist Minderung verlangen oder, wenn der Mangel nicht unerheblich ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauchvom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz kann nur nach Maßgabe der Ziffer 12 verlangt werden.
610.5 Ansprüche und Rechte wegen Mängeln verjähren, außer im Fall von Vorsatz, zwölf Monate nach Inbetriebnahme der Produkte, spätestens jedoch achtzehn Monate nach Ablieferung. Rückgriffe Schadenersatzansprüche wegen Mängeln verjähren, wenn sie auf einer Verletzung des Käufer Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf grober Fahrlässigkeit des Lieferanten beruhen, nach § 478 BGB bleiben unberührtAblauf der gesetzlichen Frist.
10.6 Der Lieferant haftet nicht für gewöhnliche Abnutzung, vom Besteller gestelltes Material oder Verarbeitung der Produkte seitens des Bestellers, Schäden aufgrund unsachgemäßer Lagerung oder unsachgemäßem Einbau oder Betrieb oder aufgrund mangelnder ordnungsgemäßer Wartung sowie Schäden aufgrund einer vom Lieferanten nicht vorher schriftlich genehmigten Änderung oder Reparatur. Der Lieferant haftet des weiteren nicht für die Verwendung nicht autorisierter Software oder nicht autorisierter Ersatz- oder Austauschteile. Die dem Lieferanten für die Untersuchung und Behebung solcher Mängel entstehenden Kosten werden auf Verlangen vom Besteller bezahlt. Der Besteller ist stets allein verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller von ihm erteilten Informationen.
10.7 Für Produkte oder Leistungen, die der Lieferant von einem Dritten (jedoch nicht von verbundenen Unternehmen des Lieferanten) für Zwecke des Weiterverkaufs an den Besteller bezieht, tritt der Lieferant alle Gewährleistungsrechte gegen diesen Dritten an den Besteller ab. Der Lieferant bleibt des weiteren verpflichtet, die in den vorgenannten Xxxxxxx aufgeführte Gewährleistung für den Besteller zu übernehmen, vorausgesetzt jedoch, dass der Besteller vorher vergeblich versucht hat, die abgetretenen Gewährleistungsrechte gegen den Dritten durchzusetzen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Haftung für Sachmängel. 12.1. Sachmängel Alle diejenigen Gegenstände sind nach Xxxx der Ware sind unverzüglichDIGILED GmbH unentgeltlich nachzubessern, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängelneu zu liefern oder neu zu erbringen, die auch bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden könnender Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sind - sofern des- sen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Die von den Parteien vereinbarte oder vorausgesetzte Beschaffenheit bezieht sich immer auf Produkteigenschaften/ -spezifikationen oder Produktverhalten unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- normalen Nutzungsbedingungen (Einhaltung der maximalen jährli- chen Brenndauer, ordnungsgemäße Montage, Einhaltung der maximalen Spannungshöhe) und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckungunter Einhaltung der Anweisungen in der betreffen- den Bedienungsanleitung oder der DIGILED GmbH. Es bestehen keine Mängelansprüche, spätestens vor Ablauf soweit es sich lediglich um eine unerhebliche Abwei- chung von der vereinbarten Beschaffenheit oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigeneine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Sache handelt. Es bestehen keine Mängelansprüche bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspru- chung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeig- neten Baugrundes, Blitzschlags, Überspannung oder anderer äußerer Einflüsse entstanden sind, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden von dem Kun- den oder einem Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandset- zungsmaßnahmen vorgenommen, so bestehen für diese und daraus resultierende Folgen keine Mängelansprüche.
22.2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme Der Kunde hat die erhaltene Ware unverzüglich auf Fehler zu prüfen und der Ware durch den Käufer ist die Rüge von SachmängelnDIGILED GmbH schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Die Rüge- frist des § 377 HGB beträgt in diesem Falle 5 Werktage. Diese Frist gilt nicht für versteckte Mängel, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar Untersuchung nicht erkennbar waren, ausgeschlossen.
3. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung)deren Entdeckung geltend gemacht werden. Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung Die Rügen sind so rechtzeitig vor einer Be- und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
4. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des Sachmangels.
5. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehenVerarbeitung mitzuteilen, dass die verkaufte Ware DIGILED GmbH noch Abhilfe schaffen kann. Versäumt der Kunde die Rüge, verliert er etwaige Gewährleistungs- rechte. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr vom Tag der Abliefe- rung an einem anderen Ort als gerechnet. Soweit eine Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Sitz oder Kauf- preis angemessen zu mindern.
2.3. Auch dann, wenn der Kunde die Niederlassung Sache auf Anweisung des Käufers gebracht worden istan einen Dritten geliefert hat, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauchtrifft den Kunden die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB. Dies gilt auch im Fall der Durchlieferung an einen nicht kauf- männischen Abnehmer.
62.4. Rückgriffe des Käufer Wenn der Kaufgegenstand innerhalb der Verjährungsfrist einen Man- gel aufweist, dessen Ursache bereits bei Gefahrübergang gegeben war, ist die DIGILED GmbH nach ihrer Xxxx verpflichtet, unentgeltlich nachzu- bessern oder einen neuen Kaufgegenstand zu liefern.
2.5. Für den Fall, dass DIGILED GmbH nach § 478 439 Abs. 3 BGB bleiben unberührtin An- spruch genommen wird, so ist DIGILED GmbH berechtigt, den Aus- und Einbau der mangelhaften Sache selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen sowie die Nacherfüllung auf eine bloße Neulieferung ohne Ein- und Ausbaukosten zu beschränken, wenn sich der Einzelkaufpreis der man- gelhaften Sache auf weniger als 70% der Ein- und Ausbaukosten beläuft.
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Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.
3. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
4. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.
5. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers gebracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
6. Rückgriffe des Käufer nach § 478 BGB bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung für Sachmängel. (1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäße Montage oder mangelhafte Monta- geanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. Sachmängel In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sonder- vorschriften bei Endlieferung der Ware sind unverzüglichan einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, spätestens 7 Tage seit Anlieferung 479 BGB).
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Her- stellers), die dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.
(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Rege- lung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
(4) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie inner- halb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) in- nerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. SachmängelVersäumt der Käu- fer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, die auch bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist ist unsere Haf- tung für den nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, angezeigten Mangel ausgeschlossen.
3. Bei berechtigter(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern als Nacherfüllung zunächst nach seiner Xxxx Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf Lieferung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktretenmangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Ist Erklärt sich der Mangel Käufer nicht erheblichdar- über, welches der beiden Rechte er wählt, so steht können wir ihm nur hierzu eine ange- messene Frist setzen. Nimmt der Käufer die Xxxx nicht innerhalb der Frist vor, so geht mit Ablauf der Frist das Minderungsrecht zuWahlrecht auf uns über.
4. Gibt (6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheitden fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, uns von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des Sachmangels.
5. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere einen im Verhältnis zum Kaufpreis Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzube- halten.
(7) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Ge- legenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ware angemessen sind. Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurück zu geben.
(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, die dadurch entstehenins- besondere Transport-, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tat- sächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers gebracht worden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
(9) In dringenden Fällen, z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzli- chen Vorschriften zu verweigern.
(10) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den ge- setzlichen Vorschriften entbehrlich ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauchkann der Käufer vom Kaufvertrag zurück- treten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht je- doch kein Rücktrittsrecht.
6(11) Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz bzw. Rückgriffe des Käufer Ersatz vergeblicher Aufwendun- gen bestehen nur nach § 478 BGB bleiben unberührtMaßgabe von XI. und sind im Übrigen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb)
Haftung für Sachmängel. 17.1 Nur unerhebliche Abweichungen der von Kendox erbrachten Leistungen von der vertragsgemäßen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit begründen keinen Mangel.
7.2 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Xxxx von Kendox Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder Austausch der mangelhaften Sache in angemessener Frist. Sachmängel Den Vertragspartner trifft der Ware sind unverzüglichBeweis dafür, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängeldass auch ein binnen sechs Monaten nach Übergabe hervorkommender Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
7.3 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht bei unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Kom- ponenten der Systemumgebung oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind – insbesondere Gewalteinwirkungen aller Art, ungeeignete Stromversorgung, Einwirkung von Magnetismus oder elektrische Induktion, Feuchtigkeit, Stäuben, Gasen, Strahlungen und Temperatu- rüberschreitungen. Dies gilt auch bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten vorangegangener (versuchter) Instandsetzung durch den Kunden selbst oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigeneinen Dritten.
27.4 Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren in 12 Monaten gerechnet ab dem Gefahrenübergang. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch Maßnahmen von Kendox zur Schadensminderung gelten nicht als Mängelanerkenntnis. Durch Verhandlungen über eine Beanstan- dung verzichtet Kendox nicht auf den Käufer ist die Einwand, dass eine Rüge von Sachmängelnnicht rechtzeitig, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.
3sachlich unbegründet oder sonst ungenügend sei. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
4. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des Sachmangels.
5. Aufwendungen Die Verjährungsfristen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nurFalle eines Lieferregresses nach §§ 478, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers gebracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
6. Rückgriffe des Käufer nach § 478 479 BGB bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Verjährungsfristen bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, vorsätzlich oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen durch Kendox sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers sowie der Gesundheit.
7.5 Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von Kendox eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB.
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Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Lieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden Ist der Ware sind unverzüglichKäufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängelein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, die auch der bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden könnenAbschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind - erfolgt der Verkauf unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigenAusschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1, Satz 1 sowie der Ware durch den Käufer ist die Rüge von SachmängelnAusschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1, Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar warenVerletzung von Leben, ausgeschlossenKörper und Gesundheit.
3. Bei berechtigterHat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, fristgemäßer Mängelrüge können wir der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, Diese Haftung ist auf den Kaufpreis mindern oder nach Setzung bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktretenBetriebsangehörigen der Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Ist der Mangel nicht erheblich, so steht ihm nur das Minderungsrecht zuFür die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Gibt Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des SachmangelsProdukthaftungsgesetz unberührt.
5. Aufwendungen Es werden vom Verkäufer keine Abschlepp- oder Transportkosten übernommen, die im Zusammenhang mit einem Mangel stehen. Der Käufer trägt die Verantwortung den Kaufgegenstand zum Verkäufer zu überführen mittels auf eigener Achse oder per Transport. Es kann der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis bundesweite Transportservice vom Verkäufer genutzt werden. Die Kosten betragen 90 Euro inkl. MwSt. für den Transport des Kaufgegenstandes vom Käufer zum Kaufpreis Verkäufer innerhalb der Ware angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers gebracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen GebrauchBundesrepublik Deutschland.
6. Rückgriffe Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.
c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer nach § 478 BGB bleiben unberührtbis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Die Fa. Exakta GmbH wird im Rahmen einer Sachmangelbeseitigung über den Gewährleistungsanspruch regelmäßig von ihrem Recht zur Nachbesserung Gebrauch machen. Abweichend von Punkt b) dieses Absatzes wir die Fa. Exakta GmbH auch bei größeren Entfernungen von dem Recht zur Nachbesserung Gebrauch machen (Möglichkeit der eigenen Spedition)
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Samples: Kaufvertrag
Haftung für Sachmängel. 1. Sachmängel 6.1 Für die Untersuchung der Ware sind unverzüglichund Anzeige von Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, spätestens 7 Tage seit Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängeldass sich die Pflicht zur Untersuchung der Ware nach Ablieferung auch auf etwaige Prüfbescheinigungen nach oder entsprechend EN 10204 erstreckt und uns Mängel der Ware und Prüfbescheinigungen in Textform anzuzeigen sind.
6.2 Im Falle eines beabsichtigten Einbaus der Ware hat der Käufer im Rahmen von § 377 HGB die Obliegenheit, die auch bei Sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- für die Verwendung maßgeblichen inneren Eigenschaften der Ware vor dem Einbau zu überprüfen und Verarbeitung - uns Mängel der Ware unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.
3. 6.3 Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache Ware liefern (Nacherfüllung). Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist unser Sitz. Bei Fehlschlagen und/oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der stehen dem Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktretendie gesetzlichen Rechte zu. Ist der Mangel nicht erheblicherheblich und/oder ist die Ware bereits veräußert, so verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
4. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Xxxxxxxxxx zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder eine Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallenalle Rechte wegen des Sachmangels.
5. 6.4 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Kaufpreises. AufwendungenWeitere Aufwendungen wie z.B. im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache übernehmen wir nur nach Maßgabe des Abschnitts 7 dieser Bedingungen.
6.5 Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zu Prüfzwecken zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.
6.6 Bei Waren, die dadurch entstehenals deklassiertes Material verkauft worden sind, dass die verkaufte stehen dem Käufer bezüglich der angegebenen Deklassierungsgründe und solcher Mängel, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Rechte aus Sachmängeln zu. Beim Verkauf von IIa-Ware an einem anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung ist unsere Haftung wegen Sachmängeln ausgeschlossen.
6.7 Weitergehende Ansprüche des Käufers gebracht worden istrichten sich nach Abschnitt 7 dieser Bedingungen. Rückgriffsrechte des Käufers nach §§ 478, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
6. Rückgriffe des Käufer nach § 478 479 BGB bleiben unberührt.
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