Common use of Haftung für Sachmängel Clause in Contracts

Haftung für Sachmängel. 1. Die inneren und äußeren Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße bestimmen sich vorrangig nach der vereinbarten Beschaffenheit, insbesondere nach den vertraglich vereinbarten Normen, Werkstoffen und Maßen. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS.

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Samples: prechtel-forchheim.de, www.mbstahltechnik.de, www.koestner.de

Haftung für Sachmängel. 1. Die inneren und äußeren Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße bestimmen sich vorrangig nach der vertraglich vereinbarten BeschaffenheitBeschaffenheit der Ware, insbesondere nach den vertraglich vereinbarten DIN-/ EN-Normen, Werkstoffen und MaßenDatenblättern oder sonstigen vereinbarten technischen Bestimmungen. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche RegelwerkeNormen, auf Werkstoffblätter oder Prüfbescheinigungen gemäß gem. EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS.

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Samples: www.khg-warnecke.de, www.khg-karben.de

Haftung für Sachmängel. 1. Die inneren und äußeren Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße bestimmen sich vorrangig nach der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, insbesondere nach den vertraglich vereinbarten DIN und EN-Normen, Werkstoffen und Maßen. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS.

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Samples: www.bonn-stahl.de

Haftung für Sachmängel. 1. Die inneren und äußeren Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße bestimmen sich vorrangig nach der vereinbarten Beschaffenheit, insbesondere nach den vertraglich vereinbarten vereinbarten, mangels abweichender Vereinbarung nach den bei Vertragsschluss geltenden Normen, Werkstoffen mangels solcher nach Übung und MaßenHandels- brauch. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen Konformi- tätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS.

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Samples: www.dew-stahl.com