Common use of Haftung für Sachmängel Clause in Contracts

Haftung für Sachmängel. 10.1 Sofern Lieferungen einen Sachmangel aufweisen, werden sie nach Xxxx von RPG unentgeltlich nachgebessert oder neu geliefert (nachfolgend „Nacherfüllung“ genannt). 10.2 Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in zwölf (12) Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Nr. 7. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, sowie in Fällen von Vorsatz oder arglistigem Verschweigen des Mangels. 10.3 Der Kunde hat Sachmängel gegenüber RPG schriftlich und detailliert zu rügen. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist RPG berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. 10.4 RPG ist stets Gelegenheit zur zweimaligen Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach Maßgabe von Nr. 12 kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung für Sachmängel. 10.1 Sofern Lieferungen einen Sachmangel aufweisen, werden sie nach Xxxx von RPG RSCH unentgeltlich nachgebessert oder neu geliefert (nachfolgend „Nacherfüllung“ genannt). 10.2 Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in zwölf (12) Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß gemäss Nr. 7. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, sowie in Fällen von Vorsatz oder arglistigem Verschweigen des Mangels. 10.3 Der Kunde hat Sachmängel gegenüber RPG RSCH schriftlich und detailliert zu rügen. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist RPG RSCH berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. 10.4 RPG RSCH ist stets Gelegenheit zur zweimaligen Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach Maßgabe Massgabe von Nr. 12 kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt.

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