Haftung für Sachmängel. 10.1 Sofern Lieferungen und/oder Leistungen einen Sachmangel aufweisen, werden sie nach Xxxx von INRADIOS unentgeltlich nachge - bessert, neu geliefert oder neu erbracht (nachfolgend: „Nacherfüllung“), sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüber- gangs gemäß Nr. 7 vorlag. 10.2 Sachmängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der Ablieferung gemäß Nr. 2.1 und 5.2 bzw. der Abnahme gemäß Nr. 6. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB vorschreibt sowie in Fällen von Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels oder des Nichteinhaltens einer Be - schaffenheitsgarantie. 10.3 Der Kunde hat Sachmängel gegenüber INRADIOS unverzüglich schriftlich und detailliert zu rügen. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist INRADIOS berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. 10.4 INRADIOS ist stets Gelegenheit zur zweimaligen Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt diese Nacherfül - lung fehl, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Nr. 12 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 10.5 Sachmängelansprüche bestehen nicht 10.5.1 bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und/oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbar - keit; 10.5.2 bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang entstehen (z.B. infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspru - chung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes) oder bei natürlicher Abnutzung der Sachen; 10.5.3 bei Schäden, soweit diese auf Grund besonderer äußerer - wie z.B. chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphäri scher - Einflüsse nach Gefahrübergang entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind; oder 10.5.4 soweit der Mangel dadurch verursacht wird, dass die Lieferungen und/oder Leistungen vom Kunden oder von Dritten verändert, instand gesetzt, entgegen der Anforderungen der Bedienungsanleitung oder zusammen mit nicht von INRADIOS gelieferten Produkten einge- setzt werden. 10.6 Zum Zwecke der Nacherfüllung erforderliche Aufwendungen – insbesondere Transport -, Wege-, Arbeits- und Materialkosten – trägt IN- RADIOS nur insoweit, als die gelieferte Sache nicht entgegen ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs an einen anderen Ort als den Lie - ferort verbracht worden ist. Sofern die Sache nach ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch an einen anderen Ort als den Lieferort ver - bracht worden ist, trägt INRADIOS nur diejenigen Aufwendungen, die entstanden wären, wenn der Kunde diese Verbringung unterlas - sen hätte; die darüber hinaus gehenden, durch die Verbringung verursachten Kosten der Nacherfüllung trägt in diesem Fall der Kunde.
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Haftung für Sachmängel. 10.1 Sofern Lieferungen und/11.1 Falls Xxxxx einen Mangel der Ware arglistig verschwiegen oder Leistungen eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, stehen dem Käufer die gesetzlichen Ansprüche wegen Sachmängeln der Ware zu.
11.2 Hat Rampf weder einen Sachmangel aufweisenMangel der Ware arglistig verschwiegen noch eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen, werden sie nach Xxxx gilt für die Haftung von INRADIOS unentgeltlich nachge - bessert, neu geliefert oder neu erbracht (nachfolgend: „Nacherfüllung“), sofern dessen Ursache Rampf für Sachmängel der Ware Folgendes:
11.2.1 Weist die Ware bereits im Zeitpunkt des Gefahrüber- gangs gemäß Nr. 7 vorlagGefahrübergangs einen Sachmangel auf und hat der Käufer seine gesetzlichen und vertraglichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt, hat Xxxxx dem Käufer auf dessen Verlangen nach Xxxx von Xxxxx Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung, in Form der Lieferung einer mangelfreien Ware oder eine angemessene Entschädigung für den Mangel an der Form zu leisten.
10.2 Sachmängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten11.2.2 Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Ware noch den erneuten Einbau, gerechnet vom Zeitpunkt wenn Xxxxx nicht ursprünglich zum Einbau der Ablieferung gemäß Nr. 2.1 und 5.2 bzw. der Abnahme gemäß Nr. 6. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB vorschreibt sowie in Fällen von Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels oder des Nichteinhaltens einer Be - schaffenheitsgarantieWare verpflichtet war.
10.3 Der Kunde hat Sachmängel gegenüber INRADIOS unverzüglich schriftlich 11.2.3 Die zum Zweck der Prüfung und detailliert zu rügen. Erfolgte die Mängelrüge zu UnrechtNacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, ist INRADIOS berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
10.4 INRADIOS ist stets Gelegenheit zur zweimaligen Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt diese Nacherfül - lung fehl, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Nr. 12 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
10.5 Sachmängelansprüche bestehen nicht
10.5.1 bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und/oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbar - keit;
10.5.2 bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang entstehen (z.B. infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspru - chung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes) oder bei natürlicher Abnutzung der Sachen;
10.5.3 bei Schäden, soweit diese auf Grund besonderer äußerer - wie z.B. chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphäri scher - Einflüsse nach Gefahrübergang entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind; oder
10.5.4 soweit der Mangel dadurch verursacht wird, dass die Lieferungen und/oder Leistungen vom Kunden oder von Dritten verändert, instand gesetzt, entgegen der Anforderungen der Bedienungsanleitung oder zusammen mit nicht von INRADIOS gelieferten Produkten einge- setzt werden.
10.6 Zum Zwecke der Nacherfüllung erforderliche Aufwendungen – insbesondere Transport -Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten – trägt IN- RADIOS nur insoweit, als die gelieferte Sache nicht entgegen ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs an einen anderen Ort als den Lie - ferort verbracht worden ist. Sofern die Sache nach ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch an einen anderen Ort als den Lieferort ver - bracht worden istMaterialkostenkosten, trägt INRADIOS nur diejenigen AufwendungenRampf, wenn tatsächlich ein Sachmangel vorliegt (Ausbau- und Einbaukosten der Ware aber nur, wenn Rampf ursprünglich zu deren Einbau verpflichtet war). Anderenfalls kann Xxxxx vom Käufer die Rampf durch dessen unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) verlangen, es sei denn, die entstanden wärenfehlende Mangelhaftigkeit der Ware war für den Käufer nicht erkennbar.
11.2.4 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz wegen eines Sachmangels der Ware bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe der Ziff. 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
11.2.5 Die Vorschriften der §§ 478, wenn der Kunde diese Verbringung unterlas - sen hätte; die darüber hinaus gehenden, durch die Verbringung verursachten Kosten der Nacherfüllung trägt in diesem Fall der Kunde479 BGB (Lieferregress) bleiben unberührt.
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Haftung für Sachmängel. 10.1 Sofern Lieferungen und/oder Leistungen einen Sachmangel aufweisen, werden sie nach Xxxx von INRADIOS RPG unentgeltlich nachge - bessertnachgebessert, neu geliefert oder neu erbracht (nachfolgend: „Nacherfüllung“), sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüber- gangs Gefahrübergangs gemäß Nr. 7 vorlag.
10.2 Sachmängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der Ablieferung gemäß Nr. 2.1 und und
5.2 bzw. der Abnahme gemäß Nr. 6. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB vorschreibt sowie in Fällen von Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels oder des Nichteinhaltens einer Be - schaffenheitsgarantieBeschaffenheitsgarantie.
10.3 Der Kunde hat Sachmängel gegenüber INRADIOS RPG unverzüglich schriftlich und detailliert zu rügen. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist INRADIOS RPG berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
10.4 INRADIOS RPG ist stets Gelegenheit zur zweimaligen Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt diese Nacherfül - lung Nacherfüllung fehl, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Nr. 12 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
10.5 Sachmängelansprüche bestehen nicht
10.5.1 bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und/oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbar - keitBrauchbarkeit;
10.5.2 bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang entstehen (z.B. infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspru - chungBeanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes) oder bei natürlicher Abnutzung der Sachen;
10.5.3 bei Schäden, soweit diese auf Grund besonderer äußerer - wie z.B. chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphäri scher atmosphärischer - Einflüsse nach Gefahrübergang entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind; oder
10.5.4 soweit der Mangel dadurch verursacht wird, dass die Lieferungen und/oder Leistungen vom Kunden oder von Dritten verändert, instand gesetzt, entgegen der Anforderungen der Bedienungsanleitung oder zusammen mit nicht von INRADIOS RPG gelieferten Produkten einge- setzt eingesetzt werden.
10.6 Zum Zwecke der Nacherfüllung erforderliche Aufwendungen – insbesondere Transport -Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten – trägt IN- RADIOS RPG nur insoweit, als die gelieferte Sache nicht entgegen ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs an einen anderen Ort als den Lie - ferort Lieferort verbracht worden ist. Sofern die Sache nach ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch an einen anderen Ort als den Lieferort ver - bracht Liefer-ort verbracht worden ist, trägt INRADIOS RPG nur diejenigen Aufwendungen, die entstanden wären, wenn der Kunde diese Verbringung unterlas - sen unterlassen hätte; die darüber hinaus gehenden, durch die Verbringung verursachten Kosten der Nacherfüllung trägt in diesem Fall der Kunde.
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Haftung für Sachmängel. 10.1 Sofern Lieferungen und/oder Leistungen einen Sachmangel aufweisen, werden sie Für die Haftung der d.velop bei Sachmängeln bei Kauf- und Werkleistungen gelten vorbehaltlich der Bestimmungen in dieser Ziff. 16 die gesetzlichen Regelungen.
16.1 Bei Sachmängeln steht dem AG nach Xxxx von INRADIOS unentgeltlich nachge - bessert, neu geliefert der d.velop zunächst das Recht auf Nachbesserung oder neu erbracht Neulieferung (nachfolgend: „Nacherfüllung“)) zu. Der AG ist zum Rücktritt vom Vertrag erst berechtigt, sofern dessen Ursache bereits wenn die Nacherfüllung mindestens dreimal gescheitert oder dem AG unter Berücksichtigung aller Umstände und der Interessen der d.velop ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
16.2 Stellt sich im Zeitpunkt des Gefahrüber- gangs gemäß Nr. 7 vorlagZuge der Behebung eines Sachmangels heraus, dass kein Sachmangel vorliegt oder der Xxxxxxxxxx nicht von der d.velop zu vertreten ist, hat die d.velop gegen den AG einen Anspruch auf Erstattung der für die Bearbeitung erforderlichen und tatsächlich angefallenen Aufwendungen nach Anlage 2 zum Vertrag (Basis-Preisliste der d.velop).
10.2 Sachmängelansprüche 16.3 Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) MonatenAG entfallen, gerechnet wenn dieser ohne vorherige Zustimmung der d.velop Änderungen an der ECM- Lösung vorgenommen oder durch einen Dritten hat vornehmen lassen oder wenn die Leistungen vom Zeitpunkt der Ablieferung gemäß NrAG zu einem nicht von dem Vertrag gedeckten Zweck eingesetzt werden und die Änderung oder die vertragswidrige Nutzung für das Auftreten des Sachmangels allein verantwortlich ist. 2.1 und 5.2 bzw. der Abnahme gemäß Nr. 6. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen gemäß §§ 438 69d Abs. 1 Nr1, 69e UrhG bleiben unberührt.
16.4 Die Beseitigung von Sachmängeln durch die d.velop ist für den AG kostenfrei.
16.5 Die Sachmangelhaftungsfrist beträgt einheitlich zwölf Monate.
16.6 Die Pflichten des AG aus §§ 377, 381 Abs. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und 634 a AbsHGB bleiben von dieser Ziff. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB vorschreibt sowie in Fällen von Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels oder des Nichteinhaltens einer Be - schaffenheitsgarantie16 unberührt.
10.3 Der Kunde hat Sachmängel gegenüber INRADIOS unverzüglich schriftlich und detailliert zu rügen. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist INRADIOS berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
10.4 INRADIOS ist stets Gelegenheit zur zweimaligen Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt diese Nacherfül - lung fehl, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Nr. 12 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
10.5 Sachmängelansprüche bestehen nicht
10.5.1 bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und/oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbar - keit;
10.5.2 bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang entstehen (z.B. infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspru - chung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes) oder bei natürlicher Abnutzung der Sachen;
10.5.3 bei Schäden, soweit diese auf Grund besonderer äußerer - wie z.B. chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphäri scher - Einflüsse nach Gefahrübergang entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind; oder
10.5.4 soweit der Mangel dadurch verursacht wird, dass die Lieferungen und/oder Leistungen vom Kunden oder von Dritten verändert, instand gesetzt, entgegen der Anforderungen der Bedienungsanleitung oder zusammen mit nicht von INRADIOS gelieferten Produkten einge- setzt werden.
10.6 Zum Zwecke der Nacherfüllung erforderliche Aufwendungen – insbesondere Transport -, Wege-, Arbeits- und Materialkosten – trägt IN- RADIOS nur insoweit, als die gelieferte Sache nicht entgegen ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs an einen anderen Ort als den Lie - ferort verbracht worden ist. Sofern die Sache nach ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch an einen anderen Ort als den Lieferort ver - bracht worden ist, trägt INRADIOS nur diejenigen Aufwendungen, die entstanden wären, wenn der Kunde diese Verbringung unterlas - sen hätte; die darüber hinaus gehenden, durch die Verbringung verursachten Kosten der Nacherfüllung trägt in diesem Fall der Kunde.
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