Common use of Haftung für Sachmängel Clause in Contracts

Haftung für Sachmängel. a. Wir haften für einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Teile nach Maßgabe der verein- barten technischen Liefervorschriften. Der Besteller trägt insbesondere im Hinblick auf den vor- gesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für sachgemäße Konstruktion unter Beach- tung etwaiger Sicherheitsvorschriften, Auswahl des Werkstoffes und der erforderlichen Prüfver- fahren, Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Liefervorschriften und der uns überge- benen technischen Unterlagen und Zeichnungen sowie für die Ausführung der beigestellten Fer- tigungseinrichtungen, und zwar auch dann, wenn Änderungen von uns vorgeschlagen werden, die seine Billigung finden. Ferner steht der Besteller dafür ein, das aufgrund seiner Angaben Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Entscheidend für den vertrags- gemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.

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Haftung für Sachmängel. a. a) Wir haften für einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Teile nach Maßgabe der verein- barten vereinbarten technischen Liefervorschriften. Der Besteller trägt insbesondere im Hinblick auf den vor- gesehenen vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für sachgemäße Konstruktion unter Beach- tung Beachtung etwaiger Sicherheitsvorschriften, Auswahl des Werkstoffes und der erforderlichen Prüfver- fahrenPrüfverfahren, Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Liefervorschriften und der uns überge- benen übergebenen technischen Unterlagen und Zeichnungen sowie für die Ausführung der beigestellten Fer- tigungseinrichtungenFertigungseinrichtungen, und zwar auch dann, wenn Änderungen von uns vorgeschlagen werden, die seine Billigung finden. Ferner steht der Besteller dafür ein, das dass aufgrund seiner Angaben Schutzrechte oder und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Entscheidend für den vertrags- gemäßen vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.

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Haftung für Sachmängel. a. a) Wir haften für einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Teile nach Maßgabe der verein- barten vereinbarten technischen Liefervorschriften. Der Besteller trägt insbesondere im Hinblick auf den vor- gesehenen vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für sachgemäße Konstruktion unter Beach- tung Beachtung etwaiger Sicherheitsvorschriften, Auswahl des Werkstoffes und der erforderlichen Prüfver- fahrenPrüfverfahren, Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Liefervorschriften und der uns überge- benen übergebenen technischen Unterlagen und Zeichnungen sowie für die Ausführung der beigestellten Fer- tigungseinrichtungenFertigungseinrichtungen, und zwar auch dann, wenn Änderungen von uns vorgeschlagen werden, die seine Billigung finden. Ferner steht der Besteller dafür ein, das dass aufgrund seiner Angaben Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Entscheidend für den vertrags- gemäßen vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.

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Haftung für Sachmängel. a. 1. Wir haften für einwandfreie Herstellung und/oder Bearbeitung der von uns gelieferten Teile nach Maßgabe der verein- barten vereinbarten technischen Liefervorschriften. Der Besteller trägt insbesondere im Hinblick auf den vor- gesehenen vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für sachgemäße Konstruktion unter Beach- tung Beachtung etwaiger Sicherheitsvorschriften, Auswahl des Werkstoffes und der erforderlichen Prüfver- fahrenPrüfverfahren, Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Liefervorschriften und der uns überge- benen übergebenen technischen Unterlagen und Zeichnungen sowie für die Ausführung der beigestellten Fer- tigungseinrichtungenFertigungseinrichtungen und Rohteile, und zwar auch dann, wenn Änderungen von uns vorgeschlagen werden, die seine Billigung finden. Ferner steht der Besteller dafür ein, das dass aufgrund seiner Angaben Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werdenwird. Entscheidend für den vertrags- gemäßen vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des GefahrübergangsGefahrenübergangs.

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