Common use of Haftung und Haftungsbeschränkung Clause in Contracts

Haftung und Haftungsbeschränkung. 8.1. JustRelate haftet fur Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt. 8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelate, wenn kein Fall von Zier 8.1. vorliegt, nur fur die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), deren Erfullung die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von JustRelate ist in diesen Fällen begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Die Haftung von JustRelate ist zudem der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenzt. 8.3. Fur den Verlust von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre. 8.4. JustRelate schuldet die branchenubliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann. 8.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist. 8.6. Die Haftung aufgrund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberuhrt.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Kauf Und Wartung Sowie Miete Von Softwareprogrammen

Haftung und Haftungsbeschränkung. 8.1. JustRelate haftet fur Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt. 8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelate, wenn kein Fall von Zier 8.1. vorliegt, nur fur die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), deren Erfullung die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von JustRelate ist in diesen Fällen begrenzt auf die vertragstypischen vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Die Haftung von JustRelate ist zudem der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenzt. 8.3. Fur den Verlust von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre. 8.4. JustRelate schuldet die branchenubliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann. 8.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist. 8.6. Die Haftung aufgrund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberuhrt.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Haftung und Haftungsbeschränkung. 8.110.1. JustRelate Haftung der IT-Systeme Schuller 10.1.1. Für Personenschäden haftet fur Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenztIT-Systeme Schuller uneingeschränkt. 8.210.1.2. Bei leichter Fahrlässigkeit Für sonstige Schäden haftet JustRelateIT-Systeme Schuller, wenn kein Fall der Schaden von Zier 8.1IT-Systeme Schuller, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. 10.1.3. vorliegt, nur fur die IT-Systeme Schuller haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht)wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfullung Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfuhrung Durchführung des Vertrags Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darfdarf („Kardinalpflicht“), oder der Verletzung übernommener Garantiepflichten. In diesen Fällen haftet IT-Systeme Schuller allerdings begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 00.000 € je Schadensereignis. 10.1.4. Weiterhin ist die Haftung nach § 70 TKG der IT-Systeme Schuller, seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, auf 12.500 Euro je geschädigtem Endnutzer beschränkt. Sofern IT-Systeme Schuller aufgrund einer einheitlichen fahrlässigen Handlung oder eines einheitlichen fahrlässig verursachten Ereignisses gegenüber mehreren Endnutzern haftet, so ist die Schadensersatzpflicht in der Summe auf insgesamt höchstens 30 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die gesetzlichen Ansprüche auf den Ersatz eines Verzugsschadens bleiben von diesen Beschränkungen unberührt. 10.1.5. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von JustRelate ist in diesen Fällen begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenem Gewinn, ausgeschlossen. 10.1.6. Die Haftung IT-Systeme Schuller haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden bei Kunden, infolge höhere Gewalt oder infolge von JustRelate ist zudem der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenztArbeitskämpfen die Leistungen von IT-Systeme Schuller unterbleiben. Weiterhin haftet IT-Systeme Schuller nicht bei mangelhafter Verfügbarkeit oder entgangenem Gewinn. 8.310.1.7. Fur IT-Systeme Schuller haftet nicht für die über Ihre Dienste übermittelten Informationen, weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass die Informationen frei von Rechten Dritter sind oder der Sender (Kunde) rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. 10.1.8. IT-Systeme Schuller haftet nur für den Verlust von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nurDaten, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäreder Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Zeiträumen sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. 8.410.1.9. JustRelate schuldet Im Übrigen ist die branchenubliche Sorgfalt. Bei Haftung der Feststellung, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kannIT-Systeme Schuller ausgeschlossen. 8.510.1.10. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer GewaltSoweit die Haftung von IT-Systeme Schuller ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindernHaftung der Arbeitnehmer, sonstige Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände10.1.11. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist. 8.6. Die Haftung aufgrund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberuhrt.bei:

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Haftungsbeschränkung. 8.1(1) Für Personenschäden haftet SWA bei Verschulden unbeschränkt. JustRelate Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: November 2021 (2) Für Vermögensschäden, die von SWA, ihren gesetzlichen Vertre- tern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen bei der Erbringung von Tele- kommunikationsdiensten verursacht wurden und die nicht auf Vorsatz beruhen, ist die Haftung von SWA gegenüber dem Kunden auf höchstens 12.500,00 € je Kunde beschränkt. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verur- sachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begren- zung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 3 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf- grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höhe steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 und 2 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Scha- dens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. (3) Für sonstige Vermögensschäden, die nicht bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen entstehen, haftet fur Schäden SWA, wenn der Schaden von SWA, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. SWA haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung sol- cher Vertragspflichten, bei deren Freizeichnung von der Haftung we- sentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Verletzung Natur des LebensVertrages ergeben, so eingeschränkt würden, dass die Erreichung des Körpers Vertrags- zweckes gefährdet ist („Kardinalspflichten“), begrenzt auf den vertrags- typisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 € je Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachen- des Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der vorge- nannten Begrenzung in der Summe auf höchstens 10 Millionen € be- grenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungs- begrenzung dieses Absatzes gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des PRO Ahrensburg vernetzt sich. Eine Marke der Ahrensburg GmbH Stadtwerke Allgemeine Geschäftsbedingungen für Multimediadienste (Multimedia-AGB) Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz ent- steht. (4) SWA haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indi- rekte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Leistungen unterbleiben. (5) SWA haftet nicht für die über ihre Dienste abrufbaren und übermit- telten Informationen Dritter, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenztSender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. 8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelate, wenn kein Fall von Zier 8.1. vorliegt, nur fur die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), deren Erfullung die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von JustRelate ist in diesen Fällen begrenzt 6) In Bezug auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Die von SWA entgeltlich zur Verfügung ge- stellte Soft- oder Hardware ist die verschuldensunabhängige Haftung von JustRelate ist zudem der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenztgemäß § 536a Abs.1 BGB ausgeschlossen. 8.3. Fur (7) Für den Verlust von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe der SWA über die vorstehenden Absätze nurRege- lungen hinaus nicht, wenn der Kunde seine Pflicht, die Daten zur Scha- densminderung und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wärezur Datensicherheit in anwendungsadäquaten Intervallen zu sichern, schuldhaft verletzt hat. 8.4. JustRelate schuldet (8) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die branchenubliche Sorgfalt. Bei persönliche Haftung der FeststellungMitarbeiter von SWA sowie Erfüllungs- und Verrichtungs- gehilfen. (9) Zwingende gesetzliche Regelungen wie das Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. (10) Der Kunde ist verpflichtet, ob JustRelate ein Verschulden tritangemessene Maßnahmen zur Scha- densabwehr und -minderung zu treffen. (11) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, ist zu berucksichtigendie SWA oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der vereinbarten Dienste oder dadurch entstehen, dass Software faktisch der Kunde seinen sonstigen Pflichten und Obliegenheiten nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kannnachkommt, un- beschränkt. 8.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist. 8.6. Die Haftung aufgrund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberuhrt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Multimediadienste

Haftung und Haftungsbeschränkung. 8.1(1) Für Personenschäden haftet SWA bei Verschulden un- beschränkt. (2) Für Vermögensschäden, die von SWA, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen bei der Er- bringung von Telekommunikationsdiensten verursacht wurden und die nicht auf Vorsatz beruhen, ist die Haftung von SWA gegenüber dem Kunden auf höchstens 12.500,00 € je Kunde beschränkt. JustRelate Entsteht die Schadensersatzpflicht durch Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: November 2021 eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatz- pflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 3 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Ent- schädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund dessel- ben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höhe steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 und 2 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. (3) Für sonstige Vermögensschäden, die nicht bei der Er- bringung von Telekommunikationsdienstleistungen entstehen, haftet fur Schäden SWA, wenn der Schaden von SWA, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. SWA haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung solcher Vertragspflichten, bei deren Freizeichnung von der Haftung wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Verletzung Natur des LebensVertrages ergeben, so eingeschränkt würden, dass die Er- reichung des Körpers Vertragszweckes gefährdet ist („Kardinalspflich- ten“) begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Scha- den, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 € je Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden ver- ursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatz- pflicht unbeschadet der vorgenannten Begrenzung in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung dieses Absatzes gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. (4) SWA haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Leistungen unterbleiben. (5) SWA haftet nicht für die über ihre Dienste abrufbaren und übermittelten Informationen Dritter, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch da- für, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenztSender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. 8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelate, wenn kein Fall von Zier 8.1. vorliegt, nur fur die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), deren Erfullung die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von JustRelate ist in diesen Fällen begrenzt 6) In Bezug auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Die von SWA entgeltlich zur Verfügung ge- stellte Soft- oder Hardware ist die verschuldensunabhängige Haftung von JustRelate ist zudem der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenztgemäß § 536a Abs.1 BGB ausgeschlossen. 8.3. Fur (7) Für den Verlust von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nurSWA über die vor- stehenden Regelungen hinaus nicht, wenn der Kunde seine Pflicht, die Daten zur Schadensminderung und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wärezur Daten- sicherheit in anwendungsadäquaten Intervallen zu sichern, schuldhaft verletzt hat. 8.4. JustRelate schuldet (8) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die branchenubliche Sorgfalt. Bei per- sönliche Haftung der FeststellungMitarbeiter von SWA sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. (9) Zwingende gesetzliche Regelungen wie das Produkt- haftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. (10) Der Kunde ist verpflichtet, ob JustRelate ein Verschulden tritangemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen. (11) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, ist zu berucksichtigendie SWA oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der vereinbarten Dienste oder dadurch entste- hen, dass Software faktisch der Kunde seinen sonstigen Pflichten und Obliegen- heiten nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kannnachkommt, unbeschränkt. 8.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist. 8.6. Die Haftung aufgrund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberuhrt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Multimediadienste

Haftung und Haftungsbeschränkung. 8.1a) Dr. xxx Xxxxx unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung in dem gesetzlich vorge- gebenen Umfang. b) Die Haftung von Dr. xxx Xxxxx wegen Pflichtverletzungen bei anwaltlicher Tätigkeit ist für alle Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von EUR 2.000.000,00 (zwei Millionen Euro) pro Schadensfall beschränkt. JustRelate haftet fur Unberührt bleibt eine weitergehende Haftung von Dr. xxx Xxxxx für Vor- satz und grobe Fahrlässigkeit. Der Haftungshöchstbetrag gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzteiner Person. 8.2c) Dr. xxx Xxxxx weist den Mandanten darauf hin, dass die von ihm abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung einen Vermögensschaden im Einzelfall von bis zu EUR 2.000.000,00 abdeckt, der bei ihm potenziell eintretende Schaden den Haftungshöchstbetrag von EUR 2.000.000,00 aber übersteigen kann. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelateDies gilt insbeson- dere bei Gegenstandswerten über EUR 2.000.000,00. Dr. xxx Xxxxx ist bereit, einen höhe- ren als den genannten Haftungshöchstbetrag zu vereinbaren, wenn kein Fall von Zier 8.1. vorliegt, nur fur der Mandant diesen Wunsch in Textform äußert und die Verletzung Mehrkosten einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), deren Erfullung Versicherung für die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von JustRelate ist in diesen Fällen begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Die Haftung von JustRelate ist zudem der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenzthöhere Haf- tungssumme übernimmt. 8.3d) Werden innerhalb eines Rahmenmandates einzelne Mandate erteilt, so gilt der Haf- tungshöchstbetrag gemäß 4. Fur den Verlust von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäreb) für jedes Einzelmandat. 8.4e) Die Haftungsbeschränkung gemäß 4. JustRelate schuldet die branchenubliche Sorgfalt. Bei der Feststellungb) gilt auch gegenüber Rechtsnachfolgern des Mandanten sowie gegenüber Dritten, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kannsoweit diese aus dem Mandatsverhältnis Rechte herleiten können oder in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses (Vertrag mit Schutz- wirkung für Dritte) einbezogen sind. 8.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist. 8.6. Die Haftung aufgrund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberuhrt.

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Samples: Vergütungsvereinbarung

Haftung und Haftungsbeschränkung. 8.1. JustRelate 10.1 Der Auftragnehmer haftet fur Schäden dem Auftraggeber aus der allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt: 10.2 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenztGesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. 8.210.3 Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelateWesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, wenn kein Fall von Zier 8.1. vorliegt, nur fur die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht)der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfullung Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfuhrung Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber Kunde regelmäßig vertrauen darf. 10.4 Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Auftragnehmers, summenmäßig auf maximal 50.000,00 EUR begrenzt. Die Sollte im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ein Mitverschulden des Kunden den Schadenseintritt herbeigeführt oder den entstandenen Schaden erhöht haben, muss sich der Kunde dieses Fehlverhalten entgegenhalten lassen. Auf § 254 BGB wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen. 10.5 Im Übrigen ist eine Haftung von JustRelate ist in diesen Fällen begrenzt des Auftragnehmers ausgeschlossen. 10.6 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Die Haftung von JustRelate ist zudem der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenztdes Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. 8.3. Fur 10.7 Der Auftraggeber stellt den Verlust Auftragnehmer von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der vorstehenden Absätze nurKosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens die gegen die Betreiber aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäregeltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere im Falle der Nutzung ohne die erforderlichen Erlaubnisse vom Rechteinhabern. 8.4. JustRelate schuldet die branchenubliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann. 8.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist. 8.6. Die Haftung aufgrund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberuhrt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung und Haftungsbeschränkung. 8.1Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber LP wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. JustRelate LP haftet fur Schäden aus der Verletzung des Lebensnicht für Schäden, des Körpers die dadurch entstehen, das infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Leistungen von LP unterbleiben. LP haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, das diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen. LP haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. Im Falle einer Schadensersatzhaftung von LP bei grob fahrlässiger Schadensverursachung und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt. 8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelate, wenn kein Fall von Zier 8.1. vorliegt, nur fur in den Fällen einer Haftung wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder einer etwaigen Kardinalpflichtverletzung ist die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), deren Erfullung die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von JustRelate ist in diesen Fällen begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Die Haftung von JustRelate ist zudem LP der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenzt. 8.3den zugrunde liegenden Auftragswert beschränkt. Fur den Verlust Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die LP oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe LP oder dadurch entstehen, daß der vorstehenden Absätze nurAuftraggeber seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. Weder der Auftraggeber noch LP haften für Nichterfüllung oder Verzug, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre. 8.4dies ganz oder zum Teil auf Ereignissen von höherer Gewalt beruht. JustRelate schuldet die branchenubliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann. 8.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer GewaltGewalt sind z.B. Krieg u. ähnliche Zustände, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen und Anordnungen der öffentlichen Gewalt sowie Krankheit. Für die ihr Dauer dieser Störungen und deren Auswirkungen sind wir von der Lieferpflicht befreit und nach Wiedereintritt normaler Verhältnisse berechtigt, nach unserer Xxxx die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen vereinbarte Menge zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten. Hält die Störung länger als 8 Wochen an, berechtigt dies auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umständeden Vertragspartner zum Rücktritt, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten soweit noch nicht geliefert worden ist. 8.6. Die Haftung aufgrund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberuhrt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Haftungsbeschränkung. 8.11. JustRelate haftet fur Schäden Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Verletzung des LebensLeistung, des Körpers positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsanschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber FRI-COM wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt. 8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelate, wenn kein Fall von Zier 8.1. grob fahrlässiges Handeln vorliegt, nur fur die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), deren Erfullung die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. 2. FRI-COM haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder infolge von JustRelate Arbeitskämpfen Leistungen unterbleiben. FRI-COM haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen. 3. FRI-COM haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, indem sie die Informationen übermittelt. 4. Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist in diesen Fällen begrenzt auf sie bei Schäden, die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden(a) durch die Inanspruchnahme von FRI-COM- Diensten, (b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch FRI-COM, (c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch FRI-COM, (d) durch das Unternehmen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens FRI-COM, (e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch FRI-COM nicht erfolgt ist. Die Haftung von JustRelate ist zudem der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenztin Höhe der dem Schaden zugrunde liegende vergleichbaren Dienstgebühren der Telekom, beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen beschränkt sich die Haftung von FRI-COM für dem Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den 1fachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes. 8.35. Fur den Verlust von Daten Der Kunde haftet JustRelate nach Maßgabe für alle Folgen und Nachteile, die FRI-COM oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der vorstehenden Absätze nur, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre. 8.4. JustRelate schuldet die branchenubliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigenFRI-COM-Dienste oder dadurch entstehen, dass Software faktisch der Kunde eine sonstigen Obliegenheiten nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kannnachkommt. 8.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist. 8.6. Die Haftung aufgrund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberuhrt.

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Samples: Webhosting Agreement

Haftung und Haftungsbeschränkung. 8.1(1) Für Personenschäden haftet SWA bei Verschulden unbe- schränkt. (2) Für Vermögensschäden, die von SWA, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen bei der Er- bringung von Telekommunikationsdiensten verursacht wurden und die nicht auf Vorsatz beruhen, ist die Haftung von SWA gegenüber dem Kunden auf höchstens 12.500,00 € je Kunde beschränkt. JustRelate Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Absatz (1) in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschä- digungen, die mehrere Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höhe steht. Die Haftungs- begrenzung nach den Sätzen 1 bis 2 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. (3) Für sonstige Vermögensschäden, die nicht bei der Er- bringung von Telekommunikationsdienstleistungen entstehen, haftet fur SWA, wenn der Schaden von SWA, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätz- lich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. SWA haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 € je Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der vorgenannten Begrenzung in der Summe auf höchstens 10 Millionen € be- grenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: Oktober 2019 die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhält- nis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprü- che zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung dieses Absatzes gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz ent- steht. (4) SWA haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden aus der Verletzung des Lebensbei Kunden oder Dritten, des Körpers die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Ar- beitskämpfen Leistungen unterbleiben. (5) SWA haftet nicht für die über ihre Dienste abrufbaren und übermittelten Informationen Dritter und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenztSender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. 8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelate, wenn kein Fall von Zier 8.1. vorliegt, nur fur die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), deren Erfullung die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von JustRelate ist in diesen Fällen begrenzt 6) In Bezug auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schädenvon SWA entgeltlich zur Verfügung ge- stellte Soft- oder Hardware ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. Die Haftung von JustRelate ist zudem der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenzt1 BGB ausgeschlossen. 8.3. Fur (7) Für den Verlust von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nurSWA über die vorstehen- den Regelungen hinaus nicht, wenn der Kunde seine Pflicht, die Daten zur Schadensminderung und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wärezur Datensicherheit in anwendungsadäquaten Intervallen zu sichern, schuldhaft ver- letzt hat. 8.4(8) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die per- sönliche Haftung der Mitarbeiter von SWA sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. JustRelate schuldet Stadtwerke Ahrensburg GmbH • Lohe 1 • 00000 Xxxxxxxxxx • T 04102 / 9974 0 • F 04102 / 9974 10 • ÖFFNUNGSZEITEN Mo – Do 9 –18 Uhr • Fr 9 –15 Uhr Ahrensburg vernetzt sich. Eine Marke der Ahrensburg GmbH Stadtwerke (9) Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkt- haftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. (10) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen. (11) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die branchenubliche Sorgfalt. Bei SWA oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Feststellung, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigenvereinbarten Dienste oder dadurch entste- hen, dass Software faktisch der Kunde seinen sonstigen Pflichten und Obliegen- heiten nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kannnachkommt, unbeschränkt. 8.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist. 8.6. Die Haftung aufgrund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberuhrt.

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Samples: Multimedia Terms and Conditions

Haftung und Haftungsbeschränkung. 8.1. JustRelate 8.1 Für von ihr schuldhaft verursachte Personen- schäden haftet fur Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenztTelenec unbeschränkt. 8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit 8.2 Für sonstige Schäden haftet JustRelateTelenec, wenn kein Fall von Zier 8.1der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig ver- ursacht worden ist. vorliegt, nur fur die Telenec haftet darüber hinaus bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht)wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfullung Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfuhrung ordnungs- gemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung von JustRelate ist darf („Kardinalpflichten“) oder der Verletzung über- nommener Garantiepflichten, in diesen Fällen al- lerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorher- sehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500 Euro. 8.3 Soweit eine Verpflichtung der Telenec zum Ersatz eines Vermögensschadens oder zur Zah- lung einer Entschädigung gegenüber einem End- nutzer besteht, ist die vertragstypischen vorhersehbaren SchädenHaftung auf 12.500 Euro je Endnutzer begrenzt. Besteht die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht der Telenec wegen desselben Ereignisses gegenüber mehreren End- nutzern, ist die Haftung auf insgesamt 30 Millio- nen Euro begrenzt. Übersteigt die Schadenser- satz- oder Entschädigungspflicht gegenüber meh- reren Anspruchsberechtigten auf Grund dessel- ben Ereignisses die Höchstgrenze nach Satz 2, wird der Schadensersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftung Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht, wenn die Scha- densersatz- oder Entschädigungspflicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Telenec herbeigeführt wurde, sowie für An- sprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von JustRelate ist zudem der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenztSchadensersatz oder ei- ner Entschädigung entsteht. 8.38.4 Eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Haftung der Telenec, die diese gem. Fur § 70 TKG mit einem Unternehmer gem. § 14 BGB geschlos- sen hat, geht den Verlust vorstehenden Haftungsregelun- gen vor. 8.5 Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe der vorstehenden Absätze Telenec nur, wenn Telenec deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäreder Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Auf- wand rekonstruiert werden können. 8.4. JustRelate schuldet 8.6 Im Übrigen ist die branchenubliche Sorgfalt. Bei Haftung der Feststellung, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kannTelenec aus- geschlossen. 8.5. JustRelate 8.7 Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorste- henden Regelungen unberührt. 8.8 Der Kunde haftet nicht fur Ereignisse höherer GewaltTelenec für sämtliche Schä- den, die ihr infolge einer unzulässigen Nutzung der Leistung entstehen. 8.9 Ist eine von Telenec mietweise überlassene Einrichtung mit einem Mangel behaftet oder es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen ihren ver- tragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigt, so hat der Kunde das Recht, von Telenec die Instandsetzung zu verlangen. Statt der Instandsetzung kann Telenec auch eine gleichwertige Ersatzeinrichtung zur Verfügung stellen. Die verschuldensunabhängige Haftung der Telenec auf Schadensersatz gem. § 536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. Schäden durch unsachge- mäße Behandlung oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss sind nicht von der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist. 8.6Gewährleistung abgedeckt. Die Haftung aufgrund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß sachge- mäße Behandlung bestimmt sich nach den Anga- ben des Herstellers und der Telenec. Im Übrigen stehen dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberuhrtKunden die gesetzlichen Ansprüche zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Breitbandkabelanschlüsse

Haftung und Haftungsbeschränkung. 8.1(1) Für Personenschäden haftet SWA bei Verschulden unbe- schränkt. (2) Für Vermögensschäden, die von SWA, ihren ge- setzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten verursacht wurden und die nicht auf Vorsatz beruhen, ist die Haftung von SWA gegenüber dem Kunden auf höchstens 12.500,00 € je Kunde beschränkt. JustRelate Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Ent- schädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund dessel- ben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höhe steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 und 2 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. (3) Für sonstige Vermögensschäden, die nicht bei der Erbringung von Tele- kommunikationsdienstleistungen entstehen, haftet fur Schäden SWA, wenn der Schaden von SWA, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. SWA haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung solcher Vertragspflichten, bei deren Freizeichnung von der Haftung wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Verletzung Natur des LebensVertrages ergeben, so eingeschränkt würden, dass die Erreichung des Körpers oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt. 8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelate, wenn kein Fall von Zier 8.1. vorliegt, nur fur die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht Vertrags- zweckes gefährdet ist (sog. Kardinalpflicht„Kardinalspflichten“), deren Erfullung die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von JustRelate ist in diesen Fällen begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 € je Kunde. Entsteht die vertragstypischen vorhersehbaren SchädenSchadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der vorgenannten Begrenzung in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Die Haftung von JustRelate ist zudem der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenzt. 8.3. Fur den Verlust von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre. 8.4. JustRelate schuldet Übersteigen die branchenubliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann. 8.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer GewaltEntschädigungen, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist. 8.6. Die Haftung mehreren Geschädigten aufgrund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberuhrt.desselben Ereignisses zu leisten

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Multimediadienste

Haftung und Haftungsbeschränkung. 8.1(1) Für Personenschäden haftet SWA bei Verschulden unbeschränkt. (2) Für Vermögensschäden, die von SWA, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten verursacht wurden und die nicht auf Vorsatz beruhen, ist die Haftung von SWA gegenüber dem Kunden auf höchstens 12.500,00 € je Kunde beschränkt. JustRelate Entsteht die Schadens- ersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht un- beschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 3 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höhe steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 und 2 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug PRO Ahrensburg vernetzt sich. Eine Marke der Ahrensburg GmbH Stadtwerke Allgemeine Geschäftsbedingungen für Multimediadienste (Multimedia-AGB) der Zahlung von Schadensersatz entsteht. (3) Für sonstige Vermögensschäden, die nicht bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen entstehen, haftet fur Schäden SWA, wenn der Schaden von SWA, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. SWA haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Ver- letzung solcher Vertragspflichten, bei deren Freizeichnung von der Haftung wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Verletzung Natur des LebensVertrages ergeben, so eingeschränkt würden, dass die Erreichung des Körpers Vertragszweckes gefährdet ist („Kardinalspflichten“), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 € je Kunde. Entsteht die Schadens- ersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der vorgenannten Begrenzung in der Summe auf höchs- tens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhält- nis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung dieses Absatzes gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. (4) SWA haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indi- rekte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Leistungen unterbleiben. (5) SWA haftet nicht für die über ihre Dienste abrufbaren und über- mittelten Informationen Dritter, und zwar weder für deren Vollständig- keit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenztSender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. 8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelate, wenn kein Fall von Zier 8.1. vorliegt, nur fur die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), deren Erfullung die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von JustRelate ist in diesen Fällen begrenzt 6) In Bezug auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Die von SWA entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- oder Hardware ist die verschuldensunabhän- gige Haftung von JustRelate ist zudem der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenztgemäß § 536a Abs.1 BGB ausgeschlossen. 8.3. Fur (7) Für den Verlust von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe der SWA über die vorstehenden Absätze nurRegelungen hinaus nicht, wenn der Kunde seine Pflicht, die Daten zur Schadensminderung und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wärezur Datensicherheit in anwendungsadäqua- ten Intervallen zu sichern, schuldhaft verletzt hat. 8.4. JustRelate schuldet (8) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die branchenubliche Sorgfalt. Bei persönliche Haftung der FeststellungMitarbeiter von SWA sowie Erfüllungs- und Verrichtungs- gehilfen. (9) Zwingende gesetzliche Regelungen wie das Produkthaftungsge- setz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. (10) Der Kunde ist verpflichtet, ob JustRelate ein Verschulden tritangemessene Maßnahmen zur Scha- densabwehr und -minderung zu treffen. (11) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, ist zu berucksichtigendie SWA oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der vereinbarten Dienste oder dadurch entstehen, dass Software faktisch der Kunde seinen sonstigen Pflichten und Obliegenheiten nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kannnachkommt, un- beschränkt. 8.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist. 8.6. Die Haftung aufgrund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberuhrt.

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