Common use of Haftung und Haftungsbeschränkung Clause in Contracts

Haftung und Haftungsbeschränkung. 9.1 Die rexx systems GmbH haftet für eigenes sowie für das Ver- schulden ihrer Erfüllungsgehilfen. 9.2 Die Haftung für die leichte und die normale Fahrlässigkeit ist be- grenzt auf den vorhersehbaren Schaden; für nicht vorhersehbare Exzessrisiken wird nicht gehaftet. Liegt keine Verletzung wesentli- cher Vertragspflichten vor – also solcher Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet –, so ist die Haftung für leichte Fahr- lässigkeit ausgeschlossen. 9.3 Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Ge- setzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er 9.3.1 in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch ent- standen ist, und der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, 9.3.2 ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkennt- nis in drei Jahren von seiner Entstehung an und 9.3.3 ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. Maßgeblich ist die früher endende Frist. 9.4 Die in 9.1 bis 9.3 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder außervertragliche Beziehungen auch zwischen der rexx systems GmbH und diesen Personen begründet worden sind. 9.5 Von den vorstehenden Regelungen in 9.1 bis 9.4 ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Haftungsbeschränkung. 9.1 Die rexx systems rexxact GmbH haftet für eigenes sowie für das Ver- schulden Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen. 9.2 Die Haftung für die leichte und die normale Fahrlässigkeit ist be- grenzt auf den vorhersehbaren Schaden; für nicht vorhersehbare Exzessrisiken wird nicht gehaftet. Liegt keine Verletzung wesentli- cher Vertragspflichten vor – also solcher Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet –, so ist die Haftung für leichte Fahr- lässigkeit ausgeschlossen. 9.3 Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Ge- setzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er 9.3.1 in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch ent- standen ist, und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden begrün- denden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, 9.3.2 ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkennt- nis Un- kenntnis in drei Jahren von seiner Entstehung an und 9.3.3 ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. Maßgeblich ist die früher endende Frist. 9.4 Die in 9.1 bis 9.3 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder außervertragliche Beziehungen auch zwischen der rexx systems rexxact GmbH und diesen Personen begründet worden wor- den sind. 9.5 Von den vorstehenden Regelungen in 9.1 bis 9.4 ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Haftungsbeschränkung. 9.1 Die rexx systems GmbH haftet für eigenes sowie für das Ver- schulden ihrer Erfüllungsgehilfen. 9.2 Die Haftung für die leichte und die normale Fahrlässigkeit ist be- grenzt auf den vorhersehbaren Schaden; für nicht vorhersehbare Exzessrisiken wird nicht gehaftet. Liegt keine Verletzung wesentli- cher Vertragspflichten vor – also solcher Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet –, so ist die Haftung für leichte Fahr- lässigkeit ausgeschlossen. 9.3 Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Ge- setzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er 9.3.1 in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch ent- standen ist, und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden begrün- denden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, 9.3.2 ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkennt- nis Un- kenntnis in drei Jahren von seiner Entstehung an und 9.3.3 ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. Maßgeblich ist die früher endende Frist. 9.4 Die in 9.1 bis 9.3 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder außervertragliche Beziehungen auch zwischen der rexx systems GmbH und diesen Personen begründet worden sind. 9.5 Von den vorstehenden Regelungen in 9.1 bis 9.4 ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Haftungsbeschränkung. 9.1 Die rexx systems GmbH 10.1. Der Praxisoptimierer haftet für eigenes dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für das Ver- schulden ihrer Erfüllungsgehilfenbei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise (Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. 9.2 Die Haftung 10.2. Sofern Der Praxisoptimierer für die leichte und die normale Verletzung von Kardinalpflichten haftet, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist be- grenzt auf den vorhersehbaren Schaden; für nicht vorhersehbare Exzessrisiken wird nicht gehaftet. Liegt keine Verletzung wesentli- cher Vertragspflichten vor – also solcher Pflichtengegeben sind, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet –, so ist die Haftung für leichte Fahr- lässigkeit ausgeschlossenvon Der Praxisoptimierer auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Eintritt bei Vertragsschluss entsprechend der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände zu rechnen war. 9.3 Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Ge- setzes nicht 10.3. Werden durch die Ausführung eines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, so stellt der Kunde Der Praxisoptimierer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegtsolchen Rechtsverletzung frei, verjährt er 9.3.1 in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in dem wenn Der Praxisoptimierer zuvor Bedenken gegen die rechtliche Durchführung der Anspruch ent- standen ist, und der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, 9.3.2 ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkennt- nis in drei Jahren von seiner Entstehung an und 9.3.3 ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. Maßgeblich ist die früher endende FristAktion geäußert hat. 9.4 Die in 9.1 bis 9.3 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche 10.4. Der Praxisoptimierer haftet nicht für die warenzeichenrechtl. oder außervertragliche Beziehungen auch zwischen urheber- bzw. geschmacksmusterrechtliche Schutzfähigkeit der rexx systems GmbH und diesen Personen begründet worden sindWerbegestaltung. 9.5 Von den vorstehenden Regelungen in 9.1 bis 9.4 ausgenommen sind Haftungsansprüche 10.5. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der eventuelle Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebensvon Leben, des Körpers Körper oder der GesundheitGesundheit und für die Haftung nach Produkthaftungsgesetz.

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Samples: Online Marketing Agreement

Haftung und Haftungsbeschränkung. 9.1 Die rexx systems Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiven Forderungs- verletzungen, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind so- wohl gegenüber der ACRIBIT GmbH haftet für eigenes sowie für das Ver- schulden ihrer Erfüllungsgehilfen. 9.2 wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, ausgeschlossen. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unbe- rührt. Die ACRIBIT GmbH haftet nicht für Schäden, die leichte und dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen, Dienstleistungen der Agentur unterbleiben. Die ACRIBIT GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden; sei es, dass diese beim Kunden oder Dritten entstehen. Mit schriftlicher Genehmigung von Werken durch den Auftraggeber übernimmt dieser die normale Fahrlässigkeit ist be- grenzt auf den vorhersehbaren Schaden; Verantwortung für nicht vorhersehbare Exzessrisiken wird nicht gehaftetdie Richtigkeit. Liegt keine Verletzung wesentli- cher Vertragspflichten vor – also solcher Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet –, so ist Für die vom Auftraggeber freigegebenen Werke entfällt jede Haftung für leichte Fahr- lässigkeit ausgeschlossen. 9.3 Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Ge- setzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er 9.3.1 in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch ent- standen ist, und der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, 9.3.2 ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkennt- nis in drei Jahren von seiner Entstehung an und 9.3.3 ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. Maßgeblich ist die früher endende Frist. 9.4 Die in 9.1 bis 9.3 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder außervertragliche Beziehungen auch zwischen der rexx systems GmbH und diesen Personen begründet worden sind. 9.5 Von den vorstehenden Regelungen in 9.1 bis 9.4 ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.ACRIBIT GmbH.

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Samples: General Terms and Conditions