Haftung und höhere Gewalt Musterklauseln

Haftung und höhere Gewalt. 17.1 COM-IN haftet dem Grunde nach nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; im Übrigen ist die Haf- tung dem Grunde nach für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Haftung und höhere Gewalt. 17.1 Die SWK haftet dem Grunde nach nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; im Übrigen ist die Haftung dem Grunde nach für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Haftung und höhere Gewalt. 1. Der Auftragnehmer haftet dem Grunde nach nur für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und für Schäden, für die nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine Haftung vorgesehen ist (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffung der Leistung übernommen hat).
Haftung und höhere Gewalt. 15.1 Die R-KOM haftet dem Grunde nach nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur für die Verletzung von Leben, Körper oder Ge- sundheit oder der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; im Übrigen ist die Haftung dem Grunde nach für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Haftung und höhere Gewalt. 14.1 Unabhängig vom Rechtsgrund haftet die GFKD AG in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung vom Lizenzgeber oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Sichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von der GFKD AG beruhen, bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit im Sinne von § 443 BGB und für Schäden, die die GFKD AG oder ein Erfüllungsgehilfe oder gesetzlicher Vertreter von der GFKD AG vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Haftung und höhere Gewalt. 1. MOBIAN nutzt Dritte zur Ausführung des Vertrages mit dem Kunden. MOBIAN haftet nicht für Schäden (direkt oder indirekt), die von diesen Dritten verursacht werden.
Haftung und höhere Gewalt. 16.1 Die hildenMedia haftet dem Grunde nach nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; im Übrigen ist die Haftung dem Grunde nach für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Haftung und höhere Gewalt. 15.1 Die SWU TeleNet haftet dem Grunde nach nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der Verletzung von wesentlichen Vertragspflich- ten; im Übrigen ist die Haftung dem Grunde nach für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Haftung und höhere Gewalt. 15.1 Die AVAC haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrläs- sigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur für die Verlet- zung von Leben, Körper oder Gesundheit oder die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.