Common use of Haftung und Produkthaftung Clause in Contracts

Haftung und Produkthaftung. 14.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: spektralmedia.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur des Auftrag- nehmers und die ihrer seiner Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermö- gensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger unvollstän- diger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit Fahrlässig- keit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: www.avgraphx.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur Agen- tur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare unmittel- bare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder MangelfolgeschädenMan- gelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver posi- tiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisenbe- weisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: www.pinkfish.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossenausgeschlos- sen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare unmiGelbare oder mit- telbare miGelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt be- schränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: www.venko.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer Auftrag- nehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden Kun- den ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen entgange- nen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver ForderungsverletzungForde- rungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit So- weit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: www.borowiakziehe.de

Haftung und Produkthaftung. 14.1 11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur des Anbieters und die ihrer ih- rer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver ForderungsverletzungForde- rungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur Anbieter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: ekoflam.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung Hahung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer Auhragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter mangelhaher oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung Hahung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung Hahung ihrer „Leute“.

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Samples: www.pacher.agency

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer Auftrag- nehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden Kun- den ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen entgange- nen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver ForderungsverletzungForde- rungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit So- weit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche persönli- che Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: www.brand-text.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mit-tel- bare Schäden, entgangenen Gewinn oder MangelfolgeschädenMangelfol- geschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVer- tragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger unvollstän- diger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit Fahr- lässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „LeuteLeu- te“.

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Samples: www.icarus-creative.com

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („LeuteLeu- te“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig gleich- gültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, UnmöglichkeitUnmöglich- keit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung Haf- tung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: werbelechner.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig gleichgül- tig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden Schä- den wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche persönli- che Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: www.werbefreundin.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer AngestelltenAngestell- ten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Ver- mögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVer- tragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen Vor- liegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung Haf- tung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche persönli- che Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: atgams.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer Auftrag- nehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden Kun- den ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen entgange- nen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver ForderungsverletzungForde- rungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit So- weit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche persönli- che Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: www.pixelstuermer.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschä- den des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, UnmöglichkeitUn- möglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit Fahrlässig- keit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder o- der beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: fox-fox.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

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Samples: www.maschinenbau-marketing.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, UnmöglichkeitUn- möglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger unvoll- ständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung Haf- tung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: www.stern-verkehr.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder o- der sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder MangelfolgeschädenMangelfolge- schäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVer- tragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit Fahr- lässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt be- schränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: www.brandchilli.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Erfül- lungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare unmit- telbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelthan- delt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen ausgeschlos- sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: www.ovation.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder MangelfolgeschädenMangelfolge- schäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVer- tragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit Fahr- lässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“Mitarbeiter. Die Agentur haftet jedenfalls auch nicht für einen bestimmten Erfolg.

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Samples: www.idlab.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur Agen- tur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen sons- tigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermö- gensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen entgan- genen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: www.simplesolution.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer ih- rer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter mangel- hafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit Fahr- lässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: www.gugler.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Erfül- lungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare unmittel- bare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver po- sitiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: www.zweimalig.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder MangelfolgeschädenMangelfolge- schäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVer- tragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit Fahr- lässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt be- schränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: www.plappermaul.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen Fullen leichter Fahrlässigkeit Fahrlussigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Erfullungsgehilfen („LeuteĮeute“) für fur Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschuden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig gleichgultig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare Schädenmittelbare Schuden, entgangenen Gewinn oder MangelfolgeschädenMangelfolgeschuden, Schäden Schuden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung unvollstundiger Įeistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit Fahrlussigkeit hat der Geschädigte Geschudigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt beschrunkt ist, gilt dies auch für fur die persönliche Haftung ihrer „LeuteĮeute“.

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Samples: www.barbecue.at

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer AngestelltenAnge- stellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare unmittel- bare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden Schä- den wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung Haf- tung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche persönli- che Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: www.wunderkinder.cc

Haftung und Produkthaftung. 14.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder MangelfolgeschädenMangelfol- geschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVer- tragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

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Samples: uploads-ssl.webflow.com