Haftung und Produkthaftung. 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine HaFtung der Agentur und die ihrer Angestellten, AuFtragnehmer oder sonstigen ErFüllungsgehilFen („Leute“) Für Sach- oderVermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder MangelFolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertrag- sabschluss, wegen mangelhaFter oder unvollstän- diger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die HaFtung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch Für die persönliche HaFtung ihrer „Leute“. 13.2 Jegliche HaFtung der Agentur Für Ansprüche, die auF Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlos- sen, wenn die Agentur ihrer HinweispFlicht nach- gekommen ist oder eine solche Für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haFtet die Agentur nicht Für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von UrteilsveröFFentli- chungen sowie Für allFällige SchadenersatzFor- derungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. 13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verFal- len in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenFalls aber nach drei Jahren ab der Verlet- zungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprü- che sind der Höhe nach mit dem Netto-AuFtrags- wert begrenzt.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Haftung und Produkthaftung. 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine HaFtung Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, AuFtragnehmer Auftragnehmer oder sonstigen ErFüllungsgehilFen Erfüllungsgehilfen („Leute“) Für für Sach- oderVermögensschäden oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder MangelFolgeschädenMangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertrag- sabschlussVertragsabschluss, wegen mangelhaFter mangelhafter oder unvollstän- diger unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die HaFtung Haftung Stand 1/2023 der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch Für für die persönliche HaFtung Haftung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche HaFtung der Agentur Für AnsprücheJEGLICHE HAFTUNG DER AGENTUR FÜR ANSPRÜCHE, die auF Grund der von der Agentur erbrachten Leistung DIE AUF GRUND DER VON DER AGENTUR ERBRACHTEN LEISTUNG (z.B. WerbemaßnahmeZ.B. WERBEMAßNAHME) gegen den Kunden erhoben werdenGEGEN DEN KUNDEN ERHOBEN WERDEN, wird ausdrücklich ausgeschlos- senWIRD AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN, wenn die Agentur ihrer HinweispFlicht nach- gekommen ist oder eine solche Für sie nicht erkennbar warWENN DIE AGENTUR IHRER HINWEISPFLICHT NACHGEKOMMEN IST ODER EINE SOLCHE FÜR SIE NICHT ERKENNBAR WAR, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadetWOBEI LEICHTE FAHRLÄSSIGKEIT NICHT SCHADET. Insbesondere haFtet die Agentur nicht Für ProzesskostenINSBESONDERE HAFTET DIE AGENTUR NICHT FÜR PROZESSKOSTEN, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von UrteilsveröFFentli- chungen sowie Für allFällige SchadenersatzFor- derungen oder sonstige Ansprüche DritterEIGENE ANWALTSKOSTEN DES KUNDEN ODER KOSTEN VON URTEILSVERÖFFENTLICHUNGEN SOWIE FÜR ALLFÄLLIGE SCHADENERSATZFORDERUNGEN ODER SONSTIGE ANSPRÜCHE DRITTER; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu haltenDER KUNDE HAT DIE AGENTUR DIESBEZÜGLICH SCHAD- UND KLAGLOS ZU HALTEN.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verFal- len verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenFalls jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verlet- zungshandlung Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprü- che Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-AuFtrags- wert Auftragswert begrenzt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Produkthaftung. 13.1 16.1. Die Agentur kann nicht für Markenrechtsverletzungen haftbar gemacht werden. Falls es geschützte Begriffe gibt, die nicht verwendet werden dürfen, müssen diese vom Kunden im Vorfeld und ohne Aufforderung der Agentur übermittelt werden.
16.2. Die Agentur haftet nicht für Schäden, es sei denn der Schaden wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. Für mittelbare Schäden, wie beispielsweise entgangener Gewinn oder Mangelfolgeschäden wird eine Haftung generell ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Konzepte, Anregungen für Strategien, Workshops, Trainings sowie für Gewinnspiele.
16.3. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine HaFtung Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, AuFtragnehmer Auftragnehmer oder sonstigen ErFüllungsgehilFen Erfüllungsgehilfen („Leute“) Für für Sach- oderVermögensschäden oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder MangelFolgeschädenMangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertrag- sabschlussVertragsabschluss, wegen mangelhaFter mangelhafter oder unvollstän- diger unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die HaFtung Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch Für für die persönliche HaFtung Haftung ihrer „Leute“. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Konzepte, Strategien, Workshops, Trainings sowie Gewinnspiele.
13.2 16.4. Jegliche HaFtung Haftung der Agentur Für für Ansprüche, die auF auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlos- senausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer HinweispFlicht nach- gekommen Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche Für für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haFtet haftet die Agentur nicht Für für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von UrteilsveröFFentli- chungen Urteilsveröffentlichungen sowie Für allFällige SchadenersatzFor- derungen für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 16.5. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass von der Agentur keine Zusagen bezüglicher künftiger Platzierungen bei Suchmaschinen oder Besucherzahlen bei Internetauftritten inkl. Social Media Websites/Profilen getätigt werden. Die Agentur haftet daher nicht für Platzierungen bei Suchmaschinen, Besucherzahlen sowie Äußerungen von Besuchern bei Internetauftritten inkl. Social Media Websites/Profilen.
16.6. Vorschläge für Vorgangsweisen, die dazu dienen, die Reputation des Kunden zu verbessern, werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch erteilt. Der Kunde trägt die Gefahr sämtlicher Schäden, die sich aus der Umsetzung dieser Maßnahmen ergeben.
16.7. Schadensersatzansprüche des Kunden verFal- len verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenFalls jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verlet- zungshandlung Verletzungshandlung der Agentur.
16.8. Schadenersatzansprü- che Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-AuFtrags- wert Auftragswert begrenzt.
Appears in 1 contract
Haftung und Produkthaftung. 13.1 In Fällen leichter Die Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen haftet nur für verschuldete Schäden an den Gegenständen, die sie im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat.
13.2 Die Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist eine HaFtung ausgeschlossen. Das Verschulden der Agentur und die ihrer AngestelltenFirma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.
13.3 Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, AuFtragnehmer oder sonstigen ErFüllungsgehilFen („Leute“) Für Sach- oderVermögensschäden des Kunden insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens einschließlich der Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare sei denn, der Schaden tritt an der Person ein oder die Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen hat grobes Verschulden oder Vorsatz zu vertreten.
13.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder MangelFolgeschädenGewinn, Vermögensschäden, Schäden wegen Verzugsdurch Betriebsunterbrechung, UnmöglichkeitVerluste von Daten, positiver ForderungsverletzungZinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen.
13.5 Eine allfällige Haftung der Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Kaufpreises für den jeweiligen Auftrag. Die von der Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung der Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, Verschuldens verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßig.
13.6 Der Auftraggeber hat die Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen über entdeckte Fehler der Waren bzw. des Werkes bei Vertrag- sabschlusssonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unverzüglich zu informieren. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten geltend zu machen.
13.7 Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann, wegen mangelhaFter wenn beides unmöglich ist oder unvollstän- diger Leistung handeltmit diesen für die Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen ein unverhältnismäßiger Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber Geldersatz verlangen.
13.8 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung der Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen generell ausgeschlossen. Das Vorliegen Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren bzw. Werke von grober Fahrlässigkeit allen Benützern eingehalten werden. Insbesondere hat der Geschädigte Auftraggeber sein Personal und andere mit der gelieferten Ware bzw. Werk in Berührung kommende Person entsprechend zu beweisen. Soweit die HaFtung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch Für die persönliche HaFtung ihrer „Leute“schulen und einzuweisen.
13.2 Jegliche HaFtung der Agentur Für Ansprüche13.9 Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die auF Grund aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Besteller ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbinden. Ein Regress des Auftraggebers gegen die Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen aus der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlos- sen, wenn Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und die Agentur ihrer HinweispFlicht nach- gekommen ist oder eine solche Für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haFtet die Agentur nicht Für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von UrteilsveröFFentli- chungen sowie Für allFällige SchadenersatzFor- derungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen dahingehend schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verFal- len in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenFalls aber nach drei Jahren ab der Verlet- zungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprü- che sind der Höhe nach mit dem Netto-AuFtrags- wert begrenzt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Produkthaftung. 13.1 In Fällen leichter 9.1. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist eine HaFtung der Agentur und die ihrer Angestellten, AuFtragnehmer oder sonstigen ErFüllungsgehilFen („Leute“) Für Sach- oderVermögensschäden ausgeschlossen. Das Verschulden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder Auf- tragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.
9.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, Fol- geschäden, entgangenen Gewinn oder MangelFolgeschädenGewinn, Vermögens- schäden, Schäden wegen Verzugsdurch Betriebsunterbre- chung, UnmöglichkeitVerluste von Daten Zinsverluste so- wie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausge- schlossen.
9.3. Eine allfällige Haftung des Auftragnehmers ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Kaufpreises für den jeweiligen Auftrag. Die vom Auftragnehmer übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haf- tungsbegrenzung übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung des Auftragnehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, positiver Forderungsverletzungverrin- gern sich die Ersatzansprüche einzelner Ge- schädigter anteilsmäßig.
9.4. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über entdeckte Fehler der Waren bzw. des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher An- sprüche unverzüglich zu informieren. Scha- denersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ge- richtlich geltend zu machen.
9.5. Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Aus- tausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für den Auftragnehmer mit einem un- verhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, Verschuldens bei Vertrag- sabschlusskann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangen.
9.6. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingun- gen für Montage, wegen mangelhaFter Inbetriebnahme und Benut- zung oder unvollstän- diger Leistung handeltder behördlichen Zulassungsbe- dingungen ist eine Haftung generell ausge- schlossen. Das Vorliegen Der Auftraggeber ist verpflich- tet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebs- anleitungen für die gelieferten Waren bzw. Werke von grober Fahrlässigkeit allen Benützern eingehalten wer- den. Insbesondere hat der Geschädigte Auftraggeber sein Personal und andere mit der gelieferten Wa- re bzw. Werk in Berührung kommende Person entsprechend zu beweisen. Soweit die HaFtung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch Für die persönliche HaFtung ihrer „Leute“schulen und einzuweisen.
13.2 Jegliche HaFtung der Agentur Für Ansprüche9.7. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaf- tungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die auF Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich mög- lich ist. Der Besteller ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungs- ansprüche auf seine allfälligen Vertrags- partner zu überbinden. Ein Regress des Auf- traggebers gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlos- sen, wenn die Agentur ihrer HinweispFlicht nach- gekommen Auftragnehmer aus der Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungs- gesetz ist oder ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat eine solche Für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haFtet die Agentur nicht Für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von UrteilsveröFFentli- chungen sowie Für allFällige SchadenersatzFor- derungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich ausreichende Versicherung für Pro- dukthaftungsansprüche abzuschließen und den Auftraggeber dahingehend schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verFal- len in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenFalls aber nach drei Jahren ab der Verlet- zungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprü- che sind der Höhe nach mit dem Netto-AuFtrags- wert begrenzt.
Appears in 1 contract
Haftung und Produkthaftung. 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit 14.1. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist eine HaFtung ausgeschlossen.
14.2. Ist der Agentur und die ihrer AngestelltenKunde Unternehmer, AuFtragnehmer oder sonstigen ErFüllungsgehilFen („Leute“) Für Sach- oderVermögensschäden gilt Folgendes:
i. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder nachzuweisen.
ii. Die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder MangelFolgeschädenGewinn, Vermögensschäden, Schäden wegen Verzugsdurch Betriebsunterbrechung, UnmöglichkeitVerluste von Daten, positiver ForderungsverletzungZinsverluste, Verschuldens bei Vertrag- sabschluss, wegen mangelhaFter oder unvollstän- diger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die HaFtung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch Für die persönliche HaFtung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche HaFtung der Agentur Für Ansprüche, die auF Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Kunden erhoben werdenist jedenfalls ausgeschlossen.
iii. Eine allfällige Haftung des Auftragnehmers ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Kaufpreises für den jeweiligen Auftrag. Die vom Auftragnehmer übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung des Auftragnehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, wird ausdrücklich ausgeschlos- sen, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßig.
iv. Der Kunde hat den Auftragnehmer über entdeckte Fehler der Waren bzw. des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unverzüglich zu informieren. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
v. Der Kunde kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann wenn die Agentur ihrer HinweispFlicht nach- gekommen beides unmöglich ist oder eine solche Für sie nicht erkennbar warmit diesen für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadetkann der Kunde Geldersatz verlangen. Insbesondere haFtet Im Übrigen wird auf die Agentur nicht Für ProzesskostenBestimmungen des Punkt 12. "Gewährleistung" verwiesen.
vi. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, eigene Anwaltskosten die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Kunde ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbinden. Ein Regress des Kunden oder Kosten von UrteilsveröFFentli- chungen sowie Für allFällige SchadenersatzFor- derungen oder sonstige Ansprüche Dritter; gegen den Auftragnehmer aus der Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. Der Kunde hat die Agentur diesbezüglich eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und den Auftragnehmer dahingehend schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verFal- len vii. Der Kunde hat sein Personal und andere mit der gelieferten Ware bzw. Werk in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenFalls aber nach drei Jahren ab Berührung kommende Person entsprechend zu schulen und einzuweisen.
14.3. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der Verlet- zungshandlung der Agenturbehördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Schadenersatzansprü- che sind der Höhe nach mit dem NettoDer Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren bzw. Werke von allen Benützern eingehalten werden.
14.4. Sofern die Fahrzeugdaten ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-AuFtrags- wert begrenztSchnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen