Haftung und Produkthaftung. 9.1 meo haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen. 9.2 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen. 9.3 Eine allfällige Haftung von meo ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Kaufpreises für den jeweiligen Auftrag. Die von meo übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung von meo ist ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßig. 9.4 Der Auftraggeber hat meo über entdeckte Fehler der Waren bzw. des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unverzüglich zu informieren. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen. 9.5 Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangen. 9.6 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Auftrag-geber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren bzw. Werke von allen Benützern eingehalten werden. Insbesondere hat der Auftraggeber sein Personal und andere mit der gelieferten Ware bzw. Werk in Berührung kommende Person entsprechend zu schulen und einzuweisen. 9.7 Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Besteller ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbinden. Ein Regress des Auftraggebers gegen meo aus der Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. 9.8 Werden die meo Komponenten in Verbindung mit Steuerungen und Gateways anderer Anbieter eingesetzt, kann meo nicht den vollständigen Leistungsumfang und die optimale Produktperformance garantieren.
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Haftung und Produkthaftung. 9.1 meo haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte 11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von CS4WEB und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des AG ausgeschlossen. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.
9.2 Die Haftung für , gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, VermögensschädenGewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechungwegen Verzugs, Verluste Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von Datengrober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von CS4WEB ausgeschlossen oder beschränkt ist, Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gilt dies auch für die persönliche Haftung der „Leute“ von CS4WEB.
11.2 Jegliche Haftung von CS4WEB für Ansprüche, die auf Grund der von CS4WEB erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Auftraggeber AG erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn CS4WEB der Hinweispflicht nachgekommen ist jedenfalls ausgeschlossenoder eine solche für CS4WEB nicht erkennbar war, wobei Fahrlässigkeit nicht schadet, oder wenn die Leistungen vom AG vorgegeben bzw. genehmigt wurden. Insbesondere haftet CS4WEB nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des AG oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der AG hat CS4WEB diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
9.3 Eine allfällige Haftung 11.3 Schadensersatzansprüche des AG verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von meo ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Kaufpreises für den jeweiligen Auftrag. Die von meo übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung von meo ist ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßig.
9.4 Der Auftraggeber hat meo über entdeckte Fehler der Waren bzw. des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unverzüglich zu informierenCS4WEB. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machender Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
9.5 Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist11.4 CS4WEB verwendet zur Realisierung von Kundenprojekten Content Management Systeme (CMS), kann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangen.
9.6 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageCMS-Komponenten und CMS-Module, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossendie unter die Kategorie Open Source Software fallen. Der Auftrag-geber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragenAG nimmt zur Kenntnis, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren bzwsämtliche Urheberrechte bei der Verwendung von Open Source Software soweit nicht anders angegeben nach der GNU GPL geregelt sind. Werke Auf Entwicklungsstand und Updatezyklen der Open Source Software hat CS4WEB keinen Einfluß. Somit liegen auch allenfalls im CMS begründete Sicherheitslücken außerhalb des Verantwortungsbereiches von allen Benützern eingehalten werden. Insbesondere hat der Auftraggeber sein Personal und andere mit der gelieferten Ware bzw. Werk in Berührung kommende Person entsprechend zu schulen und einzuweisenCS4WEB.
9.7 Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Besteller ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbinden. Ein Regress des Auftraggebers gegen meo aus der Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.
9.8 Werden die meo Komponenten in Verbindung mit Steuerungen und Gateways anderer Anbieter eingesetzt, kann meo nicht den vollständigen Leistungsumfang und die optimale Produktperformance garantieren.
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Haftung und Produkthaftung. 9.1 meo haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden14.1. Eine Haftung für leichte In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.
9.2 Die Haftung für , gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, VermögensschädenGewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechungwegen Verzugs, Verluste Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von Datengrober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
14.2. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Auftraggeber Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist jedenfalls ausgeschlossenoder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Der Kunde hat somit der Agentur sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die ihr aus der Inanspruchnahme Dritte aufgrund der erbrachten Leistungen entstehen.
9.3 Eine allfällige Haftung von meo ist 14.3. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Kaufpreises für den jeweiligen Auftrag. Die von meo übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung von meo ist ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt aber nach drei Jahren ab der Gesamtschaden die Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßig.
9.4 Der Auftraggeber hat meo über entdeckte Fehler Verletzungshandlung der Waren bzw. des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unverzüglich zu informierenAgentur. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machender Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
9.5 Der Auftraggeber kann 14.4. Werden die Leistungen der Agentur unter Einbindung von Dritten durchgeführt und der Kunde davon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Geschäftsbedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung auf den Kunden abgetreten. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, und / oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann wenn beides unmöglich ist Drittleistungen übernimmt die Agentur keinerlei Haftung oder mit diesen für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangenGewährleistung.
9.6 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage14.5. Die Agentur ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, Inbetriebnahme um die gespeicherten Daten zu schützen, haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Benutzung Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen. Die Geltendmachung von Schäden des Kunden oder Dritter gegenüber der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Auftrag-geber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren bzw. Werke von allen Benützern eingehalten werden. Insbesondere hat der Auftraggeber sein Personal und andere mit der gelieferten Ware bzw. Werk in Berührung kommende Person entsprechend zu schulen und einzuweisen.
9.7 Die Ersatzpflicht für Agentur aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Besteller ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbinden. Ein Regress des Auftraggebers gegen meo aus der Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist derartigem Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
9.8 Werden die meo Komponenten in Verbindung mit Steuerungen und Gateways anderer Anbieter eingesetzt, kann meo nicht den vollständigen Leistungsumfang und die optimale Produktperformance garantieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Produkthaftung. 9.1 meo haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden1. Eine Haftung für leichte In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.
9.2 Die Haftung für , gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, VermögensschädenGewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechungwegen Verzugs, Verluste Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung, handelt. Das Vorliegen von Datengrober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
2. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen.
9.3 Eine allfällige Haftung von meo ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Kaufpreises für den jeweiligen Auftrag. Die von meo übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung von meo ist Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt der Gesamtschaden Der Kunde hat zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, dass die, mit ihm in Zusammenhang gebrachten Inhalte, ethisch und rechtlich konform sind und nicht gegen die Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßigAuflagen Dritter verstoßen.
9.4 3. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Auftraggeber Kunde hat meo über entdeckte Fehler die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
4. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in 5 Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach 2 Jahren ab der Waren bzw. des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unverzüglich zu informierenVerletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machender Höhe nach mit dem Netto- Auftragswert begrenzt.
9.5 Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder 5. Die Agentur wird den Austausch der Sache/Kunden rechtzeitig auf, für sie erkennbare, rechtliche Risiken des Werkes verlangen; nur dann wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangen.
9.6 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung Inhalts oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist Gestaltung geplanter Werbemaßnahmen hinweisen. Erachtet die Agentur für die Realisierung der Maßnahmen eine Haftung generell ausgeschlossenrechtliche (z.B. wettbewerbsrechtliche) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person für erforderlich, so hat sie den Kunden darauf hinzuweisen. Hat die Agentur auf Bedenken hingewiesen und besteht der Kunde gleichwohl auf der Realisierung der Werbemaßnahme, so haftet die Agentur nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken. Der Auftrag-geber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für Kunde hält die gelieferten Waren bzw. Werke von allen Benützern eingehalten werden. Insbesondere hat der Auftraggeber sein Personal Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und andere mit der gelieferten Ware bzw. Werk in Berührung kommende Person entsprechend zu schulen und einzuweisenklaglos.
9.7 Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Besteller ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbinden. Ein Regress des Auftraggebers gegen meo aus der Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.
9.8 Werden die meo Komponenten in Verbindung mit Steuerungen und Gateways anderer Anbieter eingesetzt, kann meo nicht den vollständigen Leistungsumfang und die optimale Produktperformance garantieren.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung und Produkthaftung. 9.1 meo haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte 12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Filmproduktion und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.
9.2 Die Haftung für , gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, VermögensschädenGewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechungwegen Verzugs, Verluste Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von Datengrober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Filmproduktion ausgeschlossen oder beschränkt ist, Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
12.2 Jegliche Haftung der Filmproduktion für Ansprüche, die auf Grund der von der Filmproduktion erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Filmproduktion ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist jedenfalls ausgeschlossenoder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Filmproduktion nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für evtl. Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Auftraggeber hat die Filmproduktion diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
9.3 Eine allfällige 12.3 Die technische Ausrüstung der Filmproduktion unterliegt den handelsüblichen Beschränkungen bei Schlechtwetter, insbesondere Regen. Der Filmproduktion obliegt die Änderung von Aufnahmesituationen, um einem offensichtlichen Schaden am eingesetzten Gerät vorzubeugen oder diesen abzuwenden.
12.4 Obwohl die Filmproduktion die angewendete Technik nach üblichen Maßstäben wartet und überprüft, haften wir nicht für Ausfälle, die ein Ausführen des Auftrages verhindern.
12.5 Die verwendeten Medien zur Wiedergabe sind auf handelsüblichen Wiedergabegeräten abspielbar. Dennoch kann es zu Inkompatibilitäten bei bestimmten Wiedergabegerät- und Medienkombination kommen. Die Filmproduktion übernimmt keine Haftung, dass die verwendeten Medien ausnahmslos auf allen Wiedergabegeräten fehlerfrei abspielbar sind. Für Schäden an Abspielgeräten, die durch die Verwendung von Medien der Filmproduktion entstehen können, wird keine Haftung von meo ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Kaufpreises für den jeweiligen Auftragübernommen. Die von meo übernommenen Verträge der Filmproduktion verwendeten Medien sind Standard–Markenartikel und werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung übernommenstichprobenartig auf Schadlosigkeit geprüft. Eine darüber hinausgehende Haftung von meo ist ausdrücklich ausgeschlossenInsbesondere bei den in der Filmkamera verwendeten Speichermedien können Herstellerfehler auftreten, die sich in weiterer Folge ursächlich auf die Qualität des Werkes auswirken. Übersteigt der Gesamtschaden Dafür haftet die Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßigFilmproduktion nicht.
9.4 Der Auftraggeber hat meo über entdeckte Fehler 12.6 Die Filmproduktion haftet nicht für Schäden, die auf Grund von Handlungen Dritter, höherer Gewalt oder Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossene Geräte verursacht worden sind.
12.7 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Waren bzw. Mitarbeiter und beauftragter Dritter der Filmproduktion
12.8 Schadensersatzansprüche des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unverzüglich zu informierenAuftraggebers verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Filmproduktion. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machender Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
9.5 Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangen.
9.6 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Auftrag-geber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren bzw. Werke von allen Benützern eingehalten werden. Insbesondere hat der Auftraggeber sein Personal und andere mit der gelieferten Ware bzw. Werk in Berührung kommende Person entsprechend zu schulen und einzuweisen.
9.7 Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Besteller ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbinden. Ein Regress des Auftraggebers gegen meo aus der Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.
9.8 Werden die meo Komponenten in Verbindung mit Steuerungen und Gateways anderer Anbieter eingesetzt, kann meo nicht den vollständigen Leistungsumfang und die optimale Produktperformance garantieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Produkthaftung. 9.1 meo haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden1. Eine Haftung für leichte In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.
9.2 Die Haftung für , gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, VermögensschädenGewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechungwegen Verzugs, Verluste Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung, handelt. Das Vorliegen von Datengrober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
2. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen.
9.3 Eine allfällige Haftung von meo ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Kaufpreises für den jeweiligen Auftrag. Die von meo übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung von meo ist Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt der Gesamtschaden Der Kunde hat zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, dass die, mit ihm in Zusammenhang gebrachten Inhalte, ethisch und rechtlich konform sind und nicht gegen die Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßigAuflagen Dritter verstoßen.
9.4 3. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Auftraggeber Kunde hat meo über entdeckte Fehler die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
4. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach 2 Jahren ab der Waren bzw. des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unverzüglich zu informierenVerletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machender Höhe nach mit dem Netto- Auftragswert begrenzt.
9.5 5. Die Agentur wird den Kunden rechtzeitig auf, für sie erkennbare, rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Werbemaßnahmen hinweisen. Erachtet die Agentur für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche (z.B. wettbewerbsrechtliche) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person für erforderlich, so hat sie den Kunden darauf hinzuweisen. Hat die Agentur auf Bedenken hingewiesen und besteht der Kunde gleichwohl auf der Realisierung der Werbemaßnahme, so haftet die Agentur nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken. Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangenKunde hält die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos.
9.6 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen6. Der Auftrag-geber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen Dessen ungeachtet haftet die Agentur nicht für die in Werbemaßnahmen enthaltenen Sachangaben über Produkte des Kunden oder die urheber-, muster-, marken- oder kennzeichenrechtliche Schutzfähigkeit der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Waren bzwIdeen, Vorschläge, Konzepte, Entwürfe etc., es sei denn, diese Schutzfähigkeit wurde ausdrücklich Vertragsinhalt. Werke von allen Benützern eingehalten werdenWENNINGER MEDIA GMBH xxx.xxxxxxxxx.xxx Adresse: Xxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xx. Insbesondere hat der Auftraggeber sein Personal und andere mit der gelieferten Ware bzwXxxxxxxx, Xxxxxxxxxx Tel. Werk in Berührung kommende Person entsprechend zu schulen und einzuweisen.
9.7 Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche+00 000 0000 0000 Mail: xxxxxx@xxxxxxxxx.xxx USt.-ID: ATU78145507 FB: FN 580469g Geschäftsführung: Mag. (FH) Xxxxxx Xxxxxxxxx, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Besteller ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbinden. Ein Regress des Auftraggebers gegen meo aus der Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.
9.8 Werden die meo Komponenten in Verbindung mit Steuerungen und Gateways anderer Anbieter eingesetzt, kann meo nicht den vollständigen Leistungsumfang und die optimale Produktperformance garantieren.MA Bankverbindung: Sparkasse Wiener Neustadt IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 BIC: XXXXXXXXXXX
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung und Produkthaftung. 9.1 meo haftet nur 11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der SKYNET und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für vorsätzlich Sach- oder grob fahrlässig herbeigeführte Vermögens- schäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Eine Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der SKYNET ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
11.2 Jegliche Haftung der SKYNET für Ansprüche, die auf Grund der von der SKYNET er- brachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlos- sen, wenn die SKYNET ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossennicht schadet. Das Verschulden Insbesondere haftet die SKYNET nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisenKunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die SKYNET diesbezüglich schad- und klaglos zu hal- ten.
9.2 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen.
9.3 Eine allfällige Haftung von meo ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe 11.3 Schadensersatzansprüche des vereinbarten Entgeltes oder des Kaufpreises für den jeweiligen Auftrag. Die von meo übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung von meo ist ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt Kunden verjähren nach drei Jahren ab der Gesamtschaden die Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßig.
9.4 Der Auftraggeber hat meo über entdeckte Fehler Verletzungs- handlung der Waren bzw. des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unverzüglich zu informierenSKYNET. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machender Höhe nach mit dem Netto- Auftragswert begrenzt.
9.5 11.4 Sofern die SKYNET das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusam- menhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten ent- stehen, tritt die SKYNET diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
11.5 SKYNET haftet nicht für eine bestimmte Funktionsweise, Funktionsdauer oder Funktions- leistung der zur Verfügung gestellten Software und Hardware, sofern diese nicht aus- drücklich und schriftlich zugesichert wurde.
11.6 Diese AGB befreien den Kunden nicht von der Verpflichtung zu gewährleisten dass die Abwicklung des Gewinnspiels und/oder der Verlosung und die dabei von ihm definierten Gewinne den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und er sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert hat.
11.7 SKYNET haftet nicht für Schäden die dem Kunden und/oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für End-Nutzern, die durch den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangen.
9.6 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Auftrag-geber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren bzw. Werke von allen Benützern eingehalten werden. Insbesondere hat der Auftraggeber sein Personal und andere Kunden in Kontakt mit der gelieferten Ware bzw. Werk in Berührung kommende Person entsprechend zu schulen durch SKYNET dem Kunden zur Verfügung gestellten Software & Hardware gebracht wurden, durch nicht ordnungsgemäße Nutzung der zur Verfügung gestellten Hardware und einzuweisenSoftware entstehen.
9.7 Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Besteller ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbinden. Ein Regress des Auftraggebers gegen meo aus der Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.
9.8 Werden die meo Komponenten in Verbindung mit Steuerungen und Gateways anderer Anbieter eingesetzt, kann meo nicht den vollständigen Leistungsumfang und die optimale Produktperformance garantieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Produkthaftung. 9.1 meo 9.1. NXS haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.
9.2 9.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Daten Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen.
9.3 9.3. Eine allfällige Haftung von meo NXS ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Kaufpreises für den jeweiligen Auftrag. Die von meo NXS übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung von meo NXS ist ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßig.
9.4 9.4. Der Auftraggeber hat meo NXS über entdeckte Fehler der Waren bzw. des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unverzüglich zu informieren. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
9.5 9.5. Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangen.
9.6 9.6. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Auftrag-geber Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren bzw. Werke von allen Benützern eingehalten werden. Insbesondere hat der Auftraggeber sein Personal und andere mit der gelieferten Ware bzw. Werk in Berührung kommende Person entsprechend zu schulen und einzuweisen.
9.7 9.7. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie ProdukthaftungsansprücheProdukthaftungs- ansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Besteller ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbinden. Ein Regress des Auftraggebers gegen meo NXS aus der Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.
9.8 Werden die meo Komponenten in Verbindung mit Steuerungen und Gateways anderer Anbieter eingesetzt, kann meo nicht den vollständigen Leistungsumfang und die optimale Produktperformance garantieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Produkthaftung. 9.1 meo 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
13.4 Für von der Agentur verursachte Sach- oder Vermögensschäden des Kunden haftet die Agentur nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Agentur haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.
9.2 Die ; eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber Gewinn ist jedenfalls ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen. Die Agentur haftet ferner nicht für die Richtigkeit der in Werbungen welcher Art immer getätigten Aussagen.
9.3 Eine allfällige 13.5 Die Haftung von meo der Agentur ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur mit der Höhe des vereinbarten Entgeltes in den letzten zwölf Monaten vor Schadenseintritts bezahlten Nettohonorars oder des Kaufpreises für den jeweiligen Auftragfalls höher, mit dem von der Haftpflichtversicherung der Agentur geleisteten Betrag begrenzt. Die Agentur haftet für von meo übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung übernommenihr beauftragte Dritte gemäß § 1315 ABGB. Eine darüber hinausgehende Haftung von meo ist ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßig.
9.4 Der Auftraggeber hat meo über entdeckte Fehler der Waren bzw. Schadensersatzansprüche des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unverzüglich zu informieren. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen Kunden verfallen in sechs Monaten gerichtlich geltend zu machenab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur.
9.5 Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangen.
9.6 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Auftrag-geber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren bzw. Werke von allen Benützern eingehalten werden. Insbesondere hat der Auftraggeber sein Personal und andere mit der gelieferten Ware bzw. Werk in Berührung kommende Person entsprechend zu schulen und einzuweisen.
9.7 Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Besteller ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbinden. Ein Regress des Auftraggebers gegen meo aus der Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.
9.8 Werden die meo Komponenten in Verbindung mit Steuerungen und Gateways anderer Anbieter eingesetzt, kann meo nicht den vollständigen Leistungsumfang und die optimale Produktperformance garantieren.
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Haftung und Produkthaftung. 9.1 meo haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte SMARTLAKE MEDIA GMBH • Xxxxxxxxxxxxxxx 0 xxxxxx@xxxxxxxxx.xxxxx • xxx.xxxxxxxxx.xxxxx
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Ange- stellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- o- der Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.
9.2 Die Haftung für , gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, VermögensschädenGewinn oder Mangelfolge- schäden, Schäden durch Betriebsunterbrechungwegen Verzugs, Verluste Unmöglichkeit, positiver Forderungsverlet- zung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvoll- ständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von Datengrober Fahrlässigkeit hat der Ge- schädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Auftraggeber Kunden erhoben wer- den, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist jedenfalls ausgeschlossenoder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozess- kosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentli- chungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
9.3 Eine allfällige Haftung von meo ist 13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Kaufpreises für den jeweiligen Auftrag. Die von meo übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung von meo ist ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt aber nach drei Jahren ab der Gesamtschaden die Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßig.
9.4 Der Auftraggeber hat meo über entdeckte Fehler Verletzungshandlung der Waren bzw. des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unverzüglich zu informierenAgentur. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machender Höhe nach mit dem Netto- Auftragswert begrenzt.
9.5 Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangen.
9.6 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Auftrag-geber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren bzw. Werke von allen Benützern eingehalten werden. Insbesondere hat der Auftraggeber sein Personal und andere mit der gelieferten Ware bzw. Werk in Berührung kommende Person entsprechend zu schulen und einzuweisen.
9.7 Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Besteller ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbinden. Ein Regress des Auftraggebers gegen meo aus der Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.
9.8 Werden die meo Komponenten in Verbindung mit Steuerungen und Gateways anderer Anbieter eingesetzt, kann meo nicht den vollständigen Leistungsumfang und die optimale Produktperformance garantieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Produkthaftung. 9.1 meo 9.1. PZA haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.
9.2 9.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Daten Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen.
9.3 9.3. Eine allfällige mögliche Haftung von meo PZA ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Kaufpreises für den jeweiligen Auftrag. Die von meo PZA übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung von meo PZA ist ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßig.
9.4 9.4. Der Auftraggeber hat meo XXX über entdeckte Fehler der Waren bzw. des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unverzüglich zu informieren. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
9.5 9.5. Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangen.
9.6 9.6. Bei Nichteinhaltung allfälliger möglicher Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Auftrag-geber Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren bzw. Werke von allen Benützern eingehalten werden. Insbesondere hat der Auftraggeber sein Personal und andere mit der gelieferten Ware bzw. Werk in Berührung kommende Person entsprechend zu schulen und einzuweisen.
9.7 9.7. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Besteller ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen möglichen Vertragspartner zu überbinden. Ein Regress des Auftraggebers gegen meo PZA aus der Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.
9.8 Werden die meo Komponenten in Verbindung mit Steuerungen und Gateways anderer Anbieter eingesetzt, kann meo nicht den vollständigen Leistungsumfang und die optimale Produktperformance garantieren.
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Haftung und Produkthaftung. 9.1 meo 9.1. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.
9.2 9.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Daten Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen.
9.3 9.3. Eine allfällige Haftung von meo des Auftragnehmers ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Kaufpreises für den jeweiligen Auftrag. Die von meo vom Auftragnehmer übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung von meo des Auftragnehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßig.
9.4 9.4. Der Auftraggeber hat meo den Auftragnehmer über entdeckte Fehler der Waren bzw. des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unverzüglich zu informieren. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
9.5 9.5. Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangen.
9.6 9.6. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Auftrag-geber Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren bzw. Werke von allen Benützern eingehalten werden. Insbesondere hat der Auftraggeber sein Personal und andere mit der gelieferten Ware bzw. Werk in Berührung kommende Person entsprechend zu schulen und einzuweisen.
9.7 9.7. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Besteller ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbindenübergeben. Ein Regress des Auftraggebers gegen meo den Auftragnehmer aus der Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und den Auftraggeber dahingehend schad- und klaglos zu halten.
9.8 Werden die meo Komponenten in Verbindung mit Steuerungen und Gateways anderer Anbieter eingesetzt, kann meo nicht den vollständigen Leistungsumfang und die optimale Produktperformance garantieren.
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