Common use of Haftung und Produkthaftung Clause in Contracts

Haftung und Produkthaftung. 11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

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Samples: www.sophiewehmeyer.com, www.andreaskump.at, agentur-klartext.at

Haftung und Produkthaftung. 11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden Vermögens- schäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare mittel- bare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit Fahrlässig- keit hat der Geschädigte zu beweisen.

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Samples: www.zensations.at

Haftung und Produkthaftung. 11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden Schä- den wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter mangel- hafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

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Samples: www.martindoersch.at

Haftung und Produkthaftung. 11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur des Auftragnehmers für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden Auftraggebers ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

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Samples: www.zuzek.info

Haftung und Produkthaftung. 11.1 12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver po- sitiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

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Samples: www.mauenbert.at

Haftung und Produkthaftung. 11.1 15.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossenausge- schlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder MangelfolgeschädenMangelfol- geschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei VertragsabschlussVertragsab- schluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

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Samples: www.mediadesignerin.com

Haftung und Produkthaftung. 11.1 13.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

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Samples: www.aufwind.co.at

Haftung und Produkthaftung. 11.1 10.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

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Samples: www.relation-affairs.com

Haftung und Produkthaftung. 11.1 13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für und die ihrer Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossenausgeschlossen , gleichgültig gleichgül tig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelth andelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die

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Samples: www.zurgutenpr.at

Haftung und Produkthaftung. 11.1 15.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.,

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Samples: vancero.at

Haftung und Produkthaftung. 11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, UnmöglichkeitUnmög- l ichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

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Samples: www.base-grafik.at