Common use of Haftung und Produkthaftung Clause in Contracts

Haftung und Produkthaftung. 11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der SKYNET und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der SKYNET ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“. 11.2 Jegliche Haftung der SKYNET für Ansprüche, die auf Grund der von der SKYNET er- brachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlos- sen, wenn die SKYNET ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die SKYNET nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die SKYNET diesbezüglich schad- und klaglos zu hal- ten. 11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach drei Jahren ab der Verletzungs- handlung der SKYNET. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto- Auftragswert begrenzt. 11.4 Sofern die SKYNET das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusam- menhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten ent- stehen, tritt die SKYNET diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. 11.5 SKYNET haftet nicht für eine bestimmte Funktionsweise, Funktionsdauer oder Funktions- leistung der zur Verfügung gestellten Software und Hardware, sofern diese nicht aus- drücklich und schriftlich zugesichert wurde. 11.6 Diese AGB befreien den Kunden nicht von der Verpflichtung zu gewährleisten dass die Abwicklung des Gewinnspiels und/oder der Verlosung und die dabei von ihm definierten Gewinne den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und er sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert hat. 11.7 SKYNET haftet nicht für Schäden die dem Kunden und/oder den End-Nutzern, die durch den Kunden in Kontakt mit der durch SKYNET dem Kunden zur Verfügung gestellten Software & Hardware gebracht wurden, durch nicht ordnungsgemäße Nutzung der zur Verfügung gestellten Hardware und Software entstehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Produkthaftung. 11.1 12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der SKYNET Filmproduktion und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden Auftraggebers ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der SKYNET Filmproduktion ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“. 11.2 12.2 Jegliche Haftung der SKYNET Filmproduktion für Ansprüche, die auf Grund der von der SKYNET er- brachten Filmproduktion erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlos- senausgeschlossen, wenn die SKYNET Filmproduktion ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die SKYNET Filmproduktion nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige evtl. Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde Auftraggeber hat die SKYNET Filmproduktion diesbezüglich schad- und klaglos zu hal- tenhalten. 11.3 12.3 Die technische Ausrüstung der Filmproduktion unterliegt den handelsüblichen Beschränkungen bei Schlechtwetter, insbesondere Regen. Der Filmproduktion obliegt die Änderung von Aufnahmesituationen, um einem offensichtlichen Schaden am eingesetzten Gerät vorzubeugen oder diesen abzuwenden. 12.4 Obwohl die Filmproduktion die angewendete Technik nach üblichen Maßstäben wartet und überprüft, haften wir nicht für Ausfälle, die ein Ausführen des Auftrages verhindern. 12.5 Die verwendeten Medien zur Wiedergabe sind auf handelsüblichen Wiedergabegeräten abspielbar. Dennoch kann es zu Inkompatibilitäten bei bestimmten Wiedergabegerät- und Medienkombination kommen. Die Filmproduktion übernimmt keine Haftung, dass die verwendeten Medien ausnahmslos auf allen Wiedergabegeräten fehlerfrei abspielbar sind. Für Schäden an Abspielgeräten, die durch die Verwendung von Medien der Filmproduktion entstehen können, wird keine Haftung übernommen. Die von der Filmproduktion verwendeten Medien sind Standard–Markenartikel und werden stichprobenartig auf Schadlosigkeit geprüft. Insbesondere bei den in der Filmkamera verwendeten Speichermedien können Herstellerfehler auftreten, die sich in weiterer Folge ursächlich auf die Qualität des Werkes auswirken. Dafür haftet die Filmproduktion nicht. 12.6 Die Filmproduktion haftet nicht für Schäden, die auf Grund von Handlungen Dritter, höherer Gewalt oder Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossene Geräte verursacht worden sind. 12.7 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und beauftragter Dritter der Filmproduktion 12.8 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren Auftraggebers verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungs- handlung Verletzungshandlung der SKYNETFilmproduktion. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto- Netto-Auftragswert begrenzt. 11.4 Sofern die SKYNET das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusam- menhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten ent- stehen, tritt die SKYNET diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. 11.5 SKYNET haftet nicht für eine bestimmte Funktionsweise, Funktionsdauer oder Funktions- leistung der zur Verfügung gestellten Software und Hardware, sofern diese nicht aus- drücklich und schriftlich zugesichert wurde. 11.6 Diese AGB befreien den Kunden nicht von der Verpflichtung zu gewährleisten dass die Abwicklung des Gewinnspiels und/oder der Verlosung und die dabei von ihm definierten Gewinne den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und er sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert hat. 11.7 SKYNET haftet nicht für Schäden die dem Kunden und/oder den End-Nutzern, die durch den Kunden in Kontakt mit der durch SKYNET dem Kunden zur Verfügung gestellten Software & Hardware gebracht wurden, durch nicht ordnungsgemäße Nutzung der zur Verfügung gestellten Hardware und Software entstehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Produkthaftung. 11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der SKYNET von CS4WEB und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden des Kunden AG ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugsVerzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der SKYNET von CS4WEB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer der „Leute“ von CS4WEB. 11.2 Jegliche Haftung der SKYNET von CS4WEB für Ansprüche, die auf Grund der von der SKYNET er- brachten CS4WEB erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden AG erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlos- senausgeschlossen, wenn die SKYNET ihrer CS4WEB der Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie CS4WEB nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet, oder wenn die Leistungen vom AG vorgegeben bzw. genehmigt wurden. Insbesondere haftet die SKYNET CS4WEB nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden AG oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde AG hat die SKYNET CS4WEB diesbezüglich schad- und klaglos zu hal- tenhalten. 11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren AG verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungs- handlung der SKYNETVerletzungshandlung von CS4WEB. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto- Netto-Auftragswert begrenzt. 11.4 Sofern CS4WEB verwendet zur Realisierung von Kundenprojekten Content Management Systeme (CMS), CMS-Komponenten und CMS-Module, die SKYNET das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusam- menhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten ent- stehen, tritt die SKYNET diese Ansprüche an den Kunden abKategorie Open Source Software fallen. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten haltenAG nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche Urheberrechte bei der Verwendung von Open Source Software soweit nicht anders angegeben nach der GNU GPL geregelt sind. Auf Entwicklungsstand und Updatezyklen der Open Source Software hat CS4WEB keinen Einfluß. Somit liegen auch allenfalls im CMS begründete Sicherheitslücken außerhalb des Verantwortungsbereiches von CS4WEB. 11.5 SKYNET haftet nicht für eine bestimmte Funktionsweise, Funktionsdauer oder Funktions- leistung der zur Verfügung gestellten Software und Hardware, sofern diese nicht aus- drücklich und schriftlich zugesichert wurde. 11.6 Diese AGB befreien den Kunden nicht von der Verpflichtung zu gewährleisten dass die Abwicklung des Gewinnspiels und/oder der Verlosung und die dabei von ihm definierten Gewinne den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und er sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert hat. 11.7 SKYNET haftet nicht für Schäden die dem Kunden und/oder den End-Nutzern, die durch den Kunden in Kontakt mit der durch SKYNET dem Kunden zur Verfügung gestellten Software & Hardware gebracht wurden, durch nicht ordnungsgemäße Nutzung der zur Verfügung gestellten Hardware und Software entstehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung und Produkthaftung. 11.1 In Fällen leichter 9.1. NXS haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen. 9.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen. 9.3. Eine allfällige Haftung von NXS ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Kaufpreises für den jeweiligen Auftrag. Die von NXS übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung von NXS ist ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßig. 9.4. Der Auftraggeber hat NXS über entdeckte Fehler der Waren bzw. des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unverzüglich zu informieren. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen. 9.5. Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangen. 9.6. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren bzw. Werke von allen Benützern eingehalten werden. Insbesondere hat der SKYNET Auftraggeber sein Personal und andere mit der gelieferten Ware bzw. Werk in Berührung kommende Person entsprechend zu schulen und einzuweisen. 9.7. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungs- ansprüche, die ihrer Angestelltenaus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens- schäden des Kunden sind ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit- telbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Ver- zugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsab- schluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der SKYNET ausgeschlossen oder beschränkt soweit dies gesetzlich möglich ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“. 11.2 Jegliche Haftung der SKYNET für Ansprüche, die auf Grund der von der SKYNET er- brachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlos- sen, wenn die SKYNET ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die SKYNET nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die SKYNET diesbezüglich schad- und klaglos zu hal- ten. 11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach drei Jahren ab der Verletzungs- handlung der SKYNET. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto- Auftragswert begrenzt. 11.4 Sofern die SKYNET das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusam- menhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten ent- stehen, tritt die SKYNET diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten haltenBesteller ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbinden. Ein Regress des Auftraggebers gegen NXS aus der Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. 11.5 SKYNET haftet nicht für eine bestimmte Funktionsweise, Funktionsdauer oder Funktions- leistung der zur Verfügung gestellten Software und Hardware, sofern diese nicht aus- drücklich und schriftlich zugesichert wurde. 11.6 Diese AGB befreien den Kunden nicht von der Verpflichtung zu gewährleisten dass die Abwicklung des Gewinnspiels und/oder der Verlosung und die dabei von ihm definierten Gewinne den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und er sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert hat. 11.7 SKYNET haftet nicht für Schäden die dem Kunden und/oder den End-Nutzern, die durch den Kunden in Kontakt mit der durch SKYNET dem Kunden zur Verfügung gestellten Software & Hardware gebracht wurden, durch nicht ordnungsgemäße Nutzung der zur Verfügung gestellten Hardware und Software entstehen.

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