Haftung und Rückgabe. Das Mietgut ist unmittelbar nach Veranstaltungsende abholbereit zur Verfügung zu stellen. Gerät der Kunde in Verzug, so ist Stand- out berechtigt, die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden für den Abtransport vorzubereiten. Das Einverständnis des Kunden wird hierzu vorausgesetzt. Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände ab Übergabe bis zur Rückgabe. Bei Beschädigungen oder Verlust ist Standout berechtigt, die fehlenden bzw. beschädigten Gegenstände dem Kunden zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Von Standout festgestellte Mängel am rückgelieferten Mietgut werden dem Kunden angezeigt. Die Feststellungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht.
Haftung und Rückgabe. Das Mietgut ist unmittelbar nach Veranstaltungsende abholbereit zur Verfügung zu stellen. Gerät der Kunde in Verzug, so ist Expoxx Messebau berechtigt, die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden für den Abtransport vorzubereiten. Das Einverständnis des Kunden wird hierzu vorausgesetzt. Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände ab Übergabe bis zur Rückgabe. Bei Beschädigungen oder Verlust ist Expoxx Messebau berechtigt, die fehlenden bzw. beschädigten Gegenstände dem Kunden zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Von Expoxx Messebau festgestellte Mängel am rückgelieferten Mietgut werden dem Kunden angezeigt. Die Feststellungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht.
Haftung und Rückgabe. Für Beschädigung oder Verlust von Wettbewerbsentwürfen haftet die Ausloberin auf Kostenersatz für die Ausbesserung oder Wiederbeschaffung der beschädigten oder 8
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