Haftung und Versicherung. 15.1 Der AN hat für Xxxxxxx, die von ihm, seinem Personal oder seinen Beauftragten verursacht werden, eine branchenübliche Haftpflicht-versicherung mit ausreichenden Deckungssummen abzuschließen, die er dem AG auf Verlangen nachzuweisen hat. 15.2 Der AN haftet für alle unmittelbar und mittelbar von ihm, seinen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden einschließlich Folgeschäden im gesetzlichen Umfang. 15.3 Der AG haftet entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Abweichend hiervon haftet der AG im Falle leichter Fahrlässigkeit nur, soweit ein Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AN vertrauen darf, oder wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Die Regelungen über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. Soweit die Haftung des AG ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen des AG.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Die Beschaffung Von Lieferungen Und Leistungen, Vertragsbedingungen Für Die Beschaffung Von Lieferungen Und Leistungen
Haftung und Versicherung. 15.1 16.1 Der AN hat für Xxxxxxx, die von ihm, seinem Personal oder seinen Beauftragten verursacht werden, eine branchenübliche Haftpflicht-versicherung Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen abzuschließen, die er dem AG auf Verlangen nachzuweisen hat.
15.2 16.2 Der AN haftet für alle unmittelbar und mittelbar von ihm, seinen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden einschließlich Folgeschäden im gesetzlichen Umfang.
15.3 16.3 Der AG haftet entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Abweichend hiervon haftet der AG im Falle leichter Fahrlässigkeit nur, soweit ein Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AN vertrauen darf, oder wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Die Regelungen über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. Soweit die Haftung des AG ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen des AG.
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Samples: Bau Und Werkvertrag, Bauvertrag
Haftung und Versicherung. 15.1 13.1 Der AN hat für Xxxxxxx, die von ihm, seinem Personal oder seinen Beauftragten verursacht werden, eine branchenübliche Haftpflicht-versicherung Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen abzuschließen, die er dem AG auf Verlangen nachzuweisen hat.
15.2 13.2 Der AN haftet für alle unmittelbar und mittelbar von ihm, seinen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden einschließlich Folgeschäden im gesetzlichen Umfang.
15.3 13.3 Der AG haftet entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Abweichend hiervon haftet der AG im Falle leichter Fahrlässigkeit nur, soweit ein Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AN vertrauen darf, oder wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Die Regelungen über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. Soweit die Haftung des AG ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen des AG.
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Samples: Procurement Agreement