Haftung von DHL Musterklauseln

Haftung von DHL. 6.1. Die Haftung von DHL für auf dem Luftweg beförderte Sendungen (einschließlich der zusätzlichen Beförderung auf dem Landweg oder Zwischenstopps) ist gemäß dem Montrealer Übereinkommen beziehungsweise dem Warschauer Abkommen - je nach deren Anwendbarkeit, aber auch im Fall der Nichtanwendbarkeit dieser Regelungen - auf (i) den aktuellen Zeitwert beziehungsweise den angegebenen Wert oder (ii) auf 22 Sonderziehungsrechte / Kilogramm (ca. 30,00 US-Dollar / Kilogramm) beschränkt, je nachdem welcher Wert niedriger ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt, mit Ausnahme der Beförderung nur auf der Straße, auch für alle sonstigen Beförderungsarten, für die die nachstehenden Haftungsbeschränkungen gelten. Im Falle der grenzüberschreitenden Sendungsbeförderung auf dem Landweg ist die Haftung von DHL gemäß der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR) auf (i) den aktuellen Zeitwert bzw. den angegebenen Wert oder (ii) auf 8,33 Sonderziehungsrechte/Kilogramm (ca. 11,00 US-Dollar/Kilogramm) beschränkt, je nachdem welcher Wert niedriger ist. Sofern gemäß dem geltenden nationalen Transportrecht nicht zwingende oder niedrigere Haftungsgrenzen vorgeschrieben sind, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch für den nationalen Straßentransport. Erachtet der Absender diese Haftungsbeschränkungen als unzureichend, muss er den Sendungswert angeben und gemäß Ziffer 8 eine Versicherung anfordern oder selbst für Versicherungsschutz sorgen. Informationen zu Warenwerten oder dem Interesse an der Ablieferung einer Sendung, die DHL erhält, werden keinesfalls als Deklaration im Sinne des Art 22 Abs. 3 Montrealer Übereinkommens gewertet und begründen keine über die vereinbarten Haftungsgrenzen hinausgehende Haftung von DHL. Die Haftung von DHL ist streng auf unmittelbare Schäden aus Verlust und Beschädigung einer Sendung und auf die in dieser Ziffer 6 festgelegten Haftungsgrenzen pro Kilogramm begrenzt. Alle anderen Schäden und Verluste (insbesondere entgangener Gewinn, Zinsverluste, entgangene Geschäftsabschlüsse) sind unabhängig davon, ob es sich um mittelbare, höchstpersönliche oder immaterielle Schäden und Verluste handelt, von der Haftung ausgeschlossen; der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn DHL das Risiko eines solchen Schadens oder Verlustes zur Kenntnis gebracht wurde.
Haftung von DHL. Die Haftung von DHL ist streng auf unmittelbare Schäden aus Verlust und Beschädigung und auf die in diesem Artikel 6 festgelegten Haftungsgrenzen pro Kilogramm begrenzt. Die Haftung für alle anderen Arten von Schäden (z.B. entgangener Gewinn, Zins- verluste, Entgang von Einkünften und künftigen Geschäftsabschlüsse), insbesondere auch für mittel- bare, höchstpersönliche oder immaterielle Schäden ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn DHL das Risiko eines solchen Schadens oder Verlustes bereits vor oder nach Annahme der Sendung zur Kenntnis gebracht wurde. Wird die Sendung im kombinierten Verkehr per Luft, Straße oder sonstigem Beförderungsmittel transportiert, gilt sie als auf dem Luftweg befördert. Vorbehaltlich der Artikel 7 bis 11 ist die Haftung von DHL für Verlust oder Beschädigung einer beförderten Sendung auf den tat- sächlichen Verkehrswert der Sendung beschränkt. Der Höchstbetrag der Haftung beläuft sich auf 25,00 US-Dollar / Kilogramm bei Beförderung auf dem Luftweg oder auf anderen Transportwegen (ausgenommen Straße), und 12,00 US-Dollar / Kilogramm bei Beförderung auf der Straße. Alle Forderungen hinsichtlich einer Sendung können nur als einheitlicher Anspruch geltend gemacht werden; mit Regulierung dieses Anspruchs sind alle Schäden im Zusammenhang mit der Sendung abgegolten. Wenn der Absender dieser Haftungsbegrenzungen als unzureich- end erachtet, muss er den Sendungswert angeben und um eine Versicherung gemäß Artikel 8 nachsuchen oder selbst für Versicherungsschutz sorgen; anderenfalls trägt der Absender alle Risiken.
Haftung von DHL. Die Haftung von DHL wird für jegliche Transportschäden, die durch die vollständige bzw. teilweise Zerstörung, Beschädigung oder den vollständigen bzw. teilweisen Verlust eines Pakets mit dem Produkt „DOMESTIC EXPRESS Basic‟ entstehen, auf (i) den netto Einstandswert, (ii) den angegebenen Wert oder (iii) CHF 500 (fünfhundert Schweizer Franken) begrenzt, je nachdem welcher Wert niedriger ist. Die Haftung von DHL wird für jegliche Transportschäden, die durch die vollständige bzw. teilweise Zerstörung, Beschädigung oder den vollständigen bzw. teilweisen Verlust eines Paketes mit den Produkten „DHL DOMESTIC EXPRESS‟, „DHL DOMESTIC EXPRESS 10:30‟, „DHL DOMESTIC EXPRESS 12:00‟ und „DHL DOMESTIC SAMEDAY‟ entstehen, auf (i) den netto Einstandswert, (ii) den angegebenen Wert oder (iii) CHF 1’000 (eintausend Schweizer Franken) begrenzt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Informationen zu Warenwerten oder dem Interesse an der Ablieferung einer Sendung, die DHL erhält, werden keinesfalls als Deklaration im Sinne von Art. 448 Abs. 2 OR (Interesse an der Ablieferung) gewertet und begründen keine über die vereinbarten Haftungsgrenzen hinausgehende Haftung von DHL. Die Haftung von DHL ist streng auf unmittelbare Schäden aus Verlust und Beschädigung einer Sendung und auf die hier festgelegten Haftungsgrenzen beschränkt. Alle anderen Schäden und Verluste (insbesondere entgangener Gewinn, Zinsverluste, entgangene Geschäftsabschlüsse) sind unabhängig davon, ob es sich um mittelbare, höchstpersönliche oder immaterielle Schäden und Verluste handelt, von der Haftung ausgeschlossen; der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn DHL das Risiko eines solchen Schadens oder Verlustes zur Kenntnis gebracht wurde. DHL haftet nicht, wenn die Sendung aufgrund der Bestimmungen nach Ziffer 4 von der Beförderung ausgeschlossen ist oder diese von der zuständigen Behörde beschlagnahmt oder zerstört wurde oder wenn der Empfänger die Sendung vorbehaltlos annimmt. DHL unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die Sendung innerhalb der Regellaufzeiten auszuliefern; diese zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch Bestandteil des Vertrags. DHL haftet nicht für Schäden oder Verluste infolge von Sendungsverzögerungen.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.