Haftungen Musterklauseln

Haftungen. Eventuelle Haftungsansprüche durch Fehler oder Ausfälle der Datenbank, sofern sie nicht im Einflussbereich von hoeb® liegen, bzw. grob fahrlässig sind, sind ausgeschlossen und nach oben mit dem Aliquoten Listungskostenanteil beschränkt. Der Anbieter garantiert, dass er die uneingeschränkten Nutzungsrechte seiner übermittelten Bilder und Unterlagen hat und seine eigenen Internetseiten keinerlei Inhalte enthalten, die den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Er hält hoeb®.at bei eventuellem Verstoß aus diesen Titel schad- und klaglos.
Haftungen. Die Dienstbarkeitsnehmer haftet dem Dienstbarkeitsgeber unabhängig von der in Pkt. 8 festgelegten Entschädigung für alle Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung, insbesondere auch durch eine nicht sach- und fachgemäße Durchführung der Ablagerung und Rekultivierung, Beschädigung des Zufahrtweges oder durch Unterlassung behördlicher Anordnung bzw. Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften entstehen. Gegen allfällige Ansprüche Dritter, soweit sie durch den Vertragszweck verursacht wurden, hat der Dienstbarkeitsnehmer den Dienstbarkeitsgeber schad- und klaglos zu halten.
Haftungen. THI Factory darf im Fall des Ausbleibens, der Verspätung, des Verlusts oder des falschen Versands der E-Mail/SMS und auch nicht für die Sendung an eine falsche Adresse, für Nichtverfügbarkeit oder mangelhafte Arbeitsweise des Service, für Probleme der telefonischen oder Internetverbindung haftbar gemacht werden, die die Ausführung der ihr obliegenden Pflichten im Zusammenhang mit dem E-Ticket verzögern oder verhindern. Obwohl THI Factory darauf achtet, dass alle dem Fahrgast übermittelten Informationen korrekt sind, kann THI Factory weder für Fehler im Inhalt der Information noch für deren eventuelle Folgen haftbar gemacht werden. THI Factory kann auch bei einer betrügerischen Nutzung eines E-Tickets nicht haftbar gemacht werden.
Haftungen. Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko der von ihm durchgeführten Veranstaltung, einschließlich der Vorberei- tung, des Aufbaues, der Abwicklung und des Abbaus seiner von ihm eingebrachten Geräte und Installationen. Der Ver- tragspartner haftet für alle Schäden - auch Folgeschäden -, die von ihm, von ihm beauftragten oder beschäftigten Per- sonen, von seinen Bevollmächtigten, sowie von seinen Besuchern, Gästen, zu wessen Nachteil auch immer, verursacht werden.
Haftungen. Die Gemeinde Ennsdorf behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadenansprüchen ersatzlos zu stornieren.
Haftungen. Die Plattform gibt Informationen wieder, die von Mitgliedern stammen und deren Genauigkeit, Echtheit oder Vollständigkeit für sie nicht überprüfbar sind. Unter diesen Umständen müssen die Nutzer-Mitglieder vorsichtig sein, wenn sie einen Vertrag mit einem anderen Mitglied schließen. In jedem Fall kann die Gesellschaft nicht für Streitfälle im Zusammenhang mit einem Mietvertrag haften, insbesondere für Schäden, die vom Mieter oder Eigentümer erlitten oder verursacht werden. Ab Übergabe des Bootes bis zu seiner Rückgabe ist der Mieter allein für alle Sachschäden oder immateriellen Schäden verantwortlich, die ihm selbst oder Dritten direkt oder indirekt durch das gemietete Boot entstehen, wie auch für jede Schädigung, Verlust, teilweise oder gänzliche Zerstörung des Bootes, aus welchem Grund auch immer. 17.1 –
Haftungen. Die Haftung von X.Xxxxxxx beschränkt sich strikt auf die Übereinstimmung mit der PPAP-Zeichnung. Die Haftung von X.Xxxxxxx ist ausgeschlossen bei Fehlern, die
Haftungen. Der AG haftet für Schäden des AN, die sich aus unsachgemäßer Handhabung und/oder mangelnder Kontrolle der Abfallbehältnisse ergeben. Der AN haftet für die Beschädigung und den Verlust von Abfallbehältnissen des AG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die von dem AG für die Übernahme beigestellten Behältnisse müssen sich in einem sauberen, den vertraglichen und UVV Anforderungen entsprechenden Zustand befinden. Der AN ist berechtigt, Abfallbehältnisse, die diesen vertraglichen Anforderungen nicht genügen, zurückzuweisen und durch eigene Behältnisse auf Kosten des AG zu ersetzen.
Haftungen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber SUPXprience Nestelbacher und den Tourenleitern wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. SUPXPerience Nestelbacher haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumenten- schutzgesetzes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen. Die Nutzung des Mietgegenstandes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Mieters beginnt mit der Übergabe des Paddle Boards und endet erst mit der Rückstellung der Mietgegenstände im Sinne des Punkt 2. Mit der Übernahme des Paddle Boards erkennt der Mieter den mangelfreien Zustand dieses und gegebenenfalls zusätzlich gemieteter Gegenstände an. Etwaige Beanstandungen sind vorab schriftlich im Mietvertrag zu vermerken. Der Mieter haftet insbesondere für fahrlässige und mutwillig verursachte Schäden und für solche, die aus einer Verletzung der Mietbedingungen resultieren. Für Xxxxxxx, die durch einen Dritten verursacht wurden, haftet der Mieter, wenn er diesem den Mietgegenstand zur Nutzung überlassen hat. Im Falle einer Beschädigung ist vom Mieter volle Genugtuung zu leisten. Der Mieter verpflichtet sich die Mietgegenstände während aufrechter Mietdauer entsprechend zu sichern und zu bewachen, sodass dieser grundsätzlich für Diebstahl, Beschädigung, Teilverlust oder Verlust dieser Mietgegenstände bis zur Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes haftet.
Haftungen a) Der Vertragspartner haftet gegenüber der Pension „Schildmann´s Hof“ für die von Ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden (z. B. für Sachschäden am Mobiliar und Einrichtungen, Schlüsselverlust, ggf. Schlüsselnotdienst, Schäden am oder auf dem Betriebsgelände durch auslaufendes Öl von Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte usw.).