Haftungseinschränkung Musterklauseln

Haftungseinschränkung. WEDER NORDSON NOCH DER KÄUFER HAFTET FÜR VERLORENE ERWARTETE GEWINNE, VERLUSTE DURCH WERKSSCHLIESSUNGEN, NICHT-BETRIEB ODER ERHÖHTE BETRIEBSKOSTEN, KAPITALKOSTEN, AUSFALL VON GERÄTEEINSATZ, KAPITAL ODER EINNAHMEN, ODER FÜR JEDEN ANDEREN WIRTSCHAFTLICHEN ODER FOLGEVERLUST ODER - SCHADEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE IM RAHMEN EINES VERTRAGS, DURCH UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER SONSTIGER HAFTBARKEITSTHEORIEN ABGELEITET WERDEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN VERLUSTES ODER SCHADEN AUFMERKSAM GEMACHT WURDE, ODER WENN JENER VERLUST ODER SCHADEN VORHERSEHBAR IST ODER WAR. DIE MAXIMALE HAFTUNG NORDSONS IM RAHMEN DES ODER IN BEZUG AUF DEN VERTRAG INFOLGE EINER VERTRAGSVERLETZUNG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG, UND EINER GARANTIEVERLETZUNG ODER SONSTIGEN HAFTBARKEITSTHEORIEN DÜRFEN DEN VERTRAGSPREIS NICHT ÜBERSTEIGEN. DIE OBIGEN HAFTUNGSEINSCHRÄNKUNGEN GELTEN IM MAXIMALEN, GESETZLICH ERLAUBTEN RAHMEN.
Haftungseinschränkung. Die kumulative Haftung von XxxXX und seinen Lieferanten gegenüber Ihnen oder einer anderen Partei aufgrund von Verlusten oder Schäden, die sich aus Ansprüchen, Forderungen oder Klagen aus oder hinsichtlich dieser Vereinbarung ergeben, übersteigt in keinem Fall die Höhe der für die Nutzung der Software an NetIQ gezahlten Lizenzgebühren.
Haftungseinschränkung. VOL-Stahl haftet nicht, soweit eine sorgfältig ausge- wählte Xxxxxxxxxxx leicht fahrlässig eine nicht ver- tragswesentliche Pflicht verletzt. Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Gewähr für Sachmängel die durch - Gewalteinwirkung, Gewaltanwendung, Vandalismus und Diebstahl - nicht von VOL-Stahl gelieferte Teile und montierte Baugruppen - Reparaturen durch nicht von VOL-Stahl autorisiertes bzw. geschultes Personal - nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch - die Verwendung von Ölen und Betriebsmitteln mit ungeeigneten Spezifikationen - die vorgegebene Technologie sowie deren Abläufe und Prozesse - die vorgegebenen Konstruktions- und Fertigungsunterlagen - die vorgegebenen Materialspezifikationen - Temperaturüberschreitung und deren Folgeerscheinungen - fehlerhaft bzw. mangelhaft ausgelegte Anlagenteile - beigestellte und gebrauchte Liefergegenstände sowie Verschleißteile - Bedienfehler - den Betrieb unter ungeeigneten Umgebungs- bedingungen - Benutzung auf mobilen Einheiten wie Fahrzeugen und Schiffen - die Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmun- gen zum Betreiben dieser Anlage verursacht worden sind. VOL-Stahl übernimmt weiterhin keine Gewähr für Schäden, die auf natürli- chem Verschleiß beruhen. Die Gewährleistung ist weiterhin ausgeschlossen für optische Mängel, soweit sie keine Beeinträchtigung der Lieferung und Leistung bedeuten. Die Gewährleistung erlischt, sofern an den von VOL-Stahl gelieferten Leistungsumfang Manipulatio- nen vorgenommen wurden und eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist.
Haftungseinschränkung. 19.1. STRATASYS ODER IRGENDEINE ZWEIGGESELLSCHAFT VON STRATASYS HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN IM RAHMEN ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM VERTRAG FÜR:
Haftungseinschränkung. 24. Das Recht des Kunden auf Schadenersatz aufgrund von verspäteter Lieferung oder defekter Lieferware beträgt unter keinen Umständen mehr als 20 % des vereinbarten Preises ohne Installation. Expromo haftet nicht für indirekte Verluste jeglicher Art wie Betriebsverluste, Gewinnverluste, Ertragsverluste oder sonstige ähnliche wirtschaftliche Folgeverluste. Expromo kann nicht für Schäden oder Mängel haftbar gemacht werden, die aus einer nachlässigen, fehlerhaften oder unzweckmäßigen Verwendung oder Handhabung der Lieferware durch den Kunden entstehen. Expromo haftet nicht gegenüber Dritten. Expromo übernimmt keine Haftung für den Inhalt von Katalogen usw. der Zulieferer von Expromo.
Haftungseinschränkung. 1. Wir haften – aus welchen Rechtsgründen immer – nur, sofern uns grobes Verschulden nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und für alle Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (insb. entgangener Gewinn, Verlust von Aufträgen, Schäden/Verluste aus Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall oder Regressansprüchen sowie sonstige mittelbare, indirekte, Folge- oder Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Unberührt davon bleibt die Haftung aufgrund gesetzlich zwingender Haftungstatbestände, wie z.B. die Haftung für Personenschäden und für fehlerhafte Produkte gemäß dem Produkthaftpflichtgesetz [PHG]. Jedoch sind allfällige Regressansprüche, die wegen solcher Personenschäden gegen uns geltend gemacht werden, ausgeschlossen, es sei denn der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig von uns verschuldet worden ist.
Haftungseinschränkung. Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraus- setzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungs- begrenzungen: Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadens– ursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Fotowettbewerbs überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungs- beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von seinen Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Haftungseinschränkung. 19.1. STRATASYS ODER IRGENDEINE ZWEIGGESELLSCHAFT VON STRATASYS HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN IM RAHMEN ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM VERTRAG FÜR: FOLGE-, INDIREKTE, KONKRETE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER BUSSGELDER, GEWINNAUSFALL, GESCHÄFTSVERLUSTE, ERTRAGSVERLUSTE ODER ENTGANGENE EINSPARUNGEN, DEN VERLUST ODER DIE SCHÄDIGUNG VON DATEN, RUF ODER FIRMENWERT UND/ODER DIE KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER -LEISTUNGEN.
Haftungseinschränkung. Der Anbieter haftet in keinem Fall für Schäden, die durch die Benutzung der Produkte, die Gegenstand dieses Vertrages sind, entstehen. Der Anbieter übernimmt außerdem keinerlei Haftung bei Störungen innerhalb der Serverfarm und des Internets.
Haftungseinschränkung. 5.1 Die Gesellschaft weist den Kunden darauf hin, dass die Notruffunktion des Anschlusses bei einer Nutzung des TA an einem anderen als der Gesellschaft mitgeteilten Standort nicht gewährleistet bzw. eingeschränkt ist. Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde das Gerät an einem anderen, der Gesellschaft nicht bekannten Standort verwendet.