Common use of Haftungsregelung Clause in Contracts

Haftungsregelung. 1. Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen lassen die Bank und die Teilnehmer gegenseitig die verkehrsübliche Sorgfalt walten. 2. Die Bank haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegenüber den Teilnehmern für Schäden aus dem Betrieb von TARGET2-BBk. Bei einfacher/leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Bank auf unmittelbare Schäden des Teilnehmers, d. h. auf den Betrag des betreffenden Zahlungsauftrags und/oder den hierauf entfallenen Zinsschaden, ausgenommen etwaige Folgeschäden, begrenzt. 3. Die Bank haftet nicht für etwaige Verluste durch Störungen oder Ausfälle der technischen Infrastruktur (insbesondere ihrer EDV-Systeme, Programme, Daten, Anwendungen oder Netzwerke), sofern diese Störungen oder Ausfälle eintreten, obwohl die Bank notwendige und zumutbare Maßnahmen zum Schutz dieser Infrastruktur gegen Störungen oder Ausfälle und zur Behebung der Folgen dieser Störungen oder Ausfälle (insbesondere durch Einleitung und Durchführung der in Anlage IV beschriebenen Business-Continuity- und Notfallverfahren) getroffen hat. 4. Die Bank übernimmt keine Haftung a) soweit der Schaden von einem Teilnehmer verursacht wurde oder b) wenn der Schaden durch äußere Ereignisse verursacht wurde, die außerhalb der Einflussnahmemöglichkeit der Bank liegen (höhere Gewalt). 5. Als zwischengeschaltete Stelle haftet die Bank im Rahmen der gesetzlichen Regressansprüche des § 676a BGB nur soweit der Zahlungsdienstleister gegenüber dem Zahlungsdienstnutzer seine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht hätte ausschließen oder begrenzen können. 6. Die Bank und die Teilnehmer unternehmen alle zumutbaren Maßnahmen zur Minderung etwaiger Schäden oder Verluste im Sinne dieses Artikels. 7. Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen kann die Bank im eigenen Namen Dritte, insbesondere Telekommunikations- oder sonstige Netzwerkanbieter oder andere Stellen beauftragen, sofern dies für die Einhaltung der Verpflichtungen der Bank erforderlich oder marktüblich ist. Die Verpflichtung der Bank einschließlich ihrer Haftung beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl und Beauftragung dieser Dritten. Die Anbieter-Zentralbanken gelten nicht als Dritte im Sinne dieses Absatzes.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank, Besondere Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank (Target2 Bbk) Im Rahmen Des Internetbasierten Zugangs, Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank

Haftungsregelung. (1. ) Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen lassen die Bank und die Teilnehmer TIPS- Geldkontoinhaber gegenseitig die verkehrsübliche Sorgfalt walten. (2. ) Die Bank haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegenüber den Teilnehmern TIPS-Geldkontoinhabern für Schäden aus dem Betrieb von TARGET2-BBk. Bei einfacher/leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Bank auf unmittelbare Schäden des TeilnehmersTIPS-Geldkontoinhabers, d. h. auf den Betrag des betreffenden Zahlungsauftrags und/oder den hierauf entfallenen Zinsschaden, ausgenommen etwaige Folgeschäden, begrenzt. (3. ) Die Bank haftet nicht für etwaige Verluste durch Störungen oder Ausfälle der technischen Infrastruktur (insbesondere ihrer EDV-Systeme, Programme, Daten, Anwendungen oder Netzwerke), sofern diese Störungen oder Ausfälle eintreten, obwohl die Bank notwendige die notwendigen und zumutbare zumutbaren Maßnahmen zum Schutz dieser Infrastruktur gegen Störungen oder Ausfälle und zur Behebung der Folgen dieser Störungen oder Ausfälle (insbesondere durch Einleitung und Durchführung der in Anlage IV beschriebenen Business-Continuity- und Notfallverfahren) getroffen hat. (4. ) Die Bank übernimmt keine Haftung, a) soweit der Schaden von einem Teilnehmer TIPS-Geldkontoinhaber verursacht wurde oder b) wenn der Schaden durch äußere Ereignisse verursacht wurde, die außerhalb der Einflussnahmemöglichkeit der Bank liegen (höhere Gewalt). (5. ) Als zwischengeschaltete Stelle haftet die Bank im Rahmen der gesetzlichen Regressansprüche des § 676a BGB nur soweit der Zahlungsdienstleister gegenüber dem Zahlungsdienstnutzer seine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht hätte ausschließen oder begrenzen können. (6. ) Die Bank und die Teilnehmer TIPS-Geldkontoinhaber unternehmen alle zumutbaren und praktikablen Maßnahmen zur Minderung etwaiger Schäden oder Verluste im Sinne dieses Artikels. (7. ) Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen kann die Bank im eigenen Namen Dritte, insbesondere Telekommunikations- oder sonstige Netzwerkanbieter oder andere Stellen beauftragen, sofern dies für die Einhaltung der Verpflichtungen der Bank erforderlich oder marktüblich ist. Die Verpflichtung der Bank einschließlich ihrer Haftung beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl und Beauftragung dieser Dritten. Die SSP-Anbieter-Zentralbanken NZBen und die TIPS-Plattform-NZBen gelten nicht als Dritte im Sinne dieses Absatzes.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Tipps Geldkontos in Target2 Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Tipps Geldkontos in Target2 Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Tipps Geldkontos in Target2 Bundesbank (Target2 Bbk)

Haftungsregelung. (1. ) Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen lassen die Bank und die Teilnehmer gegenseitig die verkehrsübliche Sorgfalt walten. (2. ) Die Bank haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegenüber den Teilnehmern für Schäden aus dem Betrieb von TARGET2TARGET-BBk. Bei einfacher/leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Bank auf unmittelbare Schäden des Teilnehmers, d. h. auf den Betrag des der betreffenden Zahlungsauftrags Transaktion und/oder den hierauf entfallenen Zinsschaden, ausgenommen etwaige Folgeschäden, begrenzt. (3. ) Die Bank haftet nicht für etwaige Verluste durch Störungen oder Ausfälle der technischen Infrastruktur (insbesondere ihrer EDV-Systeme, Programme, Daten, Anwendungen oder Netzwerke), sofern diese Störungen oder Ausfälle eintreten, obwohl die Bank notwendige und zumutbare Maßnahmen zum Schutz dieser Infrastruktur gegen Störungen oder Ausfälle und zur Behebung der Folgen dieser Störungen oder Ausfälle (insbesondere durch Einleitung und Durchführung der in Anlage IV beschriebenen Business-Continuity- und Notfallverfahren) getroffen hat. (4. ) Die Bank übernimmt keine Haftung, a) soweit der Schaden von einem Teilnehmer verursacht wurde oder b) wenn der Schaden durch äußere Ereignisse verursacht wurde, die außerhalb der Einflussnahmemöglichkeit der Bank liegen (höhere Gewalt). (5. ) Als zwischengeschaltete Stelle haftet die Bank im Rahmen der gesetzlichen Regressansprüche des § 676a BGB nur soweit der Zahlungsdienstleister gegenüber dem Zahlungsdienstnutzer seine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht hätte ausschließen oder begrenzen können. (6. ) Die Bank und die Teilnehmer unternehmen alle zumutbaren Maßnahmen zur Minderung etwaiger Schäden oder Verluste im Sinne dieses Artikels. (7. ) Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen kann die Bank im eigenen Namen Dritte, insbesondere Telekommunikations- oder sonstige Netzwerkanbieter oder andere Stellen beauftragen, sofern dies für die Einhaltung der Verpflichtungen der Bank erforderlich oder marktüblich ist. Die Verpflichtung der Bank einschließlich ihrer Haftung beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl und Beauftragung dieser Dritten. Die Anbieter-Zentralbanken NZBen der Ebene 3 gelten nicht als Dritte im Sinne dieses Absatzes.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank

Haftungsregelung. 1. Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen lassen die Bank und die Teilnehmer T2S- Geldkontoinhaber gegenseitig die verkehrsübliche Sorgfalt walten. 2. Die Bank haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegenüber den Teilnehmern T2S-Geldkontoinhabern für Schäden aus dem Betrieb von TARGET2-BBk. Bei einfacher/leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung Haf- tung der Bank auf unmittelbare Schäden des TeilnehmersT2S-Geldkontoinhabers, d. h. auf den Betrag des betreffenden be- treffenden Zahlungsauftrags und/oder den hierauf entfallenen Zinsschaden, ausgenommen etwaige Folgeschäden, begrenzt. 3. Die Bank haftet nicht für etwaige Verluste durch Störungen oder Ausfälle der technischen Infrastruktur Infra- struktur (insbesondere ihrer EDV-Systeme, Programme, Daten, Anwendungen oder Netzwerke), sofern diese Störungen oder Ausfälle eintreten, obwohl die Bank notwendige die notwendigen und zumutbare zumutbaren Maßnahmen zum Schutz dieser Infrastruktur gegen Störungen oder Ausfälle und zur Behebung der Folgen dieser Störungen oder Ausfälle (insbesondere durch Einleitung und Durchführung der in Anlage IV beschriebenen Business-Continuity- und Notfallverfahren) getroffen hat. 4. Die Bank übernimmt keine Haftung, a) soweit der Schaden von einem Teilnehmer T2S-Geldkontoinhaber verursacht wurde oder b) wenn der Schaden durch äußere Ereignisse verursacht wurde, die außerhalb der Einflussnahmemöglichkeit Einflussnah- memöglichkeit der Bank liegen (höhere Gewalt). 5. Als zwischengeschaltete Stelle haftet die Bank im Rahmen der gesetzlichen Regressansprüche des § 676a BGB nur soweit der Zahlungsdienstleister gegenüber dem Zahlungsdienstnutzer seine Haftung Haf- tung nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht hätte ausschließen oder begrenzen können. 6. Die Bank und die Teilnehmer T2S-Geldkontoinhaber unternehmen alle zumutbaren Maßnahmen und praktikablen Maß- nahmen zur Minderung etwaiger Schäden oder Verluste im Sinne dieses Artikels. 7. Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen kann die Bank im eigenen Namen Dritte, insbesondere Telekommunikations- oder sonstige Netzwerkanbieter oder andere Stellen beauftragen, sofern dies für die Einhaltung der Verpflichtungen der Bank erforderlich oder marktüblich ist. Die Verpflichtung der Bank einschließlich ihrer Haftung beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl und Beauftragung dieser Dritten. Die Anbieter-Zentralbanken NZBen und die vier Zentral- banken gelten nicht als Dritte im Sinne dieses Absatzes.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines T2s Geldkontos, Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines T2s Geldkontos

Haftungsregelung. 1. Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen lassen die Bank und die Teilnehmer T2S- Geldkontoinhaber gegenseitig die verkehrsübliche Sorgfalt walten. 2. Die Bank haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegenüber den Teilnehmern T2S-Geldkontoinhabern für Schäden aus dem Betrieb von TARGET2-BBk. Bei einfacher/leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung Haf- tung der Bank auf unmittelbare Schäden des TeilnehmersT2S-Geldkontoinhabers, d. h. auf den Betrag des betreffenden be- treffenden Zahlungsauftrags und/oder den hierauf entfallenen Zinsschaden, ausgenommen etwaige Folgeschäden, begrenzt. 3. Die Bank haftet nicht für etwaige Verluste durch Störungen oder Ausfälle der technischen Infrastruktur Infra- struktur (insbesondere ihrer EDV-Systeme, Programme, Daten, Anwendungen oder Netzwerke), sofern diese Störungen oder Ausfälle eintreten, obwohl die Bank notwendige die notwendigen und zumutbare zumutbaren Maßnahmen zum Schutz dieser Infrastruktur gegen Störungen oder Ausfälle und zur Behebung der Folgen dieser Störungen oder Ausfälle (insbesondere durch Einleitung und Durchführung der in Anlage IV beschriebenen Business-Continuity- und Notfallverfahren) getroffen hat. 4. Die Bank übernimmt keine Haftung, a) soweit der Schaden von einem Teilnehmer T2S-Geldkontoinhaber verursacht wurde oder b) wenn der Schaden durch äußere Ereignisse verursacht wurde, die außerhalb der Einflussnahmemöglichkeit Einflussnah- memöglichkeit der Bank liegen (höhere Gewalt). 5. Als zwischengeschaltete Stelle haftet die Bank im Rahmen der gesetzlichen Regressansprüche des § 676a BGB nur soweit der Zahlungsdienstleister gegenüber dem Zahlungsdienstnutzer seine Haftung Haf- tung nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht hätte ausschließen oder begrenzen können. 6. Die Bank und die Teilnehmer T2S-Geldkontoinhaber unternehmen alle zumutbaren Maßnahmen und praktikablen Maßnah- men zur Minderung etwaiger Schäden oder Verluste im Sinne dieses Artikels. 7. Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen kann die Bank im eigenen Namen Dritte, insbesondere Telekommunikations- oder sonstige Netzwerkanbieter oder andere Stellen beauftragen, sofern dies für die Einhaltung der Verpflichtungen der Bank erforderlich oder marktüblich ist. Die Verpflichtung der Bank einschließlich ihrer Haftung beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl und Beauftragung dieser Dritten. Die Anbieter-Zentralbanken NZBen und die vier Zentral- banken gelten nicht als Dritte im Sinne dieses Absatzes.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines T2s Geldkontos

Haftungsregelung. 1. Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen lassen die Bank OeNB und die Teilnehmer T2S-Geldkontoinhaber gegenseitig die verkehrsübliche Sorgfalt walten. 2. Die Bank OeNB haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegenüber den Teilnehmern T2S-Geldkontoinhabern für Schäden aus dem Betrieb von TARGET2-BBkOeNB. Bei einfacher/leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Bank OeNB auf unmittelbare Schäden des TeilnehmersT2S-Geldkontoinhabers, d. h. auf den Betrag des betreffenden Zahlungsauftrags und/oder den hierauf entfallenen Zinsschaden, ausgenommen etwaige FolgeschädenFolge- schäden, begrenzt. 3. Die Bank OeNB haftet nicht für etwaige Verluste durch Störungen oder Ausfälle der technischen Infrastruktur (insbesondere ihrer EDV-Systeme, Programme, Daten, Anwendungen oder Netzwerke), sofern diese Störungen oder Ausfälle eintreten, obwohl die Bank notwendige OeNB die notwendigen und zumutbare zumut- baren Maßnahmen zum Schutz dieser Infrastruktur gegen Störungen oder Ausfälle und zur Behebung der Folgen dieser Störungen oder Ausfälle (insbesondere durch Einleitung Ein- leitung und Durchführung der in Anlage IV beschriebenen Business-Continuity- und Notfallverfahren) getroffen hat. 4. Die Bank OeNB übernimmt keine Haftung, a) soweit der Schaden von einem Teilnehmer T2S-Geldkontoinhaber verursacht wurde oder b) wenn der Schaden durch äußere Ereignisse verursacht wurde, die außerhalb der Einflussnahmemöglichkeit der Bank OeNB liegen (höhere Gewalt). 5. Als zwischengeschaltete Stelle haftet die Bank im Rahmen der gesetzlichen Regressansprüche des § 676a BGB nur soweit der Zahlungsdienstleister gegenüber dem Zahlungsdienstnutzer seine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht hätte ausschließen oder begrenzen können. 6. Die Bank OeNB und die Teilnehmer T2S-Geldkontoinhaber unternehmen alle zumutbaren und praktikablen Maßnahmen zur Minderung Minde- rung etwaiger Schäden oder Verluste im Sinne dieses Artikels. 76. Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen kann die Bank OeNB im eigenen Namen Dritte, insbesondere Telekommunikations- oder sonstige Netzwerkanbieter Netz- werkanbieter oder andere Stellen beauftragen, sofern dies für die Einhaltung der Verpflichtungen der Bank erforderlich OeNB erfor- derlich oder marktüblich ist. Die Verpflichtung der Bank OeNB einschließlich ihrer Haftung beschränkt sich auf die sorgfältige sorg- fältige Auswahl und Beauftragung dieser Dritten. Die Anbieter-NZBen und die vier Zentralbanken gelten nicht als Dritte im Sinne dieses Absatzes.

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