Haftungsregelung. Der Erhalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten (Wert-)Gegenständen des/der Studierenden. Der/Die Studierende hat verursachte Schäden an der Infrastruktur des Erhalters zu melden und zu ersetzen und haftet für Schäden, die er/sie während des Studiums und/oder des Berufs- oder Projektpraktikums einem Dritten zufügt, selbst und wird den Erhalter diesbezüglich schad- und klaglos halten.
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Samples: Ausbildungsvertrag, Ausbildungsvertrag
Haftungsregelung. Der Erhalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten (Wert-)Gegenständen des/:der Studierenden. Der/:Die Studierende hat verursachte Schäden an der Infrastruktur des Erhalters zu melden und zu ersetzen und haftet für Schäden, die er/:sie während des Studiums und/oder des Berufs- oder Projektpraktikums einem Dritten zufügt, selbst und wird den Erhalter diesbezüglich schad- und klaglos halten.
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