Haftungsvereinbarung Musterklauseln

Haftungsvereinbarung. Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehende als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren.
Haftungsvereinbarung. Es gelten die auf der Rückseite abgedruckten Vertragsbedingungen. mit den System-Partnern Bauobjekt: Straße: Geschoß: Bauteil: Balkon ohne Dämmung PLZ/Ort: Flächengröße: m2 Belagsmaterial (Art/Typ): Fliesen/Platten aus Keramik Terrassen über beheizten Räumen Fliesen/Platten aus Naturstein Terrassen auf Erdreich Materialart/Hersteller: freie Belagsränder Brüstung/Attika Konstruktionsaufbau 1. 2. 4.
Haftungsvereinbarung. Der Auftragnehmer haftet nur gegenüber dem/den Auftraggeber/-n und nur für die Verwendbarkeit des Gutachtens gemäß dem in Ziffer 2. des Auftrags angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung, Textänderung oder Veröffentlichung, insbesondere die Weitergabe des Gutachtens an Dritte ist nur nach vorheriger Befragung der Sachverständigen und deren schriftlicher Einwilligung zulässig; Verviel- fältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks des Gutachtens gestattet. Die Auftragnehmer haften für Schäden, die auf einem mangelhaften Gutachten beruhen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen die Schäden durch vorsätzli- che oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht haben. Dies gilt auch für Schäden bei der Vorbe- reitung des Gutachtens sowie für Schäden, die bei der Nacherfüllung entstanden sind. § 639 BGB bleibt unberührt. Alle darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Der/die Auftraggeber verpflichtet/verpflichten sich, das Gutachten auf offensichtliche Mängel hinsichtlich seiner zweckbestimmten Verwendung zu prüfen und festgestellte Mängel innerhalb von 2 Wochen, vom Zugang des Gutachtens abgerechnet, zu rügen; andernfalls sind die Rechte aus Gewährleistung des § 634 Nrn. 1 bis 3 BGB ausgeschlossen. Die Verjährung aller Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis beginnt mit der Abnahme des Gutachtens; sie beträgt ein Jahr bei Ansprüchen aus § 634, Nrn. 1 bis 3 BGB und im Übrigen drei Jahre. Bei Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher oder grob fahr- lässiger Pflichtverletzung bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
Haftungsvereinbarung. Hinsichtlich der internen Haftung und ohne Auswirkung auf die externe Haftung gegenüber den betroffenen Personen vereinbaren die Parteien, dass ungeachtet der hierin enthaltenen Bestimmungen die Haftung von ATOSS für die Verletzung dieses Auftragsverarbeitungsvertrages den in der Leistungsvereinbarung vereinbarten Haftungsbeschränkungen unterliegt. Der Auftraggeber stellt ATOSS von allen Ansprüchen und Schäden frei, die über die Haftungsbeschränkungen des Rahmenvertrags hinausgehen, sofern ATOSS diese im Zusammenhang mit Ansprüchen der betroffenen Personen aufgrund einer angeblichen Verletzung von Bestimmungen der DS-GVO oder dieses Auftragsverarbeitungsvertrages erlitten hat.
Haftungsvereinbarung. Der Künstler hat die Ausstellungsräume und die Art und Weise der Ausstellung gesehen und ge- nehmigt. Ihm ist bekannt, daß der Betrieb des Kultur-Haus Xxxx während der Ausstellung fortge- setzt wird. Dies ist im Interesse des Künstlers, der auf diese Weise seine Werke einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis bringen kann. Der Künstler sorgt selbst für eine Versicherung seiner Werke auch während der Ausstellung (evtl. Hausratversicherung). Ihm ist bekannt, daß der Verein keine Versicherung für bei ihm ausgestellte Kunstwerke unterhält. Der Verein sagt zu, im Rahmen seiner Möglichkeiten während der Ausstellung und in deren Zu- sammenhang die Kunstwerke sorgfältig zu behandeln und Beschädigungen durch seine Mitglie- der, Beauftragte und durch Besucher des Hauses möglichst zu vermeiden. Eine Haftung des Ver- eins für eine Beschädigung oder sonstige Verschlechterung von Werken des Künstlers im Zu- sammenhang mit der Ausstellung ist ausgeschlossen, es sei denn, das betreffende Mitglied des Vereins oder sein Beauftragter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Die Haftung des Vereins für von Dritten, z.B. Besuchern des Hauses verursachten Beschädigungen oder Verschlechterun- gen ist stets ausgeschlossen. Der Verein sagt zu, den Künstler in diesem Fall bei der etwaigen Ver- folgung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten durch Erteilung von Informationen etc. zu unterstützen. Die Richtlinien für die Nutzung von Räumlichkeiten des Vereins vom 02.03.2011 sind dem Künstler bekannt und Teil dieser Vereinbarung.
Haftungsvereinbarung. Es wird vereinbart, dass sich die Haftung des Rechtsanwalts für alle Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von 1.000.000,- EUR (in Worten: eine Million Euro) beschränkt. Die Haftung für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Hannover, Hannover,
Haftungsvereinbarung. Gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts kann der Absen- der mit dem Möbelspediteur eine weitergehende als die gesetzlich vorgesehene Haftung vereinbaren.
Haftungsvereinbarung. Der Auftragnehmer schließt die Haftung für fahrlässige Pflichtverletzungen aus. Diese Beschränkung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Sachverständigen. Der Haftungsausschluss gilt nicht im Falle einer gesetzlich vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung, einer entsprechenden Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit). Bei Vorlage eines mangelhaften Gutachtens kann der Auftraggeber zunächst kostenlose Nacherfüllung verlangen. Mängel müssen unverzüglich dem Sachverständigen schriftlich angezeigt werden. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Nacherfüllung. Wegen der Verjährung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine etwaige Haftung gegenüber Dritten bleibt von den vertraglichen Regelungen unberührt.
Haftungsvereinbarung. (SEITE 2 VON 2) § 2 Nutzungsrechte § 3 Haftungsfreistellung
Haftungsvereinbarung. Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehendere als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren. Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Transportversicherung Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, das Gut nicht abwenden konnte (unabwendliches Ereignis). der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zu versichern, Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: