Haftungsverteilung. (1) Die Bank haftet für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Scheckvertrag. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten, insbe- sondere durch eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten, zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Löst die Bank Schecks ein, die dem Kunden nach der Ausstellung abhanden gekommen sind, so kann sie das Konto des Kunden nur be- lasten, wenn sie bei der Einlösung nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsverteilung. (1) Die Bank haftet für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Scheckvertrag. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten, insbe- sondere insbesondere durch eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten, zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
(2) Löst die Bank Schecks ein, die dem Kunden nach der Ausstellung abhanden gekommen sind, so kann sie das Konto des Kunden nur be- lastenbelasten, wenn sie bei der Einlösung nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsverteilung. (1) Die Bank haftet für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Scheckvertrag. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten, insbe- sondere insbesondere durch eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten, Sorgfaltspflichten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
(2) Löst die Bank Schecks ein, die dem Kunden nach der Ausstellung abhanden gekommen sind, so kann sie das Konto des Kunden nur be- lastenbelasten, wenn sie bei der Einlösung nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
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Haftungsverteilung. (1) Die Bank haftet für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen Verpftichtungen aus dem Scheckvertrag. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten, insbe- sondere insbesondere durch eine Verletzung seiner SorgfaltspflichtenSorgfaltspftichten, zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
(2) Löst die Bank Schecks ein, die dem Kunden nach der Ausstellung abhanden gekommen sind, so kann sie das Konto des Kunden nur be- lastenbelasten, wenn sie bei der Einlösung nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Haftungsverteilung. (1) Die Bank haftet für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Scheckvertrag. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten, insbe- sondere durch eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten, zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
(2) Löst die Bank Schecks ein, die dem Kunden nach der Ausstellung abhanden ab- handen gekommen sind, so kann sie das Konto des Kunden nur be- lastenbelas- ten, wenn sie bei der Einlösung nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Haftungsverteilung. (1) Die Bank haftet für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Scheckvertrag. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten, insbe- sondere durch eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten, zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
(2) Löst die Bank Schecks ein, die dem Kunden nach der Ausstellung abhanden gekommen sind, so kann sie das Konto des Kunden nur be- lasten, wenn sie bei der Einlösung nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
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Samples: Agb Und Sonderbedingungen
Haftungsverteilung. (1) Die Bank haftet für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Scheckvertrag. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten, insbe- sondere insbesondere durch eine Verletzung Verlet- zung seiner Sorgfaltspflichten, zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt be- stimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
(2) Löst die Bank Schecks ein, die dem Kunden nach der Ausstellung abhanden gekommen sind, so kann sie das Konto des Kunden nur be- lastenbelasten, wenn sie bei der Einlösung nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
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Haftungsverteilung. (1) Die Bank haftet für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Scheckvertrag. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten, insbe- sondere insbesondere durch eine Verletzung seiner SorgfaltspflichtenSorg- faltspflichten, zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
(2) Löst die Bank Schecks ein, die dem Kunden nach der Ausstellung Aus- stellung abhanden gekommen sind, so kann sie das Konto des Kunden nur be- lastenbelasten, wenn sie bei der Einlösung nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsverteilung. (1) Die Bank haftet für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Scheckvertrag. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten, insbe- sondere durch eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten, zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
(2) Löst die Bank Schecks ein, die dem Kunden nach der Ausstellung abhanden ab- handen gekommen sind, so kann sie das Konto des Kunden nur be- lasten, wenn sie bei der Einlösung nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsverteilung. (1) 3.1 Die Bank haftet für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Scheckvertrag. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten, insbe- sondere insbesondere durch eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten, zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
(2) 3.2 Löst die Bank Schecks ein, die dem Kunden nach der Ausstellung abhanden gekommen abhandengekom- men sind, so kann sie das Konto des Kunden nur be- lastenbelasten, wenn sie bei der Einlösung nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
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