Hauptgeschäftstätigkeit. Gegenstand der Investmentgesellschaft ist die Anlage und Ver- waltung ihrer Mittel nach der durch den Gesellschaftsvertrag und die Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den §§ 261 bis 272 KAGB in die nach § 1 der Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft festgelegten Vermögensgegenstände zum Nutzen der Anleger unter Wahrung der gesetzlichen Vorga- ben des KAGB.
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Hauptgeschäftstätigkeit. Gegenstand der Investmentgesellschaft ist die Anlage und Ver- waltung Verwaltung ihrer Mittel nach der durch den Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsver- trag und die Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage Kapital- anlage nach den §§ 261 bis 272 KAGB des Kapitalanlagegesetz- buches (nachfolgend „KAGB“ genannt) in die nach § 1 der Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft festgelegten Vermögensgegenstände zum Nutzen der Anleger unter Wahrung der gesetzlichen Vorga- ben Vorgaben des KAGB.
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Hauptgeschäftstätigkeit. Gegenstand der Investmentgesellschaft ist die Anlage und Ver- waltung Verwaltung ihrer Mittel nach der durch den Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsver- trag und die Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage Kapital- anlage nach den §§ 261 bis 272 des KAGB in die nach § 1 der Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft festgelegten festge- legten Vermögensgegenstände zum Nutzen der Anleger unter un- ter Wahrung der gesetzlichen Vorga- ben Vorgaben des KAGB.
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Hauptgeschäftstätigkeit. Gegenstand der Investmentgesellschaft ist die Anlage und Ver- waltung ihrer Mittel nach der durch den Gesellschaftsvertrag und die Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den §§ 261 bis 272 KAGB des Kapitalanlagegesetzbuches (nachfolgend „KAGB“ genannt) in die den nach §§ 1 und 2 der Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft festgelegten Vermögensgegenstände Vermögensgegenstän- den zum Nutzen der Anleger unter Wahrung der gesetzlichen Vorga- ben Vorgaben des KAGB.
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