Hausanschlussraum Musterklauseln

Hausanschlussraum. 5.1 In dem Hausanschlussraum sollen die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen eingebaut werden. Lage und Abmessungen sind mit der SWLB rechtzeitig abzustimmen. Als Planungsgrundlage gilt die DIN 18012. 5.2 Der Raum muss verschließbar sein und möglichst in der Nähe der Eintrittsstelle der Zuleitung liegen. 5.3 Die Zugänglichkeit für die SWLB und deren Beauftragte muss jederzeit ohne Schwierigkeiten möglich sein. Der Hausanschlussraum darf nicht zusätzlich anderweitig genutzt werden. 5.4 Die Eingangstür muss sich in Fluchtrichtung öffnen und sollte mit einem geschlossenen Türblatt versehen sein. 5.5 Der Hausanschlussraum ist so anzuordnen, dass eventuell entstehende Geräusche von der Station sich nicht störend auf Schlaf- und Wohnräume auswirken können; ggf. sind besondere Schallschutzmaßnahmen vom Kunden auszuführen. 5.6 Eine ausreichende Be- und Entlüftung muss gewährleistet sein. Die Raumtemperatur sollte 30°C nicht überschreiten. Ausreichende Beleuchtung sowie eine Feuchtraumsteckdose 230 V für Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten sind notwendig. Elektrische Installationen sind nach VDE für Nassräume auszuführen. 5.7 Für die Regelung der Übergabestation sowie für die Umwälzpumpen und Mischventile ist ein separat abgesicherter 230 V Anschluss, 16 A von der Elektroverteilung bis zur Übergabestation bereit zu stellen. Die Stromkosten trägt der Kunde. 5.8 Der Raum muss mit einer Fußbodenentwässerung versehen sein. Eine Kaltwasserzapfstelle ist zu empfehlen. Um zu verhindern, dass beim Entleeren der Anlage andere Kellerräume eventuell beschädigt werden, ist es notwendig, den Hausanschlussraum durch eine Türschwelle zu trennen. 5.9 Die der SWLB gehörenden Apparate und Leitungen innerhalb des Gebäudes sind, auch wenn keine Wärme entnommen wird, vom Kunden frostfrei zu halten. Der Kunde haftet für alle Schäden an den Einrichtungen der SWLB. 5.10 Die Anordnung der Gesamtanlage im Hausanschlussraum muss den berufsgenossenschaftlichen Regeln und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen.
Hausanschlussraum. 5.1 Der Hausanschlussraum ist gemäß DIN 18012 auszuführen, soll über allgemein zugängliche Räume erreichbar, beleuchtet, frostfrei und trocken sein. 5.2 Die Wände von Hausanschlussräumen müssen mindestens Feuerwiderstandsgruppe F 30 nach DIN 4102 Teil 2 entsprechen. 5.3 Netzanschlussleitungen können in von den Stadtwerken Delmenhorst GmbH zugestandenen Ausnahme-fällen auch in Zählerschächten montiert werden.
Hausanschlussraum. In dem Hausanschlussraum sollen die erforderlichen Anschluss- und Betriebs- einrichtungen (die Übergabestation und ggf. die Hauszentrale) installiert werden. Die Lage und Abmessungen sind mit dem FVU rechtzeitig abzustimmen. Als Planungsgrundlage gilt die DIN 18012. Die Zugänglichkeit für Mitarbeiter des FVU und dessen Beauftragte muss gewährleistet sein. Die einschlägigen Vorschriften über Wärme- und Schalldämmung, sowie Brandschutz sind einzuhalten. Bild 1: Hausanschlussraum beispielhaft Ausreichende Beleuchtung und Be- und Entlüftung, sowie eine Schuko- Steckdose (230 V / 50 Hz) für Wartungs- und Reparaturarbeiten sind notwendig. Die elektrischen Installationen und Potentialausgleiche sind nach DIN VDE 0100 und DIN 57100 für Nassräume auszuführen. Die Inbetriebsetzung kann nur bei vorhandenem Potentialausgleich erfolgen. Die Querschnitte der Potentialausgleichsleitung sind entsprechend der DIN VDE 0100-540 zu bemessen. Der Übergaberaum sollte mit einer ausreichenden Entwässerung versehen sein. Eine Kaltwasserzapfstelle ist zu empfehlen. Die Anordnung der Gesamtanlage muss den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen und so erfolgen, dass im Gefahrenfalle jederzeit ein ausreichender und sicherer Fluchtweg besteht. Wegweisende Beschilderung bei großen Stationsräumen ist empfehlenswert. Betriebsanleitungen mit Schaltschema und Hinweisschilder für Störfälle sind an gut sichtbarer Stelle anzubringen. Für Ein- oder Zweifamilienhäuer ist kein gesonderter Hausanschlussraum erforderlich. Eine ausreichende Entwässerung und eine Kaltwasserzapfstelle sind dennoch erforderlich.
Hausanschlussraum. Nach §11 Abs. 1 der AVBFernwärmeV ist ein geeigneter Raum zur Unterbringung der erforderlichen technischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Der Wärmelieferant oder ein von ihm beauftragter Dritter ist berechtigt, die Räume des Wärmeabnehmers zu betreten, soweit dies zur Prüfung der technischen Einrichtungen oder zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten erforderlich ist. Er hat den Wärme- abnehmer auf anerkannte Sicherheits- und Funktionsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen.
Hausanschlussraum begehbarer und abschließbarer Raum eines Gebäudes, der zur Einführung der Anschlusslei- tungen für die Ver- und Entsorgung des Gebäudes bestimmt ist und in dem die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen untergebracht werden [Quelle: DIN 18012]
Hausanschlussraum. Für die vertragsgemäße Übergabe der Fernwärme ist nach AVBFernwärmeV vom Kun- den ein geeigneter Raum oder Platz zur Verfügung zu stellen. Im Hausanschlussraum werden die Übergabestation und gegebenenfalls die Hauszentrale eingebaut. Grundsätzlich muss der Hausanschlussraum an der Außenwand der zur Versorgungs- seite zugewandten Straße liegen und sich möglichst im Kellergeschoss befinden. Die genaue Lage und Abmessungen sind mit den swt rechtzeitig abzustimmen. Nach DIN 18012 ist ein gesonderter Hausanschlussraum in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten erforderlich. Die erforderliche Größe richtet sich nach dem Platzbedarf der Übergabestation, der Hauszentrale sowie evtl. zusätzlichen Betriebseinrichtungen ( Trinkwassererwärmungs- anlage, Pufferspeicher). Grundsätzlich ist die Mindestgröße des Raumes dem Kapitel
Hausanschlussraum. Es gelten neben der Satzung des Verbandes die DIN 18012 und die anerkannten Regeln der Technik. Der Kunde hat zur Installation des Wasserzählers einen geeigneten Raum zur Verfügung zu stel- len. Dieser muss trocken, frostsicher, gasfrei und geruchsneutral sein. Der Raum und die dort befindlichen Teile des Hausanschlusses müssen für Mitarbeiter bzw. Beauftragte des Verbandes leicht und sicher zugänglich sein und dürfen nicht der Gefahr einer Beschädigung ausgesetzt werden. Wasserzähler des Verbandes werden nicht in Toilettenräumen, Nassräumen, Ställen, Lager- räume für wassergefährdende Stoffe oder Räumen installiert, die nicht den Hygieneanforderun- gen der Trinkwasserversorgung genügen. Ist eine Hausanschlussnische nach DIN 18012 vorgesehen, ist eine Abstimmung mit dem Ver- band bei Planung des Gebäudes bzw. vor Herstellung des Hausanschlusses unbedingt erforder- lich. Gleiches gilt für die Herstellung mit einem Mehrspartenhausanschluss (MSH). Beeinträchtigungen der Zugänglichkeit des Hausanschlusses, welche z. B. durch nachträglich montierte Wandverkleidungen, Schränke, Wasserspeicher, etc. verursacht werden, sind vom Kunden und auf dessen Kosten zu beseitigen. Kann durch eine Änderung des Trinkwasserhaus- anschlusses ein ungehinderter Zugang hergestellt werden, bestimmt der Verband über die Um- setzung. Die Kosten einer Hausanschlussänderung trägt der Kunde. Bei nicht unterkellerten Gebäuden gibt es drei Möglichkeiten, um die Wasserleitung in das Ge- bäude zu führen, nachfolgend unter a), b) und c) beschrieben:
Hausanschlussraum. In dem Hausanschlussraum sollen die Versorgungsanlage und die Hauszentrale eingebaut werden. Ein Hausanschlussraum ist erforderlich, bei einem Anschlusswert von mehr als 30 kW bzw. nach DIN 18012 in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten. Der Platzbedarf von Trinkwassererwärmungsanlagen ist ebenfalls zu beachten. Der erforder- liche Platzbedarf ist mit der SWW abzustimmen. Vor der Versorgungsanlage ist eine freizuhaltende Bedien- und Arbeitsfläche von mind. 1,20 m zu gewährleisten.
Hausanschlussraum. Der Hausanschlussraum soll nach Möglichkeit folgende Bedingungen erfüllen: • Verschliessbarer, einfach zugänglicher Raum • Transportwege und Platzbedarf für Wartungsarbeiten • Wasseranschluss • Entwässerung • Ausreichende Beleuchtung, Steckdose, 230 V • Plombierbare Sicherung (Stromversorgung) für Wärmemessung und Regler • Ausreichende Be- und Entlüftung
Hausanschlussraum. Nach DIN 18012 ist ein Hausanschlussraum in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten erforderlich. In dem Hausanschlussraum sollen die Übergabestation und gegebenenfalls die Hauszentrale eingebaut werden. m Der Raum muss verschließbar und jederzeit für Mitarbeiter des FVU und dessen Beauftragte zugänglich sein. Der Platz- bedarf von Trinkwassererwärmungsanlagen ist vom eingesetzten System abhängig. Der erforderliche Platzbedarf ist mit dem FVU abzustimmen. Hauszentrale l1 0m Abbildung 3: Hausanschlussraum Temperatursprei- zung Volumen-strom Anschluss-wert l1 l2 [K] [m³/h] [kW] [m] [m] 30 1,22 42 0,40 0,80 30 2,86 100 0,40 1,20 30 5,01 175 0,50 1,30 30 8,60 300 0,50 1,50 30 14,33 500 0,60 1,60 30 18,63 650 0,80 1,90 Tabelle 1: Platzbedarf von Fernwärme-Übergabestationen in Hausanschlussräumen bei 30 K Spreizung Die Hausanschlusswand ist nach DIN 18012 für Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten vorgesehen. Die Hausanschlusswand dient der Anordnung und der Befestigung von Leitungen, Übergabestation und ggf. Betriebsein- richtungen. 1139 mm Aufgrund des geringen Platzbedarfs ist eine anderweitige Nutzung des Raumes möglich. Die erforderlichen Arbeits- und Bedienflächen sind stets freizuhalten. Der Platzbedarf von Trink-wassererwärmungsanlagen ist vom eingesetzten System abhängig. Der erforderliche Platzbedarf ist mit dem FVU abzustimmen. l1 Hauszentrale Mind. 1,20 m Abbildung 4: Hausanschlusswand Temperatursprei- zung Volumen-strom Anschluss-wert l1 l2 [K] [m³/h] [kW] [m] [m] 30 1,22 42 0,40 0,80 30 2,86 100 0,40 1,20 Tabelle 2: Platzbedarf von Fernwärme-Übergabestationen an Hausanschlusswänden bei 30 K Spreizung Die Hausanschlussnische ist geeignet für nichtunterkellerte Einfamilienhäuser. Sie dient der Einführung der Anschlusslei- tungen sowie der Aufnahme der Hausstation und ggf. Betriebseinrichtungen. Das Nischenaußenmaß beträgt nach DIN 18012 1,01 m (l1) x 2,0 m (l2). Die Tür der Hausanschlussnische muss mit ausreichend großen Lüftungsöffnungen versehen sein, um die Temperatur- grenzen (siehe 5.3) einzuhalten.