Common use of Hausrecht Clause in Contracts

Hausrecht. 1. Die vom Vermieter beauftragten Dienstkräfte üben das Hausrecht aus. Ihnen ist zur Wahrung ihrer Belange der Zutritt zu sämtlichen Veranstaltungen unentgeltlich zu gestatten. Das Hausrecht des Mieters gegenüber den Besuchern bleibt unberührt.

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Samples: www.bg-events.info

Hausrecht. 110.1. Die vom Vermieter von der Vermieterin beauftragten Dienstkräfte üben gegenüber dem Mieter und neben dem Mieter gegenüber den Besuchern das Hausrecht aus. Ihnen ist zur Wahrung ihrer Belange der Zutritt zu sämtlichen Veranstaltungen unentgeltlich zu gestatten. Das Hausrecht des Mieters nach dem Versammlungsgesetz gegenüber den Besuchern bleibt unberührt.

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Samples: theater.nienburg.de

Hausrecht. 1. Die vom Vermieter von der Vermieterin beauftragten Dienstkräfte üben gegenüber dem Mieter und den Besuchern das Hausrecht aus. Ihnen ist zur Wahrung ihrer Belange der Zutritt zu sämtlichen Veranstaltungen unentgeltlich zu gestatten. Das Hausrecht des Mieters der Vermieterin nach dem Versammlungsgesetz gegenüber den Besuchern bleibt hiervon unberührt.

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Samples: www.vb-mittelhessen.de

Hausrecht. 1. Die vom Vermieter beauftragten Dienstkräfte Mitarbeiter üben gegenüber dem Mieter und neben dem Mieter gegenüber den Besuchern das Hausrecht aus. Ihnen ist zur Wahrung ihrer Belange der Zutritt zu sämtlichen Veranstaltungen unentgeltlich zu gestatten. Das Hausrecht des Mieters gegenüber den Besuchern nach dem Versammlungsgesetz bleibt unberührt.

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Samples: www.nuernberg.de

Hausrecht. 1. Die vom Vermieter beauftragten Dienstkräfte üben Vermieterin übt gegenüber der Mieterin/dem Mieter und neben der Mieterin/dem Mieter gegenüber den Besuchern in der Mietsache das Hausrecht aus. Ihnen ist zur Wahrung ihrer Belange der Zutritt zu sämtlichen Veranstaltungen unentgeltlich zu gestatten. Das Hausrecht der Mieterin/des Mieters nach dem Versammlungsgesetz gegenüber den Besuchern bleibt unberührt. Dem Personal der Vermieterin, der Polizei, der Feuerwehr und den Aufsichtsbehörden ist jederzeit der Zutritt zu den vermieteten Räumen zu gestatten.

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Samples: www.pfungstadt.de

Hausrecht. 1. Die vom Vermieter beauftragten Dienstkräfte üben gegenüber dem Mieter und neben dem Mieter auch unmittelbar gegenüber den Besuchern das Hausrecht aus. Ihnen ist zur Wahrung ihrer Belange der Zutritt zu sämtlichen Veranstaltungen unentgeltlich zu gestatten. Das Hausrecht des Mieters gegenüber den Besuchern nach dem Versammlungsgesetz bleibt unberührt.

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Samples: www.tsv-aichach.de

Hausrecht. (1. ) Die vom Vermieter von der Vermieterin beauftragten Dienstkräfte üben gegenüber dem Mieter und neben dem Mieter gegenüber Besuchern in der Stadthalle das Hausrecht aus. Ihnen ist zur Wahrung ihrer Belange der Zutritt zu sämtlichen Veranstaltungen unentgeltlich zu gestatten. Das Hausrecht des Mieters gegenüber den Besuchern nach dem Versammlungsgesetz bleibt unberührt.

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Samples: Mietvertrag

Hausrecht. 1Die Vermieterin bzw. Die vom Vermieter beauftragten Dienstkräfte deren Beauftragte üben gegenüber dem Mieter und neben dem Mieter gegenüber den Besuchern das Hausrecht aus. Ihnen ist zur Wahrung ihrer Belange der Zutritt zu sämtlichen Veranstaltungen unentgeltlich zu gestatten. Das Hausrecht des Mieters gegenüber den Besuchern nach dem Versammlungsgesetz bleibt unberührt.

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Samples: www.nuernberg.de