Herstellergarantie. Soweit ein Hersteller eine freiwillige Zusage abgegeben hat, dass die Ware für eine bestimmte Zeit ordnungsgemäß funktioniert (Herstellergarantie) gelten die diesbezüglichen Garantien des Herstellers. Die Bedingungen und Beschränkungen der jeweiligen Herstellergarantien sind den jeweiligen Garantiebestimmungen zu entnehmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Herstellergarantie. 12.1. Soweit ein Hersteller eine freiwillige Zusage abgegeben hat, dass die Ware für eine bestimmte Zeit ordnungsgemäß funktioniert (Herstellergarantie) gelten die diesbezüglichen Garantien des Herstellers. Die Bedingungen und Beschränkungen der jeweiligen Herstellergarantien sind den jeweiligen Garantiebestimmungen zu entnehmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Herstellergarantie. Soweit ein Hersteller eine freiwillige Zusage abgegeben hat, dass die eine Ware für eine bestimmte Zeit ordnungsgemäß funktioniert (Herstellergarantie) gelten die diesbezüglichen Garantien des Herstellers. Die Bedingungen und Beschränkungen der jeweiligen Herstellergarantien sind den jeweiligen Garantiebestimmungen zu entnehmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reparaturleistungen
Herstellergarantie. 11.1. Soweit ein Hersteller eine freiwillige Zusage abgegeben hat, dass die Ware für eine bestimmte Zeit ordnungsgemäß funktioniert (Herstellergarantie) gelten die diesbezüglichen Garantien des Herstellers. Die Bedingungen und Beschränkungen der jeweiligen Herstellergarantien sind den jeweiligen Garantiebestimmungen zu entnehmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Herstellergarantie. 9.1. Soweit ein Hersteller eine freiwillige Zusage abgegeben hat, dass die Ware für eine bestimmte Zeit ordnungsgemäß funktioniert (Herstellergarantie) gelten die diesbezüglichen Garantien des Herstellers. Die Bedingungen und Beschränkungen der jeweiligen Herstellergarantien sind den jeweiligen Garantiebestimmungen zu entnehmen.
9.2. Sollte die Inanspruchnahme der Herstellergarantie unser Eingreifen erfordern, so sind wir dazu berechtigt, den für uns angefallenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen