Sonstiges/Salvatorische Klausel. 12.1. Wir verarbeiten und speichern die Daten unserer Kunden im Zuge der Abwicklung des Bestellvorgangs und kommen hiermit unserer Hinweispflicht nach.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll seitens des Gerichts/Schiedsgerichts durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Sonstiges/Salvatorische Klausel. Soweit Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
Sonstiges/Salvatorische Klausel. 6.1 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
6.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz.
Sonstiges/Salvatorische Klausel. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten.
Sonstiges/Salvatorische Klausel. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten ein- zelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, wird hierdurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführba- ren Regelung gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlichen Ziel dieser Rege- lung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.
Sonstiges/Salvatorische Klausel. 12.1. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Ver- trages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine solche, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirt- schaftlichen Sinn des Vertrages am nächsten kommt.
12.3. Gerichtsstand für alle sich aus einem Vertrag mit der Agentur ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Agentur.
Sonstiges/Salvatorische Klausel. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen und/oder des Vertrages un- wirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestim- mung eine dem Zweck der Vereinbarung entspre- chende oder zumindest nahe kommende Ersatz- bestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses verein- bart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Be- stimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Sonstiges/Salvatorische Klausel. 1. Informationen über die Verarbeitungseffekte und Kapazitäten der gelieferten Waren, andere Vorschläge, Ratschläge und Betriebshandbücher müssen von unserem Personal vor und nach Abschluss des Vertrages nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt werden. Dennoch können wir keine Haftung dafür oder für andere ergänzende Vertragspflichten übernehmen.
Sonstiges/Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Sonstiges/Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Vertrag in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt und dem gerecht wird, was die Parteien mit der unwirksamen Vereinbarung bezweckt haben.