Hinweise zum Zahlungsverkehr und zum Jahresabschluss. Die Hochschule bewirtschaftet alle an der Einrichtung zu verwaltenden Einnahmen und Ausgaben in eigener Zuständigkeit und außerhalb des Landeshaushaltes. Der Betrieb der hochschuleigenen Zahl- stelle erfolgt auf der Grundlage der hierzu erlassenen Dienstanweisung. Änderungen und Ergänzungen zur Dienstanweisung sind dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung anzuzeigen und zu genehmigen. Die Beiträge zur Rechnungslegung und die Berichterstattung zum Jahresabschluss richten sich nach den Regelungen des Landes, soweit nicht gesondert geregelt.
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Hinweise zum Zahlungsverkehr und zum Jahresabschluss. Die Hochschule bewirtschaftet alle an der Einrichtung zu verwaltenden Einnahmen und Ausgaben in eigener Zuständigkeit und außerhalb des Landeshaushaltes. Der Betrieb der hochschuleigenen Zahl- stelle erfolgt auf der Grundlage der hierzu erlassenen Dienstanweisung. Änderungen und Ergänzungen Ergänzun- gen zur Dienstanweisung sind dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Kultusministerium anzuzeigen und zu genehmigen. Die Beiträge zur Rechnungslegung und die Berichterstattung zum Jahresabschluss richten sich nach den Regelungen des Landes, soweit nicht gesondert geregelt.
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