Honorare. 01. Es gilt das vereinbarte Honorar mit XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). 02. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck, das vereinbarte Land und den vereinbarten Zeitraum. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. 03. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Materialkosten, Grafiker-, Modell-, Hair&Makeup-, Stylinghonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reise- kosten, erforderliche Spesen, etc.) sind, wenn nicht anders ausgewiesen, nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. 04. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Dies gilt auch bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke 05. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen. 06. Das vereinbarte Honorar ist bei Übermittlung des Bildmaterials mit der Rechnung fällig. 07. Wird bei Auftragsproduktionen die für diese Dienstleistung veranschlagte Zeit aus Gründen, die XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so werden diese Überstunden aus dem festgelegten Tagessatz entsprechend prozentual berechnet. Dies gilt auch für alle anfallende Kosten der Überstunden und Mehraufwendungen der im Namen des Kunden gebuchten zusätzlichen Dienstleistern und Mitarbeiter. 08. Sofern keine Fotoregie von Kundenseite übernommen wird, gilt der Auftrag nach Durchführung als erbracht. Nacharbeiten sind somit neu zu honorieren. 09. Kommt ein Auftrag aus Gründen, die XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY nicht zu vertreten hat, zum vorgesehenen Termin nicht zur Ausführung, so kann ein Ausfallhonorar des Fotografen sowie der übrigen Produktionscrew wie z.B. Stylisten, Modelle etc. von 100 % der Netto-Honorare plus aller Nebenkosten berechnet werden. Ausgenommen sind die Fälle höherer Gewalt. 10. Änderungswünsche des Kunden oder seines Beauftragten während der Aufnahme- produktion gehen zu Lasten des Kunden und werden zum üblichen Preis berechnet. Bei Vereinbarung eines Pauschalpreises ist XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY berechtigt, Sonderleistungen, die über den schriftlichen Auftragsumfang hinausgehen, nach Zeit- und Materialaufwand gesondert zu berechnen, dies gilt auch insbesondere für Overtime- Zuschläge des Fototeams.
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Honorare. 011. Es gilt das Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Honorar mit XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY. Ist kein Honorar vereinbart wordenPauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet Im Einzelfall zusätzlich entstehende Aufwendungen, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM)wie z.B. Gebühren, Eintritt, Auslagen, Sonderwünsche, sind dem Fotografen zu erstatten.
022. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten ZweckNebenkosten (Reisekosten, das vereinbarte Land Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und den vereinbarten Zeitraum. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
03. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Materialkosten, Grafiker-, Modell-, Hair&Makeup-, Stylinghonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reise- kosten, erforderliche Spesen, Studiomieten etc.) sind, wenn nicht anders ausgewiesen, sofern nicht im Honorar enthalten und gehen Pauschalpreis inbegriffen, vom Auftraggeber zu Lasten des Auftraggeberstragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
043. Das Honorar Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten , oder den sich aus dem Pauschalpreis rechnerisch ergebende Stundensatz.
4. Sollte die Auftragserteilung zur Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Erteilung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung für Administration, Vorgespräch, etc., von 50,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer fällig.
5. Für Auftragsstornierungen ab dem 4.Tag gilt folgende Tabelle: o 12 Monate vor Buchungstermin 20% des vereinbarten Honorars o 6 Monate vor Buchungstermin 30% des vereinbarten Honorars o 3 Monate vor Buchungstermin 50% des vereinbarten Honorars o 1 Monate vor Buchungstermin 75% des vereinbarten Honorar
6. Die Buchung durch den Auftraggeber ist auch dann ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung verbindlich. Sollte eine Anzahlung vereinbart sein, so sind 30% des vereinbarten Honorars innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung zu überweisen, bzw. in voller Höhe bar zu bezahlen. Die restlichen 70% des Honorars incl. aller Nebenkosten (siehe Punkt V.1) sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Lichtbilder auf Datenträger zu begleichen.
7. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Nach einer Mahnung (berechtigt ab dem 15.Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wirdHonorar mit 4% p.a. Dies gilt auch bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke
05zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden Auftraggebers zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
06. Das vereinbarte Honorar ist bei Übermittlung Xxxxxxxxxx und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Bildmaterials mit der Rechnung fällig.
07. Wird bei Auftragsproduktionen die für diese Dienstleistung veranschlagte Zeit aus Gründen, die XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so werden diese Überstunden aus dem festgelegten Tagessatz entsprechend prozentual berechnet. Dies gilt auch für alle anfallende Kosten der Überstunden und Mehraufwendungen der im Namen des Kunden gebuchten zusätzlichen Dienstleistern und Mitarbeiter.
08. Sofern keine Fotoregie von Kundenseite übernommen wird, gilt der Auftrag nach Durchführung als erbracht. Nacharbeiten sind somit neu zu honorieren.
09. Kommt ein Auftrag aus Gründen, die XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY nicht zu vertreten hat, zum vorgesehenen Termin nicht zur Ausführung, so kann ein Ausfallhonorar des Fotografen sowie der übrigen Produktionscrew wie z.B. Stylisten, Modelle etc. von 100 % der Netto-Honorare plus aller Nebenkosten berechnet werden. Ausgenommen sind die Fälle höherer Gewalt.
10. Änderungswünsche des Kunden oder seines Beauftragten während der Aufnahme- produktion Gerichts gehen zu Lasten des Kunden Auftraggebers.
8. Xxxxxxxxxxxxx für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und werden zum üblichen Preis berechnet. Bei Vereinbarung eines Pauschalpreises ist XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY berechtigt, Sonderleistungen, die über den schriftlichen Auftragsumfang hinausgehen, nach Zeit- und Materialaufwand gesondert zu berechnen, dies gilt auch insbesondere für Overtime- Zuschläge des Fototeamsgrober Fahrlässigkeit.
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Honorare. 01Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Es gilt das vereinbarte Honorar mit XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der jeweils Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt unberührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. Honorare enthalten keine Nebenkosten für Versand- und Materialkosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden und vom Kunden zu tragen sind. Honorare richten sich nach den aktuellen Bildhonorarübersicht Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
02. Das Honorar gilt nur Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens einen Monat nach der Erklärung, dass der Beitrag angenommen ist. Hat der Kunde bei exklusiv angebotenem Material nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Kunde anderweitig angeboten werden. Wird für die einmalige Nutzung Herstellung des Bildmaterials zu dem vereinbarten ZweckMaterials ein Honorar als Stundensatz, das Tagessatz oder vereinbarte Land Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart, so sind Nebenkosten (Reisekosten, Versandkosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und den vereinbarten Zeitraum. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
03. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Materialkosten, Grafiker-, Modell-, Hair&Makeup-, Stylinghonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reise- kosten, erforderliche Spesen, Studiomieten etc.) sind, wenn nicht anders ausgewiesen, nicht im Honorar enthalten und gehen diese Nebenkosten sind vom Kunde zu Lasten des Auftraggebers.
04tragen. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wirdGegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Dies gilt auch bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke
05. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
06. Das vereinbarte Honorar ist bei Übermittlung des Bildmaterials mit der Rechnung fällig.
07Mehrwertsteuer aus. Wird bei Auftragsproduktionen die für diese Dienstleistung veranschlagte die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so werden diese Überstunden aus dem festgelegten Tagessatz entsprechend prozentual berechneterhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Dies gilt Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für alle anfallende Kosten die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Überstunden und Mehraufwendungen Kunde nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kundes kann der im Namen Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Hat der Kunde dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Kunden gebuchten zusätzlichen Dienstleistern und Mitarbeiter.
08. Sofern keine Fotoregie von Kundenseite übernommen wird, gilt der Auftrag nach Durchführung als erbracht. Nacharbeiten sind somit neu zu honorieren.
09. Kommt ein Auftrag aus Gründen, die XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY nicht zu vertreten hat, zum vorgesehenen Termin nicht zur AusführungMaterials gegeben, so kann ein Ausfallhonorar des Fotografen sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der übrigen Produktionscrew wie z.B. Stylistenkünstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, Modelle etcso hat er die Mehrkosten zu tragen. von 100 % der NettoDer Fotograf behält den Vergütungs-Honorare plus aller Nebenkosten berechnet werden. Ausgenommen sind die Fälle höherer GewaltAnspruch für bereits begonnene Arbeiten.
10. Änderungswünsche des Kunden oder seines Beauftragten während der Aufnahme- produktion gehen zu Lasten des Kunden und werden zum üblichen Preis berechnet. Bei Vereinbarung eines Pauschalpreises ist XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY berechtigt, Sonderleistungen, die über den schriftlichen Auftragsumfang hinausgehen, nach Zeit- und Materialaufwand gesondert zu berechnen, dies gilt auch insbesondere für Overtime- Zuschläge des Fototeams.
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Samples: Lieferungs Und Geschäftsbedingungen
Honorare. 011. Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar mit XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es versteht sich nach zuzüglich der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM)gültigen Mehrwertsteuer.
022. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck, das vereinbarte Land und den vereinbarten ZeitraumZweck gemäß Ziff. III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.weitergehende
033. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.z. B. MaterialkostenMaterial – und Laborkosten, Grafiker-, Modell-, Hair&Makeup-, StylinghonorareModellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reise- kostenReisekosten, erforderliche Spesen, etc.) sind, wenn nicht anders ausgewiesen, sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des AuftraggebersKunden.
044. Das Honorar gemäß V. 1 AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Dies gilt auch bei Bei Verwendung der Aufnahmen Aufnahme als Arbeitsvorlage für Layout- und PräsentationszweckePräsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 25,00 € pro Aufnahme an.
055. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen unbestrittener oder rechtskräftig rechtskräftiger festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
066. Das vereinbarte Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche des Fotografen durch den Auftraggeber.
7. Zusätzlich zum Honorar ist bei Übermittlung des Bildmaterials mit der Rechnung Herstellung von physikalischen Produkten wie – aber nicht beschränkend auf – Printmedien, Merchandise- oder Tonträgerprodukte die Zusendung von drei Belegexemplaren vereinbart. Diese sind innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Erstverkaufstag zu übersenden. Maßgeblich ist der Eingang bei Fotografie Rohnfeld, nicht der Versandtag. Für den Fall, dass der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Lieferung der Belegexemplare innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung nicht oder nicht vollständig nachkommt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 € fällig. Außerdem entsteht die Verpflichtung, dem Fotografen die Schäden zu ersetzen, die durch Ersatzbeschaffung entstehen (z. B. Kaufpreis und Versandkosten).
078. Wird Eventuell eingeräumte Rabatte setzen eine fristgemäße Zahlung voraus und verlieren bei Auftragsproduktionen die für diese Dienstleistung veranschlagte Zeit aus GründenZahlungsverzug ihre Gültigkeit (= Zahlungseingang später als 10 Tage nach Buchung) (Zahlungsziel 7 Tage zzgl. 3 Tage Karenzzeit). Für Mahnungen, die XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so werden diese Überstunden aus dem festgelegten Tagessatz entsprechend prozentual berechnet. Dies gilt auch für alle anfallende Kosten der Überstunden und Mehraufwendungen der im Namen des Kunden gebuchten zusätzlichen Dienstleistern und Mitarbeiter.
08. Sofern keine Fotoregie von Kundenseite übernommen wird, gilt der Auftrag nach Durchführung als erbracht. Nacharbeiten sind somit neu zu honorieren.
09. Kommt ein Auftrag aus Gründen, die XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY nicht zu vertreten hat, zum vorgesehenen Termin nicht zur Ausführung, so kann ein Ausfallhonorar des Fotografen sowie der übrigen Produktionscrew wie z.B. Stylisten, Modelle Zahlungserinnerungen etc. von 100 % der Netto-Honorare plus aller Nebenkosten berechnet werdensind 12,50€ pro Schreiben zzgl. Ausgenommen sind die Fälle höherer GewaltFremdkosten wie z. B. Bankspesen bei nicht eingelösten Bankeinzügen vereinbart.
10. Änderungswünsche des Kunden oder seines Beauftragten während der Aufnahme- produktion gehen zu Lasten des Kunden und werden zum üblichen Preis berechnet. Bei Vereinbarung eines Pauschalpreises ist XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY berechtigt, Sonderleistungen, die über den schriftlichen Auftragsumfang hinausgehen, nach Zeit- und Materialaufwand gesondert zu berechnen, dies gilt auch insbesondere für Overtime- Zuschläge des Fototeams.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Honorare. 011. Es gilt das vereinbarte Honorar mit XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY/ Angebot. Ist kein Honorar / Angebot vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen STUDIO2-Preisliste, nachzulesen im STUDIO2 Xxxxxxxxxxx 0x 00000 Xxxxxxxxxx XX Xxxx oder als Download per PDF unter xxx.xxxxxx0-xxxxx.xx. Nicht in der Preisliste aufgeführte Leistungen orientieren sich an der aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
022. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck, das vereinbarte Land und den vereinbarten ZeitraumZweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
033. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. MaterialkostenMaterial- und Laborkosten, Grafiker-, Modell-, Hair&Makeup-, StylinghonorareModellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reise- kostenReisekosten, erforderliche Spesen, Spesen etc.) sind, wenn nicht anders ausgewiesen, sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des AuftraggebersKunden, sofern nichts nichts Abweichendes im Angebot vereinbart wurde.
044. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Dies gilt auch bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke.
055. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
066. Das vereinbarte Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche des Fotografen durch den Auftraggeber.
7. Zusätzlich zum Honorar ist bei Übermittlung des Bildmaterials mit der Rechnung Herstellung von physikalischen Produkten wie – aber nicht beschränkend auf - Printmedien, Merchandise- oder Tonträgerprodukte die Zusendung von zwei Belegexemplaren vereinbart. Diese sind innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Erstverkaufstag / Veröffentlichungstag zu übersenden. Maßgeblich ist der Eingang bei STUDIO2, nicht der Versandtag. Für den Fall, dass der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Lieferung der Belegexemplare innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung nicht oder nicht vollständig nachkommt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von €100,00 (einhundert Euro) fällig. Außerdem entsteht die Verpflichtung, dem Fotografen die Schäden zu ersetzen, die durch Ersatzbeschaffung entstehen (z.B. Kaufpreis und Versandkosten).
078. Wird Eventuell eingeräumte Rabatte setzen eine fristgemäße Zahlung voraus und verlieren bei Auftragsproduktionen die für diese Dienstleistung veranschlagte Zeit aus Gründen, die XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so werden diese Überstunden aus dem festgelegten Tagessatz entsprechend prozentual berechnet. Dies gilt auch für alle anfallende Kosten der Überstunden und Mehraufwendungen der im Namen des Kunden gebuchten zusätzlichen Dienstleistern und MitarbeiterZahlungsverzug ihre Gültigkeit.
08. Sofern keine Fotoregie von Kundenseite übernommen wird, gilt der Auftrag nach Durchführung als erbracht. Nacharbeiten sind somit neu zu honorieren.
09. Kommt ein Auftrag aus Gründen, die XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY nicht zu vertreten hat, zum vorgesehenen Termin nicht zur Ausführung, so kann ein Ausfallhonorar des Fotografen sowie der übrigen Produktionscrew wie z.B. Stylisten, Modelle etc. von 100 % der Netto-Honorare plus aller Nebenkosten berechnet werden. Ausgenommen sind die Fälle höherer Gewalt.
10. Änderungswünsche des Kunden oder seines Beauftragten während der Aufnahme- produktion gehen zu Lasten des Kunden und werden zum üblichen Preis berechnet. Bei Vereinbarung eines Pauschalpreises ist XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY berechtigt, Sonderleistungen, die über den schriftlichen Auftragsumfang hinausgehen, nach Zeit- und Materialaufwand gesondert zu berechnen, dies gilt auch insbesondere für Overtime- Zuschläge des Fototeams.
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Honorare. 01. Es gilt das vereinbarte Honorar mit XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHYHonorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich Jede Produktion wird nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht Ihnen ausgehändigten Preistafel abgerechnet und ist am Produktionstag von dem Model / Auftraggeber in bar gegen Rechnung zu begleichen. Bilder oder Grafiken werden grundsätzlich erst nach der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
02vollständigen Bezahlung der Produktionskosten ausgehändigt bzw. zugeschickt. Bestellte Bilder oder Grafiken werden nach der Ihnen ausgehändigten Preistafel berechnet. Diese liegen für Sie im Studio abholbereit und werden gegen Barzahlung übergeben oder gegen Vorkasse versendet. Andere Zahlungsmethoden werden nicht akzeptiert. Bilder oder Grafiken bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Xxxxxx Xxxxxxxxxxx und sind für eine Verwendung jeglicher Art nicht freigegeben. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck, das vereinbarte Land und den vereinbarten Zeitraum. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
03. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. MaterialkostenMaterial- und Laborkosten, Grafiker-, Modell-, Hair&Makeup-, StylinghonorareModellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reise- kostenReisekosten, erforderliche Spesen, Spesen etc.) sind, wenn nicht anders ausgewiesen, sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
04Kunden. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht bzw. verwendet wird. Dies gilt auch bei Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke
05. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
06Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 15,-- pro Aufnahme an. Das vereinbarte Honorar ist bei Übermittlung des Bildmaterials mit umgehend nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung fällig.
07keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Wird Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Xxxxxx Xxxxxxxxxxx ist freiberuflicher Künstler und bei Auftragsproduktionen die für diese Dienstleistung veranschlagte Zeit aus Gründen, die XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so werden diese Überstunden aus dem festgelegten Tagessatz entsprechend prozentual berechnetder Künstlersozialkasse (KSK) versichert. Dies gilt auch für alle anfallende Kosten der Überstunden und Mehraufwendungen der Geschäftskunden können im Namen des Kunden gebuchten zusätzlichen Dienstleistern und Mitarbeiter.
08. Sofern keine Fotoregie Falle einer Solzialversicherungsprüfung von Kundenseite übernommen wird, gilt der Auftrag nach Durchführung als erbracht. Nacharbeiten sind somit neu zu honorieren.
09. Kommt ein Auftrag aus Gründen, die XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY nicht zu vertreten hat, zum vorgesehenen Termin nicht zur Ausführung, so kann ein Ausfallhonorar des Fotografen sowie der übrigen Produktionscrew wie z.B. Stylisten, Modelle etc. von 100 KSK aufgefordert werden 4,9% der Netto-Honorare plus aller Nebenkosten berechnet werden. Ausgenommen sind Auftragssumme an die Fälle höherer GewaltKSK abzuführen.
10. Änderungswünsche des Kunden oder seines Beauftragten während der Aufnahme- produktion gehen zu Lasten des Kunden und werden zum üblichen Preis berechnet. Bei Vereinbarung eines Pauschalpreises ist XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY berechtigt, Sonderleistungen, die über den schriftlichen Auftragsumfang hinausgehen, nach Zeit- und Materialaufwand gesondert zu berechnen, dies gilt auch insbesondere für Overtime- Zuschläge des Fototeams.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Fotoarbeiten
Honorare. 011. Es Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar mit XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHYHonorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der den jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM)Preislisten, die gern zugesandt werden.
022. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird zur Terminreservierung ein Drittel des Auftragswertes berechnet. Der Fotograf bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E-Mail. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Zahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Das vereinbarte Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials Fotografen ist zum Hochzeitstermin / Aufnahmetermin, jedoch spätestens bis Abgaber der Bilddateien per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechungen per E-Mail zu dem vereinbarten Zweck, das vereinbarte Land und den vereinbarten Zeitraumerhalten. Soll Nach einer Mahnung kommt der Auftragggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich mit 10% p.a. zu vereinbaren.
03. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Materialkosten, Grafiker-, Modell-, Hair&Makeup-, Stylinghonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reise- kosten, erforderliche Spesen, etc.) sind, wenn nicht anders ausgewiesen, nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
04. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Dies gilt auch bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke
05verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden Auftraggebers zulässig. Zulässig ist außerdem Xxxxxxxxxx und die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen GegenforderungenKosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
063. Das vereinbarte Honorar ist bei Übermittlung Bis zur vollständigen Bezahlung des Bildmaterials mit der Rechnung fälligKaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum des Fotografen.
074. Wird bei Auftragsproduktionen Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für diese Dienstleistung veranschlagte Zeit bereits begonnene Arbeiten.
6. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Bis 30 Minuten Verlängerung ist kostenfrei, jede weitere halbe Stunde wird mit 90 Euro (incl Mwst) berechnet.
7. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY nicht der Auftraggeber zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so werden diese Überstunden aus dem festgelegten Tagessatz entsprechend prozentual berechnet. Dies gilt auch für alle anfallende Kosten der Überstunden und Mehraufwendungen der im Namen des Kunden gebuchten zusätzlichen Dienstleistern und Mitarbeiter.
08. Sofern keine Fotoregie von Kundenseite übernommen wird, gilt der Auftrag nach Durchführung als erbracht. Nacharbeiten sind somit neu zu honorieren.
09. Kommt ein Auftrag aus Gründen, die XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY nicht zu vertreten hat, zum vorgesehenen Termin nicht zur Ausführunghat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann ein Ausfallhonorar der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
8. Xxxxx der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen sowie der übrigen Produktionscrew wie z.B. Stylistenvor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, Modelle etcso sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von 100 % der Netto-Honorare plus aller Nebenkosten berechnet werdendieser Regelung unberührt. Ausgenommen sind die Fälle höherer GewaltZahlungen zur Terminresevierung werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
10. Änderungswünsche des Kunden oder seines Beauftragten während der Aufnahme- produktion gehen zu Lasten des Kunden und werden zum üblichen Preis berechnet. Bei Vereinbarung eines Pauschalpreises ist XXXXXXX XXXXX PHOTOGRAPHY berechtigt, Sonderleistungen, die über den schriftlichen Auftragsumfang hinausgehen, nach Zeit- und Materialaufwand gesondert zu berechnen, dies gilt auch insbesondere für Overtime- Zuschläge des Fototeams.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Zur Hochzeitsfotografie