Honorarvereinbarung Musterklauseln

Honorarvereinbarung. 2.1.1. In der Regel werden die Kanzlei und der Mandant eine individuelle Honorarvereinbarung treffen.
Honorarvereinbarung. Bei medizinisch notwendiger ambulanter Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung durch Belegärzte gilt: Erstattet werden verbleibende Mehrkosten aus einer rechtsgültigen Vereinbarung über eine von der geltenden Gebührenordnung abweichende Gebührenhöhe (Honorarvereinbarung), für die nur deshalb aus dem vereinbarten Grundtarif kein Leistungsanspruch oder kein Anspruch auf Beihilfe besteht, weil sie die Höchstsätze der gültigen Gebührenordnung übersteigen.
Honorarvereinbarung a. Kosten für Sprechstunde und probatorische Sitzungen
Honorarvereinbarung. In der Sache wegen habe ich / haben wir die Rechtsanwaltskanzlei „Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte Partnerschafts- gesellschaft“, Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxx beauftragt.
Honorarvereinbarung. Für meinen Aufwand berechne ich grundsätzlich eine Entschädigung nach Stunden, wobei ohne andere Abmachung oder individuelle Regelung ein Stundenansatz von CHF … als vereinbart gilt. Dauert ein Mandat mehrere Jahre, behalte ich mir angemessene Anpassungen dieses Stundenansatzes an gesteigerte Kosten vor. Ebenfalls behalte ich eine Anpassung des Stundenansatzes im Einzelfall vor, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen. Wird in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren meiner Klientin/meinem Klienten eine Partei- oder Prozessentschädigung zugesprochen, entspricht mein Honorar mindestens dieser Entschädigung. Zum Stundenhonorar kommen die Barauslagen hinzu, namentlich Porti, Telekommunikation, Fotokopien, Reisen, Gebühren, im Auftrag der Klientin/des Klienten bezogene Drittleistungen oder für die Benutzung juristischer Datenbanken. Zusätzlich zu meinem Aufwand muss ich meiner Klientin/meinem Klienten die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) von derzeit 7.7 % belasten. Im Falle eines Widerrufes des Mandatsverhältnisses beanspruche ich die Honorierung meiner bis zum Eintreffen des Widerrufs erbrachten Leistungen und der notwendigen Bemühungen zum Abschluss des Dossiers wie Aktenrückgabe und die Information Beteiligter über die Beendigung des Mandats. Die Leistungen meiner Vertretung fakturiere ich in meinem Namen. Die Rechnungsstellung und mündliche oder schriftliche Spezifikation der erbrachten Leistungen ist kostenlos. Als Basis für meine Fakturierung dient eine laufende und detaillierte Erfassung meiner Bemühungen in Zeiteinheiten von 1/10-Stunden. In der Regel ersuche ich um einen Kostenvorschuss und um Akontozahlungen und rechne detailliert über meine Aufwendungen am Schluss des Mandates ab. Die Klientin/der Klient kann jederzeit eine Zwischenrechnung verlangen.
Honorarvereinbarung. Sie verpflichten sich gegenüber der Psychotherapeutin, die Kosten für die probatorischen Sitzungen/Therapiestunden zu tragen. Demnach stellt die Psychotherapeutin Ihnen die Leistung in Rechnung, Sie begleichen die Rechnung. Sollten Sie in Zahlungsverzug kommen, behält die Psychotherapeutin es sich vor, gegebenenfalls ein (gerichtliches) Mahnverfahren einzuleiten oder ein Inkassounternehmen (z. B. PVS holding) zu beauftragen. Um es nicht so weit kommen zu lassen, empfiehlt es sich, die Psychotherapeutin vorher darauf anzusprechen, meist lässt sich eine Lösung finden (Ratenzahlung o. ä.). Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen (GOP), in der Regel im 2,3fachen Satz, bei besonderem Aufwand bis zum 3,5fachen Satz. Unter Umständen sind Nebenabsprachen hierzu möglich. Sprechen Sie bitte die Psychotherapeutin darauf an. Sie können die GOP bei der Psychotherapeutin einsehen. Die entsprechend GOP abzurechnenden Gebühren betragen für eine probatorische Sitzung im Zudem fallen in dieser Phase zusätzliche Kosten für Diagnostik, Telefongespräche, Bescheinigungen, Befundberichte und andere Mehraufwendungen an, sofern sie durchgeführt werden, die auf der Grundlage der GOP abgerechnet werden. Ziffer Satz Art der Maßnahme Kosten in € 870 2,3 Probatorische Sitzung (ca. 5x) 100,55 860 2,3 Biografische Anamnese (1x) 123,34 857 1,8 Orientierende Testdiagnostik (ca. 2-3x während der Probatorik) 12,17 je Test 60 2,3 Konsil zwischen zwei Ärzten/Psychotherapeuten 16,09 3 2,3 Eingehende Beratung, auch telefonisch, 10 Min. 20,11 Andere Mehraufwendungen können auf Grundlage der GOP anfallen. Die Kosten für die Therapiesitzungen betragen im 2,3fachen Satz 100,55€ je Einzelgespräch von 50 Minuten (vgl. GOP 870 - VT). Die Länge der Therapie auf Selbstzahlerbasis ist individuell bestimmbar und wird gemeinsam zur Orientierung festgelegt. Sie können die Therapie jedoch jederzeit vorzeitig beenden oder verlängern (s. hierzu …). In der Regel ist in der Verhaltenstherapie von 10-60 Sitzungen auszugehen. Zudem können zusätzliche Kosten für weitere Diagnostik, Telefongespräche, Bescheinigungen, Befundberichte und andere Mehraufwendungen entstehen, die auf der Grundlage der GOP abgerechnet werden. Ziffer Satz Art der Maßnahme Kosten in € 870 2,3 Verhaltenstherapie (ca. 10-60x) 100,55 857 1,8 Orientierende Testdiagnostik (Verlaufsmessung; ca. 4-6x während der Therapie) 12,17 je Test 60 2,3 Konsil zwischen zwei Ärzten/Psychotherapeuten...
Honorarvereinbarung. Die Abrechnung der Tätigkeit erfolgt mit einem Stundensatz von 100,00€ zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Honorarvereinbarung. Weitere Infos zur BPS auf xxx-xxxxxxxxxx.xx xxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxx xxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxx
Honorarvereinbarung. 2. Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit
Honorarvereinbarung. Der Rechtsanwalt hat grundsätzlich Anspruch auf ein angemessenes, ortsübliches, den Standesrichtlinien entsprechendes Entgelt. Aufgrund der Eigenheit eines streitigen und ausserstreitigen Verfahrens in Rechtssachen schuldet der Rechtsanwalt ein Bemühen, kann jedoch niemals einen bestimmten Erfolg verbindlich zusagen. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung ist eine Kostenreduktion unter die tariflichen Sätze nicht anzuwenden. Bestehen für die anwaltlichen Leistungen keine einschlägigen tariflichen Sätze, kann der Rechtsanwalt aus vergleichbaren Sätzen seinen Tarif bestimmen oder es werden mit dem Mandanten besondere Sätze ausdrücklich vereinbart. Bei Verfahren vor Verwaltungsbehörden und –gerichten richten sich die tariflichen Sätze grundsätzlich nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (für Österreich) oder nach den Honorarrichtlinien (HoRL) der liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer (für Liechtenstein) in der jeweils geltenden Fassung oder anderen örtlichen Vorgaben. Besteht hinsichtlich der Aufwendungen des Rechtsanwaltes die Deckungszusage einer Rechtschutzversicherung oder werden über den ursprünglichen Auftrag hinaus anwaltliche Leistungen auf Anweisung oder im Auftrag des Klienten erbracht, die von dieser Deckungszusage nicht umfasst sind, können vom Rechtsanwalt darüber hinausgehende Kosten anfallen. Diese werden dem Mandanten gesondert bekannt gegeben und abgerechnet. Manche Rechtschutzversicherungen erwarten die regelmässige Information aus einem Rechtsfall durch den Versicherten selbst und entlohnen einem einschreitenden Rechtsanwalt diese regelmässigen Informationen nicht. Der Mandant wird hierzu gesondert erklären, wenn er diese Information der Rechtschutzversicherung selbst übernimmt und den Rechtsanwalt dadurch entlasten. Wird keine Vereinbarung diesbezüglich getroffen, obliegt die Information der Rechtschutzversicherung zum Schutz der Interessen des Mandanten bis auf Widerruf dem Rechtsanwalt auf Kosten des Mandanten, soweit diese Kosten nicht von der Rechtschutzversicherung getragen werden. Die Möglichkeit, das Honorar des Rechtsanwaltes von der Rechtschutzversicherung einzufordern, schränkt die primäre Verpflichtung des Mandanten zur Zahlung des Honorars nicht ein. Ist für den Rechtsfall ein besonderer Umfang oder Komplexität zu erwarten, kann der Rechtsanwalt, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde, die üblichen Honorare überschreiten. Hiezu kann die Bemessungsgrundlage erhöht oder e...