Common use of HÄUFIG VERWENDETE BEGRIFFE (GLOSSAR) Clause in Contracts

HÄUFIG VERWENDETE BEGRIFFE (GLOSSAR). Die folgenden Begriffe tauchen in unseren Allgemeinen Bedin- gungen für die Rechtsschutzversicherung häufig auf. Sie sind im Text kursiv geschrieben. Zum besseren Verständnis erklären wir sie in alphabetischer Reihenfolge an dieser Stelle. Als Arglist oder arglistig bezeichnet man eine absichtliche, boshafte Hinterlist. Sie ist oft eine hinterhältige Handlung, durch die eine andere Person einen Nachteil hat. Sie wird immer aus niederen Beweggründen begangen (zum Beispiel aus Habgier). Daher ist sie auch moralisch verwerflich.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung