Immaterielles Anlagevermögen Musterklauseln

Immaterielles Anlagevermögen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Als Nutzungsdauer wird ein Zeitraum von 3 bis 15 Jahren zugrunde gelegt. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Immaterielles Anlagevermögen. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear beziehungswei- se auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert abgeschrieben.
Immaterielles Anlagevermögen. Saldo laufendes Geschäftsjahr Euro 318.930.119,45 Saldo vorhergehendes Geschäftsjahr Euro 306.231.579,53 Delta Euro +00.000.000,92 Das immaterielle Anlagevermögen wurde zum Ankaufswert (Softwarelizenzen, außerordentliche Instandhaltung) oder zu den Herstellungskosten (selbst hergestellte Software) eingeschrieben. Ein Teil des immateriellen Anlagevermögens betrifft die Einschreibung von Kosten für KONZESSIONEN aufgrund der Einverleibung der Hospital Parking AG durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb. Im Posten des Immateriellen Anlagevermögens sind neben den Kosten für Umstrukturierung und außerordentliche Instandhaltung von Gütern Dritter und den Kosten für im Konzessionswege erbaute Gebäude (Garage Hospital Parking), die Kosten für Software enthalten, die extern erworben wurde, aber nicht deren Eigentum, sondern das Benutzungsrecht auf unbestimmte Zeit. Die Abschreibungsquoten (in diesem Falle 20%) sind konstante Anteile und entsprechen der diesbezüglichen Richtlinie des Landes mit dem Titel „Kriterien und Bedingungen für die Erfassung, Bewertung und Abschreibung des immateriellen und materiellen Anlagevermögens“. In nachfolgender Tabelle scheint eine analytische Darstellung der Zusammenstellung und der Bewegungen der Posten der immateriellen Anlagegüter auf. Diese sind bezogen auf die Anfangswerte des Geschäftsjahres, den Bewegungen im Laufe des Jahres (aufgeteilt in: Ankauf, Veräußerungen und Liquidierungen, Abschreibungen) und den Endwerten des Geschäftsjahres, welche sowohl mit den in der Kolonne des laufenden Geschäftsjahres der Vermögensaufstellung als auch mit den im „Register der abschreibbaren Güter„ oder „Buch der Anlagegüter“, welches von der Einkaufsabteilung geführt wird, befindlichen Daten übereinstimmen. CODE MOD. SP IMMATERIELLES ANLAGEVERMÖGEN AAA010 Kosten für Erweiterung und Einrichtung davon stilllegbar AAA040 Kosten für Forschung und Entwicklung davon stilllegbar AAA070 Patentrechte und Rechte zur Nutzung von geistigem Eigentum davon stilllegbar AAA120 In Herstellung befindliche immaterielle Anlagegüter und Anzahlungen AAA130 Sonstige immaterielle Anlagegüter davon stilllegbar AAA140 Konzessionen, Lizenzen, Marken und ähnliche Rechte davon stilllegbar AAA160 Verbesserungen an Gütern Dritter davon stilllegbar AAA180 Werbung davon stilllegbar SUMME IMMATERIELLES ANLAGEVERMÖGEN Anschaffungs- kosten VORHERIGE GESCHÄTSJAHRE Die Tabellen Tab. 1 und Tab. 5 zeigen eine Umschichtung des Gesamtbetrags von 206.186,30 EUR zwischen dem immateriellen ...
Immaterielles Anlagevermögen. Das erworbene immaterielle Anlagevermögen wird bei erstmaliger Erfassung zu Kosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu Kosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen und Wertberichtigungen. Die Nut- zungsdauer des immateriellen Anlagevermögens wird auf zwei Jahre geschätzt. Das immaterielle Anlagevermögen wird über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine Wert- beeinträchtigung geprüft, sobald Anzeichen für eine mögliche Wertbeeinträchtigung vorliegen. Die Abschreibungsdauer und -methode werden mindestens jeweils am Ende des Geschäftsjahres überprüft. Änderungen in der erwarteten Nutzungsdauer oder in der erwarteten Verwendung des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens werden buchhalterisch durch eine Anpassung der Abschreibungsdauer und -methode berücksichtigt und als Änderungen von Schätzungen behandelt. Der Abschreibungsaufwand wird in der Erfolgsrechnung in der Position „Abschreibungen“ erfasst. Die Beteiligungen werden bei erstmaliger Erfassung zu Kosten bewertet. Die Folgebewertung der Beteiligungen erfolgt zu Kosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.