Impfunverträglichkeit. G) Bruch von Prothesen.
Impfunverträglichkeit. 4. Mitteilung eines Termins zur Spende oder zum Empfang von Organen und Gewebe (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes.
Impfunverträglichkeit. Ein Impfversagen oder ein zu geringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Antikörperwertes sind nicht versichert.
Impfunverträglichkeit. 2.2.2 Erheblicher Schaden von mindestens 5.000,- EUR am Eigentum der versicherten Person 2.2.3 Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst 2.2.4 Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung 2.2.5 Umbuchung aus sonstigen Gründen Selbstbehalt: Der Selbstbehalt beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Bei Mietobjekten mit einem Objektpreis beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versichertes Objekt. Wird der Versicherungsfall jedoch durch das versicherte Ereignis „Tod“ ausgelöst, fällt kein Selbstbehalt an.
Impfunverträglichkeit. X. Xxxxx von Prothesen und Lockerung von implan- tierten Gelenken.
Impfunverträglichkeit