Informationspflicht des Auftragnehmers Musterklauseln

Informationspflicht des Auftragnehmers. (1) Bei Störungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Verletzungen vertraglicher Verpflichtungen des Auftragnehmers, Verdacht auf sicherheitsrelevante Vorfälle oder andere Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer, bei ihm im Rahmen des Auftrags beschäftigten Personen oder durch Dritte wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform oder Textform informieren. Dasselbe gilt für Prüfungen des Auftragnehmers durch die Daten- schutz-Aufsichtsbehörde. Die Meldung über eine Verletzung des Schutzes personenbe- zogener Daten enthält zumindest folgende Informationen: • eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der Zahl der Betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der Zahl der betroffenen personenbezogenen Da- tensätze; • eine Beschreibung der von dem Auftragnehmer ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung und gegebenenfalls Maßnahmen zur Ab- milderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Informationspflicht des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn seiner Arbeiten über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Insbesondere hat er sich vor Erdarbeiten im jeweiligen Arbeitsbereich über das mögliche Vorhanden- sein und den Verlauf von Kabeln, Erdungsleitungen, Rohrleitungen usw. bei der Baustellenleitung zu unterrichten, um Beschädigungen und Ge- fahren für Personen und Sachen auszuschließen. Vor Montagebeginn hat sich der Auftragnehmer davon zu überzeugen, daß Lage und Abmes- sungen der jeweiligen Baulichkeiten ebenso wie Fundamente und Durch- brüche sowie maschinen- und elektrotechnische Ausrüstungen mit den vorgelegten Zeichnungen übereinstimmen. Unzulässige Abweichungen sind umgehend der Baustellenleitung zu melden.
Informationspflicht des Auftragnehmers. Der AUFTRAGNEHMER erklärt, ein Experte in den ihm durch den KÄUFER anvertrauten DIENSTLEISTUNGEN zu sein. Als Fachkraft hat der AUFTRAGNEHMER zu jedem Zeitpunkt der Vertragsverhandlung und -erfüllung Beratungs-, Informations- und Vorschlagspflichten. Die Informations- und Beratungspflichten haben zumindest den vor und während der Erfüllung des besagten VERTRAGS geltenden oder zu diesem Zeitpunkt vernünftigerweise vorhersehbaren aktuellen Stand der Technik zu berücksichtigen. Der AUFTRAGNEHMER bestätigt des Weiteren, die Angemessenheit der technischen Spezifikationen des VERTRAGES in Bezug auf die vom KÄUFER gegenüber dem AUFTRAGNEHMER geäußerten Bedürfnisse gründlich untersucht zu haben und sie während der Erfüllung des VERTRAGES weiter zu untersuchen. Der AUFTRAGNEHMER hat dem KÄUFER ebenfalls unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls sich Ereignisse oder Umstände auf die Erfüllung der DIENSTLEISTUNGEN auswirken oder diese beeinträchtigen könnten. Jede Benachrichtigung des KÄUFERS hat alle notwendigen und angemessenen Informationen zu beinhalten, wobei eine fehlende Rückmeldung des KÄUFERS nicht als Genehmigung auszulegen ist. Der AUFTRAGNEHMER hat seine Angestellten (unabhängig von der Art und Dauer ihres Arbeitsvertrags), Bevollmächtigten, Vertreter und Subunternehmer über die geltenden Vorschriften der ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN und des jeweiligen VERTRAGS (insbesondere hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz) zu unterrichten. Alle geltenden Verpflichtungen der ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN und des jeweiligen VERTRAGS hat der AUFTRAGNEHMER seinen Subunternehmern mitzuteilen, und er ist verpflichtet, die Qualifikationen und Zulassungen seiner Angestellten, Bevollmächtigten, Vertreter und Subunternehmer zu überprüfen.
Informationspflicht des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich schriftlich oder per E-Mail informieren, wenn der Auftraggeber die Zah- lung nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels geleistet hat.
Informationspflicht des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich in Textform informieren, wenn der Auftraggeber die Zahlung nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels geleistet hat.
Informationspflicht des Auftragnehmers. Der AUFTRAGNEHMER gibt an, ein Spezialist bezüglich des WERKES UND/ODER DER AUSRÜSTUNGSGÜTER zu sein, mit dem/denen er von dem KÄUFER betraut wurde. Als Spezialist hat der AUFTRAGNEHMER eine Beratungs-, Informations- und Vorschlagspflicht in jeder Phase der Verhandlung und Erfüllung eines VERTRAGES. Bei dieser Informations- und Beratungspflicht ist zumindest der letzte Stand der Technik und Verbesserung zu berücksichtigen, der vor und während der Realisierung des erwähnten VERTRAGES bekannt ist und/oder zu dieser Zeit vernünftigerweise vorherzusehen ist. Der AUFTRAGNEHMER bestätigt außerdem, dass er gründlich geprüft hat, dass die technische Spezifikationen des betreffenden VERTRAGES mit den Anforderungen übereinstimmen, die der KÄUFER geäußert hat. Der AUFTRAGNEHMER informiert den KÄUFER ebenfalls schriftlich unverzüglich über jegliches Ereignis oder jeglichen Umstand, das/der auf die Erfüllung eines VERTRAGES oder die Lieferung des WERKES UND/ODER DER AUSRÜSTUNGSGÜTER in irgendeiner Weise Auswirkungen haben oder diese beeinträchtigen könnte. Jede Mitteilung an den KÄUFER hat alle notwendigen und/oder geeigneten Angaben zu enthalten, wobei festgelegt wird, dass eine ausbleibende Reaktion seitens des KÄUFERS im Hinblick auf eine solche Mitteilung nicht als Akzeptanz dessen anzusehen ist.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.