Leistungen des Auftraggebers Musterklauseln

Leistungen des Auftraggebers. 4.1 Ändert der Auftraggeber während der Dauer des Vertrages seine Hard- oder Software, hat er den Auftragnehmer darüber in Textform, sofern sich die Änderung auf die vertraglichen Leistungen des Auf- tragnehmers auswirkt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über ihm bekannte oder für ihn erkennbare nachteilige Auswirkungen der Änderung in Textform unterrichten. Die Informationspflicht des Auftraggebers besteht nicht, wenn der Auftraggeber die Änderungen in Abstimmung mit dem Auftragnehmer durchgeführt hat.
Leistungen des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer, sofern vorhanden, sämtliche für die Wartung der Anlage erforderlichen Unterlagen wie z.B. die wasserrechtliche Erlaubnis, Betriebs- und Wartungsanweisungen des Herstellers, bauaufsichtliche Zulassung und technische Zeichnungen in Kopie oder im Original zur Anfertigung einer Kopie durch den Auftragnehmer zur Verfügung.
Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Berechnung Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf und Möglichkeit überläßt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen.
Leistungen des Auftraggebers. 10.1 Der Auftraggeber stellt dem Reinigungspersonal zur Aufbewahrung von Maschinen, Geräten und Reinigungsmaterialien Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung.
Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber übergibt mir alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und stellt gegebenenfalls Muster, Teile, Unterlagen, Zeichnungen sowie andere geeignete Medien kostenfrei auf eigenes Risiko. Eine Sorgfalts-, Aufbewahrungs- und Rückgabeverpflichtung meinerseits besteht nur, soweit dies im Vorfeld ausdrücklich vereinbart wird. Sind Musterbeschaffungen von dritter Seite erforderlich, so werden diese nach Rücksprache mit dem Auftraggeber auf dessen Kosten und Risiko beschafft. Die Parteien verpflichten sich zur umfassenden wechselseitigen Information über die den Vertragsgegenstand, das Projekt und das Projektumfeld betreffenden Fragen. Dies betrifft insbesondere auch Erkenntnisse und Erfahrungen, die den Xxxxxxxx einer Projektarbeit beeinflussen könnten.
Leistungen des Auftraggebers. Die anrechenbaren Kosten des Objekts sind nach § 10 HOAI - insbesondere unter Beachtung von Abs. 6 - zu ermitteln und in einer Anlage zum Vertrag nachzuweisen. Verzögert sich die Bauzeit durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist für die nachweislich erforderlichen Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Eine Überschreitung bis zu 20 v.H. der festgelegten Ausführungszeit, maximal jedoch 6 Monate, ist durch das Honorar abgegolten. Für den daran anschließenden Zeitraum soll der Auftragnehmer für die nachweislich gegenüber den Grundleistungen entstandenen Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung bis zum Höchstbetrag der Vergütung je Monat erhalten, die er als Anteil der Vergütung für die Objektüberwachung je Monat der vereinbarten Ausführungszeit erhalten hat. Die Vergütung von Nebenkosten (§ 7 HOAI) erfolgt auf Einzelnachweis, sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale Abrechnung vereinbart worden ist. Die Vereinbarung einer Pauschale ist anzustreben, die ihr zu Grunde gelegten Einzelansätze sind in einem Nebenvermerk festzuhalten. Für die Vergütung der Reisekosten des freiberuflich Tätigen und seiner Mitarbeiter sind zu beachten:
Leistungen des Auftraggebers. 4.1 Ändert der Auftraggeber während der Dauer des Vertrages seine Hard- oder Software, hat er den Auftragnehmer darüber schriftlich oder per Telefax zu informieren, sofern sich die Änderung auf die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers auswirkt. Der Auf- tragnehmer wird den Auftraggeber über ihm bekannte oder für ihn erkennbare nachteilige Auswirkungen der Änderung schriftlich oder per Telefax unterrichten. Die Informationspflicht des Auftraggebers besteht nicht, wenn der Auftraggeber die Änderungen in Abstim- mung mit dem Auftragnehmer durchgeführt hat. 4.2 Der Auftraggeber wird alle erforderlichen Unterlagen und Informa- tionen im üblichen Umfang zur Verfügung stellen, die der Auftrag- nehmer zur Fehlerdiagnose und –beseitigung benötigt, sowie den erforderlichen Zugang zu den Räumen, Maschinen und zur Hard- ware bzw. Software gewähren. Darüber hinaus hat der Auftragge- ber dem Auftragnehmer notwendige Maschinen-/ Rechnerkapazi- täten und Daten zur Verfügung zu stellen. Die vorstehend genann- ten Leistungen erbringt der Auftraggeber unentgeltlich. Der Auf- traggeber ist jedoch nicht verpflichtet, sich an der Fehlerdiagnose und –beseitigung zu beteiligen. 5
Leistungen des Auftraggebers. 1) Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ist abzusichern. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Montageöffnungen gesichert sind.
Leistungen des Auftraggebers. Um eine reibungslose Abwicklung des Projektes durchführen zu können, ist die Mitarbeit durch den Auftraggeber erforderlich. Folgende Leistungen sind bereitzustellen: - Sämtliche Klärungen zu Genehmigungsverfahren sowie dazu notwendigen Abstimmungen werden vom Auftraggeber durchgeführt. - Ermöglichen des freien Zutritts zur Anlage während Installation, Abnahmetest vor Ort und Probebetrieb - Bereitstellung von Bedienungspersonal und technischer Unterstützung vor Ort - Bereitstellung von Arbeitsplätzen und Kommunikationseinrichtungen während Installation, Abnahmetest vor Ort, Probebetrieb und Dauer jedes weiteren Wartungsvertrages - Während der Projektbearbeitung wird vom Auftraggeber ein in der Konfiguration des Systems vertrauter Ansprechpartner zur Verfügung gestellt. - Sämtliche Funktionsabläufe und Pläne sowie verfahrenstechnische Funktionsbeschreibungen müssen vom Auftraggeber zur Projektierung und Programmierung vorgelegt werden. - Das Lastenheft wird vom Auftraggeber erstellt.
Leistungen des Auftraggebers. 11.1 Bereitstellen der für die Vertragserfüllung erforderlichen Pläne, Unterla- gen, Verträge und Berechnungen sowie Daten und Informationen, so- weit sie dem Auftraggeber selbst zur Verfügung stehen.